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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 114. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Januar 1951 4271 114. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 25. Januar 1951. Geschäftliche Mitteilungen 4273A, 4333C Genesung des Abg. Schmidt (Bayern) nach einem Autounfall 4273A Änderungen der Tagesordnung 42'73A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung von Bundesgrenzschutzbehörden (Nr. 1785 der Drucksachen) 4273C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern . 4273D, 4279C, 4282D, 4286A Dr. Menzel (SPD) 4275C, 4284D Paul (Düsseldorf) (KPD) 4278C Dr. von Merkatz (DP) . . . . 4280D, 4286B Neumayer (FDP) 4281D Dr. Dresbach (CDU) 4283B, 4286A von Thadden (DRP) 4284B Dr. Hamacher (Z) 4286B Ausschußüberweisung 4287A Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Nrn. 328, 788 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1724 der Drucksachen); Änderungsanträge Umdruck Nrn. 54, 56 4287A, 4303D Dr. Laforet (CSU) . 4287C, 4297D, 4303D Fisch (KPD) 4289D, 4294A, 4300A Dr. Reismann (Z) 4292D, 4299A Ewers (DP) 4293B Dr. Etzel (Bamberg) (BP) . . 4294A, 4298A Jacobi (SPD) 4295D Dr. von Merkatz (DP) 4299C Schoettle (SPD) 4301C Dr. Arndt (SPD) 4302B, 4303B Abstimmungen . . . 4291C, 4295A, 4300C, 4303A Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes (Drucksache Nr. 1836) . . . . 4303B, C Beschlußfassung 4303D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes für Sicherungs- und Überleitungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft (Nrn. 1510, 1679 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr.1764 der Drucksachen); Änderungsanträge Umdruck Nrn. 38, 51, 55 4273C, 4304A, 4313B Naegel (CDU), Berichterstatter 4304B, 4307D Kurlbaum (SPD) 4306D Ollenhauer (SPD) 4307D Dr. Bleiß (SPD) . . . 4313C, 4319C, 4320C Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 4315D, 4320A Agatz (KPD) 4318A Dr. Bertram (Z) 4318D Dr. Preusker (FDP) 4320D Abstimmungen 4307B, 4320B, 4321A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abänderung des Niedersächsischen Arbeitsschutzgesetzes für Jugendliche vom 9. Dezember 1948/16. Mai 1949 (Nr. 1783 der Drucksachen) 4304A, 4308A Dr. Lauffer, Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen, Berichterstatter 4308A Keuning (SPD) 4308D, 4312D Kohl (Stuttgart) (KPD) 4310A Mensing (CDU) 4310C Kuntscher (CDU) 4311C Storch, Bundesminister für Arbeit . 4312A Ausschußüberweisung 4313B Abstimmungen 4320B, 4321A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über Grenzgänger vom 10. Juli 1950 (Nr. 1483 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) (Nr. 1757 der Drucksachen) . . . 4321A, 4325A Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 4325A Beschlußfassung 4325C Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Reichsautobahngesetzes vom 29. Mai 1941 (Nr. 1571 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 1781 der Drucksachen) 4321B Meyer (Bremen) (SPD), Berichterstatter 4321C Beschlußfassung 4321D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Deutsche Bundesbahn (Nrn 1776, 1533 der Drucksachen) 4321D Rümmele (CDU), Berichterstatter . 4322A Paul (Düsseldorf) (KPD) 4323C Jahn (SPD) 4323D Beschlußfassung 4325A Beratung des Antrags der Fraktion des Zentrums betr. Rückgabe der Insel Helgoland an ihre Bewohner (Nr. 1758 der Drucksachen) 4273B, 4325A Beratung abgesetzt 4325A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Grenzübergang Emmerich (Nrn. 1782, 1631 der Drucksachen) . . . . 4325C Günther (CDU), Berichterstatter . . 4325C Beschlußfassung 4326A Beratung der Interpellation der Abg. Dr. Frey, Dr. Dr. Müller (Bonn), Frau Dr. Weber (Essen), Hoogen u. Gen. betr. landwirtschaftlichen Grundbesitz und Traktatrecht im deutsch-holländischen Grenzgebiet (Nr. 1666 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Frey, Dr. Dr. Müller (Bonn), Frau Dr. Weber (Essen), Hoogen u. Gen. betr. landwirtschaftlichen Grundbesitz und Traktatrecht im deutsch-holländischen Grenzgebiet (Nr. 1665 der Drucksachen) . . . . 4308A, 4326A Dr. Frey (CDU), Interpellant . . . 4326B Blücher, Stellvertreter des Bundeskanzlers 4327B Beschlußfassung 4328D Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Kohlenlieferungen für Bayern ails der Tschechoslowakei (Nr. 1825 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Etzel (Bamberg) u. Gen. betr. Maßnahmen zugunsten der Wirtschaft bei Ausfall tschechoslowakischer Kohle (Nr. 1793 der Drucksachen) 4273B, 4328D Beratung abgesetzt 4328D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerwesen über den Antrag der Abg. Dr. Bertram u. Gen. betr. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Nrn. 1541 und 1834 der Drucksachen) . . . . 4273B, 4328D Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP), Berichterstatter 4329A Beschlußfassung 4329B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Goetzendorff (Nr. 1818 der Drucksachen) 4329B Muckermann (CDU), Berichterstatter 4329B Beschlußfassung 4329C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Dorls (Nr 1819 der Drucksachen) 4329C Kahn (CSU), Berichterstatter . . . 4329D Goetzendorff (DRP-Hosp.) 4330A Beschlußfassung 4330B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Renner (Nr. 1820 der Drucksachen) 4330B Dr. von Merkatz (DP), Berichterstatter 4330C Beschlußfassung 4330D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Schmidt (Niedersachsen) (Nr. 1821 der Drucksachen) . . 4330D Dr. Mende (FDP), Berichterstatter . . 4331A Dr. Reismann (Z) 4331C Dr. von Brentano (CDU) 4331D Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 4332A Ritzel (SPD) 4332B Beschlußfassung 4332C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Mayer (Stuttgart) (Nr. 1822 der Drucksachen) 4332D Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 4332D Beschlußfassung 4333A Nächste Sitzung 4333C Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Finden sich 50 Mitglieder des Hauses? — Verzeihung, der Herr Minister will die Interpellation beantworten.
    Blücher, Stellvertreter des Bundeskanzlers: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Problem, das durch die Interpellation Drucksache Nr. 1666 und die Ausführungen des Herrn Abgeordneten Dr. Frey aufgerollt worden ist, beschäftigt die Bundesregierung beinahe seit ihrem Bestehen. Bereits am 14. November 1949 haben wir es der Alliierten Hohen Kommisision gegenüber zur Sprache gebracht. Wir haben gebeten, die Alliierte Hohe Kommission möge sich der niederländischen Regierung gegenüber in dieser Sache für den deutschen Standpunkt einsetzen und zunächst einmal einen Aufschub der Liquidation der deutschen Bauerngrundstücke erwirken.
    Wie wir bereits in unserer Beantwortung der Anfrage Nr. 63 dem Hohen Hause am 12. April 1950 mitgeteilt haben, ist diese Bitte von der Alliierten Hohen Kommission mit der Begründung zurückgewiesen worden, daß die von der niederländischen Regierung ergriffenen Maßnahmen durch die Potsdamer Beschlüsse und das Pariser Reparationsabkommen gedeckt seien und ihre Rechtmäßigkeit daher nicht in Zweifel gezogen werden könne.
    Mit dieser Antwort stehen wir aber bereits im Mittelpunkt der Frage. Die niederländische Regierung betrachtet diese Grenzgrundstücke in der Tat als einen Teil des auf ihrem Boden gelegenen deutschen Vermögens und fühlt sich daher berechtigt, es nach den Bestimmungen zu verwerten, die auf der Konferenz von Potsdam und durch die am 14. Januar 1946 in Kraft getretenen Beschlüsse der Pariser Reparationskonferenz festgelegt worden sind. Den deutschen Bauern ist aus diesem Grunde seit Kriegsende das Betreten und die Bewirtschaftung ihrer jenseits der Grenze gelegenen Grundstücke verwehrt. Die Liegenschaften sind der Verwaltung der holländischen Beheers-Institute unterstellt mit dem Ziel, die Liquidation zugunsten niederländischer Erwerber durchzuführen. Mit diesen Liquidationen ist auch bereits begonnen worden. Nach den neuesten Informationen scheint bereits ein Drittel verkauft zu sein. Bezüglich des Restes sollen in vielen Fällen die Vorverhandlungen über Verkäufe weit fortgeschritten sein.
    Ich darf an dieser Stelle ganz offen zum Ausdruck bringen: Der Bundesregierung scheint die Heranziehung des privaten deutschen Auslandsvermögens zur Deckung der Reparationsverpflichtungen allgemein eine Maßnahme zu sein, die, mag sie auch in ähnlicher Form bereits im Versailler Vertrag ergriffen worden sein, mit dem überkommenen Völkerrecht nicht in Einklang steht

    (Beifall bei den Regierungsparteien)

    und zu schwerwiegenden Bedenken Veranlassung gibt. Ganz besonders deutlich aber wird es bei den genannten Grenzgrundstücken, wie verhängnisvoll die Folgen einer solchen Mißachtung des Privateigentums sein müssen; denn bei diesen Grundstücken handelt es sich fast ausschließlich um erst zu Anfang des letzten Jahrhunderts als Folge von Grenzverschiebungen in das holländische Staatsgebiet gelangten bäuerlichen Besitz. Seine ungestörte Bewirtschaftung seitens der deutschen Eigentümer wurde durch feierliche, bis 1945 unangetastete Staatsverträge aus den Jahren 1815/16 und 1824 gewährleistet. In genau derselben Weise erlaubten und sicherten diese Verträge auch die Bewirtschaftung der Grundstücke, die, an der Grenze auf deutschem Boden gelegen, Niederländern gehören und durch sie von den Niederlanden aus bewirtschaftet werden.
    Es ist deshalb durchaus verständlich, daß es zu schwerer Erbitterung unter den betroffenen deutschen Bauern im ganzen Grenzgebiet führt, wenn einseitig durch die Enteignung ihrer Grundstücke in altüberkommene, vertraglich gesicherte Verhältnisse eingegriffen wird.
    Ich bedauere diese Entwicklung deshalb ganz besonders, weil es sich um ein Grenzgebiet handelt, in dem seit jeher die engsten freundschaftlichen und verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen den Menschen beiderseits der Grenze bestanden haben. Für die Bevölkerung dort war die Grenze keine Scheidelinie. Die Beziehungen gingen hinüber und herüber, und diese Sachlage fand in dem Übergreifen des Grundbesitzes über die Grenze hinaus einen durchaus angemessenen Ausdruck.
    Noch aus einem anderen Grund ist die Entwicklung sehr zu bedauern; hierauf hat der Herr Abgeordnete Dr. Frey mit Recht nachdrücklich hingewiesen. In einem sehr großen Prozentsatz der Fälle trifft die Beschlagnahme und der Verkauf der auf niederländischem Boden gelegenen Grundstücke kleine Bauern und diese oft so, daß der überwiegende Teil ihres Grundbesitzes verlorengeht. Vielfach reicht die ihnen verbleibende Fläche nicht mehr zur Ernährung der Familie aus. Die auf deutschem Boden gelegenen Wirtschaftsgebäude werden wertlos. Es droht Verelendung. Ich brauche es nicht im einzelnen auszuführen, wie verhängnisvoll eine solche Entwicklung gerade im Grenzgebiet sein muß.

    (Abg. Frau Dr. Weber [Essen]: Das ist das neue Europa!)

    Auf die Frage, was die Bundesregierung zu tun gedenkt, um den betroffenen Bauern ihre jenseits der Grenze gelegenen Grundstücke zu erhalten, darf ich folgendes antworten.


    (Blücher)

    Weite, namentlich kirchliche Kreise diesseits und jenseits der Grenze sind, wie der Abgeordnete Dr. Frey als einer der Hauptbeteiligten in dankenswerter Weise hervorgehoben hat, seit langer Zeit darum bemüht, den Boden für eine befriedigende Lösung zu lockern. Dank dieser verständnisvollen Vorarbeit besteht nach unserem Eindruck doch die Möglichkeit, diese Frage unter Beiseitelassung von Erörterungen über die Rechtmäßigkeit der niederländischen Maßnahmen mit der niederländischen Regierung zu besprechen. Ich habe deshalb der niederländischen Regierung unseren Standpunkt zunächst in einem Memorandum schriftlich dargelegt. Auf die Einzelheiten dieser Fühlungnahme möchte ich heute nicht eingehen. Wir hoffen aber mit guten Gründen, daß wir bald der Öffentlichkeit konkrete Mitteilungen werden machen können. Die Frage ist am 14. Dezember 1950 und am 17. Januar 1951 in der niederländischen Kammer behandelt worden, und ich darf mit Befriedigung feststellen, daß sowohl der niederländische Justizminister als auch der niederländische Außenminister sich in einer Weise geäußert haben, die ich nur mit Dank zur Kenntnis nehmen kann.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Ich darf aus den Ausführungen des niederländischen Außenministers die folgenden Sätze herausgreifen:
    Ich habe die Frage schon mehrere Male mit meinen Amtskollegen, die mit der Durchführung des Beschlusses über das Feindvermögen beauftragt sind, besprochen. Hierbei ist wiederholt der besondere Charakter dieses Besitzes, der durch die Eigenart seiner Entstehung nicht ganz mit den übrigen in den Niederlanden beschlagnahmten Vermögen gleichgestellt werden kann, behandelt worden. Es erwies sich jedoch nicht als möglich, diesen Besitz ohne weiteres aus der Beschlagnahme auszunehmen, da dies im Gegensatz zu den Verpflichtungen stünde, die die Niederlande in den Reparationsabkommen eingegangen sind. Ich habe aber mit Befriedigung den Beschluß der fünf beteiligten Minister begrüßt, der besagt, daß bezüglich der Entfeindung in diesen Fällen eine mildere Regelung angewandt werden wird. Ich bin der Meinung, daß damit in nicht geringem Grade den Wünschen der deutschen Bauern entgegengekommen wurde, die zweifellos ernstlich durch die in Frage kommenden Maßnahmen betroffen werden. Das gilt für die Fälle, in denen der beschlagnahmte Besitz einen Hauptbestandteil des ganzen, oft kleinen Bauernhofes bildet.
    Soweit der niederländische Außenminister.
    Der niederländische Justizminister hat in der Kammer am 14. Dezember 1950 angedeutet, daß die Niederlande in einer anderen Weise schadlos gehalten werden könnten. Diese Möglichkeit wird von uns geprüft werden. Der einfachste Weg wäre, daß die niederländische Regierung den Grenzbauern gestattet, ihre Grundstücke zurückzukaufen. Wie sich das in der Praxis durchführen ließe, würde, die niederländische Bereitschaft vorausgesetzt, Gegenstand unserer eingehenden Überlegungen sein müssen.
    Diese Ausführungen werden Ihnen zeigen, daß der Weg zu einer befriedigenden Regelung der Frage nicht länger verschlossen ist. Ich stelle das mit um so größerer Befriedigung fest, als der Einzelfall zeigt, daß wir da, wo wir unsere eigenen Angelegenheiten mit anderen Regierungen unmittelbar besprechen können — und seit der Errichtung unseres Generalkonsulats in Amsterdam ist das der Fall —, auch zu der so erwünschten Zusammenarbeit mit unseren Nachbarvölkern einen positiven Beitrag leisten können.
    Es wird nun von großer Wichtigkeit sein, daß die Grenzbauern von der Möglichkeit, Entfeindungsanträge zu stellen, in weitem Umfange Gebrauch machen, wobei es den beteiligten Länderregierungen wohl unschwer möglich sein wird, im Rahmen von Notstands- und Stützungsmaßnahmen den Bauern, die hierzu selber nicht imstande sind und deren Prozesse nicht von vornherein aussichtslos erscheinen, die Kosten für die Durchführung des Verfahrens vorzustrecken. Dies ist mit den Ländern bereits besprochen.
    Alles in allem bin ich überzeugt, daß sich bei gutem Willen auf beiden Seiten und unter Ausschaltung aller polemischen Gesichtspunkte auch in der Öffentlichkeit ein Weg zu einer einigermaßen befriedigenden Regelung dieser Angelegenheit wird finden lassen. Jedenfalls sieht die Bundesregierung keinen Anlaß, von sich aus Konsequenzen aus der Tatsache zu ziehen, daß die niederländische Regierung die alten Grenzvereinbarungen aus dem Anfang des vorigen Jahrhunderts offensichtlich nicht mehr angewendet wissen will. Weil wir auf eine befriedigende Lösung hoffen dürfen, wird die Bundesregierung den holländischen Grenzbauern, die Grundstücke auf deutschem Boden bewirtschaften, die Rechte und Privilegien aus den Traktatverträgen weiterhin gewähren.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, der Ältestenrat empfiehlt Ihnen: keine Aussprache, weder über die Interpellation noch über den Antrag. Ist das Haus einverstanden? — Es ist so beschlossen.
Dann hätten wir, nachdem wir die Antwort der Regierung zur Kenntnis genommen haben, über die Drucksache Nr. 1665 Beschluß zu fassen, also über den Antrag, den Herr Abgeordneter Dr. Frey uns begründet hat. Er hat ausdrücklich den Wunsch ausgesprochen, diesen Antrag nicht einem Ausschuß zu überweisen, sondern ihn hier sofort zu verbescheiden. Wer für die Annahme dieses Antrags ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Der Antrag ist einstimmig angenommen.
Meine Damen und Herren! Die Fraktion der KPD und die Fraktion der BP bitten, die beiden Anträge zu Punkt 12 der Tagesordnung:
a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Renner und Fraktion betreffend Kohlenlieferungen für Bayern aus der Tschechoslowakei (Nr. 1825 der Drucksachen) und
b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Etzel (Bamberg) und Genossen betreffend Maßnahmen zugunsten der Wirtschaft bei Ausfall tschechoslowakischer Kohle (Nr. 1793 der Drucksachen),
die heute noch auf der Tagesordnung stehen, von der Tagesordnung abzusetzen. Ist das Haus einverstanden? — Ja! Kein Widerspruch. Dann ist Punkt 12 der Tagesordnung erledigt.
Ich rufe auf Punkt 13 der Tagesordnung: Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerwesen über den Antrag der Abgeordneten Dr. Bertram und Genossen betreffend Entwurf eines Gesetzes zur


(Vizepräsident Dr. Schmid)

Änderung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Nrn. 1541 und 1834 der Drucksachen).
Berichterstatter ist Kollege Dr. Höpker-Aschoff. Ich erteile ihm das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Höpker-Aschoff


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Die Einkommensteuerfreigrenze für Weihnachtsgratifikationen ist in der Lohnsteuerdurchführungsverordnung auf 100 DM festgesetzt. Auf Grund eines Beschlusses dieses Hauses hat seinerzeit der Herr Bundesfinanzminister dem Bundesrat vorgeschlagen, die Freigrenze auf 200 DM zu erhöhen. Dieser Vorschlag des Herrn Bundesfinanzministers ist vom Bundesrat einmütig abgelehnt worden. Daraufhin hat dieses Haus als Gesetzgeber die Frage aufgenommen und beschlossen, eine Änderung des Einkommensteuergesetzes durch Heraufsetzung der Freigrenze auf 200 DM durchzuführen. Dieser Gesetzesbeschluß des Bundestages ist wiederum einmütig vom Bundesrat abgelehnt worden. Es erhebt sich die Frage, ob wir den Vermittlungsausschuß anrufen sollen, wie es bei Zustimmungsgesetzen möglich wäre. Der Herr Präsident hat dem Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen die Frage vorgelegt, ob der Vermittlungsausschuß angerufen werden solle. Der Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen schlägt Ihnen vor den Vermittlungsausschuß nicht anzurufen, weil im Hinblick auf den einmütigen Beschluß des Bundesrats die Anrufung keinen Erfolg verspricht. Da die Sache für dieses Jahr nicht mehr praktisch ist und höchstens für das nächste Jahr Bedeutung haben könnte, glauben wir, daß es richtig sein würde, wenn wir bei der kommenden Einkommensteuernovelle die Frage wieder aufnehmen und dann eine entsprechende Änderung des Einkommensteuergesetzes beschließen würden. Dahin geht der Vorschlag des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen. Ich bitte Sie, diesem Vorschlage beizutreten und zu beschließen, in diesem Fall von einer Anrufung des Vermittlungsausschusses abzusehen.