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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 114. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Januar 1951 4271 114. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 25. Januar 1951. Geschäftliche Mitteilungen 4273A, 4333C Genesung des Abg. Schmidt (Bayern) nach einem Autounfall 4273A Änderungen der Tagesordnung 42'73A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung von Bundesgrenzschutzbehörden (Nr. 1785 der Drucksachen) 4273C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern . 4273D, 4279C, 4282D, 4286A Dr. Menzel (SPD) 4275C, 4284D Paul (Düsseldorf) (KPD) 4278C Dr. von Merkatz (DP) . . . . 4280D, 4286B Neumayer (FDP) 4281D Dr. Dresbach (CDU) 4283B, 4286A von Thadden (DRP) 4284B Dr. Hamacher (Z) 4286B Ausschußüberweisung 4287A Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Nrn. 328, 788 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1724 der Drucksachen); Änderungsanträge Umdruck Nrn. 54, 56 4287A, 4303D Dr. Laforet (CSU) . 4287C, 4297D, 4303D Fisch (KPD) 4289D, 4294A, 4300A Dr. Reismann (Z) 4292D, 4299A Ewers (DP) 4293B Dr. Etzel (Bamberg) (BP) . . 4294A, 4298A Jacobi (SPD) 4295D Dr. von Merkatz (DP) 4299C Schoettle (SPD) 4301C Dr. Arndt (SPD) 4302B, 4303B Abstimmungen . . . 4291C, 4295A, 4300C, 4303A Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes (Drucksache Nr. 1836) . . . . 4303B, C Beschlußfassung 4303D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes für Sicherungs- und Überleitungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft (Nrn. 1510, 1679 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr.1764 der Drucksachen); Änderungsanträge Umdruck Nrn. 38, 51, 55 4273C, 4304A, 4313B Naegel (CDU), Berichterstatter 4304B, 4307D Kurlbaum (SPD) 4306D Ollenhauer (SPD) 4307D Dr. Bleiß (SPD) . . . 4313C, 4319C, 4320C Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 4315D, 4320A Agatz (KPD) 4318A Dr. Bertram (Z) 4318D Dr. Preusker (FDP) 4320D Abstimmungen 4307B, 4320B, 4321A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abänderung des Niedersächsischen Arbeitsschutzgesetzes für Jugendliche vom 9. Dezember 1948/16. Mai 1949 (Nr. 1783 der Drucksachen) 4304A, 4308A Dr. Lauffer, Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen, Berichterstatter 4308A Keuning (SPD) 4308D, 4312D Kohl (Stuttgart) (KPD) 4310A Mensing (CDU) 4310C Kuntscher (CDU) 4311C Storch, Bundesminister für Arbeit . 4312A Ausschußüberweisung 4313B Abstimmungen 4320B, 4321A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über Grenzgänger vom 10. Juli 1950 (Nr. 1483 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) (Nr. 1757 der Drucksachen) . . . 4321A, 4325A Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 4325A Beschlußfassung 4325C Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Reichsautobahngesetzes vom 29. Mai 1941 (Nr. 1571 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 1781 der Drucksachen) 4321B Meyer (Bremen) (SPD), Berichterstatter 4321C Beschlußfassung 4321D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Deutsche Bundesbahn (Nrn 1776, 1533 der Drucksachen) 4321D Rümmele (CDU), Berichterstatter . 4322A Paul (Düsseldorf) (KPD) 4323C Jahn (SPD) 4323D Beschlußfassung 4325A Beratung des Antrags der Fraktion des Zentrums betr. Rückgabe der Insel Helgoland an ihre Bewohner (Nr. 1758 der Drucksachen) 4273B, 4325A Beratung abgesetzt 4325A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Grenzübergang Emmerich (Nrn. 1782, 1631 der Drucksachen) . . . . 4325C Günther (CDU), Berichterstatter . . 4325C Beschlußfassung 4326A Beratung der Interpellation der Abg. Dr. Frey, Dr. Dr. Müller (Bonn), Frau Dr. Weber (Essen), Hoogen u. Gen. betr. landwirtschaftlichen Grundbesitz und Traktatrecht im deutsch-holländischen Grenzgebiet (Nr. 1666 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Frey, Dr. Dr. Müller (Bonn), Frau Dr. Weber (Essen), Hoogen u. Gen. betr. landwirtschaftlichen Grundbesitz und Traktatrecht im deutsch-holländischen Grenzgebiet (Nr. 1665 der Drucksachen) . . . . 4308A, 4326A Dr. Frey (CDU), Interpellant . . . 4326B Blücher, Stellvertreter des Bundeskanzlers 4327B Beschlußfassung 4328D Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Kohlenlieferungen für Bayern ails der Tschechoslowakei (Nr. 1825 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Etzel (Bamberg) u. Gen. betr. Maßnahmen zugunsten der Wirtschaft bei Ausfall tschechoslowakischer Kohle (Nr. 1793 der Drucksachen) 4273B, 4328D Beratung abgesetzt 4328D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerwesen über den Antrag der Abg. Dr. Bertram u. Gen. betr. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Nrn. 1541 und 1834 der Drucksachen) . . . . 4273B, 4328D Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP), Berichterstatter 4329A Beschlußfassung 4329B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Goetzendorff (Nr. 1818 der Drucksachen) 4329B Muckermann (CDU), Berichterstatter 4329B Beschlußfassung 4329C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Dorls (Nr 1819 der Drucksachen) 4329C Kahn (CSU), Berichterstatter . . . 4329D Goetzendorff (DRP-Hosp.) 4330A Beschlußfassung 4330B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Renner (Nr. 1820 der Drucksachen) 4330B Dr. von Merkatz (DP), Berichterstatter 4330C Beschlußfassung 4330D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Schmidt (Niedersachsen) (Nr. 1821 der Drucksachen) . . 4330D Dr. Mende (FDP), Berichterstatter . . 4331A Dr. Reismann (Z) 4331C Dr. von Brentano (CDU) 4331D Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 4332A Ritzel (SPD) 4332B Beschlußfassung 4332C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Mayer (Stuttgart) (Nr. 1822 der Drucksachen) 4332D Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 4332D Beschlußfassung 4333A Nächste Sitzung 4333C Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Bernhard Günther


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die FDP hatte auf Drucksache Nr. 1631 beantragt, daß die Bundesregierung ersucht werden soll, Schritte zu unternehmen, damit der Grenzübergang in Emmerich wieder eröffnet wird. Es ist ein unmöglicher Zustand, daß sechs Jahre nach Kriegsende die normalen Grenzübergänge noch nicht wieder vorhanden sind, und der Verkehrsminister hat eingesehen, daß hier ein Bedürfnis vorliegt und unbedingt Schritte unternommen werden müssen.
    Die Ausschaltung des früheren Grenzüberganges bei Emmerich bedeutet für den deutschen Import und Export eine außerordentlich große Schädigung, und der jetzige Umweg über Kranenburg verursacht den betreffenden Kreisen außerordentliche Kosten. Wie erheblich diese Umwege sind, will ich Ihnen an Hand einiger Zahlen veranschaulichen. Von Wesel nach Emmerich sind es 40 km, dagegen nach Kranenburg 118, mithin ein Umweg von 78 km. Von Dinslaken beträgt der Umweg ebenfalls 78 km, von Dortmund-Süd 34, von Dorsten 51 km, von Bochum-Nord 24 km usw. Was diese Umwege bedeuten, erkennt man erst aus dem Umfang des Güterumschlags vom Jahre 1938. Damals wurden 190 000 Sendungen im Versand und etwa 105 000 Sendungen im Empfang abgefertigt. Der Warenladungsverkehr betrug im gleichen Zeitraum im Versand etwa 8000 und im Empfang etwa 13 000 Wagen.
    Wenn auch die Bahnhofsanlagen in Emmerich durch die Kriegseinwirkungen weitgehend zerstört sind, so hat doch die Eisenbahndirektion Essen das Notwendige getan, um den Wiederaufbau zu beschleunigen. Die Bahnhofsverwaltung ist der Auffassung, daß die Anlagen schon in Kürze in Betrieb genommen werden könnten. Die Güterfahrplankonferenz in Locarno im November 1950 hat beschlossen, daß der Obst- und Gemüseverkehr bereits ab März dieses Jahres wieder über Emmerich geleitet werden soll; auch hat der Herr Direktor Boot von der Niederländischen Staatsbahn bereits die bindende Zusage gegeben, daß entsprechende Vorbereitungen getroffen werden, damit der Obst- und Gemüseverkehr etwa ab Mitte März möglich ist.
    Die Eröffnung des Grenzübergangs EmmerichZevenaar für den Obst- und Gemüseverkehr betrifft zwar nur einen Teil des gesamten Verkehrs.


    (Günther)

    Es muß aber durch Verhandlungen erreicht werden, daß dieser wichtige Grenzübergang wieder für den gesamten Verkehr zugelassen wird. Die Voraussetzungen hierfür sind von deutscher Seite bereits gegeben. Der Ausschuß würde es daher begrüßen, wenn Sie seinem Antrag auf Drucksache Nr. 1782 Ihre Zustimmung geben würden.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Wortmeldungen scheinen keine zu kommen. — Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Ausschußantrages ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! - Einstimmig angenommen.
Meine Damen und Herren! Der Bundesminister Blücher ist gekommen; wir können nunmehr Punkt 2 aufrufen. Wir kommen so im Rösselsprung ganz nett durch unser Programm hindurch!

(Heiterkeit.)

Punkt 2 sieht vor:
a) Beratung der Interpellation der Abgeordneten Dr. Frey, Dr. Dr. Müller (Bonn), Frau Dr. Weber (Essen), Hoogen und Genossen betreffend landwirtschaftlichen Grundbesitz und Traktatrecht im deutsch - holländischen
Grenzgebiet (Nr. 1666 der Drucksachen);
b) Beratung des . Antrags der Abgeordneten Dr. Frey, Dr. Dr. Müller (Bonn), Frau Dr. Weber (Essen), Hoogen und Genossen betreffend landwirtschaftlichen Grundbesitz und Traktatrecht im deutschholländischen Grenzgebiet (Nr. 1665 der Drucksachen).
Wer begründet die Interpellation? — Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Frey.
Dr. Frey (CDU), Interpellant: Meine Damen und Herren! In den deutschen Landkreisen entlang der holländischen Grenze des Landes Nordrhein-Westfalen und auch des Landes Niedersachsen ist vielen deutschen Bauern, die Land in Holland besitzen, seit 1945 die Möglichkeit genommen, dieses weiter zu bewirtschaften. In den meisten Fällen ist das Land seit über hundert Jahren im Besitz dieser Familien. Nun bestand zwischen Preußen und den Niederlanden auf Grund einer Grenzregulierung vom Jahre 1815 über diese Ländereien eine Vereinbarung, wodurch sie holländisches Territorium wurden. Vorher aber lagen alle diese Ländereien fast ausnahmslos innerhalb der deutschen Gemeindegrenzen. Die Abmachungen über zollfreie Einfuhr und Ausfuhr von Wirtschafts- und Ertragsgütern dieser Flächen — die sogenannten Traktatrechte — sind gemäß einem Vertrag zwischen beiden Ländern vom Jahre 1816 nur durch ausdrücklichen Widerruf aufkündbar. Dieser Widerruf ist nie erfolgt. Den deutschen Grenzbauern ist aber durch den einseitigen Akt Hollands die Bewirtschaftung ihrer in Holland liegenden Ländereien seit dem Jahre 1945 unmöglich gemacht worden, während — und das bitte ich zu beachten — die holländischen Bauern ihr Land, das auf deutschem Gebiet liegt, nach wie vor bearbeiten können.
Die geschilderten Verhältnisse haben einen recht großen Umfang. Aus Unterlagen, die wir seit 1945 bis in die Neuzeit hinein sehr korrekt haben anlegen lassen, geht hervor, wie groß die betroffenen Flächen sind. Sie umfassen z. B. im Kreise Kleve über 864 ha, im Kreise Geldern über 600 ha und - wie aus meiner Interpellation ersichtlich — darüber hinaus einige 100 ha in den anderen Gemeinden Nordwest-Niedersachsens, Westfalens und der rheinischen Grenzkreise. In den Gemeinden Walbeck, Straelen und Twisteden haben 145 Bauern insgesamt 400 ha verloren. In der Gemeinde Walbeck allein hat die Hälfte der Geschädigten mehr als 50 % ihrer Flächen eingebüßt.
Um das Problem richtig zu beleuchten, gestatten Sie mir, aus der Fülle der ausgesprochenen Härtefälle einige aufzuzeigen. Der Bauer Hamacher in Brüggelchen verliert z. B. von seiner Fläche von 4,2 ha 3,1 ha; der Bauer Königs in Waldfeucht von 12 ha 10 ha, der Bauer Ketelaers in Hülm von 14.5 ha 13,5 ha, der Bauer Reiners von 7 ha 5 ha. Der Bauer Geurtz in Hommersum bewirtschaftete früher 9,8 ha; davon verliert er 9 ha, so daß eine große Familie hier nunmehr auf 0,8 ha existieren soll. Das sind nur wenige Fälle, und wir haben Listen von derartigen Härtefällen. Es ist klar — und Sie müssen das zugeben —, daß es sich hier um eine echte Existenzbedrohung handelt.
Nun kommt ein weiteres hinzu. Wie das Sprichwort sagt, kommt ein Unglück meist nicht allein. Das trifft hier zu; denn diese Grenzbauern haben meist noch kolossale Kriegsschäden an ihren Gehöften. Weil die Besitzverhältnisse an der Grenze entlang mittelbäuerlich, kleinbäuerlich und kleinstbäuerlich sind, ist die Möglichkeit eines Austausches überhaupt nicht vorhanden. Verschiedene Bauern müssen dort 6 km weit mit ihrer Kuh auf eine Weide ziehen, um sie überhaupt erhalten zu können.
Ich bin der Meinung, daß auch im Interesse der Befriedung der Grenzbevölkerung auf beiden Seiten die Rückgabe gut und notwendig wäre. Aus diesem Grunde habe ich mich mit holländischen Freunden und auch mit Mitgliedern der holländischen Kammer in Verbindung gesetzt, um auf dem Wege der persönlichen Beziehungen die Traktatrechtsfrage von der menschlichen Seite her einer Lösung entgegenzuführen. Mehrere Mitglieder dieses Hauses haben das auch versucht. Leider konnten wir die Nutzung für die Bauern noch nicht wieder erreichen. Jedoch wurde zumindest erreicht, daß die Ländereien bisher nicht verkauft worden sind.
Mit der Anfrage Nr. 63, Drucksache Nr. 771, hatte ich die Regierung schon einmal gebeten, uns über diese Zustände Aufklärung zu geben. Leider ist bei der Beantwortung dieser Anfrage anscheinend der Wunsch vorhanden gewesen, diese Dinge noch etwas zurückhaltend zu behandeln. Allerdings war einmal irgendwo in Holland der Beschluß bekanntgeworden, daß innerhalb von 5 km von der Grenze kein deutsches Land verkauft werden sollte. Wir haben aber festgestellt, daß in letzter Zeit doch Land verkauft wird. Wir haben auch die Adressen und die genauen Angaben.
Nun geht es darum, daß wir auf unsere Interpellation von der Regierung doch einmal gesagt bekommen, was sie für die Zukunft zu tun gedenkt. Viele holländische Freunde, und zwar maßgebliche Persönlichkeiten, haben sich für eine gerechte Regelung dieser Frage eingesetzt und sind der Meinung, daß das deutsche Land in diesem Gebiet dem deutschen Bauer nicht verlorengehen soll. Diese Persönlichkeiten haben sich so weitgehend eingesetzt. daß man ihnen wegen ihrer Einstellung wirklich Dank sagen muß. Wie die Erörterung der mit meiner Interpellation zusammenhängenden Frage auch im holländischen Parlament beweist, das sich im Dezember 1950 damit befaßt hat, ist der niederländische Justizminister zu der Auffassung gekommen, daß die Art, wie die deutschen Grenzbauern behandelt werden, eben doch bedenklich ist.


(Dr. Frey)

Nun hat man in Holland ein sogenanntes Entfeindungssystem erfunden. Dieses Entfeindungssystem ist allerdings so gehalten, daß, wer erfolgreich „entfeindet" werden will, die Bedingungen nur erfüllen kann, wenn er von deutscher Seite als Landesverräter oder Hochverräter bezeichnet worden ist. Bei dieser Sachlage ist es klar, daß die durch eine erfolgreiche Entfeindung bedingte Rückgabe der Ländereien bisher noch nicht durchgeführt werden konnte. Es wird daher notwendig sein, daß die Bundesregierung ihren ganzen Einfluß und ihren ganzen guten Willen geltend macht, um mit der holländischen Regierung in der Lösung dieser Frage zu einem beide Seiten voll befriedigenden Ergebnis zu kommen.
Wenn der Herr Präsident gestattet, möchte ich gleichzeitig auch den Antrag Drucksache Nr. 1665, den wir gleichzeitig mit der Interpellation vorgegelegt haben, mit wenigen Worten begründen. Wir haben diesen Antrag gestellt, um der Regierung eine etwas breitere Basis für ihre Verhandlung mit der niederländischen Regierung, die sie hoffentlich aufnehmen wird, zu geben. Ich bin der Meinung, daß dieses berechtigte Verlangen von Ihnen allen gewürdigt werden sollte, gerade weil wir im Zeitalter des europäischen Solidaritätsgedankens hier wirklich einmal voranschreiten müssen.
Ich bitte Sie deshalb, diesen Antrag nicht einem Ausschuß zu überweisen, sondern ihn sofort in einer einmütigen Abstimmung zum Beschluß zu erheben.

(Beifall in der Mitte.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Finden sich 50 Mitglieder des Hauses? — Verzeihung, der Herr Minister will die Interpellation beantworten.
    Blücher, Stellvertreter des Bundeskanzlers: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Problem, das durch die Interpellation Drucksache Nr. 1666 und die Ausführungen des Herrn Abgeordneten Dr. Frey aufgerollt worden ist, beschäftigt die Bundesregierung beinahe seit ihrem Bestehen. Bereits am 14. November 1949 haben wir es der Alliierten Hohen Kommisision gegenüber zur Sprache gebracht. Wir haben gebeten, die Alliierte Hohe Kommission möge sich der niederländischen Regierung gegenüber in dieser Sache für den deutschen Standpunkt einsetzen und zunächst einmal einen Aufschub der Liquidation der deutschen Bauerngrundstücke erwirken.
    Wie wir bereits in unserer Beantwortung der Anfrage Nr. 63 dem Hohen Hause am 12. April 1950 mitgeteilt haben, ist diese Bitte von der Alliierten Hohen Kommission mit der Begründung zurückgewiesen worden, daß die von der niederländischen Regierung ergriffenen Maßnahmen durch die Potsdamer Beschlüsse und das Pariser Reparationsabkommen gedeckt seien und ihre Rechtmäßigkeit daher nicht in Zweifel gezogen werden könne.
    Mit dieser Antwort stehen wir aber bereits im Mittelpunkt der Frage. Die niederländische Regierung betrachtet diese Grenzgrundstücke in der Tat als einen Teil des auf ihrem Boden gelegenen deutschen Vermögens und fühlt sich daher berechtigt, es nach den Bestimmungen zu verwerten, die auf der Konferenz von Potsdam und durch die am 14. Januar 1946 in Kraft getretenen Beschlüsse der Pariser Reparationskonferenz festgelegt worden sind. Den deutschen Bauern ist aus diesem Grunde seit Kriegsende das Betreten und die Bewirtschaftung ihrer jenseits der Grenze gelegenen Grundstücke verwehrt. Die Liegenschaften sind der Verwaltung der holländischen Beheers-Institute unterstellt mit dem Ziel, die Liquidation zugunsten niederländischer Erwerber durchzuführen. Mit diesen Liquidationen ist auch bereits begonnen worden. Nach den neuesten Informationen scheint bereits ein Drittel verkauft zu sein. Bezüglich des Restes sollen in vielen Fällen die Vorverhandlungen über Verkäufe weit fortgeschritten sein.
    Ich darf an dieser Stelle ganz offen zum Ausdruck bringen: Der Bundesregierung scheint die Heranziehung des privaten deutschen Auslandsvermögens zur Deckung der Reparationsverpflichtungen allgemein eine Maßnahme zu sein, die, mag sie auch in ähnlicher Form bereits im Versailler Vertrag ergriffen worden sein, mit dem überkommenen Völkerrecht nicht in Einklang steht

    (Beifall bei den Regierungsparteien)

    und zu schwerwiegenden Bedenken Veranlassung gibt. Ganz besonders deutlich aber wird es bei den genannten Grenzgrundstücken, wie verhängnisvoll die Folgen einer solchen Mißachtung des Privateigentums sein müssen; denn bei diesen Grundstücken handelt es sich fast ausschließlich um erst zu Anfang des letzten Jahrhunderts als Folge von Grenzverschiebungen in das holländische Staatsgebiet gelangten bäuerlichen Besitz. Seine ungestörte Bewirtschaftung seitens der deutschen Eigentümer wurde durch feierliche, bis 1945 unangetastete Staatsverträge aus den Jahren 1815/16 und 1824 gewährleistet. In genau derselben Weise erlaubten und sicherten diese Verträge auch die Bewirtschaftung der Grundstücke, die, an der Grenze auf deutschem Boden gelegen, Niederländern gehören und durch sie von den Niederlanden aus bewirtschaftet werden.
    Es ist deshalb durchaus verständlich, daß es zu schwerer Erbitterung unter den betroffenen deutschen Bauern im ganzen Grenzgebiet führt, wenn einseitig durch die Enteignung ihrer Grundstücke in altüberkommene, vertraglich gesicherte Verhältnisse eingegriffen wird.
    Ich bedauere diese Entwicklung deshalb ganz besonders, weil es sich um ein Grenzgebiet handelt, in dem seit jeher die engsten freundschaftlichen und verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen den Menschen beiderseits der Grenze bestanden haben. Für die Bevölkerung dort war die Grenze keine Scheidelinie. Die Beziehungen gingen hinüber und herüber, und diese Sachlage fand in dem Übergreifen des Grundbesitzes über die Grenze hinaus einen durchaus angemessenen Ausdruck.
    Noch aus einem anderen Grund ist die Entwicklung sehr zu bedauern; hierauf hat der Herr Abgeordnete Dr. Frey mit Recht nachdrücklich hingewiesen. In einem sehr großen Prozentsatz der Fälle trifft die Beschlagnahme und der Verkauf der auf niederländischem Boden gelegenen Grundstücke kleine Bauern und diese oft so, daß der überwiegende Teil ihres Grundbesitzes verlorengeht. Vielfach reicht die ihnen verbleibende Fläche nicht mehr zur Ernährung der Familie aus. Die auf deutschem Boden gelegenen Wirtschaftsgebäude werden wertlos. Es droht Verelendung. Ich brauche es nicht im einzelnen auszuführen, wie verhängnisvoll eine solche Entwicklung gerade im Grenzgebiet sein muß.

    (Abg. Frau Dr. Weber [Essen]: Das ist das neue Europa!)

    Auf die Frage, was die Bundesregierung zu tun gedenkt, um den betroffenen Bauern ihre jenseits der Grenze gelegenen Grundstücke zu erhalten, darf ich folgendes antworten.


    (Blücher)

    Weite, namentlich kirchliche Kreise diesseits und jenseits der Grenze sind, wie der Abgeordnete Dr. Frey als einer der Hauptbeteiligten in dankenswerter Weise hervorgehoben hat, seit langer Zeit darum bemüht, den Boden für eine befriedigende Lösung zu lockern. Dank dieser verständnisvollen Vorarbeit besteht nach unserem Eindruck doch die Möglichkeit, diese Frage unter Beiseitelassung von Erörterungen über die Rechtmäßigkeit der niederländischen Maßnahmen mit der niederländischen Regierung zu besprechen. Ich habe deshalb der niederländischen Regierung unseren Standpunkt zunächst in einem Memorandum schriftlich dargelegt. Auf die Einzelheiten dieser Fühlungnahme möchte ich heute nicht eingehen. Wir hoffen aber mit guten Gründen, daß wir bald der Öffentlichkeit konkrete Mitteilungen werden machen können. Die Frage ist am 14. Dezember 1950 und am 17. Januar 1951 in der niederländischen Kammer behandelt worden, und ich darf mit Befriedigung feststellen, daß sowohl der niederländische Justizminister als auch der niederländische Außenminister sich in einer Weise geäußert haben, die ich nur mit Dank zur Kenntnis nehmen kann.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Ich darf aus den Ausführungen des niederländischen Außenministers die folgenden Sätze herausgreifen:
    Ich habe die Frage schon mehrere Male mit meinen Amtskollegen, die mit der Durchführung des Beschlusses über das Feindvermögen beauftragt sind, besprochen. Hierbei ist wiederholt der besondere Charakter dieses Besitzes, der durch die Eigenart seiner Entstehung nicht ganz mit den übrigen in den Niederlanden beschlagnahmten Vermögen gleichgestellt werden kann, behandelt worden. Es erwies sich jedoch nicht als möglich, diesen Besitz ohne weiteres aus der Beschlagnahme auszunehmen, da dies im Gegensatz zu den Verpflichtungen stünde, die die Niederlande in den Reparationsabkommen eingegangen sind. Ich habe aber mit Befriedigung den Beschluß der fünf beteiligten Minister begrüßt, der besagt, daß bezüglich der Entfeindung in diesen Fällen eine mildere Regelung angewandt werden wird. Ich bin der Meinung, daß damit in nicht geringem Grade den Wünschen der deutschen Bauern entgegengekommen wurde, die zweifellos ernstlich durch die in Frage kommenden Maßnahmen betroffen werden. Das gilt für die Fälle, in denen der beschlagnahmte Besitz einen Hauptbestandteil des ganzen, oft kleinen Bauernhofes bildet.
    Soweit der niederländische Außenminister.
    Der niederländische Justizminister hat in der Kammer am 14. Dezember 1950 angedeutet, daß die Niederlande in einer anderen Weise schadlos gehalten werden könnten. Diese Möglichkeit wird von uns geprüft werden. Der einfachste Weg wäre, daß die niederländische Regierung den Grenzbauern gestattet, ihre Grundstücke zurückzukaufen. Wie sich das in der Praxis durchführen ließe, würde, die niederländische Bereitschaft vorausgesetzt, Gegenstand unserer eingehenden Überlegungen sein müssen.
    Diese Ausführungen werden Ihnen zeigen, daß der Weg zu einer befriedigenden Regelung der Frage nicht länger verschlossen ist. Ich stelle das mit um so größerer Befriedigung fest, als der Einzelfall zeigt, daß wir da, wo wir unsere eigenen Angelegenheiten mit anderen Regierungen unmittelbar besprechen können — und seit der Errichtung unseres Generalkonsulats in Amsterdam ist das der Fall —, auch zu der so erwünschten Zusammenarbeit mit unseren Nachbarvölkern einen positiven Beitrag leisten können.
    Es wird nun von großer Wichtigkeit sein, daß die Grenzbauern von der Möglichkeit, Entfeindungsanträge zu stellen, in weitem Umfange Gebrauch machen, wobei es den beteiligten Länderregierungen wohl unschwer möglich sein wird, im Rahmen von Notstands- und Stützungsmaßnahmen den Bauern, die hierzu selber nicht imstande sind und deren Prozesse nicht von vornherein aussichtslos erscheinen, die Kosten für die Durchführung des Verfahrens vorzustrecken. Dies ist mit den Ländern bereits besprochen.
    Alles in allem bin ich überzeugt, daß sich bei gutem Willen auf beiden Seiten und unter Ausschaltung aller polemischen Gesichtspunkte auch in der Öffentlichkeit ein Weg zu einer einigermaßen befriedigenden Regelung dieser Angelegenheit wird finden lassen. Jedenfalls sieht die Bundesregierung keinen Anlaß, von sich aus Konsequenzen aus der Tatsache zu ziehen, daß die niederländische Regierung die alten Grenzvereinbarungen aus dem Anfang des vorigen Jahrhunderts offensichtlich nicht mehr angewendet wissen will. Weil wir auf eine befriedigende Lösung hoffen dürfen, wird die Bundesregierung den holländischen Grenzbauern, die Grundstücke auf deutschem Boden bewirtschaften, die Rechte und Privilegien aus den Traktatverträgen weiterhin gewähren.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)