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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 114. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Januar 1951 4271 114. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 25. Januar 1951. Geschäftliche Mitteilungen 4273A, 4333C Genesung des Abg. Schmidt (Bayern) nach einem Autounfall 4273A Änderungen der Tagesordnung 42'73A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung von Bundesgrenzschutzbehörden (Nr. 1785 der Drucksachen) 4273C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern . 4273D, 4279C, 4282D, 4286A Dr. Menzel (SPD) 4275C, 4284D Paul (Düsseldorf) (KPD) 4278C Dr. von Merkatz (DP) . . . . 4280D, 4286B Neumayer (FDP) 4281D Dr. Dresbach (CDU) 4283B, 4286A von Thadden (DRP) 4284B Dr. Hamacher (Z) 4286B Ausschußüberweisung 4287A Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Nrn. 328, 788 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1724 der Drucksachen); Änderungsanträge Umdruck Nrn. 54, 56 4287A, 4303D Dr. Laforet (CSU) . 4287C, 4297D, 4303D Fisch (KPD) 4289D, 4294A, 4300A Dr. Reismann (Z) 4292D, 4299A Ewers (DP) 4293B Dr. Etzel (Bamberg) (BP) . . 4294A, 4298A Jacobi (SPD) 4295D Dr. von Merkatz (DP) 4299C Schoettle (SPD) 4301C Dr. Arndt (SPD) 4302B, 4303B Abstimmungen . . . 4291C, 4295A, 4300C, 4303A Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes (Drucksache Nr. 1836) . . . . 4303B, C Beschlußfassung 4303D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes für Sicherungs- und Überleitungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft (Nrn. 1510, 1679 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr.1764 der Drucksachen); Änderungsanträge Umdruck Nrn. 38, 51, 55 4273C, 4304A, 4313B Naegel (CDU), Berichterstatter 4304B, 4307D Kurlbaum (SPD) 4306D Ollenhauer (SPD) 4307D Dr. Bleiß (SPD) . . . 4313C, 4319C, 4320C Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 4315D, 4320A Agatz (KPD) 4318A Dr. Bertram (Z) 4318D Dr. Preusker (FDP) 4320D Abstimmungen 4307B, 4320B, 4321A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abänderung des Niedersächsischen Arbeitsschutzgesetzes für Jugendliche vom 9. Dezember 1948/16. Mai 1949 (Nr. 1783 der Drucksachen) 4304A, 4308A Dr. Lauffer, Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen, Berichterstatter 4308A Keuning (SPD) 4308D, 4312D Kohl (Stuttgart) (KPD) 4310A Mensing (CDU) 4310C Kuntscher (CDU) 4311C Storch, Bundesminister für Arbeit . 4312A Ausschußüberweisung 4313B Abstimmungen 4320B, 4321A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über Grenzgänger vom 10. Juli 1950 (Nr. 1483 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) (Nr. 1757 der Drucksachen) . . . 4321A, 4325A Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 4325A Beschlußfassung 4325C Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Reichsautobahngesetzes vom 29. Mai 1941 (Nr. 1571 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 1781 der Drucksachen) 4321B Meyer (Bremen) (SPD), Berichterstatter 4321C Beschlußfassung 4321D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Deutsche Bundesbahn (Nrn 1776, 1533 der Drucksachen) 4321D Rümmele (CDU), Berichterstatter . 4322A Paul (Düsseldorf) (KPD) 4323C Jahn (SPD) 4323D Beschlußfassung 4325A Beratung des Antrags der Fraktion des Zentrums betr. Rückgabe der Insel Helgoland an ihre Bewohner (Nr. 1758 der Drucksachen) 4273B, 4325A Beratung abgesetzt 4325A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Grenzübergang Emmerich (Nrn. 1782, 1631 der Drucksachen) . . . . 4325C Günther (CDU), Berichterstatter . . 4325C Beschlußfassung 4326A Beratung der Interpellation der Abg. Dr. Frey, Dr. Dr. Müller (Bonn), Frau Dr. Weber (Essen), Hoogen u. Gen. betr. landwirtschaftlichen Grundbesitz und Traktatrecht im deutsch-holländischen Grenzgebiet (Nr. 1666 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Frey, Dr. Dr. Müller (Bonn), Frau Dr. Weber (Essen), Hoogen u. Gen. betr. landwirtschaftlichen Grundbesitz und Traktatrecht im deutsch-holländischen Grenzgebiet (Nr. 1665 der Drucksachen) . . . . 4308A, 4326A Dr. Frey (CDU), Interpellant . . . 4326B Blücher, Stellvertreter des Bundeskanzlers 4327B Beschlußfassung 4328D Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Kohlenlieferungen für Bayern ails der Tschechoslowakei (Nr. 1825 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Etzel (Bamberg) u. Gen. betr. Maßnahmen zugunsten der Wirtschaft bei Ausfall tschechoslowakischer Kohle (Nr. 1793 der Drucksachen) 4273B, 4328D Beratung abgesetzt 4328D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerwesen über den Antrag der Abg. Dr. Bertram u. Gen. betr. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Nrn. 1541 und 1834 der Drucksachen) . . . . 4273B, 4328D Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP), Berichterstatter 4329A Beschlußfassung 4329B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Goetzendorff (Nr. 1818 der Drucksachen) 4329B Muckermann (CDU), Berichterstatter 4329B Beschlußfassung 4329C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Dorls (Nr 1819 der Drucksachen) 4329C Kahn (CSU), Berichterstatter . . . 4329D Goetzendorff (DRP-Hosp.) 4330A Beschlußfassung 4330B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Renner (Nr. 1820 der Drucksachen) 4330B Dr. von Merkatz (DP), Berichterstatter 4330C Beschlußfassung 4330D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Schmidt (Niedersachsen) (Nr. 1821 der Drucksachen) . . 4330D Dr. Mende (FDP), Berichterstatter . . 4331A Dr. Reismann (Z) 4331C Dr. von Brentano (CDU) 4331D Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 4332A Ritzel (SPD) 4332B Beschlußfassung 4332C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Mayer (Stuttgart) (Nr. 1822 der Drucksachen) 4332D Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 4332D Beschlußfassung 4333A Nächste Sitzung 4333C Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Heinz Meyer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Zentrum hat mit Drucksache Nr. 1571 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Reichsautobahngesetzes vom 29. Mai 1941 eingebracht und beantragt, den § 6 des Reichsautobahngesetzes in der Neufassung vom 29. Mai 1941 zu streichen. Der Verkehrsausschuß hat sich mit der Sachlage eingehend beschäftigt. § 6 des Reichsautobahngesetzes beinhaltet, daß die Reichsautobahn eine Benutzungsgebühr erheben kann. Die Benutzungsgebührenordnung bedarf der Zustimmung des Generalinspekteurs. Nachdem der Generalinspekteur durch Maßnahmen der alliierten Militärregierungen nach 1945 demjenigen, der ihn ernannt hat, gefolgt ist, hat der Verkehrsausschuß seine Meinung einmütig dahin bekundet und in seinem Ihnen vorgelegten Bericht dementsprechend beantragt, das Haus möge dem Antrag des Zentrums stattgeben und den § 6 des Reichsautobahngesetzes streichen. Damit wird auch der Auffassung Ausdruck gegeben, daß für die Benutzung der Reichsautobahnen keine Möglichkeit zur Gebührenerhebung auf Grund dieses Gesetzes besteht. Im übrigen ist bei den Beratungen von den Vertretern der Regierung zum Ausdruck gebracht worden, daß im Verkehrsministerium an der Überholung des Reichsautobahngesetzes gearbeitet wird, so daß das Haus sich demnächst mit der Materie beschäftigen wird.
    Der Verkehrsausschuß beantragt also mit seinem Bericht, dem Antrag des Zentrums stattzugeben, § 6 des Reichsautobahngesetzes in seiner jetzigen Fassung zu streichen und damit die Möglichkeit, für die Benutzung der Reichsautobahn Gebühren zu erheben, zu beseitigen.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Ich rufe in der zweiten Beratung auf § 1. — Keine Wortmeldungen. § 2. — Keine Wortmeldungen. Wer für die Annahme dieser beiden Paragraphen ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Zweifellos die Mehrheit. Einleitung und Überschrift. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Einstimmig angenommen. Die zweite Beratung ist geschlossen.
Ich rufe auf zur
dritten Beratung.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. — Keine Wortmeldungen. Ich schließe die allgemeine Aussprache.
Ich rufe auf § 1, — § 2, — Einleitung und Überschrift. Wer für .die Annahme ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Das ist zweifellos die Mehrheit. Wer für die Annahme des Gesetzes im ganzen ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 10 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß)


(Nrn. 1776, 1533 der Drucksachen)

Der Ältestenrat schlägt Ihnen, meine Damen und Herren, vor, die Aussprachezeit auf insgesamt 40 Minuten zu begrenzen. — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Rümmele als Berichterstatter.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Oskar Rümmele


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der KPD hat laut Drucksache Nr. 1533 den Antrag gestellt, daß der Bundestag fünf Beschlüsse, die die Durchführung des Gutachtens der Firma Coverdale & Colpitt bei der Deutschen Bundesbahn betreffen, fassen möge. Die Drucksache wurde dem Verkehrsausschuß überwiesen, der sich damit befaßt hat. Das Ergebnis der Ausschußberatung liegt Ihnen in der Drucksache Nr. 1776 vor.
    Ich darf zu den einzelnen fünf Punkten kurz folgendes sagen. Der Antrag zu Punkt 1 der KPD lautet:
    Die Bundesregierung wird verpflichtet, dem Bundestag umgehend die von der ECA-Mission überreichten Forderungen in bezug auf die Bundesbahnen, die sich auf das Gutachten der Firma Coverdale und Colpitt, New York, stützen, zur Stellungnahme vorzulegen.
    Nach der Begründung des Antrags der KPD in der 104. Sitzung des Bundestags durch den Abgeordneten Kohl wird gewünscht, den Bundestag über das Ergebnis der Verhandlungen, die zwischen den Vertretern des Bundesministers für Verkehr, der Deutschen Bundesbahn und des Transport-SubCommittees der Alliierten Hohen Kommission über die Empfehlungen des Gutachtens stattgefunden haben, zu unterrichten. Die Besprechungen haben zu der übereinstimmenden Auffassung geführt, daß von 91 Empfehlungen 52 voll anzuerkennen, 25 dieser Empfehlungen des Gutachtens der amerikanischen Prüfungsfirma mit Einschränkungen anzunehmen und 14 abzulehnen sind. Bei der Mehrzahl der angenommenen Empfehlungen, also der 52, handelt es sich um Rationalisierungsmaßnahmen der Bundesbahn, die innerbetrieblicher Art sind und im großen und ganzen nicht interessieren. Was übriggeblieben ist, ist in einem sogenannten Siebenpunkteprogramm enthalten, in dem die wesentlichsten Empfehlungen zusammengefaßt sind. Zur Verwirklichung dieses Siebenpunkteprogramms ist eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich. Das Siebenpunkteprogramm befindet sich zur Zeit im Schoße der Regierung; es wurde darüber beraten; die Beratungen sind aber noch nicht abgeschlossen. Nach dem Willen des Verkehrsausschusses soll aber der Bundestag das Ergebnis der Beratungen über das Siebenpunkteprogramm, also über die strittigen Punkte dieses Gutachtens, zugeleitet erhalten.
    Der Ausschuß für Verkehrswesen hat deswegen zu Punkt 1 beschlossen:
    die Bundesregierung zu ersuchen, dem Bundestag die sieben Punkte des C & C-Programms, die dem Kabinett zur Beschlußfassung vorgelegt wurden, mit der Stellungnahme des Kabinetts bekanntzugeben und damit Ziffer 1 für erledigt zu erklären.
    Ich glaube, das Hohe Haus kann sich dieser Stellungnahme anschließen.
    Der Punkt 2 des KPD-Antrages lautet:
    Die am 21. Oktober 1949 beschlossene Entlassungssperre für die Bundesbahn wird nicht aufgehoben.
    Ich darf das Hohe Haus daran erinnern. daß auf seinen Beschluß, nachdem Verhandlungen und Vereinbarungen zwischen der zuständigen Gewerkschaft einerseits und der Bundesbahn andererseits stattgefunden haben, die Entlassungssperre bis Erde Dezember 1950 bestand. Die Bundesbahn hat
    entsprechende Untersuchungen angestellt. Nach ihrer Auffassung sind zur Zeit etwa 20 000 Leute mehr beschäftigt, als es nach dem Betrieb, der zur Zeit anfällt, unbedingt notwendig wäre. Ich betone, das ist die Stellung der Bundesbahn. Die Firma Coverdale & Colpitt hat dagegen in ihrem Programm vorgeschlagen, bei der Bundesbahn erst einmal 50 000 Bedienstete und später noch einmal 30 000, also insgesamt 80 000 Beschäftigte, zu entlassen. Ich darf dazu erklären: Weder das Bundesverkehrsministerium, noch das alliierte Sub-Committee hat diesem Vorschlag des Gutachtens die Zustimmung gegeben. Dieser Vorschlag wird als weit über das Ziel hinausgeschossen betrachtet und sachlich als nicht gerechtfertigt angesehen. Dagegen ist also die Bundesbahn der Meinung, daß noch etwa 20 000 Menschen eingespart werden können.
    Ich stelle aber fest: es ist die übereinstimmende Auffassung, die auch vor allem vom Verkehrsausschuß restlos geteilt wird — ich nehme an, das Hohe Haus stimmt dem zu —, daß Entlassungen trotz Durchführung dieses Programms im Jahre 1951 möglichst zu vermeiden sind. Das läßt erreichen, wenn folgende in Aussicht genommen, Maßnahmen durchgeführt werden: wenn erstens der natürliche Abgang des Personals im allgemeinen im Jahre 1951 nicht ersetzt wird, wenn zweitens die Möglichkeit geschaffen wird, Beamte vorzeitig in den Ruhestand oder Wartestand zu versetzen, und wenn drittens etwa 4200 Mann der Bahnpolizei in die Polizei der Länder oder des Bundes übernommen werden. Man hofft, daß man dann ohne größere Entlassungen auskommt und die Möglichkeit besteht, den Betrieb so zu führen, daß die Betriebssicherheit in keiner Weise gefährdet ist. Der Ausschuß schlägt also vor, diese Maßnahmen durchzuführen, um so eine allgemeine Entlassung zu vermeiden. Der Ausschuß glaubt auch, daß diese tatsächlich zu vermeiden ist.
    Der Punkt 3 .des Antrags der KPD lautet:
    Die Gewährung der Ruhegehälter und sozialen Leistungen an die umgesiedelten Eisenbahner bzw. deren Hinterbliebene wird in keiner Weise angetastet.
    Ich darf zunächst der Auffassung des Verkehrs ausschusses Ausdruck geben, daß es sich nicht un sogenannte umgesiedelte Eisenbahner bzw. deren Hinterbliebene, sondern um Eisenbahner handelt, die aus politischen Gründen geflüchtet sind, die Ostzone verlassen mußten und jetzt von der Bundesbahnverwaltung in der Bundesrepublik sozial betreut werden. Ich bin vom Ausschuß für Verkehrswesen beauftragt, in diesem Zusammenhang auch auf die Entlassung, also die Maßregelung der Westberliner Eisenbahner durch die Eisenbahnverwaltung der Ostzone hinzuweisen, die entgegen der von der Eisenbahnverwaltung der Sowjetzone bei Beendigung des Berliner Eisenbahnerstreiks ausdrücklich abgegebenen Versicherung rechtswidrig durchgeführt wurde — sie ist daher aufs schärfste zu mißbilligen — und die beklagenswerte soziale Zustände bei den Westberliner Eisenbahnern geschaffen hat.
    Sachlich ist zu dem Antrag der KPD noch zu sagen, daß die Bundesbahn und das Bundesverkehrsministerium entschieden bestreiten. die Absicht gehabt zu haben, die soziale Versorgung der geflüchteten Eisenbahner irgendwie abzubauen und die sozialen Leistungen nicht mehr weiter zu leisten. Es handelt sich lediglich um Erwägungen, die vom Verkehrsministerium aber auch bei der


    (Rümmele)

    Bundesbahn und im Verkehrsausschuß dahingehend gepflogen werden, ob diese soziale Last nicht als Kriegsfolgelast auf das Finanzministerium verlagert werden sollte. Denn es sind Lasten, die einseitig auf der Bundesbahn ruhen. Sie machen in jedem Monat allein etwa 7 Millionen DM aus. Es steht also keine Gefährdung dieser Leistungen in Frage, sondern es ist lediglich eine eventuelle Übertragung auf eine andere Stelle vorgesehen. Darüber wird unter Umständen auch das Bundesbahngesetz irgendeine Regelung treffen müssen.
    Da die Deutsche Bundesbahn die in dem Antrag unterstellten Maßnahmen niemals beabsichtigt hat, beantragt der Ausschuß für Verkehr. die Ziffer 3 des KPD-Antrages für erledigt zu erklären.
    Der Punkt 4 des Antrags der Fraktion der KPD lautet:
    Die in dem Gutachten verlangte Belegschaftsminderung von 20%, die Verminderung der Zahl der Bahnhofsbediensteten bei großen Personenbahnhöfen um 15%, bei den Güterabfertigungen um 10 bis 12% und bei kleineren Bahnhöfen um 20 bis 30% wird nicht durchgeführt.
    Die in dem Gutachten der Firma Coverdale & Colpitts empfohlenen Entlassungen nach festen Prozentsätzen werden sowohl vom Bundesminister für Verkehr als auch der Bundesbahnverwaltung abgelehnt. Personalverminderungen, die auf Grund von örtlichen Prüfungen stattfinden, sollen nur im Rahmen der allgemeinen Personalpolitik und möglichst unter Vermeidung von Entlassungen durchgeführt werden, also unter Berücksichtigung des normalen Abgangs.
    Der Ausschuß für Verkehrswesen beantragt daher, die Ziffer 4 des KPD-Antrages für erledigt zu erklären, da sowohl die Deutsche Bundesbahn als auch das Bundesverkehrsministerium dem Vorschlag des Gutachtens der Firma Coverdale & Colpitts nicht gefolgt sind bzw. diesen Vorschlag von sich aus abgelehnt haben.
    Der Punkt 5 des Antrages der Fraktion der KPD lautet:
    Jede Tarifänderung, vor allem im Berufsverkehr, bedarf der Zustimmung des Bundestages. Nach dem jetzt geltenden Preisrecht — Preisgesetz des früheren Vereinigten Wirtschaftsgebietes vom 10. April 1948, das als Bundesrecht fortgilt — ist eine Mitwirkung des Bundestages nur bei solchen Tarifmaßnahmen erforderlich, die eine „grundlegende Bedeutung für den gesamten Preisstand, insbesondere die Lebenshaltung" haben. Zurzeit ist ein neues Preisgesetz in Vorbereitung, in dem der Bundesgesetzgeber die Rechtsgrundlage schaffen wird, auf Grund deren künftig u. a. auch die Verkehrstarife erlassen werden können. Der Ausschuß für Verkehrswesen steht grundsätzlich auf dem Standpunkt, daß die alten bzw. neuen Preisvorschriften die Frage der Beteiligung der gesetzgebenden Körperschaften hinsichtlich des Erlasses von Verkehrstarifen abschließend regeln. Deshalb beantragt der Ausschuß für Verkehrswesen, Ziffer 5 des KPD-Antrages durch die zwingenden Vorschriften des alten und neuen Preisrechts für erledigt zu erklären.
    Ich bitte das Hohe Haus, diesen Anträgen des Verkehrsausschusses die Zustimmung zu geben.