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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 114. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Januar 1951 4271 114. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 25. Januar 1951. Geschäftliche Mitteilungen 4273A, 4333C Genesung des Abg. Schmidt (Bayern) nach einem Autounfall 4273A Änderungen der Tagesordnung 42'73A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung von Bundesgrenzschutzbehörden (Nr. 1785 der Drucksachen) 4273C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern . 4273D, 4279C, 4282D, 4286A Dr. Menzel (SPD) 4275C, 4284D Paul (Düsseldorf) (KPD) 4278C Dr. von Merkatz (DP) . . . . 4280D, 4286B Neumayer (FDP) 4281D Dr. Dresbach (CDU) 4283B, 4286A von Thadden (DRP) 4284B Dr. Hamacher (Z) 4286B Ausschußüberweisung 4287A Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Nrn. 328, 788 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1724 der Drucksachen); Änderungsanträge Umdruck Nrn. 54, 56 4287A, 4303D Dr. Laforet (CSU) . 4287C, 4297D, 4303D Fisch (KPD) 4289D, 4294A, 4300A Dr. Reismann (Z) 4292D, 4299A Ewers (DP) 4293B Dr. Etzel (Bamberg) (BP) . . 4294A, 4298A Jacobi (SPD) 4295D Dr. von Merkatz (DP) 4299C Schoettle (SPD) 4301C Dr. Arndt (SPD) 4302B, 4303B Abstimmungen . . . 4291C, 4295A, 4300C, 4303A Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes (Drucksache Nr. 1836) . . . . 4303B, C Beschlußfassung 4303D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes für Sicherungs- und Überleitungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft (Nrn. 1510, 1679 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr.1764 der Drucksachen); Änderungsanträge Umdruck Nrn. 38, 51, 55 4273C, 4304A, 4313B Naegel (CDU), Berichterstatter 4304B, 4307D Kurlbaum (SPD) 4306D Ollenhauer (SPD) 4307D Dr. Bleiß (SPD) . . . 4313C, 4319C, 4320C Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 4315D, 4320A Agatz (KPD) 4318A Dr. Bertram (Z) 4318D Dr. Preusker (FDP) 4320D Abstimmungen 4307B, 4320B, 4321A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abänderung des Niedersächsischen Arbeitsschutzgesetzes für Jugendliche vom 9. Dezember 1948/16. Mai 1949 (Nr. 1783 der Drucksachen) 4304A, 4308A Dr. Lauffer, Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen, Berichterstatter 4308A Keuning (SPD) 4308D, 4312D Kohl (Stuttgart) (KPD) 4310A Mensing (CDU) 4310C Kuntscher (CDU) 4311C Storch, Bundesminister für Arbeit . 4312A Ausschußüberweisung 4313B Abstimmungen 4320B, 4321A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über Grenzgänger vom 10. Juli 1950 (Nr. 1483 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) (Nr. 1757 der Drucksachen) . . . 4321A, 4325A Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 4325A Beschlußfassung 4325C Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Reichsautobahngesetzes vom 29. Mai 1941 (Nr. 1571 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 1781 der Drucksachen) 4321B Meyer (Bremen) (SPD), Berichterstatter 4321C Beschlußfassung 4321D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Deutsche Bundesbahn (Nrn 1776, 1533 der Drucksachen) 4321D Rümmele (CDU), Berichterstatter . 4322A Paul (Düsseldorf) (KPD) 4323C Jahn (SPD) 4323D Beschlußfassung 4325A Beratung des Antrags der Fraktion des Zentrums betr. Rückgabe der Insel Helgoland an ihre Bewohner (Nr. 1758 der Drucksachen) 4273B, 4325A Beratung abgesetzt 4325A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Grenzübergang Emmerich (Nrn. 1782, 1631 der Drucksachen) . . . . 4325C Günther (CDU), Berichterstatter . . 4325C Beschlußfassung 4326A Beratung der Interpellation der Abg. Dr. Frey, Dr. Dr. Müller (Bonn), Frau Dr. Weber (Essen), Hoogen u. Gen. betr. landwirtschaftlichen Grundbesitz und Traktatrecht im deutsch-holländischen Grenzgebiet (Nr. 1666 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Frey, Dr. Dr. Müller (Bonn), Frau Dr. Weber (Essen), Hoogen u. Gen. betr. landwirtschaftlichen Grundbesitz und Traktatrecht im deutsch-holländischen Grenzgebiet (Nr. 1665 der Drucksachen) . . . . 4308A, 4326A Dr. Frey (CDU), Interpellant . . . 4326B Blücher, Stellvertreter des Bundeskanzlers 4327B Beschlußfassung 4328D Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Kohlenlieferungen für Bayern ails der Tschechoslowakei (Nr. 1825 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Etzel (Bamberg) u. Gen. betr. Maßnahmen zugunsten der Wirtschaft bei Ausfall tschechoslowakischer Kohle (Nr. 1793 der Drucksachen) 4273B, 4328D Beratung abgesetzt 4328D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerwesen über den Antrag der Abg. Dr. Bertram u. Gen. betr. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Nrn. 1541 und 1834 der Drucksachen) . . . . 4273B, 4328D Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP), Berichterstatter 4329A Beschlußfassung 4329B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Goetzendorff (Nr. 1818 der Drucksachen) 4329B Muckermann (CDU), Berichterstatter 4329B Beschlußfassung 4329C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Dorls (Nr 1819 der Drucksachen) 4329C Kahn (CSU), Berichterstatter . . . 4329D Goetzendorff (DRP-Hosp.) 4330A Beschlußfassung 4330B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Renner (Nr. 1820 der Drucksachen) 4330B Dr. von Merkatz (DP), Berichterstatter 4330C Beschlußfassung 4330D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Schmidt (Niedersachsen) (Nr. 1821 der Drucksachen) . . 4330D Dr. Mende (FDP), Berichterstatter . . 4331A Dr. Reismann (Z) 4331C Dr. von Brentano (CDU) 4331D Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 4332A Ritzel (SPD) 4332B Beschlußfassung 4332C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Mayer (Stuttgart) (Nr. 1822 der Drucksachen) 4332D Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 4332D Beschlußfassung 4333A Nächste Sitzung 4333C Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als Beauftragter des Bundesrats habe ich die Ehre, Ihnen folgendes vorzutragen: Das Land Niedersachsen hat im Jahre 1948 ein Gesetz über den Arbeitsschutz für Jugendliche beschlossen, das eine wesentlich günstigere Regelung vorsah als das allgemein geltende Jugendgesetz aus dem Jahre 1938.
    Die Durchführung des Gesetzes hat in der Folgezeit zu gewissen Schwierigkeiten geführt; insbesondere sind aus Kreisen des Handwerks und der Kleinbetriebe Bedenken erhoben worden. Aus diesem Grunde ist das Gesetz im Jahre 1949 geändert worden. Insbesondere ist in dem § 34 eine Bestimmung eingefügt worden, durch welche die Gewerbeaufsichtsämter die Befugnis erhalten, Ausnahmen von den Bestimmungen dieses Gesetzes in einem gesetzlich festgelegten Rahmen zu bewilligen. Die Abgrenzung dieser Ausnahmen hält sich in dem Rahmen, der bei den mit den Gewerkschaften gepflogenen Erörterungen für das endgültige Jugendschutzgesetz in Aussicht genommen worden ist. Die Befugnis, diese Ausnahmebewilligungen zu erteilen, ist zeitlich begrenzt gewesen. Die zeitliche Begrenzung erklärt sich daraus, daß damals die Hoffnung bestand, in absehbarer Zeit zu einem wenigstens bizonal geltenden allgemeinen Jugendschutzgesetz zu kommen. Diese Hoffnung hat sich nicht erfüllt. Die gesetzliche Ermächtigung ist abgelaufen. Die wirtschaftlichen Notwendigkeiten aber, die zu dieser Bestimmung geführt haben, bestehen fort.
    Aus diesem Grunde ergibt sich die Notwendigkeit, die Befugnis, Ausnahmebewilligungen zu erteilen, zu verlängern. Diese Befugnis steht aber dem Gesetzgeber, der seinerzeit das Arbeitsschutzgesetz für Niedersachsen erlassen hat, nämlich dem Niedersächsischen Landtag, mit Rücksicht auf die Bestimmungen des Art. 125 des Grundgesetzes nicht mehr zu. Es bedarf einer bundesgesetzlichen Regelung. Diese bundesgesetzliche Regelung wird durch einen Initiativantrag, den das Land Niedersachsen beim Bundesrat gestellt und dem sich der
    Bundesrat angeschlossen hat, angestrebt, wie aus der vorliegenden Drucksache ersichtlich ist. Die Bundesregierung hat der Vorlage ihre Zustimmung erteilt, sie hat nur eine etwas andere Formulierung vorgeschlagen. Das ist aber keine Frage des sachlichen Inhalts des Gesetzes, sondern eine Frage — ich möchte sagen — der juristischen Eleganz. Der Bundesrat wird sich nicht gekränkt fühlen, wenn das Hohe Haus der Auffassung sein sollte, daß die von der Bundesregierung vorgeschlagene Formulierung die bessere ist.
    Ich darf das Hohe Haus also bitten, nach Maßgabe der Ihnen vorliegenden Drucksache Nr. 1783 zu beschließen.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich danke dem Herrn Vertreter des Bundesrats für die Begründung des Gesetzentwurfs. Ich eröffne die Besprechung der ersten Lesung.
Ich darf dazu bekanntgeben, daß inzwischen ein Antrag der Abgeordneten Mensing, Strauß und Genossen eingegangen ist, der folgenden Wortlaut hat:
Der Bundestag wolle anläßlich der Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abänderung des niedersächsischen Arbeitsschutzgesetzes für Jugendliche vom 9. Dezember 1948/16. Mai 1949 — Drucksache Nr.1783 — folgender Entschließung seine Zustimmung geben:
Die Bundesregierung wird ersucht, zum Zwecke der einheitlichen Regelung des Jugendarbeitsschutzrechts im Bundesgebiet den Entwurf eines Gesetzes alsbald dem Bundestag vorzulegen, das den sozialen Notwendigkeiten und den wirtschaftlichen Erfordernissen der Gegenwart Rechnung trägt.
Sie haben von diesem Antrag Kenntnis genommen.
Zunächst hat sich Herr Abgeordneter Keuning zum Wort gemeldet. — Der Ältestenrat hat eine Aussprachezeit von 40 Minuten vorgeschlagen. Ich bitte, sich in diesem Rahmen zu halten.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dietrich Keuning


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als am 18. Dezember vorigen Jahres in diesem Hohen Hause das Jugendprogramm der Bundesregierung verkündet wurde, ist das in einem großen Teil der Bundesrepublik mit Freuden aufgenommen worden, und zwar wurde daraus geschlossen, daß nun die Regierung endlich initiativ und in dem Sinne, wie die vorliegende Entschließung das auch fordert, weiterwirken wird, nicht nur die Not zu erkennen und zu beheben, sondern auch Maßnahmen zu ergreifen, die der Jugend den Weg zur demokratischen Lebensform ebnen.
    Wir müssen aber sagen, daß uns die vorliegende Drucksache tief enttäuscht; denn es taucht die Frage auf, ob mit diesem heutigen Stückwerk das notwendige Schutzgesetz für die arbeitende Jugend in der Bundesrepublik noch weiter hinausgeschoben werden soll oder ob es ganz aufgegeben worden ist, ein Jugendschutzgesetz zu verabschieden. Die Frage, die heute mit dieser Drucksache behandelt wird, steht bereits seit dem 30. September 1949 an; denn seit dieser Zeit ist in Niedersachsen ein gesetzlicher Zustand vorhanden, der der Willkür Tür und Tor öffnet. Wenn ich in der Begründung lese: zur Behebung der Schwierigkeiten, auf die die Durchführung des Gesetzes stößt, muß die Frist in § 34 beseitigt werden, und zwar rückwirkend, damit die zahlreichen Verstöße der Betriebe gegen das Gesetz nachträglich durch rückwirkende Bewilligung von Ausnahmen geheilt


    (Keuning)

    werden können und damit auch die trotz Ablauf der Frist von den Gewerbeaufsichtsämtern weiterhin bewilligten Ausnahmen eine gesetzliche Grundlage erhalten, — dann muß es uns sehr, sehr bedenklich stimmen, daß der wertvollste Teil der Bevölkerung solchen Willkürmaßnahmen ausgesetzt ist.
    Wir wissen, daß man sich in Gewerkschaftskreisen seit langem bemüht, ein neues Gesetz zu schaffen, nicht ein Gesetz neu zu formulieren, sondern ein grundsätzlich neues Gesetz zu schaffen. Bereits 1946 wurden die ersten Beratungen in dieser Beziehung gepflogen, und es ist der Verwaltung für Arbeit ein Entwurf für ein solches Gesetz auf größtmöglicher Ebene zugeleitet worden. Einzig Niedersachsen ist abgewichen und hat für sein Gebiet das heute besprochene Gesetz geschaffen.
    Im Mai 1949 bestand zwischen den Sozialpartnern weitgehende Übereinstimmung über die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes, und die strittigen Punkte — Arbeitszeit und Urlaub — standen im Vordergrund der Betrachtungen. Wir wissen, daß es hierbei sehr heiß zuging. Aber durch das Zögern wird die gestellte Aufgabe nicht gelöst. Wir können feststellen, daß in der Zwischenzeit die Urlaubsfrage im Sinne des Gesetzes, das von den Gewerkschaften vorgeschlagen wurde, in sieben Ländern geregelt wurde. In Bayern ist vor kurzem eine andere, abweichende Regelung getroffen worden.
    Am 10. November 1949 hat der Landtag des größten Landes im Bundesgebiet, der Landtag von Nordrhein-Westfalen, dem Bundesarbeitsministerium einen interfraktionellen Antrag der Parteien SPD, CDU, Zentrum und KPD zugeleitet. Dieser Antrag hatte wieder den Gesetzentwurf der Gewerkschaften zur Grundlage. Er wurde dem Arbeitsministerium zugeleitet, weil die Notwendigkeit auftrat, dieses Gesetz auf Bundesebene zu schaffen. Wir stellen dann fest, daß das Bundesarbeitsministerium den Zeitraum von Anfang Oktober 1949 bis 28. August 1950 benötigte, um ein Rundschreiben an verschiedene Jugendämter, Jugendverbände, Arbeitgeberverbände usw. zu erlassen. In diesem Rundschreiben bittet das Bundesarbeitsministerium, zu dem vorgelegten Entwurf Stellung zu nehmen und eventuell auch Vorschläge zu machen. Fast ein Jahr brauchte die Bundesregierung dazu.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Merkwürdig ist, daß dieselbe Regierung dann den Verbänden, denen sie das Gesetz zuschickte, nur eine Frist von einem Monat zuerkannte, innerhalb deren die entsprechenden Vorschläge beim Bundesarbeitsministerium vorgelegt werden sollten.
    Eine Denkschrift des Kreisjugendausschusses von Backnang (Württemberg-Baden) beweist, daß dieses Gesetz dringend notwendig ist. Ich bitte, mit Genehmigung des Herrn Präsidenten einen kurzen Auszug vorlesen zu dürfen. In dieser Denkschrift, die sich mit den Arbeitszeiten, Lehrlingsvergütungen und Pausen beschäftigt, ist zu lesen, daß von 297 Handwerkslehrlingen 173 eine mehr als 48stündige Arbeitszeit hatten. Von diesen 173 Lehrlingen wiederum hatten 74 eine Arbeitszeit bis zu 60 Stunden, 20 eine solche bis zu 70 Stunden. 18 eine bis zu 80 Stunden

    (Hört! Hört! bei der SPD)

    und 3 eine Arbeitszeit bis zu 90 Stunden in der Woche. Das ist eine amtliche Feststellung.

    (Widerspruch rechts.)

    — Bitte, es gibt noch viel mehr. Wenden Sie sich an den Kreisausschuß; der wird Ihnen die entsprechende Mitteilung machen.
    Im Handel hatten von 171 Lehrlingen 67 eine normale Arbeitszeit, während der Rest bis zu 80 Stunden wöchentliche Arbeitszeit hatte. 208 Lehrlinge im Handwerk hatten Urlaub nach dem Gesetz. Die restlichen Lehrlinge hatten weniger Urlaub, als nach den gesetzlichen Vorschriften vorgesehen ist, und 35 bekamen überhaupt keinen Urlaub.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Im Handel bekamen von 171 Lehrlingen 13 weniger als den gesetzlichen Urlaub und 8 keinen Urlaub.
    Soweit die Lehrlingsvergütung in Frage kam, wurde im Handwerk an 196 von 297 Lehrlingen weniger Lehrlingsvergütung gezahlt, als nach der Verordnung 1056 der württembergischen Landesregierung hätte gezahlt werden müssen. Im Handel wurde an 107 von 171 Lehrlingen weniger Vergütung gezahlt, als nach der Verordnung vorgeschrieben, die ich eben zitierte. Das ist in einer Denkschrift des Kreisjugendausschusses festgestellt.

    (Glocke des Präsidenten.)

    - Ich bitte, noch einige Sätze sprechen zu dürfen, Herr Präsident. - Es ist ganz klar, daß solch eine Behandlung der Jugend schwerste körperliche Schäden für die davon Betroffenen nach sich ziehen wird. Aber nicht nur das ist es, was uns bedenklich stimmt; denn neben dem Umstand, daß diese Zustände fast einer Schändung des Ansehens der davon betroffenen Kreise des Handwerks, des Handels usw. gleichkommen, ist dieser Tatbestand auch eine wesentliche Schädigung der jungen Demokratie. Man nimmt den jungen Menschen das Gefühl, in einem Rechtsstaat zu leben.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Diese brutale Willkür läßt sie mit Erbitterung abseits, ja vielfach gegen den Aufbau des demokratischen Staates stehen. Wir sind durchaus der Ansicht, daß die Regelung dieser Probleme nicht leicht sein wird; wir anerkennen die Schwierigkeiten. Aber wir erwarten, daß sie entschlossener angepackt werden.
    Am 21. September vorigen Jahres, in der 87. Sitzung, hatten wir in diesem Hohen Hause eine Debatte über die Versicherungsfreiheit der landwirtschaftlichen Arbeitnehmer und der Lehrlinge. In dieser Debatte erklärte der Bundesarbeitsminister zu dem Thema der Versicherungsfreiheit für Lehrlinge laut Protokoll wörtlich: — —