Rede von
Dr.
Carlo
Schmid
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Teil I ist aufgerufen. Die Aussprache dazu ist offenbar abgeschlossen.
Ich rufe nunmehr die einzelnen Paragraphen auf. Zunächst § 1. Hier ist ein Abänderungsantrag der KPD vorgelegt worden, der dahin geht, den Abs. 1 zu streichen. Er befindet sich auf Umdruck Nr. 56 in Ziffer 1. Dann liegt zu Abs. 2 ein Antrag der CDU, DP, SPD und FDP dahingehend vor:
Der Sitz des Bundesverfassungsgerichts wird
durch Gesetz bestimmt.
Schließlich ein Änderungsantrag Brookmann, Dr. Oellers, Wittenburg und Genossen — Umdruck Nr. 54 — zu § 1 Abs. 2:
Das Bundesverfassungsgericht hat seinen Sitz in Kiel.
Ich lasse über die Abänderungsanträge abstimmen, und zwar zuerst über den am weitesten gehenden Antrag der KPD, § 1 Abs. 1 zu streichen. Wer für den Abänderungsantrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen wenige Stimmen der Antragsteller abgelehnt.
Nun lasse ich über den nächsten Abänderungsantrag zu Abs. 2 abstimmen. Am weitesten geht hier der Antrag, wonach der Sitz des Bundesverfassungsgerichts durch Gesetz zu bestimmen sei. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Angenommen.
Damit entfällt wohl der Antrag Brookmann, Dr. Oellers, Wittenburg und Genossen, wonach das Bundesverfassungsgericht seinen Sitz in Kiel haben soll.
-- Der Antrag ist gegenstandslos geworden.
Nun lasse ich über § 1 in der eben beschlossenen Fassung abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen einige Stimmen angenommen.
Zu § 2 liegen keine Abänderungsanträge vor. Wer für die Annahme von § 2 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! — Gegen einige Stimmen angenommen.
§ 3. Hier liegen zwei Abänderungsanträge vor. Zunächst ein Antrag der KPD, dem Abs. 2 folgende Fassung zu geben:
Sie müssen im öffentlichen Leben erfahren sein. Das bezieht sich auf die Richter des Bundesverfassungsgerichts. Ferner liegt ein Antrag der Bayernpartei auf Umdruck Nr. 57, Ziffer 1 vor, der da lautet:
Im § 3 Abs. 3 ist
a) in Satz 1 hinter dem Wort „noch" das Wort „den" zu streichen,
b) der Satz 2 zu streichen.
Ich glaube, daß eine Beziehung zwischen diesen beiden Abänderungsanträgen nicht besteht. Man kann also hier nicht von einem weitergehenden Antrag sprechen. Ich lasse daher der Reihenfolge nach abstimmen, und zwar zunächst über den Antrag der KPD, Umdruck Nr. 56 Ziffer 2. Wer dafür
ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Abgelehnt.
Nun lasse ich über den Antrag der Bayernpartei, Umdruck Nr. 57, abstimmen, in Satz 1 das Wort „den" und Satz 2 ganz zu streichen. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben.—Offenbar nur eine oder zwei Stimmen. — Gegenprobe! —
— Es tut mir leid, wir sind in der Abstimmung. — Ich bedaure es auch, aber ich kann nichts daran ändern.
Ich lasse dann getrennt abstimmen, zunächst über Ziffer la des Antrags der Bayernpartei, in Satz 1 von Abs. 3 des § 3 hinter dem Wort „noch" das Wort „den" zu streichen. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Abgelehnt.
Nunmehr lasse ich abstimmen über Ziffer lb des Antrags der Bayernpartei, § 3 Abs. 3 Satz 2 zu streichen. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Abgelehnt.
Schließlich lasse ich abstimmen über den § 3 im ganzen. Wer für die Annahme von § 3 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen einige Stimmen angenommen.
§ 4. Auch hier ist ein Abänderungsantrag von der KPD gestellt, und zwar in Ziffer 3 des Umdrucks Nr. 56. Er lautet:
§ 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Die Richter werden für die Dauer einer Legislatur-Periode des Bundestages gewählt.
Abs. 2 ist zu streichen. Abs. 3 wird Abs. 2.
Ich lasse getrennt abstimmen, zunächst über den ersten Teil des Abänderungsantrages, der den Abs. 1 des § 4 betrifft. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Abgelehnt.
Ich lasse abstimmen über den zweiten Teil des Abänderungsantrages, wonach Abs. 3 zu streichen sei. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt.
Damit entfällt der dritte Teil des Antrages.
Ich lasse nunmehr abstimmen — —
— Entschuldigen Sie; ich habe das eben gemerkt. Es ist ein Antrag der Zentrumsfraktion:
Im § 4 Abs. 1 werden die Worte „Je vier Richter eines Senats" geändert in die Worte „Vier Richter jedes Senates".
Wer für diese Abänderung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! — Abgelehnt.
Nunmehr lasse ich abstimmen über den § 4. Wer für die Annahme der Ausschußvorlage ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen einige Stimmen angenommen.
Zu § 5 ist kein Antrag angekündigt. — § 6, —§ 7. Wer für die Annahme dieser drei Paragraphen nach der Ausschußvorlage ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Gegen einige Stimmen angenommen.
Zu § 8 liegt ein Abänderungsantrag der KPD auf Umdruck Nr. 56 unter Ziffer 4 vor, Abs. 1 zu streichen und dem Abs. 2 folgende Fassung zu geben:
Der Bundesminister der Justiz führt eine Liste, in der alle Personen enthalten sind, die von den Fraktionen des Bundestages für das Amt eines Richters am Bundesverfassungsgericht vorgeschlagen werden.
Ich lasse auch hier getrennt abstimmen. Wer für die Streichung des Abs. 1 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt. Wer für die Änderung des Abs. 2 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt.
Nunmehr lasse ich abstimmen über § 8. Wer für die Annahme ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen einige Stimmen angenommen.
Nun kommt eine Reihe von Paragraphen, bei denen keine Abänderungsanträge angekündigt sind: §§ 9, — 10, — 11, — 12, — 13. Wer für die Annahme dieser Paragraphen in der Ausschußfassung ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Gegen einige Stimmen angenommen.
§ 14. Hier ist ein Abänderungsantrag der Bayernpartei vorgelegt worden, der dahin geht, in § 14 einmal in Abs. 1 die Nr. 4 zu streichen und weiter als Abs. 2 die Bestimmung einzufügen:
Im Falle des § 13 Nr. 4 entscheidet das Plenum des Bundesverfassungsgerichts.
Ich lasse auch hier getrennt abstimmen. Wer für die Streichung der Nr. 4 des Abs. 1 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt. Wer für die Änderung des Abs. 2 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt.
Ich lasse nunmehr abstimmen über den § 14. Wer für die Annahme ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Gegen einige Stimmen angenommen.
Zu § 15 liegt ein Abänderungsantrag des Zentrums auf Umdruck Nr. 59 vor. Danach soll § 15 einen Abs. 3 mit folgendem Wortlaut erhalten:
Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
Dasselbe soll in § 16 erfolgen; dieser soll einen Abs. 4 gleichen Wortlauts erhalten. Die beiden Paragraphen hängen insoweit zusammen. Ich glaube, ich kann in einer Abstimmung über den Abänderungsantrag zu beiden Paragraphen abstimmen lassen. Sind Sie einverstanden, Herr Reismann?
Wer für die Ergänzung der §§ 15 und 16 in dem beantragten Sinne ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Abgelehnt.
Ich lasse nunmehr abstimmen über die §§ 15 und 16. Wer für die Annahme der Paragraphen in der Ausschußfassung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen einige Stimmen angenommen.
Nunmehr rufe ich auf Teil II. Ich nehme an, daß wir wie bei Teil I verfahren können, indem wir die Einzelaussprache zu dem Teil II als ganzem führen.
Ich bitte um Wortmeldungen. — Das Wort hat der Abgeordnete Reismann.