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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 114. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Januar 1951 4271 114. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 25. Januar 1951. Geschäftliche Mitteilungen 4273A, 4333C Genesung des Abg. Schmidt (Bayern) nach einem Autounfall 4273A Änderungen der Tagesordnung 42'73A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung von Bundesgrenzschutzbehörden (Nr. 1785 der Drucksachen) 4273C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern . 4273D, 4279C, 4282D, 4286A Dr. Menzel (SPD) 4275C, 4284D Paul (Düsseldorf) (KPD) 4278C Dr. von Merkatz (DP) . . . . 4280D, 4286B Neumayer (FDP) 4281D Dr. Dresbach (CDU) 4283B, 4286A von Thadden (DRP) 4284B Dr. Hamacher (Z) 4286B Ausschußüberweisung 4287A Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Nrn. 328, 788 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1724 der Drucksachen); Änderungsanträge Umdruck Nrn. 54, 56 4287A, 4303D Dr. Laforet (CSU) . 4287C, 4297D, 4303D Fisch (KPD) 4289D, 4294A, 4300A Dr. Reismann (Z) 4292D, 4299A Ewers (DP) 4293B Dr. Etzel (Bamberg) (BP) . . 4294A, 4298A Jacobi (SPD) 4295D Dr. von Merkatz (DP) 4299C Schoettle (SPD) 4301C Dr. Arndt (SPD) 4302B, 4303B Abstimmungen . . . 4291C, 4295A, 4300C, 4303A Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes (Drucksache Nr. 1836) . . . . 4303B, C Beschlußfassung 4303D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes für Sicherungs- und Überleitungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft (Nrn. 1510, 1679 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr.1764 der Drucksachen); Änderungsanträge Umdruck Nrn. 38, 51, 55 4273C, 4304A, 4313B Naegel (CDU), Berichterstatter 4304B, 4307D Kurlbaum (SPD) 4306D Ollenhauer (SPD) 4307D Dr. Bleiß (SPD) . . . 4313C, 4319C, 4320C Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 4315D, 4320A Agatz (KPD) 4318A Dr. Bertram (Z) 4318D Dr. Preusker (FDP) 4320D Abstimmungen 4307B, 4320B, 4321A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abänderung des Niedersächsischen Arbeitsschutzgesetzes für Jugendliche vom 9. Dezember 1948/16. Mai 1949 (Nr. 1783 der Drucksachen) 4304A, 4308A Dr. Lauffer, Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen, Berichterstatter 4308A Keuning (SPD) 4308D, 4312D Kohl (Stuttgart) (KPD) 4310A Mensing (CDU) 4310C Kuntscher (CDU) 4311C Storch, Bundesminister für Arbeit . 4312A Ausschußüberweisung 4313B Abstimmungen 4320B, 4321A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über Grenzgänger vom 10. Juli 1950 (Nr. 1483 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) (Nr. 1757 der Drucksachen) . . . 4321A, 4325A Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 4325A Beschlußfassung 4325C Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Reichsautobahngesetzes vom 29. Mai 1941 (Nr. 1571 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 1781 der Drucksachen) 4321B Meyer (Bremen) (SPD), Berichterstatter 4321C Beschlußfassung 4321D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Deutsche Bundesbahn (Nrn 1776, 1533 der Drucksachen) 4321D Rümmele (CDU), Berichterstatter . 4322A Paul (Düsseldorf) (KPD) 4323C Jahn (SPD) 4323D Beschlußfassung 4325A Beratung des Antrags der Fraktion des Zentrums betr. Rückgabe der Insel Helgoland an ihre Bewohner (Nr. 1758 der Drucksachen) 4273B, 4325A Beratung abgesetzt 4325A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Grenzübergang Emmerich (Nrn. 1782, 1631 der Drucksachen) . . . . 4325C Günther (CDU), Berichterstatter . . 4325C Beschlußfassung 4326A Beratung der Interpellation der Abg. Dr. Frey, Dr. Dr. Müller (Bonn), Frau Dr. Weber (Essen), Hoogen u. Gen. betr. landwirtschaftlichen Grundbesitz und Traktatrecht im deutsch-holländischen Grenzgebiet (Nr. 1666 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Frey, Dr. Dr. Müller (Bonn), Frau Dr. Weber (Essen), Hoogen u. Gen. betr. landwirtschaftlichen Grundbesitz und Traktatrecht im deutsch-holländischen Grenzgebiet (Nr. 1665 der Drucksachen) . . . . 4308A, 4326A Dr. Frey (CDU), Interpellant . . . 4326B Blücher, Stellvertreter des Bundeskanzlers 4327B Beschlußfassung 4328D Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Kohlenlieferungen für Bayern ails der Tschechoslowakei (Nr. 1825 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Etzel (Bamberg) u. Gen. betr. Maßnahmen zugunsten der Wirtschaft bei Ausfall tschechoslowakischer Kohle (Nr. 1793 der Drucksachen) 4273B, 4328D Beratung abgesetzt 4328D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerwesen über den Antrag der Abg. Dr. Bertram u. Gen. betr. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Nrn. 1541 und 1834 der Drucksachen) . . . . 4273B, 4328D Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP), Berichterstatter 4329A Beschlußfassung 4329B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Goetzendorff (Nr. 1818 der Drucksachen) 4329B Muckermann (CDU), Berichterstatter 4329B Beschlußfassung 4329C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Dorls (Nr 1819 der Drucksachen) 4329C Kahn (CSU), Berichterstatter . . . 4329D Goetzendorff (DRP-Hosp.) 4330A Beschlußfassung 4330B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Renner (Nr. 1820 der Drucksachen) 4330B Dr. von Merkatz (DP), Berichterstatter 4330C Beschlußfassung 4330D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Schmidt (Niedersachsen) (Nr. 1821 der Drucksachen) . . 4330D Dr. Mende (FDP), Berichterstatter . . 4331A Dr. Reismann (Z) 4331C Dr. von Brentano (CDU) 4331D Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 4332A Ritzel (SPD) 4332B Beschlußfassung 4332C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Mayer (Stuttgart) (Nr. 1822 der Drucksachen) 4332D Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 4332D Beschlußfassung 4333A Nächste Sitzung 4333C Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Walter Fisch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Ich glaube, Herr Präsident, daß ich meine Vorstellungen der Praxis entnehme.
    Meine Damen und Herren! Es wird sich also um politische Entscheidungen handeln, die von Angehörigen der reaktionärsten Oberschicht des westdeutschen Bundesstaates gefällt werden, die von solchen Richtern gefällt werden, die zu neun Zehnteln ihre juristischen Funktionen bereits unter dem Naziregime und durchaus im Sinne des Naziregimes ausgeübt haben.

    (Sehr richtig! bei der KPD.)

    Es handelt sich um politische Entscheidungen, gefällt von den Vertretern der Junker und der Bourgeoisie. Es handelt sich um politische Entscheidungen einer bestimmten herrschenden politischen Auffassung, die gegenwärtig in Westdeutschland die Geschicke lenkt, mit der amerikanischen Zielsetzung, aus Westdeutschland ein amerikanisches Kolonialgebiet zu machen, dessen Menschen und Material den amerikanischen Machtbestrebungen zu dienen haben. Das ist die Grundlage, auf die sich auch die Justiz des kommenden Bundesverfassungsgerichtes stützen wird.
    Meine Damen und Herren! Weil .von einer unabhängigen Rechtsprechung nicht die Rede sein kann, weil es sich in Wirklichkeit um die Rechtsprechung des verläßlichsten Instrumentes der herrschenden


    (Fisch)

    Klasse handeln wird, weil sich diese „dritte Gewalt" über den Volkswillen und über die Volksmeinung, über Gesetze und Abstimmungen der Parlamente hinwegsetzen soll im Dienste und im Sinne der wirklichen Herren des westdeutschen Staates, darum haben wir den Antrag gestellt, den § 1 dieses Entwurfs zu streichen.
    Zu § 3, meine Damen und Herren, haben wir den Antrag gestellt, die Qualifikation der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts auf die Erfahrung im öffentlichen Dienst zu beschränken. Ich möchte unterstreichen, daß die vorliegende Fassung des § 3 dem Grundgesetz widerspricht, also verfassungswidrig ist. In Art. 94 des Grundgesetzes heißt es:
    Das Bundesverfassungsgericht besteht aus Bundesrichtern und anderen Mitgliedern,
    wobei unter „anderen Mitgliedern" zweifellos Laienrichter gemeint sind. In der vorliegenden Fassung ist jedoch das Laienrichterelement vollkommen ausgeschaltet. In Ziffer 2 des § 3 heißt es:
    Die Richter müssen die Befähigung zum Richteramt besitzen oder auf Grund der vorgeschriebenen Staatsprüfung die Befähigung zum
    höheren Verwaltungsdienst erworben haben. Nicht nur dem Grundgesetz widerspricht diese Fassung, sondern sie widerspricht auch Auffassungen, die im Gremium des Bundesrates und teilweise auch von der sozialdemokratischen Fraktion geltend gemacht worden sind. Wir sind darum der Meinung, daß, wenn es überhaupt eine Möglichkeit gibt, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes wenigstens in der Nähe der Volksmeinung und des Volkswillens zu halten, die Mitglieder dieses Bundesverfassungsgerichtes ausschließlich aus Laienrichtern zu bestehen haben, denen keine andere Qualifikation vorgeschrieben sein darf als die Erfahrung im öffentlichen Leben.
    Zu § 4, meine Damen und Herren, hat meine Fraktion gleichfalls einen Abänderungsantrag gestellt. Er lautet:
    Die Richter werden für die Dauer einer Legislaturperiode des Bundestages gewählt.
    Es bedarf wohl keiner besonderen Erklärung, warum meine Fraktion die Wahl von Bundesrichtern durch das Organ des Bundesrates für falsch und ablehnungswürdig hält. In § 4 wird vorgeschrieben, daß ein Teil der Richter auf Lebenszeit und ein anderer Teil auf die Dauer von 8 Jahren gewählt wird. Ich möchte hier an alte Grundsätze der Sozialdemokratischen Partei erinnern, die sich gegen die Unabsetzbarkeit der Richter wendeten und sich insbesondere gegen die Beauftragung mit Richterämtern auf Lebenszeit gewandt haben. Ich möchte an das Heidelberger Programm der Sozialdemokratischen Partei von 1925 erinnern, in dem zu dieser Frage ausführlich und klar Stellung genommen wurde. Es würde mich keineswegs wundern, wenn die sozialdemokratische Fraktion anläßlich dieser Debatte auch auf diesen alten Grundsatz der sozialistischen Arbeiterbewegung verzichten würde. Wir sind nicht nur dagegen, daß die Richter auf Lebenszeit gewählt werden, sondern auch dagegen, daß sie auf eine so lange Zeit, wie sie hier mit 8 Jahren vorgesehen ist, gewählt werden. Das muß noch keineswegs eine „bolschewistische" Staatsauffassung sein, meine Damen und Herren, bekommen Sie nur keine Angst! In einem Lande wie der Schweiz, die nach Ihrer Auffassung doch gewiß genügend zuverlässig demokratisch legitimiert ist, besteht die Regelung, daß die. Mitglieder des Bundesgerichts vom Nationalrat jeweils nach
    der Neuwahl und dessen erstem Zusammentritt
    auf die Dauer einer Legislaturperiode dieses Parlamentes gewählt werden, und zwar ausschließlich von
    eben diesem Parlament. Sie sehen also, daß unsere
    Abänderungsvorschläge nichts anderes, nichts Revolutionäreres wollen als die Verwirklichung eines
    Grundsatzes, der in der Verfassung der bürgerlichdemokratischen Republik der Schweiz bereits niedergelegt und seit vielen Jahrzehnten in Übung ist.

    (Beifall bei der KPD.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Teil I ist aufgerufen. Die Aussprache dazu ist offenbar abgeschlossen.
Ich rufe nunmehr die einzelnen Paragraphen auf. Zunächst § 1. Hier ist ein Abänderungsantrag der KPD vorgelegt worden, der dahin geht, den Abs. 1 zu streichen. Er befindet sich auf Umdruck Nr. 56 in Ziffer 1. Dann liegt zu Abs. 2 ein Antrag der CDU, DP, SPD und FDP dahingehend vor:
Der Sitz des Bundesverfassungsgerichts wird
durch Gesetz bestimmt.
Schließlich ein Änderungsantrag Brookmann, Dr. Oellers, Wittenburg und Genossen — Umdruck Nr. 54 — zu § 1 Abs. 2:
Das Bundesverfassungsgericht hat seinen Sitz in Kiel.
Ich lasse über die Abänderungsanträge abstimmen, und zwar zuerst über den am weitesten gehenden Antrag der KPD, § 1 Abs. 1 zu streichen. Wer für den Abänderungsantrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen wenige Stimmen der Antragsteller abgelehnt.
Nun lasse ich über den nächsten Abänderungsantrag zu Abs. 2 abstimmen. Am weitesten geht hier der Antrag, wonach der Sitz des Bundesverfassungsgerichts durch Gesetz zu bestimmen sei. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Angenommen.
Damit entfällt wohl der Antrag Brookmann, Dr. Oellers, Wittenburg und Genossen, wonach das Bundesverfassungsgericht seinen Sitz in Kiel haben soll.

(Zurufe.)

-- Der Antrag ist gegenstandslos geworden.
Nun lasse ich über § 1 in der eben beschlossenen Fassung abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen einige Stimmen angenommen.
Zu § 2 liegen keine Abänderungsanträge vor. Wer für die Annahme von § 2 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! — Gegen einige Stimmen angenommen.
§ 3. Hier liegen zwei Abänderungsanträge vor. Zunächst ein Antrag der KPD, dem Abs. 2 folgende Fassung zu geben:
Sie müssen im öffentlichen Leben erfahren sein. Das bezieht sich auf die Richter des Bundesverfassungsgerichts. Ferner liegt ein Antrag der Bayernpartei auf Umdruck Nr. 57, Ziffer 1 vor, der da lautet:
Im § 3 Abs. 3 ist
a) in Satz 1 hinter dem Wort „noch" das Wort „den" zu streichen,
b) der Satz 2 zu streichen.
Ich glaube, daß eine Beziehung zwischen diesen beiden Abänderungsanträgen nicht besteht. Man kann also hier nicht von einem weitergehenden Antrag sprechen. Ich lasse daher der Reihenfolge nach abstimmen, und zwar zunächst über den Antrag der KPD, Umdruck Nr. 56 Ziffer 2. Wer dafür


(Vizepräsident Dr. Schmid)

ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Abgelehnt.
Nun lasse ich über den Antrag der Bayernpartei, Umdruck Nr. 57, abstimmen, in Satz 1 das Wort „den" und Satz 2 ganz zu streichen. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben.—Offenbar nur eine oder zwei Stimmen. — Gegenprobe! —

(Abg. Arnholz: Über die zwei Ziffern muß getrennt abgestimmt werden! — Abg. Dr. Etzel [Bamberg] meldet sich zum Wort.)

— Es tut mir leid, wir sind in der Abstimmung. — Ich bedaure es auch, aber ich kann nichts daran ändern.
Ich lasse dann getrennt abstimmen, zunächst über Ziffer la des Antrags der Bayernpartei, in Satz 1 von Abs. 3 des § 3 hinter dem Wort „noch" das Wort „den" zu streichen. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Abgelehnt.
Nunmehr lasse ich abstimmen über Ziffer lb des Antrags der Bayernpartei, § 3 Abs. 3 Satz 2 zu streichen. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Abgelehnt.
Schließlich lasse ich abstimmen über den § 3 im ganzen. Wer für die Annahme von § 3 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen einige Stimmen angenommen.
§ 4. Auch hier ist ein Abänderungsantrag von der KPD gestellt, und zwar in Ziffer 3 des Umdrucks Nr. 56. Er lautet:
§ 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

(1) Die Richter werden für die Dauer einer Legislatur-Periode des Bundestages gewählt.

Abs. 2 ist zu streichen. Abs. 3 wird Abs. 2.
Ich lasse getrennt abstimmen, zunächst über den ersten Teil des Abänderungsantrages, der den Abs. 1 des § 4 betrifft. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Abgelehnt.
Ich lasse abstimmen über den zweiten Teil des Abänderungsantrages, wonach Abs. 3 zu streichen sei. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt.
Damit entfällt der dritte Teil des Antrages.
Ich lasse nunmehr abstimmen — —

(Abg. Dr. Reismann: Da ist noch ein Abänderungsantrag! — Abg. Dr. Oellers: Umdruck Nr. 59!)

— Entschuldigen Sie; ich habe das eben gemerkt. Es ist ein Antrag der Zentrumsfraktion:
Im § 4 Abs. 1 werden die Worte „Je vier Richter eines Senats" geändert in die Worte „Vier Richter jedes Senates".
Wer für diese Abänderung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! — Abgelehnt.
Nunmehr lasse ich abstimmen über den § 4. Wer für die Annahme der Ausschußvorlage ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen einige Stimmen angenommen.
Zu § 5 ist kein Antrag angekündigt. — § 6, —§ 7. Wer für die Annahme dieser drei Paragraphen nach der Ausschußvorlage ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Gegen einige Stimmen angenommen.
Zu § 8 liegt ein Abänderungsantrag der KPD auf Umdruck Nr. 56 unter Ziffer 4 vor, Abs. 1 zu streichen und dem Abs. 2 folgende Fassung zu geben:
Der Bundesminister der Justiz führt eine Liste, in der alle Personen enthalten sind, die von den Fraktionen des Bundestages für das Amt eines Richters am Bundesverfassungsgericht vorgeschlagen werden.
Ich lasse auch hier getrennt abstimmen. Wer für die Streichung des Abs. 1 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt. Wer für die Änderung des Abs. 2 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt.
Nunmehr lasse ich abstimmen über § 8. Wer für die Annahme ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen einige Stimmen angenommen.
Nun kommt eine Reihe von Paragraphen, bei denen keine Abänderungsanträge angekündigt sind: §§ 9, — 10, — 11, — 12, — 13. Wer für die Annahme dieser Paragraphen in der Ausschußfassung ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Gegen einige Stimmen angenommen.
§ 14. Hier ist ein Abänderungsantrag der Bayernpartei vorgelegt worden, der dahin geht, in § 14 einmal in Abs. 1 die Nr. 4 zu streichen und weiter als Abs. 2 die Bestimmung einzufügen:
Im Falle des § 13 Nr. 4 entscheidet das Plenum des Bundesverfassungsgerichts.
Ich lasse auch hier getrennt abstimmen. Wer für die Streichung der Nr. 4 des Abs. 1 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt. Wer für die Änderung des Abs. 2 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt.
Ich lasse nunmehr abstimmen über den § 14. Wer für die Annahme ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Gegen einige Stimmen angenommen.
Zu § 15 liegt ein Abänderungsantrag des Zentrums auf Umdruck Nr. 59 vor. Danach soll § 15 einen Abs. 3 mit folgendem Wortlaut erhalten:
Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
Dasselbe soll in § 16 erfolgen; dieser soll einen Abs. 4 gleichen Wortlauts erhalten. Die beiden Paragraphen hängen insoweit zusammen. Ich glaube, ich kann in einer Abstimmung über den Abänderungsantrag zu beiden Paragraphen abstimmen lassen. Sind Sie einverstanden, Herr Reismann?

(Abg. Dr. Reismann: Ja!)

Wer für die Ergänzung der §§ 15 und 16 in dem beantragten Sinne ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Abgelehnt.
Ich lasse nunmehr abstimmen über die §§ 15 und 16. Wer für die Annahme der Paragraphen in der Ausschußfassung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen einige Stimmen angenommen.
Nunmehr rufe ich auf Teil II. Ich nehme an, daß wir wie bei Teil I verfahren können, indem wir die Einzelaussprache zu dem Teil II als ganzem führen.
Ich bitte um Wortmeldungen. — Das Wort hat der Abgeordnete Reismann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Bernhard Reismann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Wenn es ebenso klar gesagt worden wäre, meine sehr verehrten Damen und Herren, wie es der jetzige Präsident getan hat, daß nicht über die einzelnen Paragraphen, sondern nur über die Teile gesprochen werden sollte, dann


    (Dr. Reismann)

    hätte das vielleicht dazu geführt, daß ich die Paragraphen erörtert hätte, über die eben abgestimmt worden ist, und dann wäre es vielleicht nicht dazu gekommen, daß man z. B. in § 4 eine grammatische und logische Unrichtigkeit hätte stehen lassen, bloß weil die Mehrheit des Hauses nicht die Absicht hatte, in Gedankenarbeit einzutreten.

    (Unruhe und Zurufe.)

    Nachdem nun aber einmal so verfahren ist, weise ich nur auf § 22 hin. Man ist zwar so freundlich gewesen, den Behörden zu gestatten, sich durch Beamte vertreten zu lassen, wenn sie die Fähigkeit zum Richteramt haben; die Beamten aber, die die durch Examen erworbene Befähigung zum höheren Verwaltungsdienst haben, haben nicht das Recht aufzutreten. Sie können dann zwar Richter an diesem Gericht sein, aber nicht vor diesem Gericht als Vertreter auftreten. Da ist also ein Lapsus unterlaufen. Es ist bei der Abstimmung vergessen worden, in § 16 zu regeln, nach welcher Seite sich denn die Entscheidung neigen soll; ebenso ist es bei § 22 ganz offensichtlich vergessen worden, den für den höheren Verwaltungsdienst Befähigten dieselbe Vertretungsbefugnis zuzuerkennen wie den zum Richteramt Befähigten. Aber da man doch nicht die Absicht hat — sei es auch nur in Kleinigkeiten, die sich als Irrtum herausstellen —, von dem Votum des Ausschusses abzugehen, mag es dabei bleiben. Ich glaube, hier im Interesse der Anwaltkollegen zu handeln, denen die Konkurrenz der demnach wohl weniger befähigten Verwaltungsbeamten dabei erspart bleibt.