Rede:
ID0111306700

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 1113

  • date_rangeDatum: 24. Januar 1951

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    6. Bundesfinanzminister.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 113. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Januar 1951 4243 113. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 24. Januar 1951. Geschäftliche Mitteilungen . 4244B, 4261B, 4270C Niederlegung des Abgeordnetenmandats des Abg. Zinn 4244B Änderung der Tagesordnung . . . . 4244C, 4256A Fortsetzung der zweiten und dritten Beratung des Entwurfs eines Wahlprüfungsgesetzes (Nr. 983 der Drucksachen); Bericht des Wahlprüfungsausschusses (2. Ausschuß) (Nr. 1756 der Drucksachen) 4245D Dr. Mommer (SPD) 4246B Abstimmungen 4245D, 4246B Beratung der Interpellation der Fraktion der FDP betr. Verfügungen der Länder über Bundeseigentum (Nr.1748 der Drucksachen) 4246C Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP), Interpellant 4246D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4251C Dr. Gülich (SPD) 4253A Dr. Besold (BP) 4254C Dr. Laforet (CSU) 4255C Ausschußüberweisung 4256A Beratung des Antrags der Fraktion des Zentrums betr. Rückgabe der Insel Helgoland an ihre Bewohner (Nr. 1758 der Drucksachen) 4256A Beratung ausgesetzt 4256A Nichtzulassung des Antrags der WAV betr. Sitzung des Deutschen Bundestags auf Helgoland 4256A Erste Beratung der Ergänzungsvorlage der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplanes für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1784 der Drucksachen) 4256B Ausschußüberweisung 4256B Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Frey und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes betreffend Fortschreibungen und Nachfeststellungen von Einheitswerten des Grundbesitzes auf den 21. Juni 1948 (Nr. 1749 der Drucksachen) 4256B Ausschußüberweisung 4256C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung von Bundesdienststrafgerichten (Nr. 1754 der Drucksachen) 4256C Ausschußüberweisung 4256C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend das Abkommen über die Gründung einer Europäischen Zahlungsunion vom 19. September 1950 (Nr. 1655 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für ERP-Fragen (15. Ausschuß) (Nr. 1770 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP und des Zentrums betr. Entschließung zum Abkommen über die Gründung einer Europäischen Zahlungsunion vorn 19. September 1950 (zu Nr. 1770 der Drucksachen) 4244C, 4256D zur Tagesordnung: Dr. Oellers (FDP) 4244C Dr. Pünder (CDU) 4244D Mellies (SPD) 4245B zur Sache: Dr. Pünder (CDU), Berichterstatter . 4256D Beschlußfassung 4259A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung der Verwaltungsbehörden der Kriegsopferversorgung (Nr. 1729 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen (26. Ausschuß) (Nr. 1808 der Drucksachen) 4259B Langer (FDP), Berichterstatter . . 4259B Beschlußfassung 4260B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Hilfsmaßnahmen für unwettergeschädigte Gebiete (Nrn. 1657, 1149 der Drucksachen) . . 4260B Wacker (CDU), Berichterstatter . . . 4260C Beschlußfassung 4261C Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Verhandlungen über militärische Fragen (Nr. 1761 der Drucksachen) . . . . 4261C Fisch (KPD), Antragsteller 4261C Schröter (CDU) 4263B Renner (KPD) 4263C Übergang zur Tagesordnung 4263C Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Schreiben des Ministerpräsidenten Grotewohl (Nr. 1762 der Drucksachen) . . 4263D Renner (KPD), Antragsteller . 4263D, 4265D Schröter (CDU) 4265C Übergang zur Tagesordnung 4266A Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. zollfreie Einfuhr von Tabak, Kaffee und Tee im kleinen Grenzverkehr (Nr. 1777 der Drucksachen) 4266A Kohl (Stuttgart) (KPD), Antragsteller 4266B, 4269C Schüttler (CDU) 4266D Heiland (SPD) 4267C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4268B Ausschußüberweisung 4270A Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 53) 4270A Beschlußfassung 4270C Beratung der Übersicht Nr. 16 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 45) . 4270C Beschlußfassung 4270C Nächste Sitzung 4270C Berichtigungen zum Schriftlichen Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Entwurf eines Wahlprüfungsgesetzes (Anlage zum Stenographischen Bericht der 112. Sitzung) 4270B Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    Berichtigungen zum Schriftlichen Bericht des Wahlprüfungsausschusses betreffend Entwurf eines Wahlprüfungsgesetzes (Anlage zum Stenographischen Bericht der 112. Sitzung, Seite 4236): Seite 4238D Zeile 14 ist statt „nach der Erfahrung" zu lesen: durch das Verfahren; Seite 4239A Zeile 32 ist statt „Sondervorschrift„ zu lesen: Sollvorschrift; Seite 4240B Zeile 10 ist das Wort „seiner" zu streichen; Seite 4240B Zeile 11 ist statt „Anträge" zu lesen: Antrag; Seite 4241C Zeile 4 ist statt „bestehende Verfahren" zu lesen: Beschwerdeverfahren; Seite 4241C Zeile 20 ist statt „Bundestags" zu lesen: Bundesrats.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Rudolf-Ernst Heiland


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube feststellen zu müssen, daß die jetzige Regelung des kleinen Grenzverkehrs doch sehr viel Unruhe geschaffen hat. Eine Rückfrage im Ministerium hat ergeben — und hier komme ich zu einer anderen Feststellung als mein Herr Vorredner —, daß eine Verfügung mit dem Datum 15. November von der Regierung überhaupt nicht erlassen worden ist. Zumindest konnte bei einer Rückfrage im Ministerium heute eine derartige Verfügung nicht vorgelegt werden. Wir sollten die Frage des kleinen Grenzverkehrs doch danach beurteilen, wie er sich seit Jahrhunderten entwickelt hat. Gewisse Gewohnheiten sind durch Regelungen mit Rechtskraft bestätigt worden. Es ist bekannt, daß das zuletzt gültige Gesetz bei Beginn des Krieges außer Kraft gesetzt wurde. Jetzt hat man sich darauf berufen, daß das Handelsabkommen mit der Schweiz, das diese Frage zwischen den Ländern Schweiz und Deutschland sogar gesetzmäßig regelte, im Jahre 1945 durch die französische Militärregierung aufgehoben bzw. außer Kraft gesetzt worden sei. Auf die Außerkraftsetzung dieses Handelsabkommens stützt sich die Regierung bei der Durchführung ihrer neuen Maßnahmen, die sie nicht in einer ,,Verfügung" angeordnet hat, sondern bei denen sie sich darauf beruft, daß sie geltendes Recht, von dem sie bisher nicht, und zwar bis in den November nicht gewußt habe, jetzt wieder zur Anwendung bringe.
    Ich möchte dazu auch im Namen meiner Freunde sagen: es wäre richtiger gewesen, wenn die Regierung — nachdem sie angeblich geltendes Recht schon monatelang nicht gekannt hat —, ehe sie so umwälzende Maßnahmen für diesen einen unter den Grenzbezirken anordnete, dieses Gespräch, von dem mir vor einer Stunde noch nichts bekannt war und das erst jetzt in den letzten Minuten von der Regierung mit den Abgeordneten der Grenzgebiete vereinbart worden ist, vor Durchführung dieser Maßnahmen veranstaltet hätte. Dann wäre eine gewisse Beunruhigung erspart geblieben.
    Es muß einmal deutlich ausgesprochen werden, daß durch das Einführen von 49 Gramm Kaffee oder Tee Zollausfälle nicht in dem Umfang eintreten können, wie sie durch den Großschmuggel an der deutschen Grenze entstehen. Ich könnte aus einzelnen Erlebnissen, die ich gerade in der letzten Woche hatte, einige Beispiele anführen, die die Regierung veranlassen sollten, ihre Aufmerksamkeit einmal dahin zu wenden. Ich war in der vergangenen Woche in einer Großstadt in Westdeutschland, wo mir, als ich meinen Wagen auf den Parkplatz stellte und die Tür noch nicht recht geschlossen hatte, Schweizer Uhren zum Preise von 60 DM angeboten wurden. In einer Großstadt in Norddeutschland wurden mir gestern, als ich über die Straße schritt. Devisen bereits im Straßenver-


    (Heiland)

    kehr angeboten. Ich glaube, das Finanzministerium hätte die wesentlich wichtigere Aufgabe, Zollausfälle auf diesen Gebieten zu verhindern, denn solche Ausfälle sollen ja eine Begründung dafür liefern, daß der kleine Grenzverkehr derartigen Beschränkungen unterworfen wird.
    Ich bin der Überzeugung, daß die Regierung einige Dinge auch bei den Grenzkontrollen besser beachten sollte. Mir ist mitgeteilt worden, daß Ausländer, wenn sie die deutsche Grenze passieren, häufig einer Grenzkontrolle unterworfen werden, die alles andere als das Verständnis für Deutschland fördert. So ist es unlängst an der Schweizer Grenze passiert, daß einer jüdischen Dame nur deswegen, weil sie Jüdin ist. gesagt wurde: „Na, wir kennen Sie ja!" In dieser Hinsicht hat sich nichts geändert. Mir sind ähnliche Entgleisungen unserer Grenzbeamten jetzt auch von der belgischen Grenze zur Kenntnis gekommen. Die Regierung möge also ihr Augenmerk auch einmal darauf richten. Der Grenzbeamte ist eine sehr wichtige Person, denn er kann dazu beitragen, daß das Ansehen Deutschlands im Auslande wieder so wird, wie wir es mit Recht erhoffen dürfen.
    Man sollte diesen Antrag der kommunistischen Fraktion auf keinen Fall dadurch erledigen, daß man Übergang zur Tagesordnung beschließt. Wenn die Regierung diese Frage mit den zuständigen Abgeordneten behandeln will, dann ist zu sagen, daß der zuständige Ausschuß des Bundestages das richtige Gremium dafür ist. Ich beantrage, daß der Antrag dem Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen überwiesen wird. Dann wissen wir. daß er in richtigen Händen ist. Ich glaube, diesem Antrage könnten alle zustimmen.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Herr Bundesfinanzminister.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich einmal feststellen, daß der Antrag der Kommunistischen Partei insofern unvollziehbar ist, als er die Aufhebung einer „Anordnung vom 15. November 1950" verlangt, die überhaupt nie ergangen ist. Wenn eine Anordnung nie ergangen ist, kann sie selbstverständlich auch nicht aufgehoben werden.

    (Heiterkeit.)

    Ich darf rein sachlich feststellen: es handelt sich um etwas ganz anderes. Es handelt sich darum, daß in meinem Ministerium lediglich die Anweisung an die Zollbehörden ergangen ist, die bestehenden gesetzlichen Vorschriften beim kleinen Grenzverkehr gegenüber der Schweiz anzuwenden. Dabei handelt es sich um folgende Punkte.
    Erstens: im allgemeinen dürfen Waren aller Art in kleinen Mengen unter 50 Gramm abgabenfrei bei jedem Grenzübertritt eingeführt werden. Diese Abgabenbefreiung darf bei Kaffee und Tee nur einmal täglich gewährt werden. Für Tabak und Tabakwaren ist sie ganz ausgeschlossen.
    Zweitens: außerdem können im Reiseverkehr als Reisebedarf kleine Mengen an Tabakerzeugnissen abgabenfrei eingebracht werden. Die Menge richtet sich nach der Dauer der Reise. Für Bewohner des Zollgrenzbezirks ist ausdrücklich vorgeschrieben, daß bei der Bemessung des Reisebedarfs ein strenger Maßstab anzulegen ist.
    Drittens: an der Schweizer Grenze bestanden früher besondere Bestimmungen. Im alten deutschschweizerischen Grenzvertrag war vereinbart, daß männliche Bewohner der einen Grenzzone im Alter von über 16 Jahren aus der anderen Grenzzone Tabakwaren zum persönlichen Verbrauch mitbringen dürfen. Die Menge war auf fünf Zigarren oder zehn Stumpen oder 25 Zigaretten oder 50 Gramm Rauchtabak täglich begrenzt. Dieser Vertrag ist jedoch im November 1945 durch eine Vereinbarung zwischen der Schweiz und der französischen Militärregierung ersetzt worden, das sogenannte Berner Abkommen. Artikel 8 dieser Vereinbarung überläßt die Festsetzung der kleinen Warenmengen, die von den Grenzbewohnern abgabenfrei über die Grenze gebracht werden dürfen, den autonomen Bestimmungen. In meinem Ministerium, das ja im Jahre 1945 noch nicht bestand und sich über die vielfachen neuen Bestimmungen in den einzelnen Ländern auch nicht sofort unterrichten konnte, bestanden zunächst Zweifel über das Verhältnis des Berner Abkommens zu dem früheren deutsch-schweizerischen Abkommen über den kleinen Grenzverkehr. Auch in Frankfurt bestand hierüber keine Klarheit. Die Zweifel konnten im November 1950 bei Verhandlungen mit der Schweiz zur Sprache gebracht werden. Es wurde dabei festgestellt. daß auch nach Ansicht der Schweiz das alte deutsch-schweizerische Abkommen durch das Berner Abkommen ersetzt worden ist.
    Es ist demnach festzustellen, daß sich die Einfuhr von Tabakwaren zur Zeit nur nach den autonomen deutschen Bestimmungen zu richten hat, die ich Ihnen oben dargelegt habe.
    Der Landrat von Lörrach, von dem der Herr Abgeordnete der Kommunistischen Partei gesprochen hat, hat mit den Zollbestimmungen nichts zu tun. Er war bei den Besprechungen, die ich gleich noch erwähnen werde, persönlich anwesend und hat dem Ergebnis dieser Besprechungen zugestimmt.
    Nach Eröffnung des kleinen Grenzverkehrs mit der Schweiz am 1. August 1950 entwickelte sich sehr bald folgender Zustand. Täglich überschritten an den größeren Grenzübergängen — Konstanz, Laufen, Waldshut, Säckingen, Lörrach, Basel — Tausende von deutschen Grenzbewohnern die Grenze, um Tabak, Kaffee und Tee in fertig gepackten Kleinpackungen in der Schweiz einzukaufen und abgabenfrei über die Grenze zu bringen. Nach Feststellungen der Zollstellen zu verschiedenen Zeitpunkten überschritten täglich rund 33 000 Menschen die Grenze,

    (Hört! Hört! in der Mitte)

    und zwar im wesentlichen nur zu dem Zweck, um diese Kleinmengen einzukaufen. Meine Damen und Herren, wenn die einzelnen Mengen auch klein sind, die Summe der Kleinmengen ist groß! Diese Kleinmengen, im Monat summiert, ergeben etwa 23 000 kg Kaffee, 3800 kg Tee, 6 Millionen Stück Zigaretten, 7000 kg Rauchtabak und 550 000 Stück Schweizer Stumpen. Der Abgabewert für diese Waren beträgt monatlich etwa 1,1 Millionen DM, jährlich also 13 Millionen DM!
    Meine Damen und Herren, dazu kommt noch folgendes. Wir haben doch damit zu rechnen, daß die Grenze nicht nur gegenüber der Schweiz, sondern auch gegenüber den anderen Grenzländern geöffnet werden wird; und was im einen Gebiet zugelassen wird, wird im anderen Gebiet verlangt werden. Es wird sich also künftig nicht bloß um


    (Bundesfinanzminister Schäffer)

    die Schweizer Grenze, sondern um die deutsche Grenze überhaupt handeln. Sie können sich infolgedessen vorstellen, welche Auswirkungen diese Einfuhr auf den Handel in den Grenzbezirken und auf die Tabakwarenindustrie und den Tabakwarenhandel des deutschen Bundesgebietes hat. Es steht außerdem fest, daß diese Mengen weit über den eigenen Bedarf der Grenzbevölkerung hinausgingen und auf den „Grauen Markt" gelangt sind.
    Auf Grund zahlreicher Hilferufe der betroffenen Gewerbezweige habe ich meine Referenten an die Schweizer Grenze gesandt, um die Verhältnisse an Ort und Stelle prüfen zu lassen und mit den beteiligten Organisationen zu verhandeln. Das ist Anfang Dezember 1950 geschehen. Dabei wurde übereinstimmend festgestellt, daß es zu Mißbräuchen gekommen ist und Abhilfe dringend notwendig ist.
    Auf einer Sitzung der Industrie- und Handelskammer in Konstanz, auf der auch die Gewerkschaften vertreten waren, wurde ais Grundlage der künftigen Regelung übereinstimmend folgendes für notwendig gehalten: Der Grenzbevölkerung sollen für den eigenen Bedarf — aber nur für den eigenen Bedarf! — ausreichend bemessene Mengen an Tabak, Kaffee und Tee zur freien Einfuhr zugestanden werden. Die Einfuhr, die über diesen Rahmen hinausgeht, soll jedoch unterbunden werden, um mißbräuchliche Ausnutzung zu verhindern und um andererseits den Verkehr wieder auf ein normales Maß zurückzuschrauben. Dies ist auch deshalb notwendig, weil die vorhandenen Beamtenkräfte zur Überwachung dieses Grenzverkehrs bei weitem nicht mehr ausreichen und bei Fortdauer der Verhältnisse um ein Mehrfaches verstärkt werden müßten.
    Im einzelnen wurde dort — bei dieser Besprechung — folgende Regelung für richtig gehalten: bei Tabakwaren für jede Person über
    16 Jahre wöchentlich einmal eine Einfuhr von
    5 Zigarren oder 10 Stumpen oder 20 Zigaretten oder 40 Gramm Rauchtabak, außerdem an den übrigen Wochentagen als Reisebedarf täglich eine Zigarre oder einen Stumpen oder zwei Zigaretten. An Kaffee sollten abgabenfrei wöchentlich bis zu 50 Gramm und an Tee wöchentlich bis zu 20 Gramm eingeführt werden dürfen. Für eine Familie von vier Köpfen ergeben sich dabei immerhin recht beträchtliche Mengen.
    Eine entsprechende Regelung, die durch Rechtsverordnung des Bundesministers der Finanzen vorzunehmen ist, ist in Vorbereitung. Mit der eidgenössischen Oberzolldirektion ist deswegen Fühlung aufgenommen worden. Die betreffenden Herren haben für unsere Lage volles Verständnis gezeigt. Mit Abgeordneten dieses Hauses ist schon nach der Besprechung im Dezember Fühlung genommen worden. Wegen der starken Inanspruchnahme der verschiedenen Herren, die gleichzeitig an der Besprechung teilnehmen sollten, war es erst in den allerletzten Stunden möglich, die Besprechung zu einem Ergebnis zu führen. Als Ergebnis dieser Besprechung kann festgestellt werden: Das Bundesfinanzministerium wird eine Regelung dahin treffen, daß die zollfreie Einfuhr dieser Verbrauchsmengen nicht mehr einmal wöchentlich, sondern zweimal wöchentlich gestattet wird. Diese Verbrauchsmengen werden voraussichtlich bei Tabakwaren unverändert bleiben; sie werden bei Kaffee und Tee auf den Bedarf einer Familie beschränkt bleiben, um die Bereicherung des Grauen oder des Schwarzen Marktes zu verhindern, aber den Familienbedarf zu decken. Das Einverständnis
    der Herren Abgeordneten der Grenzbezirke mit dieser Regelung dürfte ais grundsätzlich gegeben betrachtet werden. Ich glaube, daß damit die Frage grundsätzlich als geregelt betrachtet werden kann, und ich freue mich feststellen zu können, daß durch diese Besprechungen eine Frage sachlich erledigt und aus der immer vergiftenden Sphäre der Agitation herausgenommen worden ist.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)