Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Teh lasse abstimmen. Wer für den Antrag auf Obergang zur Tagesordnung ist, den bitte ich, die H nd zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen die Stimmen der kommunistischen Fraktion ist dieser Antrag angenommen. Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung erledigt.
Ich rufe auf Punkt 12 der Tagesordnung: Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betreffend zollfreie Einfuhr von Tabak, Kaffee und Tee im kleinen Grenzverkehr .
Der Ältestenrat schlägt Ihnen für die Begründung eine Redezeit von 5 Minuten und eine Gesamtaussprache von 40 Minuten vor. — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Kohl.
Kohl (KPD), Antragsteller: Meine Damen und Herren! Wir sind von dem Herrn Bundesfinanzminister Schäffer so manche Überraschung gewöhnt, und wir mußten uns hier schon mit Maßnahmen beschäftigen, bei denen es wirklich schwerfiel, die eigentlichen Ursachen zu ergründen. Eine solche Maßnahme, mit der wir uns heute beschäftigen müssen und gegen die wir uns in unserm Antrag Drucksache Nr. 1777 gewendet haben, ist die Tatsache, daß Herr Bundesfinanzminister Schäffer auf dem Verordnungswege am 15. November 1950 an der Schweizer Grenze un-verständlicherweise einen Zustand herbeigeführt hat, der nicht nur auf deutscher, sondern auch auf schweizerischer Seite neben der Überraschung eine ungeheure Verbitterung ausgelöst hat. Man könnte für diese Verordnung, die generell die Verzollung auch der kleinsten Warenmenge festlegt, vielleicht Verständnis besitzen, wenn es um neue Rechte ginge; aber die Rechte, die hier beseitigt wurden datieren bereits aus dem Jahre 1863.
Es handelt sich darum. daß der Eigenbedarf der Grenzgänger, die im Besitz des kleinen Grenzscheins sind, nun ebenfalls verzollt werden muß Damit wird ein Zustand geschaffen, der im Jahre 1933 von den Nazis dort eingeführt worden ist und der nun von dem Herrn Bundesfinanzminister Schäffer unter Stützung auf die damalige Gesetzgebung erneut in Kraft gesetzt worden ist. Diese Dinge bringen ja nur ein paar Groschen ein. Mar soll doch einmal feststellen, um welche Summer es sich dabei handelt und wie groß der Personenkreis ist, der hier in Frage kommt. Man wird dann die Verordnung des Herrn Finanzministers noch für viel unverständlicher halten. Vor allen Dingen ist es unverständlich, mit welch sturer Haltung man versucht, diese Maßnahme immer noch zu verteidigen. Bei einer Konferenz der Kreise dieses Gebietes, die am 11. Dezember 1950 stattgefunden hat, ist eindeutig zum Ausdruck gekommen, daß es viel zweckmäßiger wäre, endlich einmal an die Frage der Senkung der Kaffee-, der Tee- und der Tabaksteuar heranzugehen, statt einen Apparat ins Leben zu rufen, der in seiner praktischen Wirksamkeit nicht mehr verantwortet werden kann.
Ich hatte Gelegenheit, in den letzten Tagen auf einem andern Gebiet festzustellen, daß dort, wo in früheren Zeiten ein oder zwei Zollbeamte waren, es heute zehn und zwölf sind, die den Staat eine ungeheure Summe Geldes kosten, aber der Mentalität des Herrn Bundesfinanzministers, den Schmuggel so zu bekämpfen, entsprechen. Wir sind der Meinung, daß gerade in diesem Zusammenhang festgestellt werden muß, daß die beste Schmuggelbekämpfung die Senkung einer unverantwortlich hohen Steuer ist.
Wir haben aber weiter noch folgende Tatsache festzustellen. Beispielsweise im Landkreis Lörrach wird die Verordnung des Herrn Bundesfinanzministers einfach mißachtet. Der dortige Landrat erklärte, daß er sich bei der Aufrechterhaltung--der Rechte der Grenzbevölkerung auf die badische Verfassung stützt, die eindeutig besagt, daß bisher in Baden gültige nationalsozialistische Gesetze außer Kraft gesetzt sind. Wir erleben also das Groteske, daß dort im Grenzgebiet die Verordnung des Herrn Bundesfinanzministers verschieden gehandhabt wird. Das Finanzministerium vertritt die Meinung, daß für alle Grenzgebiete eine einheitliche Regelung gelten solle. Wir dagegen sind der Auffassung, daß, wenn die einheitliche Regelung in allen Grenzgebieten diesen Anfang nimmt, daß Rechte der ärmsten Bevölkerung außer Kraft gesetzt werden, mit dieser einheitlich geplanten Regelung nicht allzuviel anzufangen sein wird.
Es ist insbesondere darauf hinzuweisen, daß es sich bei dieser Forderung, den bisherigen Zustand wiederherzustellen, nicht um irgendeinen Antrag der Kommunistischen Partei handelt, sondern daß es darum geht, die dort bestehende Einheit durch die Annahme unseres Antrages zu realisieren. Es trifft vor allen Dingen — und das soll eindeutig festgestellt werden — die Werktätigen, die arbeitende Bevölkerung, während der große Schmuggel davon in keiner Form irgendwie betroffen wird. Die Herren haben andere Möglichkeiten zu schmuggeln, während der Arbeiter, der Grenzgänger, bisher in bescheidenem und anständigem Maße von den Rechten Gebrauch gemacht hat.
Wir sind also der Auffassung, daß dieser Antrag eine Ausschußberatung nicht benötigt, sondern daß der Bundestag unserm Antrag zustimmen sollte, damit die Verordnung des Bundesfinanzministers aufgehoben wird und die alten Rechte wiederhergestellt werden.