Rede:
ID0111301800

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Metadaten
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    Vokabeln: 8
    1. Das: 1
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    6. Abgeordnete: 1
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    8. Laforet.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 113. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Januar 1951 4243 113. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 24. Januar 1951. Geschäftliche Mitteilungen . 4244B, 4261B, 4270C Niederlegung des Abgeordnetenmandats des Abg. Zinn 4244B Änderung der Tagesordnung . . . . 4244C, 4256A Fortsetzung der zweiten und dritten Beratung des Entwurfs eines Wahlprüfungsgesetzes (Nr. 983 der Drucksachen); Bericht des Wahlprüfungsausschusses (2. Ausschuß) (Nr. 1756 der Drucksachen) 4245D Dr. Mommer (SPD) 4246B Abstimmungen 4245D, 4246B Beratung der Interpellation der Fraktion der FDP betr. Verfügungen der Länder über Bundeseigentum (Nr.1748 der Drucksachen) 4246C Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP), Interpellant 4246D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4251C Dr. Gülich (SPD) 4253A Dr. Besold (BP) 4254C Dr. Laforet (CSU) 4255C Ausschußüberweisung 4256A Beratung des Antrags der Fraktion des Zentrums betr. Rückgabe der Insel Helgoland an ihre Bewohner (Nr. 1758 der Drucksachen) 4256A Beratung ausgesetzt 4256A Nichtzulassung des Antrags der WAV betr. Sitzung des Deutschen Bundestags auf Helgoland 4256A Erste Beratung der Ergänzungsvorlage der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplanes für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1784 der Drucksachen) 4256B Ausschußüberweisung 4256B Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Frey und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes betreffend Fortschreibungen und Nachfeststellungen von Einheitswerten des Grundbesitzes auf den 21. Juni 1948 (Nr. 1749 der Drucksachen) 4256B Ausschußüberweisung 4256C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung von Bundesdienststrafgerichten (Nr. 1754 der Drucksachen) 4256C Ausschußüberweisung 4256C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend das Abkommen über die Gründung einer Europäischen Zahlungsunion vom 19. September 1950 (Nr. 1655 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für ERP-Fragen (15. Ausschuß) (Nr. 1770 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP und des Zentrums betr. Entschließung zum Abkommen über die Gründung einer Europäischen Zahlungsunion vorn 19. September 1950 (zu Nr. 1770 der Drucksachen) 4244C, 4256D zur Tagesordnung: Dr. Oellers (FDP) 4244C Dr. Pünder (CDU) 4244D Mellies (SPD) 4245B zur Sache: Dr. Pünder (CDU), Berichterstatter . 4256D Beschlußfassung 4259A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung der Verwaltungsbehörden der Kriegsopferversorgung (Nr. 1729 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen (26. Ausschuß) (Nr. 1808 der Drucksachen) 4259B Langer (FDP), Berichterstatter . . 4259B Beschlußfassung 4260B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Hilfsmaßnahmen für unwettergeschädigte Gebiete (Nrn. 1657, 1149 der Drucksachen) . . 4260B Wacker (CDU), Berichterstatter . . . 4260C Beschlußfassung 4261C Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Verhandlungen über militärische Fragen (Nr. 1761 der Drucksachen) . . . . 4261C Fisch (KPD), Antragsteller 4261C Schröter (CDU) 4263B Renner (KPD) 4263C Übergang zur Tagesordnung 4263C Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Schreiben des Ministerpräsidenten Grotewohl (Nr. 1762 der Drucksachen) . . 4263D Renner (KPD), Antragsteller . 4263D, 4265D Schröter (CDU) 4265C Übergang zur Tagesordnung 4266A Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. zollfreie Einfuhr von Tabak, Kaffee und Tee im kleinen Grenzverkehr (Nr. 1777 der Drucksachen) 4266A Kohl (Stuttgart) (KPD), Antragsteller 4266B, 4269C Schüttler (CDU) 4266D Heiland (SPD) 4267C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4268B Ausschußüberweisung 4270A Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 53) 4270A Beschlußfassung 4270C Beratung der Übersicht Nr. 16 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 45) . 4270C Beschlußfassung 4270C Nächste Sitzung 4270C Berichtigungen zum Schriftlichen Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Entwurf eines Wahlprüfungsgesetzes (Anlage zum Stenographischen Bericht der 112. Sitzung) 4270B Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Berichtigungen zum Schriftlichen Bericht des Wahlprüfungsausschusses betreffend Entwurf eines Wahlprüfungsgesetzes (Anlage zum Stenographischen Bericht der 112. Sitzung, Seite 4236): Seite 4238D Zeile 14 ist statt „nach der Erfahrung" zu lesen: durch das Verfahren; Seite 4239A Zeile 32 ist statt „Sondervorschrift„ zu lesen: Sollvorschrift; Seite 4240B Zeile 10 ist das Wort „seiner" zu streichen; Seite 4240B Zeile 11 ist statt „Anträge" zu lesen: Antrag; Seite 4241C Zeile 4 ist statt „bestehende Verfahren" zu lesen: Beschwerdeverfahren; Seite 4241C Zeile 20 ist statt „Bundestags" zu lesen: Bundesrats.
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    Rede von Dr. Anton Besold


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir waren erfreut, als der Interpellant heute seine Ausführungen mit dem Satz einleitete, daß wir doch im Grunde genommen alle Föderalisten seien, und wir waren überrascht, diese Äußerung hier im Bundestag zu hören.

    (Zurufe von der FDP: So?)

    Wir waren aber doch gleich wieder etwas ernüchtert, als wir vernehmen mußten, daß dieses föderalistische Denken sich nur in „preußischen Provinzen" bewegt hat.

    (Lachen bei der FDP.)

    Was hier zur Interpellation zu sagen ist, möchte ich vom Standpunkt der Länder aus etwas beleuchten. Ich möchte mich nicht mit den staatsrechtlichen und juristischen Auseinandersetzungen befassen, die sich bei der Auslegung der Militärregierungsgesetze und des Art. 134 des Grundgesetzes ergeben. Auf jeden Fall stehen wir auf dem Standpunkt, daß Art. 134 Abs. 1 des Grundgesetzes nur Richtlinien geben kann und daß Art. 134 Abs. 4 maßgebend für die Regelung der Eigentumsverhältnisse ist.
    Folgende Gedanken wären hier noch zu berücksichtigen. Ich weiß nicht, ob der Bund so ausschließlich das Recht geltend machen soll, in all diesen Dingen Rechtsnachfolger des Dritten Reiches zu sein.

    (Zuruf von der FDP: Aber Bayern!)

    Man muß doch berücksichtigen, wie sich diese Vermögenswerte zusammensetzen. Es sind Truppenübungsplätze und Militärflugplätze mit allen dazugehörigen Anlagen, Kasernenbereiche, Verpflegungsämter, Kriegsstraßen, Magazine usw. Sie wissen, in welcher Art und Weise diese Liegenschaften den einzelnen Privateigentümern genommen worden sind. Zum großen Teil fehlt noch die Übertragung im Grundbuch. Verschiedene Privateigentümer sind überhaupt noch nicht entschädigt. Hier ist damals Privateigentum in einer Art und Weise zum Reichsvermögen geworden, die sich der Bund als Rechtsnachfolger nicht zu eigen machen sollte.

    (Zurufe von der FDP und von der SPD: Aber Bayern!)

    Ich rede jetzt nicht von den Ländern, sondern überhaupt von der Frage, wer rechtlich Eigentümer ist.

    (Zuruf von der FDP: Herrenloses Eigentum!)

    Auf der anderen Seite ist insbesondere bei den in der Viag zusammengefaßten Unternehmungen zu berücksichtigen, daß es sich dort — zumal im bayerischen Bereich — in erster Linie um Elektrizitäts-, Versorgungsbetriebe und Werke handelt, die auf der Elektrizität aufbauen und zum Teil deswegen nach Bayern gekommen sind, also zum Beispiel die Vereinigten Aluminiumwerke und die Süddeutschen Kalkstickstoffwerke AG. In den anderen Ländern — darauf möchte ich besonders hinweisen —, z. B. in Württemberg-Baden, in Nordrhein-Westfalen, gehören die Elektrizitätsunternehmen dem Staat oder den Kommunalverbänden. Nur in Bayern soll hier eine reine Zentralisierung vorgenommen werden.

    (Zuruf von der SPD: Weil die Bayern zentralistisch sind!)

    Ich möchte also im Hinblick auf diese Ausführungen
    die Mahnung aussprechen, man sollte bei der Rege-


    (Dr. Besold)

    lung der Rechtsnachfolge des Dritten Reiches nicht so rücksichtslos verfahren,

    (Lachen bei der FDP.)

    daß dessen brutale wirtschaftliche und politische Machtkonzentration erneuert wird.

    (Abg. Schoettle: Das kann man kürzer fassen: Was wir haben, wollen wir behalten! Heiterkeit.)

    Noch eine zweite Überlegung ist anzustellen. Man hat brandmarken wollen, daß die Länder hier nicht ordnungsgemäß verwaltet hätten.

    (Hört! Hört! bei der FDP.)

    Meine Damen und Herren, wäre es in diesen Zeiten nach dem Zusammenbruch richtiger gewesen, zu warten, bis die Rechtsfrage gelöst wird, und diese Gelände alle tot liegen zu lassen, oder war es nicht zweckmäßiger, hier wirtschaftlich und sozial rasch zu handeln?

    (Zurufe von der FDP.)

    Sinn und Zweck der Verwaltung war doch die Nutzbarmachung der Gelände, Bauten und Einrichtungen für die heimische Wirtschaft und die Bevölkerung. Das war wichtiger; und wenn in dem einen oder anderen Fall vielleicht Beanstandungen zu machen wären, so möge man doch das Große, nämlich die wirtschaftlichen und sozialen Erfolge betrachten.
    Ich möchte nur einige Zahlen in Verbindung mit der Verwaltung dieser Vermögenswerte in Bayern nennen. Ich entnehme diese aus dem Bayerischen Staatsanzeiger vom 5. August 1950. Am 1. April 1950 hatten auf ehemaligen Reichsliegenschaften in Bayern rund 42 000 Personen, meist Flüchtlinge, in 10 820 Wohnungen neue Heime gefunden. In 76 Lagern harren noch 28 500 Menschen auf wirklichen Wohnraum, haben aber doch damals ein provisorisches Obdach erhalten. Fast 3000 Betrieben konnten Platz und zum Teil Hilfseinrichtungen geboten werden, wodurch 37 000 Personen Arbeit und Verdienst und damit viele Flüchtlingsfamilien eine neue Lebensgrundlage fanden. Die Spanne der gewerblichen Betriebe reichte kleinsten
    Ein-Mann-Handwerksbetrieb bis zum Zweigunternehmen von Weltfirmen mit Hunderten von Arbeitskräften.
    Ich glaube, daß hier das Eingreifen der Länder weit richtiger war als ein Warten darauf, daß endlich der Bund etwas unternimmt; denn dann hätten zuerst die Rechtsfragen gelöst werden müssen.

    (Zuruf von der FDP.)

    Man muß damit rechnen, daß im Zuge der Entflechtung sehr schwierige Fragen auftreten werden, weil auf Grund dieser volkswirtschaftlich vertretbaren, nun einmal gegebenen Tatsachen viele Investierungen gemacht worden sind. Privatleute und Unternehmungen haben durch eigene Initiative und mit eigener Arbeit Bauten errichtet. Es sind hier Investierungen gemacht. worden, die der gesamten Volkswirtschaft von Nutzen waren und zu einer Besserung der sozialen Verhältnisse geführt haben. Hier kann nun nicht brutal eine „Verreichlichung" erfolgen, ohne daß die besonderen Interessen der Länder — und nur von diesem Gesichtspunkt aus kann man die einzelnen Fragen betrachten - wahrgenommen werden.
    Wichtig ist also nicht die Lösung der Rechtsfrage, sondern eine im wirtschaftlichen und sozialen Sinne vernünftige Lösung. Wichtig ist allein die volkswirtschaftliche und die soziale Seite. Die vordringlichste Frage ist: Wie werden diese Werte am besten zum allgemeinen Nutzen verwendet zur Abhilfe gegen den Arbeitsplatz- und Wohnungsmangel? Bei der Unzahl individueller Einzelfragen, rein örtlicher oder regionaler Probleme - Industrieplanungen, Flüchtlingsdruck usw. — wird eine zentrale Verwaltungsentscheidung praktisch immer mit geringerem Wirkungsgrad arbeiten als die ortsnahe und deshalb zuständige Stelle. Dies vor allem wird über die rein juristische Eigentumsentscheidung hinaus zu beachten sein, die den primären wirtschaftlichen und sozialen Erfordernissen anzupassen wäre.

    (Beifall bei der BP.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Laforet.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wilhelm Laforet


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir können uns nicht mit Herrn Kollegen Minister Dr. Höpker-Aschoff hier grundsätzlich über den Föderalismus und die Gestaltung der Bundesrepublik nach dem Grundgesetz auseinandersetzen. Hier stehen sich die Anschauungen üher den Bundesstaat und die Ablehnung eines Einheitsstaates, die Anschauungen über echte Staatsverwaltung und die von einer zentralen Macht zugelassene Selbstverwaltung höherer Verbände — Provinzen — unvereinbar gegenüber.

    (Sehr richtig! bei der CSU. — Weiterer Zuruf: Es handelt sich doch um das Grundgesetz!)

    Die Rechtsgrundlagen für die Rechtsnachfolge in das Reichsvermögen sind seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes im Grundgesetz gegeben.

    (Sehr richtig! in der Mitte und rechts.) Rechtsänderungen können sich seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes nicht auf eine Anordnung einer Besatzungsmacht gegenüber einer Landesregierung stützen.


    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Zur Klärung dieser Frage wird sicherlich auch die heutige Debatte beitragen. Daß die Länder als Treuhänder für das Reich eintraten, war unerläßlich. Fine abschließende Regelung über die Rechtsnachfolge in das Reichsvermögen —

    (Glocke des Präsidenten.)