Rede von
August
Neuburger
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es sind einige Abänderungsanträge gestellt worden, die Ihnen als Umdrucke Nrn. 47, 48 und 50 vorliegen, ferner der Abänderungsantrag in bezug auf den Braunkohlenteer, der soeben vorgetragen worden ist. Hierzu möchte ich folgendes sagen.
In dem Abänderungsantrag der Zentrumspartei, Umdruck Nr. 47, ist, wie Sie aus dem Schlußsatz ersehen, gefordert, daß die Preisfestsetzung nicht für die Hochseefischerei, in See gehende und von
See kommende Schiffe, die Binnenschiffahrt und die Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger gilt. Gegen diesen Abänderungsantrag haben meine Parteifreunde nichts einzuwenden. Ich muß allerdings einen Zusatzantrag stellen, der folgenden Wortlaut hat:
Das Verfahren über diese Freistellung regelt
der Bundesminister für Wirtschaft im Benehmen mit dem Bundesminister der Finanzen.
Dieser Zusatz über das Verfahren ist erforderlich, weil der Vordersatz dieser Bestimmung die Festsetzung von Höchstpreisen vorsieht. Diese Höchstpreise enthalten aber einen Zoll- bzw. einen Steuersatz, und deshalb muß ein Verfahren geregelt werden, in welcher Weise diese Steuer rückvergütet wird.
In dem Umdruck Nr. 48 wird in Ziffer 1 u. a. beantragt, in § 11 Buchstabe c) unter aa hinzuzufügen: „für die Steuerschuld keine Sicherheit zu leisten ist". Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir das in dieser Form in das Gesetz schreiben, dann besteht überhaupt keine Möglichkeit, in irgendeinem Falle, selbst wenn er noch so begründet ist, Sicherheit zu fordern. Ich möchte Sie bitten, das Gesetz nicht so unbeweglich zu machen, und schlage daher vor, folgende Fassung zu wählen: „für die Steuerschuld nur in begründeten Ausnahmefällen Sicherheit zu leisten ist". Ich kann mir nicht vorstellen, wie man in ein Gesetz, das alle Fälle umfassen soll, überhaupt keine Sicherheitsvorschrift hineinschreiben kann. Irgendein Ventil muß doch für die Ausnahmefälle des Lebens gegeben sein. Deshalb halte ich diese Abänderung für gerechtfertigt und bitte daher auch um Ihre Zustimmung.
Dann ist in diesem Umdruck Nr. 48 Ziffer 2 unter c) vorgesehen: „Eine Besteuerung der Bestände beim Endverbraucher findet nicht statt". Ich habe volles Verständnis dafür, daß der Endverbraucher nicht mehr zu dieser Steuer herangezogen wird, aber doch nur, wenn er zu seinen End- und Restbeständen in einem normalen wirtschaftlichen Bezugsverkehr für diese Treibstoffe gekommen ist. Wir wollen doch, wenn wir ein Gesetz schaffen, nicht zugleich die Möglichkeit geben, dieses in soundsoviel Fällen zu umgehen. Wenn wir daher diese Generalformulierung hereinnehmen: „Eine Besteuerung der Bestände beim Endverbraucher findet nicht statt", dann haben wir in einem Jahr noch Endverbraucher, die sagen: Ich habe das damals schon gehabt. Ich glaube daher mit Recht, folgende Ergänzung anfügen zu dürfen: Die Besteuerung der Bestände der Endverbraucher findet nicht statt, „soweit sie bis zum 17. 1." — das wäre heute — „im normalen Wirtschaftsverkehr zum Endverbraucher gelangt sind". Damit besteht die Möglichkeit späterer Überprüfung, wenn einer behauptet, er hätte noch Reste.
Wir wollen doch in jedem Steuergesetz den ehrlichen Steuerzahler schützen und nicht zugleich die Möglichkeit geben, soundsoviele Schiebungen innerhalb des Steuerrahmens bzw. der Steuergesetze vorzunehmen. Ich bitte daher das Hohe Haus, diesem Ergänzungsantrag zuzustimmen.
Nun wollte ich nicht zum Allgemeinen sprechen. Aber Äußerungen des Herrn Kollegen Dr. Koch veranlassen mich doch, einige Worte zu sagen, und zwar deswegen, weil immer wieder behauptet wird, der Finanzminister und wir, die wir der Vorlage zugestimmt haben, hätten, als wir vor einem Jahr die Einkommensteuergesetze verabschiedeten, auf 900 Millionen DM Einkommensteuer verzichtet und durch diese Gesetze rund 50 000 Steuerzahler bevorzugt. Diese Behauptung wird immer wieder aufgestellt; aber sie wird deswegen in keinem Fall richtiger.
Erstens kann man heute schon feststellen, daß das Steueraufkommen auf dem Gebiete der Einkommen- und Körperschaftssteuer bei den Ländern gegenüber vor einem Jahr nicht geringer ist; also mit anderen Worten: es wird kein Steuerausfall entstehen.
— Es ist kein Ausfall in Höhe der 900 Millionen DM entstanden.
Sie können sich ja bei den Finanzministern erkundigen!
Zweitens: wenn behauptet wird, wir hätten auf 900 Millionen verzichtet, dann müßten doch die 900 Millionen fehlen.
— Augenblick! Ich stelle nur fest, daß bis jetzt kein Ausfall entstanden ist.
Weiter stelle ich fest, daß bei jener Einkommensteuerreform nicht 50 000 Steuerzahler bevorzugt wurden, sondern alle.
Ich stelle weiter fest, daß im Rahmen der Steuerermäßigungen vom Jahre 1948 bis 1950 die kleinen Steuerzahler, Bezieher kleiner Einkommen weniger bezahlen als je nach dem ersten Weltkrieg. Ich stelle weiter fest, daß die Leute mit großen Einkommen zweieinhalbmal soviel bezahlen wie früher. Das sind die Tatsachen.
Ich stelle weiter fest, daß durch die damaligen Einkommensteuerermäßigungen die Wirtschaft im Frühjahr vorigen Jahres, als alles Unkenrufe ausstieß, in einer Weise angekurbelt wurde, wie es niemand erwartet hat.
Hunderttausende neuer Arbeitsplätze konnten geschaffen werden.
Das Wohnungsbauprogramm konnte in einem Umfang vorwärtsgetrieben werden, wie ihn niemand erwartet hat.
Zu den Dingen braucht man Geld und wieder Geld; und dies Geld konnte nur dadurch beschafft werden, daß man es in Form der Steuervergünstigungen in der Wirtschaft ließ.
— Über den Vorwurf mit den falschen Investitionen werden wir uns ein anderes Mal auseinandersetzen.
Auf jeden Fall kann man feststellen - das möchte ich zu dieser Sache abschließend sagen —:
jene Einkommensteuerreform hat auf keine Steuer verzichtet, sondern sie hat — und das ist bei jeder Finanz- und Steuerpolitik entscheidend — die Steuerkraft der Gesamtheit und die Wirtschaftskraft unseres Volkes erneut gestärkt und gehoben.