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ID0111101000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 111. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Januar 1951 4169 111. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 17. Januar 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 4170A, 4189D Änderung der Tagesordnung 4170A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (Nr. 1680 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 1750 der Drucksachen, Umdruck Nr. 44) 4170B Zur Sache: Neuburger (CDU): als Berichterstatter 4170B als Abgeordneter 4178D Loritz (WAV) 4172A Vesper (KPD) 4172D Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . 4173D Dr. Bertram (Z) 4174C, 4187B Rademacher (FDP) . . . 4175C, 4189A Dr. Koch (SPD) 4176B, 4184C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4177C, 4185D Dr. Besold (BP) 4178A Eickhoff (DP) 4178B Frommhold (DRP) 4178C Dr. Wellhausen (FDP) 4188C Zur Geschäftsordnung bzw. zur Abstimmung: Dr. Arndt (SPD) 4181D Ritzel (SPD) 4182A Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . 4182B Loritz (WAV) 4184A Kunze (CDU) 4184A Abstimmungen 4180A, 4182C, 4189B Zugehörigkeit der Abg. Dr. Doris und Dr. Richter (Niedersachsen) als Mitglieder zur Fraktion der WAV 4189D Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die freiwillige Höherversicherung in den Rentversicherungen der Arbeiter und der Angestellten (Nr. 1323 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 1745 der Drucksachen) 4189D Degener (CDU), Berichterstatter . 4190A Beschlußfassung 4191A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion des Zentrums betr. Errichtung neuer Zuckerfabriken (Nrn 1739, 1491 der Drucksachen) 4191B Schill (CDU), Berichterstatter . . . 4191B Beschlußfassung 4192A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Gesetzes über die Altersversorgung für das deutsche Handwerk (Nrn. 1746, 1620 der Drucksachen) 4192B Storch, Bundesminister für Arbeit . 4192B Freidhof (SPD), Berichterstatter . . 4192C Beschlußfassung 4193A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Frau Dr. Probst u. Gen. betr. Frachtausgleich für Kartoffeln (Nrn. 1740, 1514 der Drucksachen) . . . 4193A Struve (CDU), Berichterstatter . . 4193A Beschlußfassung 4193C Antrag der Abg. Stücklen, Loibl, Strauß u. Gen. betr. Bereitstellung von ERP-Mitteln für das Handwerk (Nr. 1669 der Drucksachen) 4193C Antrag zurückgezogen 4193C Beratung der Übersicht Nr. 15 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 43) 4193D Beschlußfassung 4193D Nächste Sitzung 4193D Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Höpker-Aschoff


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Meine Parteifreunde verkennen nicht, daß die Verpflichtung, die das Grundgesetz auferlegt, den Haushalt auszugleichen, nicht nur den Herrn Finanzminister, sondern auch den Bundestag selber angeht. Meine Parteifreunde verkennen weiter nicht, daß dann, wenn durch die Gesetzgebung des Bundestages neue Verbrauchereinkommen in großem Umfang geschaffen werden und dadurch die Nachfrage erhöht wird, auf der anderen Seite durch Eingriffe der Steuergesetzgebung eine Einschränkung des Verbrauchs herbeigeführt werden muß, wenn eine inflatorische Entwicklung verhindert werden soll.
    Wir sind allerdings der Meinung, daß diese beiden Postulate durch dieses Gesetz allein im vollen Umfange nicht erfüllt werden können, sondern daß wir dieses Gesetz, wenn die Postulate erfüllt werden sollen, im Zusammenhang mit den weiteren Plänen sehen müssen, die der Herr Finanzminister neulich vor uns im Finanz- und Steuerausschuß entwickelt hat. Wir hätten es daher auch begrüßt, wenn uns dieser Gesetzentwurf nicht vorweg, sondern, sagen wir, im Zusammenhang mit einer großen Steuerreform vorgelegt worden wäre, weil sich dann manches gegeneinander hätte abwägen lassen.
    Meine Damen und Herren! Eine Steuer wie diese unterscheidet sich von den sonst üblichen Verbrauchssteuern dadurch, daß sie auf Rohstoffe und Produktionsmittel gelegt wird. Gegen eine solche Besteuerung können natürlich gewisse finanzpolitische Bedenken erhoben werden, weil durch eine solche Besteuerung starke Verschiebungen innerhalb der einzelnen Wirtschaftsstufen eintreten


    (Dr. Dr. Höpker-Aschoff)

    können. Meine Parteifreunde legen daher auf die vom Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen angenommene Entschließung entscheidenden Wert, die in dem Mündlichen Bericht des Ausschusses enthalten ist. Durch diese Entschließung wird dem Bundesfinanzminister aufgegeben, von der Ermächtigung des § 6 Abs. 2 bei der entsprechenden Fassung der Durchführungsbestimmungen weitherzigen Gebrauch zu machen. Aber man kann wohl damit rechnen, daß diese Entschließung, die auf eine Anregung meines Parteifreundes Wellhausen zurückgeht, die Zustimmung dieses Hauses finden wird.
    Noch etwas anderes: indirekte Steuern werden im allgemeinen abgewälzt. Die Abwälzung wird da auf gewisse Schwierigkeiten stoßen, wo ein Gewerbe durch Tarife gebunden ist, wie es das Kraftfahrgewerbe bei uns ist. Aus diesem Grunde haben wir gegen die Erhöhung insbesondere der Benzinsteuer gewisse Bedenken gehabt. Wir hätten es sehr begrüßt, wenn der Herr Finanzminister sich diesen Bedenken hätte anschließen können.
    Alles in allem, meine Damen und Herren, werden wir trotz dieser Bedenken dem Gesetzentwurf unsere Zustimmung nicht versagen, und zwar gemäß den Beschlüssen des Ausschusses für Wirtschaftspolitik. Aber diese Zustimmung ist durch die künftige Gestaltung der Bewirtschaftung der Treibstoffe überhaupt bedingt. Der Herr Wirtschaftsminister Erhard hat uns hier völlig eindeutig erklärt, daß die Mineralöl G.m.b.H. in Liquidation treten und mit dem 1. April ihr Ende erreichen soll. Wir halten uns an dieses Wort des Herrn Wirtschaftsministers. Es ist aber im Finanz-und Steuerausschuß von den Vertretern der Regierung — auch wiederum von den Referenten des Wirtschaftsministeriums — darüber hinaus noch erklärt worden, daß nach ihrer Auffassung nach dem 1. April, nach der Auflösung der MineralölG.m.b.H., eine Bewirtschaftung von Dieselöl überhaupt nicht mehr erforderlich sein würde und dann auch die Preisbindungen für Dieselöl wegfallen könnten. Wir wollen nicht verkennen, daß bei Vergaserkraftstoffen die Dinge vielleicht etwas anders liegen und daß wir hier nach dem 1. April den Absprung in eine völlig freie Wirtschaft nicht wagen können; wir sind aber der Meinung, daß nach dem 1. April auch hier die Preisbindungen wegfallen könnten und daß jedenfalls eine Bewirtschaftung auf den Verbraucher-Endstufen nicht mehr erforderlich sein würde.
    Ich kann zu meiner Freude feststellen, daß diese Gedanken, die die Bewirtschaftung und die Preisbindungen betreffen, von den übrigen Koalitionsparteien geteilt werden. Die drei Koalitionsparteien möchten aber eine gewisse Sicherung ihrer Auffassung durch einen Beschluß des Bundestages haben und haben daher gemeinsam eine Entschließung eingebracht, die ich dann dem Herrn Präsidenten übergeben werde. Diese Entschließung lautet:
    1. Der Bundestag wünscht, daß nach dem 1. April 1951 die Preisbindungen für Vergaser- und Dieselkraftstoff aufgehoben werden. Die Bundesregierung wird daher ersucht, in ihrer Verlängerungsvorlage für das Treibstoffpreisgesetz nur noch die Preise für die privilegierten Verbrauchergruppen festzusetzen.
    2. Der Bundestag hat mit Befriedigung von der Erklärung des Bundeswirtschaftsministers Kenntnis genommen, daß mit dem Inkrafttreten des Mineralölsteuergesetzes das Zentralbüro für Mineralöl G.m.b.H. in Liquidation zu treten hat und diese Liquidation spätestens am 1. April 1951 abgeschlossen sein wird. Der Bundestag ersucht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, die Endverbraucherbewirtschaftung von Dieselkraftstoff ebenfalls ab 1. April 1951 mit dem Ziel der Beendigung der Gesamtbewirtschaftung zum frühest möglichen Zeitpunkt aufzuheben.
    Meine Damen und Herren! Die Annahme dieser Entschließung ist für meine Parteifreunde von entscheidender Bedeutung. Einige kleinere Abänderungen bei den einzelnen Paragraphen wird mein Parteifreund Rademacher noch eingehend begründen.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen? — Herr Abgeordneter Dr. Bertram, wollen Sie jetzt schon das Wort nehmen?

(Abg. Dr. Bertram: Ja!)

— Das Wort hat also der Herr Abgeordnete Dr. Bertram.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Helmut Bertram


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Meine Damen und Herren! Das Mineralölsteuergesetz ist nur ein Teil eines umfassenden Programms, das uns der Bundesfinanzminister teils schon vorgelegt hat, das teils schon verabschiedet ist und das teils noch vorgelegt werden soll. Bei diesem Programm denkt man an die Deckung neuer Bundesausgaben, angeblich auch an eine Bekämpfung inflatorischer Tendenzen. Diese inflatorischen Tendenzen in Deutschland konnten wir bisher nicht feststellen. Im Gegenteil. Die inflatorischen Tendenzen, die an anderen Stellen bemerkbar gewesen sein mögen, rechtfertigen in Deutschland jedenfalls ein solches Steuerprogramm nicht. Die Einkommen-, die Körperschaft-, die Umsatzsteuer sollen erhöht werden, das Notopfer Berlin ist erhöht worden, Tariferhöhungen der Bundesbahn haben sich angeschlossen. Durch alle diese Maßnahmen hat sich das Verhältnis zwischen den progressiven Steuern, der Körperschaft-, der Vermögensteuer, der Soforthilfeabgabe einerseits und den indirekten und abwälzbaren Steuern entscheidend geändert und wird noch weiter geändert werden.
    Es dürfte wohl Einstimmigkeit darüber bestehen, daß die gesamte Steuerbelastung nach dem Ziel der sozialen Gerechtigkeit ausgerichtet werden muß und daß dieses Ziel der Steuerpolitik von allen hier vertreten werden wird. Zwischen den abwälzbaren und nicht abwälzbaren Steuern hat sich — nur nach dem Steueraufkommen im dritten Quartal 1950 — bereits ein erstaunliches Verhältnis ergeben, und zwar sind 1153,9 Millionen aus den nicht abwälzbaren und 2395,7 Millionen aus den abwälzbaren, aus den indirekten Steuern aufgebracht worden. Das ist ein Verhältnis von 11 zu 23, also fast von 1 zu 2.
    Das Verhältnis dagegen des Einkommens der sozial abhängigen Erwerbspersonen — insgesamt 14,3 Millionen im derzeitigen Bundesgebiet —, die ein Gesamteinkommen von 43 Milliarden Mark erzielt haben, zu dem Einkommen der selbständigen Erwerbspersonen — 3,7 Millionen Einzelpersonen, die aber 29 Milliarden Mark Einkommen erzielt haben - ist ungefähr 40 zu 60. Nun aber müssen


    (Dr. Bertram)

    wir davon ausgehen, daß die indirekten Steuern zum größten Teil von den sozial Abhängigen und natürlich auch von den Unterstützungsempfängern bezahlt werden. Das Verhältnis zwischen indirekten und direkten Steuern müßte also wesentlich anders sein, wenn es auch nur den Erfordernissen sozialer Gerechtigkeit entsprechen soll. Sie wissen alle, daß die sozial Abhängigen nicht wie die Selbständigen über Reserven verfügen. Wenn das Gesamteinkommen der sozial Abhängigen 43 Milliarden und das Gesamteinkommen der Selbständigen 29 Milliarden beträgt, dann darf das Verhältnis der indirekten zu den direkten Steuern nicht wie 2,3 zu 1,1 Milliarden aussehen. So ist schon heute der Stand.
    Dieser Stand soll durch die Belastung mit der erhöhten Mineralölsteuer noch zuungunsten der breiten Volksmassen verschlechtert werden. Ich gebe durchaus zu, daß die Mineralölsteuer zum Teil nicht abwälzbar sein wird. Das Kraftverkehrsgewerbe hat sich wegen seiner gebundenen Tarife mit Recht schon sehr darüber beklagt, aber zum ganz großen Teil ist die Mineralölsteuer, wie alle indirekten Steuern, abwälzbar und trifft deshalb den Lebensstandard der breiten Masse unmittelbar, das heißt das bereits unsoziale Verhältnis zwischen den verschiedenen Besteuerungskategorien wird durch diese Steuer noch weiter verschärft.
    Ich bin mir klar darüber, daß auch der Finanzminister dieses Verhältnis mit Sorge betrachtet. Auch der Finanzminister möchte sicherlich gern, daß dieses Verhältnis nicht weiter verschärft wird. Der Grund dafür liegt in der eigentümlichen Verteilung der Steuerquellen nach dem Grundgesetz. Hier scheint mir der eigentliche Hebel anzusetzen zu sein. Art. 106 und 107 des Grundgesetzes sehen eine Neuverteilung der Steuerquellen vor. Wenn das Bundesfinanzministerium den Bestimmungen des Grundgesetzes, insbesondere des Art. 107 — die Steuerquellen gerechter auf Bund und Länder zu verteilen — entsprechen und ein Gesetz vorlegen würde, dann könnten wir hier auch eine sozial gerechte Steuerpolitik betreiben. Wir verlangen deshalb vom Finanzministerium zunächst die Vorlage eines entsprechenden Gesetzes. Jetzt ist es so, daß die Hauptlasten der Bund zu tragen hat, daß dagegen die Steuerquellen, die wir erschließen können, den Ländern zugute kommen würden.
    Das Bundesfinanzministerium selber hat ausgeführt, daß allein aus der Beseitigung der Bestimmungen über die Selbstfinanzierung ein Betrag von 970 Millionen zu erwarten sei. Wenn das Bundesfinanzministerium selber, und zwar mit Recht, erklärt, daß die Bestimmungen der Einkommensteuernovelle über die Selbstfinanzierung beseitigt werden müßten und daß hieraus 970 Millionen zu erwarten seien, dann zeigt das den Weg, wie man zur Verwirklichung steuerlicher Gerechtigkeit etwas beitragen könnte. Der bequeme Weg, nämlich der Weg über eine Erhöhung der Mineralölsteuer, dagegen muß zu einer ganz falschen, weiteren Belastung führen.
    Wir sind deshalb nicht in der Lage, diesen Weg, den das Bundesfinanzministerium uns hier vorschlagen will, mitzugehen. Wir sehen durchaus ein, daß die Ausgaben des Bundes gedeckt werden müssen, wir verlangen aber, daß die Wege gegangen werden, die im Grundgesetz für diesen Zweck vorgesehen sind, auf denen man nicht mit
    dem Erfordernis sozialer Gerechtigkeit in Konflikt kommt.

    (Beifall beim Zentrum.)