Rede:
ID0110906300

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 62
    1. Ich: 4
    2. des: 3
    3. der: 3
    4. die: 3
    5. —: 3
    6. Herrn: 2
    7. Antrag: 2
    8. Ausschusses: 2
    9. bitte: 2
    10. angenommen.\n: 2
    11. danke: 1
    12. dem: 1
    13. Berichterstatter.Wortmeldungen: 1
    14. liegen: 1
    15. nicht: 1
    16. vor.Ich: 1
    17. lasse: 1
    18. abstimmen: 1
    19. über: 1
    20. den: 1
    21. in: 1
    22. soeben: 1
    23. vom: 1
    24. Berichterstatter: 1
    25. vorgetragenen: 1
    26. abgeänderten: 1
    27. Form.: 1
    28. diejenigen,: 1
    29. zustimmen,: 1
    30. Hand: 1
    31. zu: 1
    32. erheben.: 1
    33. um: 1
    34. Gegenprobe.: 1
    35. Der: 1
    36. ist: 1
    37. einstimmig: 1
    38. \n: 1
    39. Bei: 1
    40. einzelnen: 1
    41. Stimmenthaltungen: 1
    42. rufe: 1
    43. auf: 1
    44. Punkt: 1
    45. 8: 1
    46. Tagesordnung:: 1
    47. Beratung: 1
    48. Mündlichen: 1
    49. Berichts: 1
    50. für: 1
    51. Geschäftsordnung: 1
    52. und: 1
    53. Immunität: 1
    54. Das: 1
    55. Wort: 1
    56. zur: 1
    57. Berichterstattung: 1
    58. hat: 1
    59. Abgeordnete: 1
    60. Dr.: 1
    61. von: 1
    62. Merkatz.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Januar 1951 4109 109. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 10. Januar 1951. Wünsche des Präsidenten Dr. Ehlers für die Arbeit des Deutschen Bundestages im neuen Jahr 4111C Beglückwünschung und Würdigung des Abgeordneten und Bundeskanzlers Dr. Adenauer zum 75. Geburtstag 4111C Begrüßung des Abg. Dr. Köhler nach seiner Wiedergenesung 4111D Niederlegung des Bundestagsmandats durch den Abg. Dr. Baumgartner 4111D Eintritt des Abg. Fürsten zu OettingenWallerstein in den Bundestag 4111D Beitritt des Abg. Dr. Miessner als Mitglied zur Fraktion der FDP 4111D Geschäftliche Mitteilungen . 4112A, 4113B, 4152D Erkrankung des Abg. Etzel (Duisburg) und verantwortliche Arbeit der Bundestagsabgeordneten 4112B Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz über die Vereinbarung über den Warenverkehr und das Protokoll vom 17. August 1950 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Brasilien . . . . 4112C zum Dritten Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer des Bewirtschaftungsnotgesetzes 4112C zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 vom 23. Juni 1950 4112C Zum Gesetz zur Änderung und Ergänzung des D-Mark-Bilanzgesetzes 4112C zum Gesetz zur Änderung der Vorschriften des Fideikommiß- und Stiftungsrechts 4112C zum Gesetz zur Wiedererhebung der Beförderungsteuer im Möbelfernverkehr und im Werkfernverkehr und zur Änderung von Beförderungsteuersätzen . 4112C zum Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Deutschen Bundespost 4112C zum Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs 4112C zum Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Deutschen Bundesbahn 4112C zum Heimarbeitsgesetz 4112C zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" 4112C zum Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer von Anordnungen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft 4112D zur Zweiten Durchführungsverordnung zum ersten Teil des Soforthilfegesetzes 4112D zum Gesetz über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung 4112D zum Gesetz über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes 4112D zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Nr. 1718 der Drucksachen) . 4112D zum Gesetz zur Verlängerung von Fristen auf dem Gebiet des Anwaltsrechts (Nr. 1716 der Drucksachen) 4112D zum Allgemeinen Eisenbahngesetz (Nr. 1717 der Drucksachen) 4112D zum Gesetz zur Regelung der Besteuerung des Kleinpflanzertabaks 4113A zum Gesetz über das Allgemeine Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die Soziale Sicherheit nebst vier Zusatzvereinbarungen und drei Protokollen . 4113A zum Gesetz betreffend die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutsch land und Frankreich über die Anwerbung von deutschen Arbeitskräften für Frankreich vom 10. Juli 1950 . . . 4113A zum Gesetz betreffend die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über Gastarbeitnehmer vom 10. Juli 1950 4113A zum Gesetz über den Verkehr mit Milch, Milcherzeugnissen und Fetten . . . . 4113A zum Zweiten Gesetz zur Förderung der Wirtschaft von Groß-Berlin (West) . . 4113A zum Gesetz über die Umstellung der Renten- und Pensionsrentenversicherungen nach der Währungsreform 4113A zum Gesetz über Sofortmaßnahmen zur Sicherung der Unterbringung der unter Art. 131 GG fallenden Personen . . . 4113A Anfrage Nr. 129 der Abg. Spies, Loibl u. Gen. betr. Gesetzentwurf zur Besteuerung von Feuerzeugen und Zündsteinen (Nrn. 1489 und 1747 der Drucksachen) . . . . 4113A Anfrage Nr. 144 der Fraktion der KPD betr. Bundesversorgungsgesetz (Nrn. 1645 und 1725 der Drucksachen) - 4113B Anfrage Nr. 145 der Fraktion der KPD betr. Versteigerung von Möbeln durch das Besatzungskostenamt Offenbach (Nrn. 1661 und 1728 der Drucksachen) . . . . 4113B Anfrage Nr. 147 der Abg. Mensing u. Gen. betr. Importe mexikanischer Rindfleischkonserven (Nrn. 1706 und 1751 der Drucksachen) 4113B Zweiter Zwischenbericht des Haushaltsausschusses über die auf Grund des Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 vom 23. Juni 1950 beschlossenen Vorwegbewilligungen von Haushaltsmitteln (Nr. 1723 der Drucksachen) 4113B Änderung der Tagesordnung 4113C Beratung der Interpellation der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. betr. Tagung des Verbandes der europäischen Landwirtschaft (CEA) (Nr. 1532 der Drucksachen) 4113C Dr. Horlacher (CSU), Interpellant . 4113D Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . . . 4116D Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neugliederung der die Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern umfassenden Gebiete (Nr. 821 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Antrags der Abg. Hilbert u. Gen. betr. Entwurf eines Gesetzes über die Neugliederung der die Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern umfassenden Gebiete (Nr. 1752 der Drucksachen) 4113C, 4118C Hilbert (CDU), Antragsteller . . . . 4118D Mayer (Stuttgart) (FDP), Antragsteller 4122C Dr. Seelos (BP) 4125A Farke (DP) 4126D Kiesinger (CDU) 4126D Schoettle (SPD) 4127D Freudenberg (FDP-Hospitant) . . 4129D Kohl (Stuttgart) (KPD) 4131D Dr. Hamacher (Z) 4133A Dr. Jaeger (CSU) 4134B Ausschußüberweisung 4135C Erste Beratung des von der Fraktion der KPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Sofortmaßnahmen für die schaffende, lernende und arbeitslose Jugend (Nr. 1535 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen der Jugendfürsorge (33. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion des Zentrums betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zum Schutze der heimat- und berufslosen Jugend (Nrn. 1681, 572 der Drucksachen) 4135D, 4141A Paul (Düsseldorf) (KPD), Antragsteller 4135D Frau Ilk (FDP), Berichterstatterin 4138A Strauß (CSU) 4138C Frau Schanzenbach (SPD) 4138D Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern . . . 4140C Erler (SPD) 4140D Beschlußfassung 4142A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung der Verwaltungsbehörden der Kriegsopferversorgung . . 4142B Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit . 4142B Ausschußüberweisung 4143B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität in Amnestiefällen (Nr. 1732 der Drucksachen) 4143C' Dr. Arndt (SPD), Berichterstatter . 4143C Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 4143D Dr. von Brentano (CDU) 4144A Ritzel (SPD) 4145B Schoettle (SPD) (zur Geschäftsordnung) 4146D Dr. von Merkatz (DP) 4147A Gengler (CDU) . . 4147A Beschlußfassung 4147B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Hedler gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 31. Oktober 1950 (Nr. 1733 der Drucksachen) 4147B Gengler (CDU), Berichterstatter . . 4147B Beschlußfassung 4148D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität der Abg. Frau Thiele gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 2. Dezember 1950 (Nr. 1734 der Drucksachen) 4149A Dr. von Merkatz (DP), Berichterstatter 4149A Paul (Düsseldorf) (KPD) 4150A Beschlußfassung 4150B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Wönner gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 18. Juni 1950 (Nr. 1735 der Drucksachen) 4150D Mende (FDP), Berichterstatter . . 4151A Beschlußfassung 4151D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Marx gemäß Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 4. Dezember 1950 (Nr. 1736 der Drucksachen) 4151D Muckermann (CDU), Berichterstatter 4151D Beschlußfassung 4152A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Brünen gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 27. Oktober 1950 (Nr. 1737 der Drucksachen) 4152A Muckermann (CDU), Berichterstatter 4152B Beschlußfassung 4152C Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Nr. 1741 der Drucksachen) 4152C Margulies (FDP) 4152C Beschlußfassung 4152D Nächste Sitzung 4152D Die Sitzung wird um 14 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Karl Gengler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Angelegenheit der Immunität des Abgeordneten Hedler liegt dem Bundestag ein neues Ersuchen des Oberstaatsanwalts in Kiel vom 25. Oktober 1950 vor, das über den Justizminister von Schleswig-Holstein und den Bundesjustizminister an den Präsidenten des Deutschen Bundestages weitergeleitet wurde. Es handelt sich um die weitere Durchführung des Strafverfahrens gegen den Abgeordneten Hedler wegen Beleidigung, übler Nachrede und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Das Hohe Haus hat sich in der Sitzung vom 16. Dezember 1949 mit der Angelegenheit beschäftigt und beschlossen, wegen der aus der Einfelder Rede vom 26. November 1949 bekannt gewordenen Äußerungen des Abgeordneten Hedler dessen Immunität aufzuheben. Das freisprechende Urteil des Landgerichts Kiel vom 15. Februar 1950 war dann Gegenstand einer heftigen Debatte hier im Bundestag. Ich hoffe, daß wir heute diesen Punkt der Tagesordnung ganz leidenschaftslos erledigen, allein schon deswegen, um die politische Bedeutung der in Betracht kommenden Person nicht unnötigerweise zu unterstreichen.
    Das Landgericht Kiel hatte mit Urteil vom 15. Februar 1950 nach Abtrennung eines Verfahrensteils den Abgeordneten Hedler in einem Falle wegen erwiesener Unschuld, in vier Punkten mangels Beweises freigesprochen. Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hat am 12. Juli 1950 für Recht erkannt:
    Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger Dr. Schumacher, Altmaier, Boller, Bincer, Dr. Goerdeler und Meier wird das angefochtene Urteil mit den tatsächlichen Feststellungen aufgehoben.
    Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revisionen, an das Landgericht Kiel zurückverwiesen.
    In der sehr umfangreichen Begründung des Urteils des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 12. Juli 1950 wird u. a. gesagt:
    Den Revisionen ist ferner darin zu folgen, daß die Strafkammer ihre Aufklärungspflicht auch insoweit verletzt hat, als sie den Inhalt der Westenseer Rede des Angeklagten nicht näher aufgeklärt hat.
    Abgehoben wird damit auf die noch bekannt gewordene Rede des Abgeordneten Hedler in Westensee, die im wesentlichen den gleichen Tatbestand enthält wie die Rede in Einfeld, für die der Bundestag die Aufhebung der Immunität bereits beschlossen hat.

    (Abg. Horlacher: Sehr gut!)

    Im Hinblick auf die gleichen Gedankengänge der beiden Reden und die erforderliche Beweiserhebung kam es zu dem neuen Antrag des Oberstaatsanwaltes in Kiel vom 25. Oktober 1950. In dem Antrag des Oberstaatsanwalts wird im wesentlichen ausgeführt — ich muß das vortragen, um den Tatbestand als solchen dem Hohen Hause bekanntzumachen —:
    Nachdem die Immunität des Bundestagsabgeordneten Wolfgang Hedler am 25. Dezember 1949 in der 25. Sitzung des Deutschen Bundestages wegen angeblicher beleidigender Äußerungen des Abgeordneten in seiner Einfelder Rede vom 26. November 1949 über Widerstandskämpfer, Juden und führende politische Persönlichkeiten aufgehoben worden war, hat die Staatsanwaltschaft in Kiel am 4. Januar 1950 gegen Hedler bei der Strafkammer des Landgerichts Kiel in Neumünster Anklage


    (Gengler)

    wegen Beleidigung, übler Nachrede und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener erhoben. Die Strafkammer hat den Angeklagten am 15. Februar 1950 nach Abtrennung eines Verfahrensteiles, der die Beleidigung des Bundestagsabgeordneten Waldemar von Knoeringen zum Gegenstand hat, in allen übrigen Punkten der Anklage freigesprochen, und zwar in einem Falle wegen erwiesener Unschuld, im übrigen mangels Beweises. Auf die von der Staatsanwaltschaft und den Nebenklägern gegen dieses Urteil eingelegte Revision hat das Oberlandesgericht in Schleswig am 12. Juli 1950 das freisprechende Urteil mit den tatsächlichen Feststellungen aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht in Kiel zurückverwiesen.
    Im Verlaufe der Hauptverhandlung vor der Strafkammer hatte sich herausgestellt, daß der Angeklagte am 29. Juli 1949 in Westensee eine weitere politische Rede gehalten hat, die nach der Bekundung eines Zeugen beleidigende Äußerungen des Angeklagten über die Widerstandskämpfer des 20. Juli 1944 enthält, die im wesentlichen den angeblichen Äußerungen der Einfelder Rede entsprechen.
    In dem mit der Anlage beigefügten Revisionsurteil, auf dessen Inhalt ich im übrigen bitte Bezug nehmen zu dürfen, wird die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils in erster Linie damit begründet, daß die Strafkammer unter Verletzung ihrer Aufklärungspflicht den angeblichen Äußerungen des Angeklagten in der Westenseer Rede nicht genügend Beachtung geschenkt habe. Das Oberlandesgericht hat dabei die Frage offengelassen, ob die angeblichen Äußerungen Hedlers in der Westenseer Rede strafrechtlich eine selbständige Handlung bilden oder mit den angeblichen Erklärungen in der Einfelder Rede — soweit diese etwa den gleichen Inhalt haben — im Fortsetzungszusammenhange stehen.
    Was den Inhalt der am 29. Juli 1949 in Westensee gehaltenen Rede Hedlers angeht, so hat der Zeuge Dr. Willi Schmidt aus Neumünster, der der Versammlung beiwohnte, während der Rede wesentliche Teile ihres Inhalts stenographisch aufgezeichnet. In der Übertragung der stenographischen Niederschrift, die schon den Gegenstand der Beweisaufnahme in dem erstinstanzlichen Verfahren gebildet hat, heißt es u. a.
    — nun kommt das Zitat über die Ausführungen der Rede Hedlers —:
    „Wenn Sie alles miterlebt haben von 1918 bis 1933, so sahen sie ein völliges Versagen der demokratischen Parteien. Eins muß man dabei anerkennen, daß der Nationalsozialismus Unerhörtes für unser Volk getan hat. Es haben Lumpen und Deserteure versagt und nicht deutsche Männer. Lesen Sie Gisevius, lesen Sie Schlabrendorf, was sie vom 20. Juli schreiben. Der Deutsche hat am wenigsten Nationalstolz, alle anderen Völker haben mehr. Die KZ's sollen beweisen, was Nazis waren? — Sind Flausen! Wir haben das Recht, die Menschen, die den Staat unterminieren, sicherzustellen! Kaiser Wilhelm II. war der größte Friedensfürst, den die Welt gesehen hat. Der Krieg ist auch für Hitler zu früh gekommen. Wenn er noch 5 bis 7 Jahre Zeit gehabt hätte,
    hätte kein Staat uns angreifen können. Zusammengebrochen ist Deutschland nicht durch die Männer, die an der Front ihre Pflicht getan haben, sondern weil Deutschland von anderen Männern unterminiert wurde. Die Bücher von Gisevius usw. beweisen es."
    Der Zeuge Dr. Schmidt hat in der Hauptverhandlung vor der Strafkammer in Neumünster bekundet, daß seine Niederschrift eine im wesentlichen wortgetreue Wiedergabe inhaltlich zusammenhängender Teile der Rede Hedlers sei und daß insbesondere hinsichtlich der Äußerungen Hedlers über die Widerstandskämpfer des 20. Juli ein Irrtum ausgeschlossen sei. Diese Angaben hat der Zeuge bei einer erneuten eingehenden Vernehmung durch den Sachbearbeiter der Staatsanwaltschaft wiederholt. Verschiedene andere Teilnehmer an der Versammlung in Westensee haben als Zeugen im ,Ermittlungsverfahren die Angaben des Zeugen Dr. Schmidt hinsichtlich der die Widerstandskämpfer des 20. Juli betreffenden Äußerungen Hedlers in vollem Umfang bestätigt. Es besteht hiernach der dringende Verdacht, daß Hedler sich auch in seiner Westenseer Rede der Beleidigung und üblen Nachrede zum Nachteil der Widerstandskämpfer des 20. Juli 1944 und der Verunglimpfung des Andenkens verstorbener Angehöriger dieser
    Widerstandsgruppe schuldig gemacht hat.
    Da mit der Möglichkeit gerechnet werden muß, daß die Strafkammer die Äußerungen Hedlers in seiner Westenseer Rede als eine selbständige Handlung ansieht, beabsichtige ich, gegen Hedler vorsorglich Nachtragsanklage wegen dieser beleidigenden Äußerungen zu erheben. Voraussetzung für die Strafverfolgung Hedlers wegen seiner angeblichen Äußerungen in Westensee ist, daß seine Immunität .als Bundestagsabgeordneter auch insoweit aufgehoben wird. Ich beantrage daher die Aufhebung der Immunität Hedlers auch für seine angeblichen Äußerungen in der Westenseer Rede.
    Der Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität war einstimmig der Auffassung, daß dem Ersuchen des Oberstaatsanwalts in Kiel entsprochen
    werden solle und stellt daher folgenden Antrag: Der Bundestag wolle beschließen, die durch Beschluß des Bundestages vom 16. Dezember 1949 aufgehobene Immunität des Abgeordneten Hedler auch zur Durchführung des Verfahrens gemäß Ersuchen des Oberstaatsanwalts in Kiel vom 20. Oktober 1950 aufzuheben.
    Ich bitte die verehrten Abgeordneten, den Text in der vorliegenden Drucksache Nr. 1733 redaktionell nach dem von mir eben vorgetragenen Wortlaut zu berichtigen.
    Ich stelle weiterhin den Antrag, dem Antrage des Ausschusses zuzustimmen.

    (Beifall bei der SPD und bei der CDU.)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Ich lasse abstimmen über den Antrag des Ausschusses in der soeben vom Herrn Berichterstatter vorgetragenen abgeänderten Form. Ich bitte diejenigen, die zustimmen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Antrag ist einstimmig angenommen.

(Widerspruch rechts.)



(Vizepräsident Dr. Schäfer)

— Bei einzelnen Stimmenthaltungen angenommen.

(Zuruf rechts: Nein, erhebliche! — Abg. Dr. Richter [Niedersachsen]: Ich bin dagegen!)

Ich rufe auf Punkt 8 der Tagesordnung: Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betreffend Aufhebung der Immunität der Abgeordneten Frau Thiele gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 2. Dezember 1950 (Nr. 1734 der Drucksachen).
Das Wort zur Berichterstattung hat der Abgeordnete Dr. von Merkatz.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans-Joachim von Merkatz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es handelt sich um einen Antrag des Oberstaatsanwalts in Düsseldorf, der mit Schreiben vom 26. Oktober 1950 auf dem Dienstwege über den Bundesjustizminister das Ersuchen auf Aufhebung der Immunität der Abgeordneten Frau Thiele gestellt hat. Ursprünglich ist dieses Verfahren gegen Unbekannt gerichtet. Der Herr Bundesjustizminister hat das Schreiben des Oberstaatsanwalts in Düsseldorf aber als das Nachsuchen um die Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen die Bundestagsabgeordnete Thiele behandelt, um nicht nur ihre Vernehmung in einem Strafverfahren gegen Unbekannt, sondern auch, da sie als Täterin oder als Mittäterin in Frage kommt, das Verfahren gegen sie selbst zu ermöglichen.
    Der Ausschuß hat daher den Sachverhalt unter Berücksichtigung des vom Bundesjustizminister gestellten Antrags beraten müssen, d. h. unter dem Gesichtspunkt der Herbeiführung einer Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen die Abgeordnete Frau Thiele.
    Dem Antrag liegt folgender Sachverhalt zugrunde. Der Herr Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, Herr Dr. Adenauer, hat durch Schreiben vom 7. Juli 1950, das am 12. Juli bei der Staatsanwaltschaft in Düsseldorf eingegangen ist, Strafantrag gestellt gegen Verfasser, Verbreiter und Drucker der Flugschrift „Was ist mit den Kriegsgefangenen los?" wegen der in ihr enthaltenen Beleidigungen seiner Person sowie wegen der herabwürdigenden unwahren Tatsachenbehauptungen. Als Herausgeber der Flugschrift ist der Landesvorstand der Kommunistischen Partei in Nordrhein-Westfalen und als Hersteller die „Alsterdruck-G.m.b.H." in Hamburg festgestellt worden.
    In dieser Druckschrift finden sich außerordentlich diffamierende Äußerungen und Tatsachenbehauptungen, die insgesamt in Tateinheit Delikte der Verleumdung- — § 187 Strafgesetzbuch — darstellen oder, falls der Nachweis, daß die angeführten Tatsachen wider besseres Wissen behauptet worden sind, nicht gelingt, den. Tatbestand der üblen Nachrede — § 186 Strafgesetzbuch — erfüllen.
    Ferner sind in dieser Druckschrift Beleidigungen enthalten, die nach § 185 des Strafgesetzbuches strafbar sind. Da der Verletzte im öffentlichen Leben steht und die öffentlich behaupteten und verbreiteten ehrenrührigen Tatsachen geeignet sind, den Verletzten des Vertrauens unwürdig erscheinen zu lassen, dessen er zu seinem öffentlichen Wirken bedarf, greifen auch die verschärften Strafbestimmungen des § 2 und des § 1 der Vierten Notverordnung zum Schutze des inneren Friedens, erster Teil Kap. 3 vom 8. Dezember 1931 Platz. Wie erwähnt, sind diese Verleumdungen oder üblen Nachreden und Beleidigungen in Tateinheit begangen worden, da sie alle in derselben Druckschrift enthalten sind.
    Der Herr Bundeskanzler hat von dem Inhalt der Flugschrift erstmalig am 22. Juni 1950 Kenntnis erhalten. Der nach § 194 des Strafgesetzbuches erforderliche Strafantrag ist rechtzeitig gestellt worden. Der Vorschrift des § 61 des Strafgesetzbuches ist damit genügt. Die formellen Voraussetzungen sind also gegeben. Als Mitglied des als Herausgeber auf der Flugschrift angegebenen Landesvorstandes der Kommunistischen Partei in Nordrhein-Westfalen ist unter anderem auch die Bundestagsabgeordnete Frau Grete Thiele ermittelt worden.

    (Abg. Dr. Horlacher: Sehr begrüßenswert!)

    Bei der sehr sorgfältigen Prüfung des Sachverhalts haben sich im Ausschuß zwei fast gleich starke, sich gegenüberstehende Meinungen gebildet. Es handelt sich bei der Frage der Immunität um eine politische Ermessensentscheidung, indem das Privileg des Parlaments auf die ungestörte Arbeit gegenüber den Interessen der Rechtspflege abgewogen werden muß.
    Nach den vom Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität entwickelten Grundsätzen war zu prüfen, ob es sich hier um eine Beleidigung, eine verleumderische Beleidigung oder gar eine Verleumdung handelte, die im Ursprung und nach dem Ergebnis politischen Charakters war. Die Meinungen sind in diesem Fall sehr nahe und sehr scharf auf der Grenze gewesen. Auf der einen Seite war die Möglichkeit eines politisch infizierten Verfahrens zu erwägen, andererseits, daß bei Frau Thiele, wenn sie als Täterin in Frage kam, unter Umständen nur eine fiktive Täterschaft vorlag. Diese Gesichtspunkte stützten die Meinung, daß der vorliegende Fall, obwohl an der Grenze stehend, nicht geeignet sei, zu einer Aufhebung der Immunität zu führen. Die Mehrheit des Ausschusses hat demgegenüber andere Momente ins Feld geführt. Insbesondere ist darauf hingewiesen worden, daß immerhin die Möglichkeit einer Verleumdung und nicht nur eine politische Beleidigung vorlag. Mit Rücksicht auf den ersten Absatz des Art. 46 des Grundgesetzes, in dem die verleumderische Beleidigung selbst dann, wenn sie im Plenum des Bundestags erfolgt, entgegen dem traditionellen Recht als strafbar erklärt wird, kam die Mehrheit des Ausschusses zu dem Ergebnis, daß hier die Grenze für die Aufrechterhaltung der Immunität überschritten sei und unter allen Umständen dem Interesse der Rechtspflege Raum gegeben werden müsse.
    Auf Grund dieser sorgfältigen Abwägung aller Umstände kam der Ausschuß Zu dem Antrag, dem Plenum des Hauses zu empfehlen, die Immunität der Frau Abgeordneten Thiele gemäß dem durch den Bundesjustizminister weitergeleiteten Antrag des Herrn Oberstaatsanwalts in Düsseldorf aufzuheben.