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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Januar 1951 4109 109. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 10. Januar 1951. Wünsche des Präsidenten Dr. Ehlers für die Arbeit des Deutschen Bundestages im neuen Jahr 4111C Beglückwünschung und Würdigung des Abgeordneten und Bundeskanzlers Dr. Adenauer zum 75. Geburtstag 4111C Begrüßung des Abg. Dr. Köhler nach seiner Wiedergenesung 4111D Niederlegung des Bundestagsmandats durch den Abg. Dr. Baumgartner 4111D Eintritt des Abg. Fürsten zu OettingenWallerstein in den Bundestag 4111D Beitritt des Abg. Dr. Miessner als Mitglied zur Fraktion der FDP 4111D Geschäftliche Mitteilungen . 4112A, 4113B, 4152D Erkrankung des Abg. Etzel (Duisburg) und verantwortliche Arbeit der Bundestagsabgeordneten 4112B Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz über die Vereinbarung über den Warenverkehr und das Protokoll vom 17. August 1950 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Brasilien . . . . 4112C zum Dritten Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer des Bewirtschaftungsnotgesetzes 4112C zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 vom 23. Juni 1950 4112C Zum Gesetz zur Änderung und Ergänzung des D-Mark-Bilanzgesetzes 4112C zum Gesetz zur Änderung der Vorschriften des Fideikommiß- und Stiftungsrechts 4112C zum Gesetz zur Wiedererhebung der Beförderungsteuer im Möbelfernverkehr und im Werkfernverkehr und zur Änderung von Beförderungsteuersätzen . 4112C zum Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Deutschen Bundespost 4112C zum Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs 4112C zum Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Deutschen Bundesbahn 4112C zum Heimarbeitsgesetz 4112C zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" 4112C zum Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer von Anordnungen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft 4112D zur Zweiten Durchführungsverordnung zum ersten Teil des Soforthilfegesetzes 4112D zum Gesetz über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung 4112D zum Gesetz über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes 4112D zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Nr. 1718 der Drucksachen) . 4112D zum Gesetz zur Verlängerung von Fristen auf dem Gebiet des Anwaltsrechts (Nr. 1716 der Drucksachen) 4112D zum Allgemeinen Eisenbahngesetz (Nr. 1717 der Drucksachen) 4112D zum Gesetz zur Regelung der Besteuerung des Kleinpflanzertabaks 4113A zum Gesetz über das Allgemeine Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die Soziale Sicherheit nebst vier Zusatzvereinbarungen und drei Protokollen . 4113A zum Gesetz betreffend die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutsch land und Frankreich über die Anwerbung von deutschen Arbeitskräften für Frankreich vom 10. Juli 1950 . . . 4113A zum Gesetz betreffend die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über Gastarbeitnehmer vom 10. Juli 1950 4113A zum Gesetz über den Verkehr mit Milch, Milcherzeugnissen und Fetten . . . . 4113A zum Zweiten Gesetz zur Förderung der Wirtschaft von Groß-Berlin (West) . . 4113A zum Gesetz über die Umstellung der Renten- und Pensionsrentenversicherungen nach der Währungsreform 4113A zum Gesetz über Sofortmaßnahmen zur Sicherung der Unterbringung der unter Art. 131 GG fallenden Personen . . . 4113A Anfrage Nr. 129 der Abg. Spies, Loibl u. Gen. betr. Gesetzentwurf zur Besteuerung von Feuerzeugen und Zündsteinen (Nrn. 1489 und 1747 der Drucksachen) . . . . 4113A Anfrage Nr. 144 der Fraktion der KPD betr. Bundesversorgungsgesetz (Nrn. 1645 und 1725 der Drucksachen) - 4113B Anfrage Nr. 145 der Fraktion der KPD betr. Versteigerung von Möbeln durch das Besatzungskostenamt Offenbach (Nrn. 1661 und 1728 der Drucksachen) . . . . 4113B Anfrage Nr. 147 der Abg. Mensing u. Gen. betr. Importe mexikanischer Rindfleischkonserven (Nrn. 1706 und 1751 der Drucksachen) 4113B Zweiter Zwischenbericht des Haushaltsausschusses über die auf Grund des Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 vom 23. Juni 1950 beschlossenen Vorwegbewilligungen von Haushaltsmitteln (Nr. 1723 der Drucksachen) 4113B Änderung der Tagesordnung 4113C Beratung der Interpellation der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. betr. Tagung des Verbandes der europäischen Landwirtschaft (CEA) (Nr. 1532 der Drucksachen) 4113C Dr. Horlacher (CSU), Interpellant . 4113D Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . . . 4116D Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neugliederung der die Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern umfassenden Gebiete (Nr. 821 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Antrags der Abg. Hilbert u. Gen. betr. Entwurf eines Gesetzes über die Neugliederung der die Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern umfassenden Gebiete (Nr. 1752 der Drucksachen) 4113C, 4118C Hilbert (CDU), Antragsteller . . . . 4118D Mayer (Stuttgart) (FDP), Antragsteller 4122C Dr. Seelos (BP) 4125A Farke (DP) 4126D Kiesinger (CDU) 4126D Schoettle (SPD) 4127D Freudenberg (FDP-Hospitant) . . 4129D Kohl (Stuttgart) (KPD) 4131D Dr. Hamacher (Z) 4133A Dr. Jaeger (CSU) 4134B Ausschußüberweisung 4135C Erste Beratung des von der Fraktion der KPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Sofortmaßnahmen für die schaffende, lernende und arbeitslose Jugend (Nr. 1535 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen der Jugendfürsorge (33. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion des Zentrums betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zum Schutze der heimat- und berufslosen Jugend (Nrn. 1681, 572 der Drucksachen) 4135D, 4141A Paul (Düsseldorf) (KPD), Antragsteller 4135D Frau Ilk (FDP), Berichterstatterin 4138A Strauß (CSU) 4138C Frau Schanzenbach (SPD) 4138D Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern . . . 4140C Erler (SPD) 4140D Beschlußfassung 4142A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung der Verwaltungsbehörden der Kriegsopferversorgung . . 4142B Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit . 4142B Ausschußüberweisung 4143B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität in Amnestiefällen (Nr. 1732 der Drucksachen) 4143C' Dr. Arndt (SPD), Berichterstatter . 4143C Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 4143D Dr. von Brentano (CDU) 4144A Ritzel (SPD) 4145B Schoettle (SPD) (zur Geschäftsordnung) 4146D Dr. von Merkatz (DP) 4147A Gengler (CDU) . . 4147A Beschlußfassung 4147B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Hedler gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 31. Oktober 1950 (Nr. 1733 der Drucksachen) 4147B Gengler (CDU), Berichterstatter . . 4147B Beschlußfassung 4148D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität der Abg. Frau Thiele gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 2. Dezember 1950 (Nr. 1734 der Drucksachen) 4149A Dr. von Merkatz (DP), Berichterstatter 4149A Paul (Düsseldorf) (KPD) 4150A Beschlußfassung 4150B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Wönner gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 18. Juni 1950 (Nr. 1735 der Drucksachen) 4150D Mende (FDP), Berichterstatter . . 4151A Beschlußfassung 4151D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Marx gemäß Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 4. Dezember 1950 (Nr. 1736 der Drucksachen) 4151D Muckermann (CDU), Berichterstatter 4151D Beschlußfassung 4152A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Brünen gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 27. Oktober 1950 (Nr. 1737 der Drucksachen) 4152A Muckermann (CDU), Berichterstatter 4152B Beschlußfassung 4152C Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Nr. 1741 der Drucksachen) 4152C Margulies (FDP) 4152C Beschlußfassung 4152D Nächste Sitzung 4152D Die Sitzung wird um 14 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Die Frage wird praktisch kaum mehr eine Rolle spielen. Daß nämlich jetzt noch Verfahren gegen Abgeordnete mit der Konsequenz anhängig werden, in denen möglicherweise das Bundesamnestiegesetz, das Straffreiheitsgesetz anzuwenden ist, kann ich mir nicht vorstellen. Deswegen will ich auch die von dein Herrn Berichterstatter aufgeworfene Frage gar nicht mehr ventilieren.
    Aber ich bin der Meinung, daß der vorliegende Antrag des Ausschusses noch rechtlichen Bedenken unterliegt. Das gilt einmal von der Anregung, daß


    (Bundesjustizminister Dr. Dehler)

    an Stelle des Bundestages der Ausschuß entscheiden soll. Ich halte eine solche Delegation nicht für möglich.
    Dann noch ein weiterer Punkt, der rechtlichen Bedenken unterliegt. Es ist die Rede davon, daß in Fällen, in denen eine gerichtliche Strafverfolgung infolge der Amnestie nicht erfolgen darf, die gerichtliche Einstellung des Verfahrens dadurch ermöglicht werden soll, daß der Ausschuß sich einverstanden erklärt. Wenn eine gerichtliche Einstellung in Frage kommt, dann ist aber ein Verfahren schon anhängig; dann hat die Staatsanwaltschaft bereits Anklage erhoben. Der Bundestag muß also dann schon die Strafverfolgung gegen den Abgeordneten genehmigt haben.
    Meine Anregung geht, wenn das Haus diesem Antrag wirklich entsprechen will, dahin, ihn auf jeden Fall umzuformulieren. Ich bitte aus diesem Grunde, die Sache noch einmal an den Ausschuß zu geben.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. von Brentano.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Heinrich von Brentano


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Meine Ausführungen stehen mit dem, was der Herr Berichterstatter vorgetragen hat, nur in einem mittelbaren Zusammenhang. Obwohl ich die verfassungsrechtlichen Bedenken, die der Herr Bundesjustizminister geäußert hat, auch habe, glaube ich doch, daß hier eine Zweckmäßigkeit dafür spricht, dem Ausschuß im Sinne des Berichts eine Vollmacht zu geben.
    Es ist ein anderes, das mich veranlaßt hat, hier zu sprechen. Es ist die grundsätzliche Frage, wie das Parlament in der letzten Zeit zur Frage der Aufhebung oder Verweigerung der Aufhebung der Immunität Stellung genommen hat. Der Ausschuß hat über diese Frage ja einige grundsätzliche Beschlüsse gefaßt, und ich stelle gleich fest — um jeden Einwand vorwegzunehmen —, daß diese Beschlüsse, wie ich wohl weiß, auch mit den Stimmen meiner Freunde gefaßt worden sind. Die maßgeblichen Beschlüsse sind enthalten in dem Protokoll über die 55. Sitzung des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität vom 16. Oktober 1950. Ich erspare es mir, auf diese Beschlüsse im einzelnen einzugehen. Wir sind aber der Meinung — und ich spreche hier auch für meine politischen Freunde —, daß wir uns von dieser Praxis, die das Parlament hier herausbildet und mit guten Gründen zunächst auszubilden versucht hat, wieder entfernen müssen.
    Was ist die Immunität? In der ersten Debatte über diese Frage — es war die 14. Sitzung vom 3. November 1949 — ist in sehr grundsätzlichen Ausführungen sowohl von dem damaligen Berichterstatter Herrn Kollegen Dr. von Merkatz wie auch von dem Herrn Kollegen Prof. Dr. Schmid dazu Stellung genommen worden. Beide haben damals zutreffend und mit Recht betont, daß die Immunität des Abgeordneten kein persönliches Vorrecht des Abgeordneten sei, das ihn besser stellen solle und dürfe als einen anderen, sondern daß die Immunität eine echte Prärogative des Parlaments sei, also ein Vorrecht des Parlaments, durch das es instand gesetzt wird, ein Mitglied des Parlaments vor einer Strafverfolgung zu schützen, die in ihren Auswirkungen die politische Tätigkeit des Abgeordneten behindern könnte. Das ist ja auch der geschichtliche Hergang, der zu dem Begriff Immunität geführt hat. Die Immunität ist als eine echte Reaktion des beginnenden Konstitutionalismus gegen die Kräfte des Absolutismus, als eine Reaktion gegen mögliche Übergriffe der damals nicht parlamentarisch kontrollierten Exekutive eingeführt worden. Es waren Einzelfälle, die dazu geführt haben, Einzelfälle, in denen die Exekutive auf Grund ihrer absolutistischen Befugnisse und unter Mißbrauch ihres Rechts den Abgeordneten mundtot zu machen versuchte, indem sie ihn unveranlaßt in ein Strafverfahren verwickelte.
    Meine Damen und Herren! Man kann schon die grundsätzliche Frage stellen, ob nicht die Entwicklung zur parlamentarischen Demokratie, bei der auch die Exekutive der parlamentarischen Kontrolle unterliegt, die Voraussetzungen für die Institution als solche beseitigt hat, ob also überhaupt noch ein echtes Bedürfnis nach Immunität besteht;

    (Abg. Renner: Hört! Hört!)

    denn die Instanzen, gegen die der Abgeordnete geschützt werden soll, sind ja Instanzen des parlamentarischen Staates. Wir sind in unserem Grundgesetz sogar so weit gegangen, daß wir mit gutem Grund — ich habe das begrüßt — auch den Richter in einem gewissen Sinne der parlamentarischen Kontrolle unterstellt haben, indem wir die Institution der Richteranklage eingeführt haben. Wir haben also hier eine sehr weitgehende parlamentarische Kontrolle auch der Exekutive und sogar des Gerichts.
    Ich will nicht die Frage stellen, ob jetzt der Zeitpunkt gekommen ist, etwa Artikel 46 des Grundgesetzes zu ändern. Ich möchte mich vielmehr auf eine Feststellung beschränken. Ich bin der Meinung, daß wir, wenn wir die bisherige Praxis beibehalten, den Sinn der Immunität in einer verhängnisvollen Weise verkehren und aus den Abgeordneten dieses Hohen Hauses eine Art Kaste machen, die Gesetzesprivilegien für sich in Anspruch nimmt, die in Anspruch zu nehmen sie meiner Überzeugung nach nicht berechtigt ist.

    (Sehr gut! bei der CDU.)

    Ich bin der Meinung, daß es in jedem Fall, in dem ein begründeter Tatverdacht gegen einen Abgeordneten vorliegt,

    (Abg. Dr. Greve: Wirewollen Sie das feststellen?) im Interesse des Abgeordneten selbst und ebenso im Interesse dieses Hohen Hauses liegen sollte, dem Verfahren freien Lauf zu lassen.


    (Sehr richtig! bei der CDU.)

    Ich finde es vor allem in den Auswirkungen bedenklich, wenn der Immunitätsausschuß seinerzeit — sicherlich nach einer sehr reiflichen Überlegung; ich habe die Protokolle des Unterausschusses gelesen und ich möchte daran nicht mäkeln — den Beschluß gefaßt hat: Beleidigungen sollen, wenn sie politischen Charakters sind, nicht zur Aufhebung der Immunität führen. Hier entfernen wir uns, glaube ich, wirklich in einer bedenklichen Form von der Auffassung unserer Wähler. Wir haben im Gegensatz zu der Auffassung, wie sie hier zum Ausdruck kommt, die Absicht, den Ehrenschutz noch viel stärker 'auszubauen, als er bisher nach dem Strafgesetz gegeben war. Meine Freunde und ich sind der Meinung, daß der Grundsatz des Ehrenschutzes, den der Abgeordnete in Anspruch nehmen will, von ihm in gleicher Weise beachtet werden muß. Ich glaube, daß wir uns sonst auf eine gefährliche Bahn begeben, daß wir vielleicht auch in einer gefährlichen Weise der Verwilderung politischer Sitten Vorschub leisten, was sicherlich nicht die Absicht dieses Beschlusses war.


    (Dr. von Brentano)

    Lassen Sie mich zum Schluß kommen. Meine Freunde und ich bitten den Ausschuß, die bisherigen Beschlüsse noch einmal zu überprüfen. Meine Freunde und ich sind entschlossen, in Zukunft in jedem einzelnen Fall, in dem der Tatbestand einer strafbaren Handlung gegeben ist, die Immunität aufzuheben

    (Zurufe links)

    — ich komme darauf zurück — und von der Verweigerung der Aufhebung der Immunität nur dann Gebrauch zu machen, wenn wirklich begründeter Anlaß besteht, daß die Strafverfolgung im Einzelfall den Abgeordneten an der ordnungsgemäßen Ausübung seiner Abgeordnetenfunktion hindern könnte. Lassen Sie mich ein Wort zitieren, das seinerzeit Herr Kollege Schmid in der Sitzung vom 3. November 1949 gebraucht hat. Er hat damals einen Ausspruch des vorsokratischen Philosophen Heraklit zitiert und hat gesagt, die Immunität der Abgeordneten sei der Nomos des Parlaments, und nach dem Worte Heraklits solle das Volk um seinen Nomos kämpfen wie um seine Mauer. Ich halte diese Feststellung für sehr gut. Ich glaube, wir alle sollten um den Nomos, um das Recht und um das Gesetz kämpfen. Das können wir als Abgeordnete nicht besser tun als dadurch, daß wir uns auch selber unter das Gesetz stellen, das für die anderen gilt.

    (Beifall in der Mitte und rechts. — Abg. Renner: Das war auch eine Reaktion, aber die Reaktion eines absoluten Reaktionärs! — Lachen in der Mitte.)