Rede von
Dr.
Thomas
Dehler
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Meine Damen und Herren! Die Frage wird praktisch kaum mehr eine Rolle spielen. Daß nämlich jetzt noch Verfahren gegen Abgeordnete mit der Konsequenz anhängig werden, in denen möglicherweise das Bundesamnestiegesetz, das Straffreiheitsgesetz anzuwenden ist, kann ich mir nicht vorstellen. Deswegen will ich auch die von dein Herrn Berichterstatter aufgeworfene Frage gar nicht mehr ventilieren.
Aber ich bin der Meinung, daß der vorliegende Antrag des Ausschusses noch rechtlichen Bedenken unterliegt. Das gilt einmal von der Anregung, daß
an Stelle des Bundestages der Ausschuß entscheiden soll. Ich halte eine solche Delegation nicht für möglich.
Dann noch ein weiterer Punkt, der rechtlichen Bedenken unterliegt. Es ist die Rede davon, daß in Fällen, in denen eine gerichtliche Strafverfolgung infolge der Amnestie nicht erfolgen darf, die gerichtliche Einstellung des Verfahrens dadurch ermöglicht werden soll, daß der Ausschuß sich einverstanden erklärt. Wenn eine gerichtliche Einstellung in Frage kommt, dann ist aber ein Verfahren schon anhängig; dann hat die Staatsanwaltschaft bereits Anklage erhoben. Der Bundestag muß also dann schon die Strafverfolgung gegen den Abgeordneten genehmigt haben.
Meine Anregung geht, wenn das Haus diesem Antrag wirklich entsprechen will, dahin, ihn auf jeden Fall umzuformulieren. Ich bitte aus diesem Grunde, die Sache noch einmal an den Ausschuß zu geben.