Rede von
Dr.
Carlo
Schmid
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Ilk als Berichterstatterin.
Frau Dr. Ilk , Berichterstatterin: Herr
Präsident! Meine Herren und Damen! Die Fraktion des Zentrums hat in der Drucksache Nr. 572 einen Antrag betreffend Vorlegung eines Gesetzentwurfs zum Schutz der heimat- und berufslosen Jugend eingereicht und darin gebeten, daß der Bundestag beschließen wolle, die Bundesregierung zu ersuchen, dem Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zum Schutze der heimat- und berufslosen Jugend vorzulegen. Dieses Gesetz soll das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz vom 2. Juli 1922 insofern ergänzen, als es die Sorge für die heimat- und berufslose Jugend den Pflichtaufgaben der öffentlichen Jugendhilfe hinzufügt. Für die 21- bis 25jährigen Jugendlichen sind Sonderbestimmungen vorzusehen.
In diesem Hohen Hause ist schon oft und eindringlichst über die Notwendigkeit gesprochen worden, die Not der heimat- und berufslosen Jugend zu lindern, und die Regierung ist ersucht worden, entsprechende Gesetzesvorlagen zum Schutze dieser Jugend auszuarbeiten und vorzulegen bzw. entsprechende Bestimmungen zu erlassen. Unter diese erforderlichen Gesetze fällt auch das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz, das in seiner Fassung von 1922 nicht mehr den Erfordernissen der Gegenwart entspricht. Ein solches Bundesjugendwohlfahrtsgesetz ist in Vorbereitung. Dem Ausschuß für Jugendfürsorge, dem dieser Gesetzentwurf vorgelegt worden ist, erschien es nicht zweckmäßig, jetzt eine Sonderregelung im Sinne des Zentrums-Antrages vorzunehmen, sondern wir möchten das Hohe Haus bitten, diesen Gesetzentwurf der Regierung als Material für die Bearbeitung des neuen Bundesjugendwohlfahrtsgesetzes zu überweisen, also nicht eine Sonderregelung zu erlassen, sondern die Anregung an die zuständigen Regierungsstellen weiterzugeben.
Ich bitte das Hohe Haus, in diesem Sinne gemäß Drucksache Nr. 1681 zu beschließen.