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ID0110901000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Januar 1951 4109 109. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 10. Januar 1951. Wünsche des Präsidenten Dr. Ehlers für die Arbeit des Deutschen Bundestages im neuen Jahr 4111C Beglückwünschung und Würdigung des Abgeordneten und Bundeskanzlers Dr. Adenauer zum 75. Geburtstag 4111C Begrüßung des Abg. Dr. Köhler nach seiner Wiedergenesung 4111D Niederlegung des Bundestagsmandats durch den Abg. Dr. Baumgartner 4111D Eintritt des Abg. Fürsten zu OettingenWallerstein in den Bundestag 4111D Beitritt des Abg. Dr. Miessner als Mitglied zur Fraktion der FDP 4111D Geschäftliche Mitteilungen . 4112A, 4113B, 4152D Erkrankung des Abg. Etzel (Duisburg) und verantwortliche Arbeit der Bundestagsabgeordneten 4112B Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz über die Vereinbarung über den Warenverkehr und das Protokoll vom 17. August 1950 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Brasilien . . . . 4112C zum Dritten Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer des Bewirtschaftungsnotgesetzes 4112C zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 vom 23. Juni 1950 4112C Zum Gesetz zur Änderung und Ergänzung des D-Mark-Bilanzgesetzes 4112C zum Gesetz zur Änderung der Vorschriften des Fideikommiß- und Stiftungsrechts 4112C zum Gesetz zur Wiedererhebung der Beförderungsteuer im Möbelfernverkehr und im Werkfernverkehr und zur Änderung von Beförderungsteuersätzen . 4112C zum Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Deutschen Bundespost 4112C zum Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs 4112C zum Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Deutschen Bundesbahn 4112C zum Heimarbeitsgesetz 4112C zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" 4112C zum Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer von Anordnungen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft 4112D zur Zweiten Durchführungsverordnung zum ersten Teil des Soforthilfegesetzes 4112D zum Gesetz über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung 4112D zum Gesetz über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes 4112D zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Nr. 1718 der Drucksachen) . 4112D zum Gesetz zur Verlängerung von Fristen auf dem Gebiet des Anwaltsrechts (Nr. 1716 der Drucksachen) 4112D zum Allgemeinen Eisenbahngesetz (Nr. 1717 der Drucksachen) 4112D zum Gesetz zur Regelung der Besteuerung des Kleinpflanzertabaks 4113A zum Gesetz über das Allgemeine Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die Soziale Sicherheit nebst vier Zusatzvereinbarungen und drei Protokollen . 4113A zum Gesetz betreffend die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutsch land und Frankreich über die Anwerbung von deutschen Arbeitskräften für Frankreich vom 10. Juli 1950 . . . 4113A zum Gesetz betreffend die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über Gastarbeitnehmer vom 10. Juli 1950 4113A zum Gesetz über den Verkehr mit Milch, Milcherzeugnissen und Fetten . . . . 4113A zum Zweiten Gesetz zur Förderung der Wirtschaft von Groß-Berlin (West) . . 4113A zum Gesetz über die Umstellung der Renten- und Pensionsrentenversicherungen nach der Währungsreform 4113A zum Gesetz über Sofortmaßnahmen zur Sicherung der Unterbringung der unter Art. 131 GG fallenden Personen . . . 4113A Anfrage Nr. 129 der Abg. Spies, Loibl u. Gen. betr. Gesetzentwurf zur Besteuerung von Feuerzeugen und Zündsteinen (Nrn. 1489 und 1747 der Drucksachen) . . . . 4113A Anfrage Nr. 144 der Fraktion der KPD betr. Bundesversorgungsgesetz (Nrn. 1645 und 1725 der Drucksachen) - 4113B Anfrage Nr. 145 der Fraktion der KPD betr. Versteigerung von Möbeln durch das Besatzungskostenamt Offenbach (Nrn. 1661 und 1728 der Drucksachen) . . . . 4113B Anfrage Nr. 147 der Abg. Mensing u. Gen. betr. Importe mexikanischer Rindfleischkonserven (Nrn. 1706 und 1751 der Drucksachen) 4113B Zweiter Zwischenbericht des Haushaltsausschusses über die auf Grund des Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 vom 23. Juni 1950 beschlossenen Vorwegbewilligungen von Haushaltsmitteln (Nr. 1723 der Drucksachen) 4113B Änderung der Tagesordnung 4113C Beratung der Interpellation der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. betr. Tagung des Verbandes der europäischen Landwirtschaft (CEA) (Nr. 1532 der Drucksachen) 4113C Dr. Horlacher (CSU), Interpellant . 4113D Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . . . 4116D Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neugliederung der die Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern umfassenden Gebiete (Nr. 821 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Antrags der Abg. Hilbert u. Gen. betr. Entwurf eines Gesetzes über die Neugliederung der die Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern umfassenden Gebiete (Nr. 1752 der Drucksachen) 4113C, 4118C Hilbert (CDU), Antragsteller . . . . 4118D Mayer (Stuttgart) (FDP), Antragsteller 4122C Dr. Seelos (BP) 4125A Farke (DP) 4126D Kiesinger (CDU) 4126D Schoettle (SPD) 4127D Freudenberg (FDP-Hospitant) . . 4129D Kohl (Stuttgart) (KPD) 4131D Dr. Hamacher (Z) 4133A Dr. Jaeger (CSU) 4134B Ausschußüberweisung 4135C Erste Beratung des von der Fraktion der KPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Sofortmaßnahmen für die schaffende, lernende und arbeitslose Jugend (Nr. 1535 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen der Jugendfürsorge (33. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion des Zentrums betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zum Schutze der heimat- und berufslosen Jugend (Nrn. 1681, 572 der Drucksachen) 4135D, 4141A Paul (Düsseldorf) (KPD), Antragsteller 4135D Frau Ilk (FDP), Berichterstatterin 4138A Strauß (CSU) 4138C Frau Schanzenbach (SPD) 4138D Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern . . . 4140C Erler (SPD) 4140D Beschlußfassung 4142A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung der Verwaltungsbehörden der Kriegsopferversorgung . . 4142B Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit . 4142B Ausschußüberweisung 4143B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität in Amnestiefällen (Nr. 1732 der Drucksachen) 4143C' Dr. Arndt (SPD), Berichterstatter . 4143C Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 4143D Dr. von Brentano (CDU) 4144A Ritzel (SPD) 4145B Schoettle (SPD) (zur Geschäftsordnung) 4146D Dr. von Merkatz (DP) 4147A Gengler (CDU) . . 4147A Beschlußfassung 4147B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Hedler gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 31. Oktober 1950 (Nr. 1733 der Drucksachen) 4147B Gengler (CDU), Berichterstatter . . 4147B Beschlußfassung 4148D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität der Abg. Frau Thiele gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 2. Dezember 1950 (Nr. 1734 der Drucksachen) 4149A Dr. von Merkatz (DP), Berichterstatter 4149A Paul (Düsseldorf) (KPD) 4150A Beschlußfassung 4150B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Wönner gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 18. Juni 1950 (Nr. 1735 der Drucksachen) 4150D Mende (FDP), Berichterstatter . . 4151A Beschlußfassung 4151D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Marx gemäß Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 4. Dezember 1950 (Nr. 1736 der Drucksachen) 4151D Muckermann (CDU), Berichterstatter 4151D Beschlußfassung 4152A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Brünen gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 27. Oktober 1950 (Nr. 1737 der Drucksachen) 4152A Muckermann (CDU), Berichterstatter 4152B Beschlußfassung 4152C Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Nr. 1741 der Drucksachen) 4152C Margulies (FDP) 4152C Beschlußfassung 4152D Nächste Sitzung 4152D Die Sitzung wird um 14 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Die Beantwortung der
    Interpellation ist erfolgt. Meine Damen und Herren, ich frage, ob eine Besprechung der Interpellation gewünscht wird. Welche Damen und Herren wünschen eine Besprechung? - Ich sehe nur einen Herrn, der sich auch zum Wort gemeldet hat. Damit sind es keine 50 Abgeordnete, die eine Besprechung wünschen. Die Besprechung findet somit nicht statt; die Interpellation ist erledigt.
    Ich rufe auf Punkt 3 der Tagesordnung:
    a) Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neugliederung der die Länder Baden, Württemberg-Baden und WürttembergHohenzollern umfassenden Gebiete (Nr. 821 der Drucksachen);
    b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Hilbert und Genossen betreffend Entwurf eines Gesetzes über die Neugliederung in dem die Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern umfassenden Gebiete (Nr. 1752 der Drucksachen).
    Meine Damen und Herren, der Ältestenrat schlägt Ihnen für die Begründung der Drucksache Nr. 821 eine Redezeit von 40 Minuten vor. Ich nehme an, daß eine entsprechend angemessene Zeit auch für die Begründung des Gesetzentwurfes der Abgeordneten Hilbert und Genossen vorzusehen ist. Ferner schlägt der Ältestenrat eine Aussprachezeit von insgesamt 150 Minuten vor. Ich darf annehmen, daß das Haus damit einverstanden ist.
    Wer begründet den Gesetzentwurf der FDP?

    (Zuruf von der FDP: Herr Abgeordneter Mayer [Stuttgart]!)

    — Ist Herr Abgeordneter Mayer anwesend? — Dann würde ich vorschlagen, daß wir mit der Begründung des Gesetzentwurfes der Abgeordneten Hilbert und Genossen beginnen, und darf Herrn Abgeordneten Hilbert bitten, das Wort zu nehmen.
    Hilbert : (CDU), Antragsteller: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Abgeordnete Dr. Horlacher hat es vorhin als ein gutes Vorzeichen zu Beginn des neuen Jahres bezeichnet, daß wir hier zunächst eine Agrardebatte abgehalten haben. Ich möchte sagen, es ist angesichts der Situation in unserem gesamtdeutschen Vaterland, ein weniger guter Auftakt, daß wir uns mit einer Frage beschäftigen müssen, die bei einigermaßengutem Willen auf allen Seiten hätte erledigt werden können, ohne den Bundestag damit zu befassen. Aber es waren Kräfte am Werk, die ein historisch gewordenes, seit 150 Jahren bestehendes Gebilde entsprechend der Diktatur der Besatzung nunmehr anders gestalten wollen, als es dem bei der Volksbefragung am 24. September 1950 zutage getretenen Willen der Mehrheit der Bevölkerung entspricht.
    Die Frage der Neugliederung der drei südwestdeutschen Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern ist seit etwa 2% Jahren Gegenstand heftigster politischer Auseinandersetzungen nicht nur in den unmittelbar betroffenen Gebieten, sondern auch weit darüber hinaus. Die jetzige Gestalt dieser Länder ist, wie ich eben schon darlegte, das Ergebnis der alliierten Zonenstrategie und reines Zufallsprodukt militärischbesatzungsmäßiger Erwägungen. Die alten Länder Paden und Württemberg, wie sie bis zum 8. Mai 1945 bestanden haben. wurden im Sommer desselben Jahres durch die französisch-amerikanische Zonengrenze willkürlich in zwei Teile aufgeteilt. Die nördlich der Zonengrenze gelegenen badischen und württembergischen Landesteile, die zur US-


    (Hilbert)

    Zone gehören, wurden durch die US-Proklamation Nr. 2 vom 19. September 1945 zu einem Land „Württemberg-Baden" vereinigt. Aus den südlich der Zonengrenze gelegenen Landesteilen, die der französischen Besatzungszone zugehören, wurden auf Anordnung der französischen Besatzungsmacht die Länder „Baden" und „Württemberg-Hohenzollern" gebildet. Der ehemals preußische Landesteil Hohenzollern wurde vorläufig durch diktatorische Maßnahme der Besatzungsmacht dem neuen Land Württemberg-Hohenzollern einfach angeschlossen. Meine Damen und Herren! Das Wissen um die Tatsache, daß fast 150 Jahre alte Länder durch ein Besatzungsdekret in zwei Hälften geteilt worden sind, ist leider, wie ich in verschiedenen Besprechungen während der letzten Wochen und Monate habe feststellen können, nicht Allgemeingut aller Deutschen, auch nicht aller Politiker. Es ist die Tatsache zu verzeichnen, daß wichtige staatliche Einrichtungen aus der Zeit vor 1945, obwohl die früheren Länder geteilt wurden, bis zum heutigen Tage entsprechend den früheren Ländergrenzen gemeinsam verwaltet werden; ich nenne hier nur die Landesversicherungsanstalt, die staatliche Gebäudeversicherungsanstalt, die Staatsbanker., die Domänenverwaltung und anderes mehr. Sie werden entsprechend den alten Ländergrenzen nach wie vor als gesamtbadische oder gesamtwürttembergische Institute betrachtet.
    Von den neuen Ländern hatten nach dem Stand der letzten Volkszählung Württemberg-Baden etwas über 3,8 Millionen, davon etwa 1/3 in Nordbaden wohnhaft, Baden 1,35 Millionen und Württemberg-Hohenzollern 1,18 Millionen Einwohner.
    In der aus besatzungspolitischen Gründen verfügten staatlichen Neuordnung der südwestdeutschen Gebiete sah die betroffene Bevölkerung von Anfang an nicht nur ein Unrecht, sondern auch ein staatliches, durch die Besatzungsmächte diktiertes Provisorium. Auch die Besatzungsmächte selbst erkannten die Notwendigkeit einer Korrektur ihrer sogenannten Staatenschöpfung an, als sie in Dokument II der Frankfurter Empfehlungen vom 1. Juli 1948 den Ministerpräsidenten der deutschen Länder den Auftrag gaben oder ihnen wenigstens empfahlen, Vorschläge zur Änderung der Ländergrenzen zu unterbreiten. Die darauf im damaligen Ländergrenzenausschuß vorbereiteten und von den _Ministerpräsidenten am 15. Oktober 1948 vorgelegten Vorschläge einer Neugliederung im südwestdeutschen Raum fanden indes nicht die Billigung der damaligen Generalgouverneure. In der Note vom 12. Mai 1949, mit der sie unter Vorbehalten das Grundgesetz genehmigten, verfügten sie die Zurückstellung dieser Angelegenheit bis zur Bildung der Bundesorgane.
    Nun sind in Art. 29 GG die Vorschriften für die Neubildung des gesamten Bundesgebietes vorgesehen. Diese Vorschriften sind indes nach Ziffer 7 der Note der Generalgouverneure vom 12. Mai 1949 in ihrer Geltung vorläufig suspendiert. Nicht von diesem Aussetzungsgebot betroffen ist aber die Übergangsvorschrift des Art. 118 GG, die der Neugliederung der südwestdeutschen Länder Vorrang gibt und die Ihnen allen wohl bekannte Fassung enthält. Dieser Artikel des Grundgesetzes kann also sofort vollzogen werden. Demgemäß haben gleich nach Inkrafttreten des Grundgesetzes zwischen den derzeitigen provisorischen Ländern Baden, Württemberg-Baden und WürttembergHohenzollern Verhandlungen stattgefunden, um zu einer Neugliederung in ihrem Gebiete zu kommen. Ich möchte es Ihnen und mir ersparen, auf den vielfach unerquicklichen Verlauf dieser Verhandlungen näher einzugehen, sondern ich möchte hier nur feststellen, daB das einzige Ergebnis all der vielen Verhandlungen war, daß sie ergebnislos verlaufen sind.
    Die Verhandlungen führten lediglich zu einer vorbereitenden Lösung, die, wenn man gewollt hätte, wenn man dem Willen der Mehrheit der badischen Bevölkerung hätte Rechnung tragen wollen, sehr wohl die von dieser Mehrheit gewünschte Lösung hätte bringen können. Es wurde nämlich in Vollzug dieser vorläufigen, vorbereitenden Lösung am 24. 9. 1950 eine in ihrer Wirkung sicherlich als Referendum zu bezeichnende informatorische Volksbefragung durchgeführt. Die dabei gestellte alternative Frage — Vereinigung der beiden Länder zu einem Südweststaat oder Wiederherstellung der alten Länder Baden und Württemberg? - wurde vom Volk im Gebiet des alten Landes Baden zugunsten der Wiederherstellung der alten Länder, im Gebiet des alten Landes Württemberg selbstverständlich zugunsten der Gebietserweiterung im Sinne eines Südweststaates beantwortet. Die Stimmbeteiligung betrug in Baden — das ist sehr bezeichnend — 70,2 %, in Südwürttemberg 48,7 % und in Nordwürttemberg gar nur 41,1 %. Für die Wiederherstellung der Länder stimmte immerhin die Mehrheit im Lande Baden, was eine Absage an die neue Institution des Südweststaats bedeutet.
    Meine Damen und Herren! Es konnte nun nach alter, guter demokratischer Sitte erwartet werden, daß auf Grund dieses Volkswillens eine endgültige Vereinbarung zwischen den Regierungen der drei beteiligten Länder über die Neugliederung ihrer Gebiete zustande kommen werde, nämlich in dem Sinne, daß diesem Volkswillen Rechnung getragen werde und die alten Länder wieder hergestellt werden würden. Diese Vereinbarung scheiterte indes hauptsächlich an der mit verfassungsrechtlichen Schwierigkeiten begründeten Weigerung des Landes Württemberg-Baden, die Stimmen nach den alten Ländern, wie sie bis zum 8. Mai 1945 bestanden, durchzuzählen und dementsprechned auszuwerten.
    Nach erfolglosen Verhandlungen im Anschluß an die Volksbefragung hat der Staatspräsident des Landes Württemberg-Hohenzollern im Einverständnis mit den Regierungen der Länder Baden und Württemberg-Baden dem Herrn Bundeskanzler und den Herren Präsidenten des Bundestags und des Bundesrats mit Schreiben vom 28. 11. 1950 mitgeteilt, daß eine Vereinbarung über die Neugliederung der beteiligten Länder nicht zustande gekommen sei. Die Neugliederung kann nunmehr nach Art. 118 Satz 2 GG erfolgen. Daher ist dem Hohen Hause zu diesem Zweck der Entwurf eines Bundesgesetzes vorgelegt worden, den ich nun ganz kurz noch im einzelnen begründen möchte.
    Der Gesetzesvorschlag zieht das Fazit aus den Verhandlungen zwischen den beteiligten Regierungen und aus dem Ergebnis der Volksbefragung. Er schlägt eine Lösung vor, die allein geeignet sein kann, diese den inneren Frieden nachhaltig störende politische Streitfrage in den beteiligten Ländern endgültig zu bereinigen. Er kommt der Forderung der Anhänger der alten Länder nach Wiedergutmachung des ihnen 1945 durch die Besatzungsmächte widerfahrenen Unrechts entgegen, und er gibt auch den Anhängern des Südweststaats alle Chancen, für diese ihre Lösung einzutreten. Er sichert der Bevölkerung, die 1945 nicht gehört worden ist, zunächst einmal das Recht, klar zu bekennen, was sie über jene willkürliche Grenzverän-


    (Hilbert)

    derungen denkt, und eröffnet ihr gleichzeitig den Weg, sich von der alten Ordnung loszusagen und sich dem größeren, bisher zwar noch namenlosen Staatsgebilde eines Südweststaates zuzuwenden. Der Gesetzesvorschlag geht daher nicht aus von der Willkür als einer Gegebenheit, die Bestand haben müsse, weil die Besatzung es aus rein strategisch-militärischen Gründen einmal so angeordnet hat, sondern ist der Auffassung, daß man auf einer Rechtsverletzung ein neues Staatswesen nicht solid aufbauen kann.
    Der Gesetzentwurf setzt zunächst voraus, daß mit der in Art. 118 Satz 2 GG vorgeschriebenen „Volksbefragung" nur ein Volksentscheid gemeint sein kann. Da Art. 118 jede vernünftige Neugliederung zuläßt, ist auch die Wiederherstellung der alten Länder Baden und Württemberg möglich. Die Wiederherstellung der alten Länder Baden und Württemberg ist eine Lösung, die den Grundsätzen des Art. 29 Abs. 1 GG ebenfalls entspricht. Ein Volksentscheid über zwei zur Wahl gestellte Lösungsmöglichkeiten ist staatsrechtlich zulässig, obwohl es da und dort bestritten wird. Auch die Reichsstimmordnung des Weimarer Staates ließ Volksabstimmungen über Alternativfragen zu, lehnte aber solche über Eventualfragen ab.
    Nach dem zitierten Art. 118 Satz 2 des Grundgesetzes bedarf ein Bundesgesetz über die Neugliederung des südwestdeutschen Raumes zu seiner Gültigkeit eines Volksentscheids. Der von uns vorgelegte Gesetzentwurf vermeidet die Festlegung einer einseitig dekretierten Lösung, sei es die Wiederherstellung der alten Länder oder sei es die Bildung des Südweststaates. Er überläßt dem Volk als dem eigentlichen Gesetzgeber die Entscheidung über die Norm, indem er die Anordnung des Volksentscheids an die Spitze stellt und nicht erst ein Faktum schafft, das nachher unter gänzlich falschen Voraussetzungen etwa dem Volk allein zur Abstimmung vorgelegt werden soll. Dies ist in Gestalt der alternativ gefaßten Fragestellung in den §§ 1, 2 des Entwurfs geschehen. Das Volk möge entscheiden, ob es zum alten Status zurückkehren oder zum Südweststaat übergehen will. Da der Frageinhalt im ersten Glied der Frage naturgemäß für Baden und Württemberg verschieden ist, war insoweit auch dieser erste Teil der Frage zu differenzieren.
    Der Gesetzentwurf gewährt mit dieser Fragestellung und den übrigen Abstimmungsmodalitäten jeder Entscheidung die gleiche Erfolgsaussicht. Daß er die Grundentscheidung auf die beteiligten Stimmbürger überträgt, dient örtlich im besonderen Maße der politischen Befriedung, die eine von den gesetzgebenden Körperschaften verordnete einseitige Lösung wohl sehr schwer zum Gefolge haben würde. Mit dieser Konzeption wird aber auch gewährleistet, daß die gesetzgeberische Aktion in jedem Fall zu einem positiven Ergebnis führt, sei es die Wiederherstellung der alten Länder, sei es der Südweststaat.
    Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die alten Lander Baden und Württemberg infolge besatzungsrechtlichen Zwangs und nicht durch demokratischen Spruch des Volkes ihrer früheren Staatlichkeit beraubt wurden und das stimmberechtigte Volk Badens und Württembergs daher ein Anrecht hat, als solches der alten Länder entscheidend zu Wort zu kommen, sieht der Gesetzentwurf in § 4 in Anwendung demokratischer Grundsätze beim Volksentscheid die Durchzählung und Auswertung der Stimmen getrennt nach dem Länderbestand am 8. Mai 1945 vor. Eine Durchzählung und Auswertung der Stimmen im gesamten Gebiet etwa des hier dekretierten Südweststaates oder auch schon in jedem der drei beteiligten Länder hieße die gesamtbadische Minderheit der Mehrheit Württembergs unterordnen.
    Der vorgeschlagene Vorbehalt für den Landesteil Hohenzollern in § 7 des Entwurfs hat seine verfassungsrechtliche Grundlage auch in Art. 29 Abs. 2 GG. Er wird nicht entbehrt werden können, wenn die gebietliche Neuordnung im südwestdeutschen Raum abgeschlossen werden soll.
    Es liegt an sich außerhalb meiner Aufgabe, mich in der Begründung dieses Gesetzentwurfs für die eine oder andere Lösung des südwestdeutschen Ländergrenzenproblems auszusprechen. Dieses Recht soll dem stimmberechtigten Volk vorbehalten bleiben. Ich möchte mich lediglich noch mit einigen Worten mit dem da und dort gehörten Einwand beschäftigen, die Wiederherstellung der alten Länder Baden und Württemberg sei keine Lösung, die mit den Grundsätzen des Art. 29 Abs. 1 GG zu vereinbaren sei. Nach dieser Vorschrift ist das Bundesgebiet
    unter Berücksichtigung der landsmannschaftlichen Verbundenheit, der geschichtlichen und kulturellen Zusammenhänge, der wirtschaftlichen Zweckmäßigkeit und des sozialen Gefüges durch Bundesgesetz neu zu gliedern. Die Neugliederung soll Länder schaffen, die nach Größe und Leistungsfähigkeit die ihnen obliegenden sozialen, wirtschaftlichen und politischen Aufgaben wirksam erfüllen können.
    Nun, die alten Länder Baden und Württemberg sind traditionell gewachsene, volkstumsmäßig gesondert entwickelte Gebiete, die sich in fast 150jähriger Geschichte als treue Glieder des früheren Deutschen Reiches und auch — seit Gründung der Bundesrepublik — als treue Glieder dieser Institution bewährt haben. Die Länder und die Völker, die dort wohnen, haben ein ausgeprägtes Eigenstaatsbewußtsein und sind leidenschaftliche Vertreter einer auf föderalistischer Grundlage wiedervereinten deutschen Staatlichkeit. Keines der in Art. 29 Abs. 1 GG aufgeführten Merkmale gesunder deutscher Länder ist ihnen abzusprechen, und keine innen- und außenpolitischen Gründe sprechen dafür, daß man nicht ihre früheren Grenzen wiederherstellen sollte.
    Man kommt nun mit dem Einwand, um nicht zu sagen, mit einem billigen Schlagwort, Baden müsse sich doch aus Gründen seiner Finanzwirtschaft, einer gesunden Finanzwirtschaft, dem Südweststaat verschreiben; weder ein wiederhergestelltes Baden — sagt man — noch viel weniger Baden in seiner heutigen Grenzziehung sei auf die Dauer in der Lage, den bestehenden und neu an die einzelnen Länder — speziell an sie — herantretenden Aufgaben gerecht zu werden.
    Es läßt sich nun einmal nicht leugnen, meine Damen und Herren, daß dieses alte Baden fast eineinhalb Jahrhunderte existiert und in all den Jahrzehnten seines Bestandes keine größeren finanziellen Sorgen und Schwierigkeiten gekannt hat als die anderen deutschen Länder. Auch Württemberg soll, wie ich in der Geschichte einmal gehört habe, von Napoleons Gnaden geschaffen worden sein. Wenn wir davon ausgehen wollten, daß früher irgendwie dynastische Interessen zur Neubildung des gesamten Deutschen Reiches bzw. seiner Gliedstaaten beigetragen haben, würden nach diesem Einwurf wohl wenige frühere oder jetzige deutsche Länder bestehen können. Es ist eben Tatsache, daß das Land Baden 150 Jahre existiert und in all diesen Jahren seines Bestehens keine größe-


    (Hilbert)

    ren und keine kleineren finanziellen Sorgen und Schwierigkeiten gehabt hat, als sie die meisten anderen deutschen Länder auch gekannt haben.

    (Unruhe. — Glocke des Präsidenten.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Abgeordneter Hilbert, ich wollte nicht S i e unterbrechen, sondern versuchte, Ihnen Ruhe zu schaffen. Ich bitte um Entschuldigung, daß ich Sie damit gestört habe.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Anton Hilbert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Badens Haushalt war, wie ich den mir zur Verfügung stehenden Unterlagen entnehmen kann, auch wenn man bis in die Jahre vor dem ersten Weltkrieg zurückgreift, regelmäßig ausgeglichen oder hat nur mit verhältnismäßig bescheidenen Fehlbeträgen abgeschlossen. Das war nur dank einem erfreulich konstanten Steueraufkommen möglich, das nur in den Krisenjahren 1931 bis 1934 wie in allen übrigen deutschen Ländern einen stärkeren Einbruch zeigte, und dank der systematischen Pflege des Grundsatzes eiserner, ja, hier im Bundesgebiet sprichwörtlich gewordener badischer Sparsamkeit und sparsamster Haushaltsgebarung möglich. Dabei wird auch das Hohe Haus die außerordentlich wichtige Tatsache interessieren, daß dieses Steueraufkommen mit einer beachtlichen Stetigkeit nur zu einem knappen Drittel aus dem heutigen Baden und demnach zu gut zwei Dritteln aus dem heutigen Landesbezirk Baden, der zum Land Württemberg gehört, floß, ein Umstand, der am besten kennzeichnet, wo der Schwerpunkt der badischen Wirtschaft damals lag und wo er auch heute noch liegen dürfte.
    Auch die badische Verschuldung war bis zum Zusammenbruch 1945, auf den Kopf der Bevölkerung umgerechnet, nicht höher als der Durchschnitt aller Länder im übrigen Reichsgebiet, jedenfalls wesentlich niedriger als die Pro-Kopf-Verschuldung einzelner Länder wie Hessen, Thüringen, Sachsen usw. Die unselige Abgrenzung der Zonen als militärische Folge des Zusammenbruchs hat das natürliche Band, das den Norden und den Süden sowohl in Württemberg als auch in Baden vereinte, zerrissen und das Problem gezeitigt, vor dem wir heute stehen. Muß es aber nicht einigermaßen überraschen und zeugt es nicht von sehr kräftiger Lebensfähigkeit, daß die auf sich selbst gestellte südliche Hälfte in Baden, deren Einwohnerzahl sich mit der nördlichen in etwa deckt, die aber, wie erwähnt, wirtschaftlich nur halb so stark ist wie die nördliche, wenn man Steuerkraft und Wirtschaftskraft gleichsetzt, bis heute finanziell gut durchgehalten hat? Und dies trotz überdurchschnittlicher Betriebsentnahmen, Reparationsleistungen, Demontagen, trotz unverhältnismäßig hoher Besatzungslasten — das Land Baden trägt relativ die höchsten Besatzungslasten aller Länder des ganzen Bundesgebietes —, ohne daß durch diese Tatsache der Wiederaufbau in Baden hätte irgendwie gefährdet werden können.
    Was die wirtschaftliche Seite des Problems anlangt, wird zwar dem früheren Baden gnädigst zugestanden, daß es damals — wie man sich auszudrücken beliebt — „dank ganz anders gearteter politischer und finanzieller Verhältnisse" noch einigermaßen habe bestehen können. Der erste Weltkrieg aber habe dies zu Ungunsten Badens grundlegend verändert. Das ist, was die Zeit bis 1914 betrifft, wie gesagt, sehr gnädig ausgedrückt für ein Land von der Größe Badens, das drei Hochschulen — kulturelle Mittelpunkte Deutschlands —, und zwar nicht schlecht, vollkommen aus eigenen Mitteln unterhalten hat und noch unterhält. Zugegeben, daß die allernächste Zukunft in dieser Richtung gewisse Sorgen machen wird.
    Ich darf noch darauf hinweisen — ich werde mich viel kürzer fassen, als ursprünglich vorgesehen —, daß die Problemstellung eine andere wurde, daß eine Änderung zu Ungunsten des badischen Landes selbstverständlich nach 1918 eintrat, als die Länder Elsaß und Lothringen — westlich benachbart — wieder zu Frankreich zurückkamen. Baden wurde westliches Grenzland mit all den üblichen Folgen. Auch in der Aufrüstungszeit durfte kein Rüstungsauftrag nach Baden gegeben werden. Das hat auch in der Zeit der Hochkonjunktur in Deutschland zu einer gewissen wirtschaftlichen Stagnation in unserem badischen Lande geführt, die wir in der Nachkriegszeit, nach dem Zusammenbruch nicht nur in etwa, sondern ganz haben beseitigen können.
    Meine Damen und Herren! Das Land Baden ist für sich allein und ohne Zusammenschluß lebensfähig, einmal, weil es die Rheinwasserstraße und die hoch leistungsfähige internationale Rheintallinie zur Seite hat und weil es wie kein anderes Land über ausgebaute und ausbaufähige Wasserkräfte verfügt. Die Versorgung mit weißer Kohle wird in den nächsten Jahren ein Problem werden, nachdem die schwarze Kohle nicht mehr in dem Umfang zur Verfügung steht, wie es im Interesse der deutschen Industrie und der deutschen Wirtschaft notwendig ist. Sieben Kraftwerke sind am Hochrhein bereits ausgebaut. Sie verfügen über eine Leistung von 377 000 kW. Noch harren weitere Wasserdarbietungen des Hochrheins mit einem Leistungsvermögen von 273 000 kW der Krafterschließung, und als Spitze fußen auch die gesammelten Zuflüsse aus dem Hochschwarzwald in dem technisch großartig angelegten Schluchseewerk und Badenwerk, das nach dem Ausbau der dritten Stufe allein etwa % Milliarden kW Strom — im vierten Vierteljahr 1953 wird das der Fall sein — zur Verfügung stellen wird. Dieser Energieerzeugung steht auch eine entsprechende industrielle und gewerbliche Entwicklung gegenüber.
    Ich sagte also, daß das Land Baden, trotz der ungeheuren Opfer der badischen Wirtschaft, wirtschaftlich, politisch und finanziell lebensfähig ist. Durch die vorbezeichneten Maßnahmen wird trotz ungeheurer Besatzungskosten, die wir zu zahlen hatten und in Form einer Interessenquote noch zu zahlen haben, das Land Baden wirtschaftlich, politisch und finanziell absolut lebensfähig sein.
    Meine Damen und Herren! So ist es alles in allem durchaus verständlich, daß Baden als freier Partner dastehen möchte. Wir wollen, wie gesagt, nicht in Württemberg aufgehen, sondern als selbständiger Staat verhandeln, wenn das Unrecht von 1945 wieder gutgemacht werden soll, und dann mit Württemberg gleichberechtigt aushandeln. Deshalb wollen wir in demokratischer Freiheit über die Wiederherstellung des alten Landes Baden in Gleichberechtigung mit der Südweststaatfrage entscheiden. Meine Damen und Herren, es liegt bei Ihnen, durch Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf den Glauben an die Gerechtigkeit und an das demokratische Selbstbestimmungsrecht der Völker — ein Glaube, der jetzt erschüttert ist — bei der badischen Bevölkerung und darüber hinaus wieder herzustellen.
    Nun noch einige Worte zu der Gesetzesinitiative der FDP. Der Herr Kollege Euler ist wohl der Vater dieses Gedankens. Die badische Bevölkerung, Herr Kollege Euler, dankt Ihnen recht herzlich, daß Sie sich hier in Bonn in fürsorglicher Liebe


    (Hilbert)

    ihrer Interessen, wie sie nach Ihrer Auffassung bestehen, angenommen haben

    (Zuruf des Abg. Euler.)

    — Sie wissen, Herr Kollege Euler, daß Sie in Ihrer Partei das Beiwort „demokratisch" führen. Nachdem die badische Bevölkerung eindeutig gesprochen hat, ist es eine Unmöglichkeit, daß Sie an diesem Ihrem vor etwa einem Dreivierteljahr formulierten Gesetzentwurf noch festhalten. Das badische Volk wird Ihnen auf diese Anmaßung — anders kann ich es nicht nennen — die Antwort geben.

    (Abg. Euler: Es gibt kein badisches Volk, es gibt ein deutsches Volk! Das badische Volk ist Ihre Erfindung!)

    Auch das württembergische Volk lehnt ein Dekret aus Bonn ab. Das hat der Staatspräsident Müller ganz klar ausgesprochen; das hat auch der Ministerpräsident Maier zum Ausdruck gebracht. Das Volk selbst soll entscheiden, falls die regierenden Herren da unten nicht einig werden können.

    (Abg. Dr. Oellers: Aber nicht in KleinKleckersdorf, sondern in Deutschland!)

    Das Volk hat hier zuerst zu sprechen, und erst wenn das Volk gesprochen hat, kann hier in Bonn die Gesetzesmodalität entsprechend dem Willen des Volkes meinetwegen erledigt werden. Wenn Ihr Entwurf, Herr Kollege Euler, Gesetz würde, dann wäre die logische Konsequenz, daß künftig von der Zentrale Bonn aus die Neugliederung des gesamten Bundesgebietes bis zum vollendeten Einheitsstaat vorwärtsgetrieben wird.

    (Bravo-Rufe bei der FDP. — Abg. Dr. Oellers: Absolut richtig! — Abg. Euler: Das sieht ja das Grundgesetz vor. Sie müssen einmal das Grundgesetz daraufhin lesen!)

    — Dann sind Sie eben ein ausgesprochener unbelehrbarer Zentralist, Herr Kollege Euler, und darin unterscheiden wir uns grundsätzlich.

    (Abg. Dr. Oellers: Allerdings!)

    So haben wir auch unser Grundgesetz geschaffen.

    (Abg. Wirths: Schluß mit Krähwinkeleien!)

    Wenn wir der Intention von Herrn Kollegen Euler folgen würden, wäre es möglich, daß jeweils das größere Land das kleinere Nachbarland schluckt, um dann im geeigneten Augenblick von dem inzwischen größer gewordenen Nachbarland wieder geschluckt zu werden.

    (Abg. Dr. Hammer: Entsetzlich!)

    Es wäre nach Ihrer Intention möglich, daß zum Beispiel Hamburg, obwohl es hundertprozentig für seine Selbständigkeit eintreten wird — davon bin ich überzeugt —, von dem volkreichen SchleswigHolstein einfach einverleibt wird. Ich glaube, viele Damen und Herren in diesem Hause werden sich überlegen, ob sie diesen gefährlichen, rein zentralistischen und auf den zentralistischen Einheitsstaat hinzielenden Weg mit Ihnen gehen werden. Das hat mit Demokratie nichts mehr. zu tun. Was Sie wollen, widerspricht auch klar dem föderativen Charakter des Grundgesetzes. Hoffentlich finden sich in diesem ersten Deutschen Bundestag noch genügend Demokraten, die allein der obersten Legislative, nämlich dem Volk, das Recht zusprechen und lassen, über die staatliche Zugehörigkeit innerhalb des Bundesgebiets selbst zu entscheiden.
    Ich beantrage, beide Gesetzentwürfe dem Rechtsausschuß und dem Ausschuß für innergebietliche Neuordnung zu überweisen.

    (Beifall in der Mitte und rechts.)