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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 109. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Januar 1951 4109 109. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 10. Januar 1951. Wünsche des Präsidenten Dr. Ehlers für die Arbeit des Deutschen Bundestages im neuen Jahr 4111C Beglückwünschung und Würdigung des Abgeordneten und Bundeskanzlers Dr. Adenauer zum 75. Geburtstag 4111C Begrüßung des Abg. Dr. Köhler nach seiner Wiedergenesung 4111D Niederlegung des Bundestagsmandats durch den Abg. Dr. Baumgartner 4111D Eintritt des Abg. Fürsten zu OettingenWallerstein in den Bundestag 4111D Beitritt des Abg. Dr. Miessner als Mitglied zur Fraktion der FDP 4111D Geschäftliche Mitteilungen . 4112A, 4113B, 4152D Erkrankung des Abg. Etzel (Duisburg) und verantwortliche Arbeit der Bundestagsabgeordneten 4112B Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz über die Vereinbarung über den Warenverkehr und das Protokoll vom 17. August 1950 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Brasilien . . . . 4112C zum Dritten Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer des Bewirtschaftungsnotgesetzes 4112C zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 vom 23. Juni 1950 4112C Zum Gesetz zur Änderung und Ergänzung des D-Mark-Bilanzgesetzes 4112C zum Gesetz zur Änderung der Vorschriften des Fideikommiß- und Stiftungsrechts 4112C zum Gesetz zur Wiedererhebung der Beförderungsteuer im Möbelfernverkehr und im Werkfernverkehr und zur Änderung von Beförderungsteuersätzen . 4112C zum Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Deutschen Bundespost 4112C zum Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs 4112C zum Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Deutschen Bundesbahn 4112C zum Heimarbeitsgesetz 4112C zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" 4112C zum Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer von Anordnungen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft 4112D zur Zweiten Durchführungsverordnung zum ersten Teil des Soforthilfegesetzes 4112D zum Gesetz über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung 4112D zum Gesetz über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes 4112D zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Nr. 1718 der Drucksachen) . 4112D zum Gesetz zur Verlängerung von Fristen auf dem Gebiet des Anwaltsrechts (Nr. 1716 der Drucksachen) 4112D zum Allgemeinen Eisenbahngesetz (Nr. 1717 der Drucksachen) 4112D zum Gesetz zur Regelung der Besteuerung des Kleinpflanzertabaks 4113A zum Gesetz über das Allgemeine Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die Soziale Sicherheit nebst vier Zusatzvereinbarungen und drei Protokollen . 4113A zum Gesetz betreffend die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutsch land und Frankreich über die Anwerbung von deutschen Arbeitskräften für Frankreich vom 10. Juli 1950 . . . 4113A zum Gesetz betreffend die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über Gastarbeitnehmer vom 10. Juli 1950 4113A zum Gesetz über den Verkehr mit Milch, Milcherzeugnissen und Fetten . . . . 4113A zum Zweiten Gesetz zur Förderung der Wirtschaft von Groß-Berlin (West) . . 4113A zum Gesetz über die Umstellung der Renten- und Pensionsrentenversicherungen nach der Währungsreform 4113A zum Gesetz über Sofortmaßnahmen zur Sicherung der Unterbringung der unter Art. 131 GG fallenden Personen . . . 4113A Anfrage Nr. 129 der Abg. Spies, Loibl u. Gen. betr. Gesetzentwurf zur Besteuerung von Feuerzeugen und Zündsteinen (Nrn. 1489 und 1747 der Drucksachen) . . . . 4113A Anfrage Nr. 144 der Fraktion der KPD betr. Bundesversorgungsgesetz (Nrn. 1645 und 1725 der Drucksachen) - 4113B Anfrage Nr. 145 der Fraktion der KPD betr. Versteigerung von Möbeln durch das Besatzungskostenamt Offenbach (Nrn. 1661 und 1728 der Drucksachen) . . . . 4113B Anfrage Nr. 147 der Abg. Mensing u. Gen. betr. Importe mexikanischer Rindfleischkonserven (Nrn. 1706 und 1751 der Drucksachen) 4113B Zweiter Zwischenbericht des Haushaltsausschusses über die auf Grund des Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 vom 23. Juni 1950 beschlossenen Vorwegbewilligungen von Haushaltsmitteln (Nr. 1723 der Drucksachen) 4113B Änderung der Tagesordnung 4113C Beratung der Interpellation der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. betr. Tagung des Verbandes der europäischen Landwirtschaft (CEA) (Nr. 1532 der Drucksachen) 4113C Dr. Horlacher (CSU), Interpellant . 4113D Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . . . 4116D Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neugliederung der die Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern umfassenden Gebiete (Nr. 821 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Antrags der Abg. Hilbert u. Gen. betr. Entwurf eines Gesetzes über die Neugliederung der die Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern umfassenden Gebiete (Nr. 1752 der Drucksachen) 4113C, 4118C Hilbert (CDU), Antragsteller . . . . 4118D Mayer (Stuttgart) (FDP), Antragsteller 4122C Dr. Seelos (BP) 4125A Farke (DP) 4126D Kiesinger (CDU) 4126D Schoettle (SPD) 4127D Freudenberg (FDP-Hospitant) . . 4129D Kohl (Stuttgart) (KPD) 4131D Dr. Hamacher (Z) 4133A Dr. Jaeger (CSU) 4134B Ausschußüberweisung 4135C Erste Beratung des von der Fraktion der KPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Sofortmaßnahmen für die schaffende, lernende und arbeitslose Jugend (Nr. 1535 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen der Jugendfürsorge (33. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion des Zentrums betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zum Schutze der heimat- und berufslosen Jugend (Nrn. 1681, 572 der Drucksachen) 4135D, 4141A Paul (Düsseldorf) (KPD), Antragsteller 4135D Frau Ilk (FDP), Berichterstatterin 4138A Strauß (CSU) 4138C Frau Schanzenbach (SPD) 4138D Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern . . . 4140C Erler (SPD) 4140D Beschlußfassung 4142A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung der Verwaltungsbehörden der Kriegsopferversorgung . . 4142B Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit . 4142B Ausschußüberweisung 4143B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität in Amnestiefällen (Nr. 1732 der Drucksachen) 4143C' Dr. Arndt (SPD), Berichterstatter . 4143C Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 4143D Dr. von Brentano (CDU) 4144A Ritzel (SPD) 4145B Schoettle (SPD) (zur Geschäftsordnung) 4146D Dr. von Merkatz (DP) 4147A Gengler (CDU) . . 4147A Beschlußfassung 4147B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Hedler gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 31. Oktober 1950 (Nr. 1733 der Drucksachen) 4147B Gengler (CDU), Berichterstatter . . 4147B Beschlußfassung 4148D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität der Abg. Frau Thiele gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 2. Dezember 1950 (Nr. 1734 der Drucksachen) 4149A Dr. von Merkatz (DP), Berichterstatter 4149A Paul (Düsseldorf) (KPD) 4150A Beschlußfassung 4150B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Wönner gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 18. Juni 1950 (Nr. 1735 der Drucksachen) 4150D Mende (FDP), Berichterstatter . . 4151A Beschlußfassung 4151D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Marx gemäß Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 4. Dezember 1950 (Nr. 1736 der Drucksachen) 4151D Muckermann (CDU), Berichterstatter 4151D Beschlußfassung 4152A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Brünen gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 27. Oktober 1950 (Nr. 1737 der Drucksachen) 4152A Muckermann (CDU), Berichterstatter 4152B Beschlußfassung 4152C Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Nr. 1741 der Drucksachen) 4152C Margulies (FDP) 4152C Beschlußfassung 4152D Nächste Sitzung 4152D Die Sitzung wird um 14 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Zur Beantwortung der
    Interpellation hat der Herr Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten das Wort.


Rede von Dr. Wilhelm Niklas
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf die Interpellation wie folgt beantworten.
Erste Frage: Ist der Bundesregierung bekannt, daß vom 25. bis 30. September 1950 der Verband der Europäischen Landwirtschaft (CEA) in Straßburg getagt und u. a. in eingehenden Referaten von Vertretern der Beneluxstaaten, Frankreichs,


(Bundesernährungsminister Dr. Niklas)

Italiens, der Schweiz und Deutschlands die wirtschaftliche Zusammenarbeit der europäischen Staaten und die wirtschaftlichen Folgen der angeregten Gründung der Vereinigten Staaten Europas auf die Landwirtschaft erörtert hat?
Antwort: Die Beschlüsse des Verbandes der Europäischen Landwirtschaft sind der Bundesregierung bekannt. Sie begrüßt es, daß der Verband der Europäischen Landwirtschaft die wirtschaftliche Zusammenarbeit der Staaten Europas grundsätzlich anerkannt hat.
Zweite Frage: Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Anschluß an diese Referate einstimmig eine Entschließung angenommen wurde, in der es u. a. heißt: a) ein zahlreicher, in seiner Existenz gesicherter, unabhängiger Bauernstand und freie landwirtschaftliche Genossenschaften seien die wichtigste Voraussetzung für eine gesicherte Zukunft und die Wohlfahrt der Völker?
Antwort: Es entspricht durchaus der Auffassung der Bundesregierung, daß die von dem Verband der Europäischen Landwirtschaft geforderten internationalen Vereinbarungen den beteiligten Staaten die Sicherheit geben müssen, ihren Bauernstand gesund und leistungsfähig zu erhalten.
Frage 2 b: Ein weiterer Abbau der bestehenden Schutzmaßnahmen für die Landwirtschaft im Warenverkehr solle nicht schematisch erfolgen, sondern unter sorgfältigster Prüfung der Rückwirkungen auf die nationale Produktion, insbesondere auf die Landwirtschaft, durchgeführt werden.
Antwort: Es entspricht den bisherigen Bestrebungen der Bundesregierung, einen weiteren Abbau der bestehenden Schutzmaßnahmen im Warenverkehr nicht schematisch, sondern nur nach sorgfältiger Prüfung der Rückwirkungen auf die nationale Produktion, insbesondere die der Landwirtschaft, vorzunehmen.
Frage 2 c: Die Lösung dieser Frage für die landwirtschaftlichen Erzeugnisse müsse die OEEC weniger in einem weiteren schematischen Abbau der quantitativen Beschränkungen, als vielmehr in der Aufstellung besonderer Maßnahmen für die einzelnen Erzeugnisse unter Berücksichtigung ihrer Produktionskosten anstreben.
Antwort: Die Bundesregierung ist ständig bemünt, sorgfältig zu prüfen, welche besondere Maßnahmen zum Schutze der einzelnen landwirtschaftlichen Erzeugnisse unter Berücksichtigung der Produktionskosten getroffen werden können.
Dritte Frage: Ist der Bundesregierung bekannt, daß diese Entschließung des Verbandes der Europäischen Landwirtschaft zum großen Teil im Einklang steht mit dem seinerzeit vom Deutschen Bundestag angenommenen Beschluß zum Schutz der deutschen Landwirtschaft?
Antwort: Der Bundesregierung ist diese Tatsache bekannt. Sie begrüßt es, daß die Stellungnahme des Deutschen Bundestags auch in der Entschließung des Verbandes der Europäischen Landwirtschaft ihren Niederschlag gefunden hat.
Vierte Frage: Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Internationale Vereinigung der landwirtschaftlichen Produzenten bei ihrer Tagung in Schweden sich ebenfalls gegen eine schematische Durchführung der Liberalisierung der Landwirtschaft ausgesprochen hat?
Antwort: Auch dieser Beschluß ist der Bundesregierung bekannt. Es kann darauf verwiesen werden, daß sie bei der bisherigen Durchführung der Liberalisierung nicht schematisch vorgegangen ist, sondern die Auswahl der zu liberalisierenden Produkte nach Anhörung des Ernährungsausschusses des Bundestags sowie nach Fühlungnahme mit den beteiligten Wirtschaftskreisen vorgenommen hat.
Fünfte Frage: Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Referenten bei der Straßburger Tagung des Verbandes der Europäischen Landwirtschaft sich einstimmig gegen die Hinaufsetzung auf eine 75%ige Liberalisierung bei der Landwirtschaft ausgesprochen haben?
Antwort: Auch hiervon hat die Bundesregierung Kenntnis genommen. Auf Einzelheiten darf ich bei der Beantwortung der folgenden Frage eingehen.
Sechste Frage: Ist der Bundesregierung bekannt, daß diese Fortführung der Liberalisierung bei der Landwirtschaft gerade die bäuerliche Wirtschaft, wie die Milch- und Viehwirtschaft, und insbesondere die Spezialkulturen der Landwirtschaft, wie Weinbau, Obstbau, Gemüsebau, Tabakbau usw., auf das schwerste treffen muß?
Antwort: Die Bundesregierung hatte zur Erfüllung der Verpflichtung, 60 % der im Jahre 1949 aus den Mitgliedstaaten der OEEC eingeführten Erzeugnisse zu liberalisieren, zunächst auf dem Agrarsektor den Satz von 60,77 % erreicht. Die OEEC überprüfte Ende Oktober 1950 die deutsche Freiliste und stellte hierbei fest, daß die in der Liste enthaltenen saisonalen Liberalisierungen — verschiedene Gartenbauerzeugnisse und frische Heringe — nicht dem Grundsatz der Liberalisierung genügen und daher in die 60 % nicht eingerechnet werden dürfen. Die Änderung der deutschen Freiliste war aber auch aus einem zweiten Grunde notwendig. Inzwischen war nämlich das Getreidegesetz in Kraft getreten und das Zuckergesetz vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden. Diese Gesetze stellen die Einfuhr bestimmter Agrarerzeugnisse unter die Kontrolle staatlicher Organe. Diese Agrarerzeugnisse gelten damit nicht mehr als Teil des privaten Handels, auf den allein sich die Liberalisierungsverpflichtung erstreckt. Infolgedessen mußte die deutsche Freiliste auf dem Agrarsektor neu berechnet werden. Es ergab sich, daß die bisher liberalisierten und von der OEEC als liberalisiert anerkannten Erzeugnisse nur einen Prozentsatz von 57,69 erreichten. Um die vorgeschriebenen 60 % zu erfüllen, beschloß die Bundesregierung mit Zustimmung des Ernährungsausschusses des Bundestages, die Einfuhr von Eiern aus den Mitgliedstaaten der OEEC zu liberalisieren. Damit erfüllte die Bundesregierung die Verpflichtung zur 60%igen Liberalisierung mit 60,84 %. Die deutsche Freiliste ist der OEEC in dieser Form vorgelegt worden.
Was nun die Besorgnis über die Auswirkung der Liberalisierung auf die Tierwirtschaft sowie die Spezialkulturen anlangt, so sei folgendes bemerkt. In der derzeitigen, 60 % umfassenden Liberalisierungsliste sind folgende von der deutschen Landwirtschaft erzeugten Veredlungsprodukte enthalten: erstens von den tierischen Veredlungserzeugnissen nur Eier; zweitens bei Obst, Gemüse und Wein: Wein lediglich zur Herstellung von Brennwein, Nüsse und getrocknete Früchte; drittens: vom Tabakbau: Tabakrippen und Tabaklaugen. Im weiteren Verlauf der Liberalisierung werden zunächst alle diejenigen Erzeugnisse, die den neuen Agrargesetzen unterliegen — Getreide-, Zucker-, Milch- und Fettgesetz; das Viehgesetz liegt dem Bundestag vor- —, nicht betroffen werden, da die Liberalisierung solche Erzeugnisse nicht erfaßt, welche unter Kontrolle staatlicher Organe eingeführt werden.


(Bundesernährungsminister Dr. Niklas)

Damit entfällt von vornherein die Befürchtung, daß von der Liberalisierung diejenigen Agrarprodukte betroffen werden, die etwa drei Viertel der Verkaufserlöse der deutschen Landwirtschaft ausmachen. Die Bundesregierung hat im übrigen im Augenblick noch nicht entschieden, welche von den sonst verbleibenden Erzeugnissen zur Errechnung der 75%igen Liberalisierung herangezogen werden sollen, falls diese in Kraft treten sollte; sie wird indessen bemüht sein, unter Berücksichtigung der dringendsten Versorgungsbedürfnisse die Liberalisierung so zu gestalten, daß Schädigungen für die landwirtschaftliche Erzeugung möglichst vermieden werden.
Außerdem wird wohl viel zu wenig beachtet, daß Liberalisierung nicht gleichbedeutend ist mit dem Wegfall des Zollschutzes.
Siebente Frage: Ist der Bundesregierung bekannt, daß gerade von der Erhaltung der Milchwirtschaft und dieser Spezialkulturen das Leben der bäuerlichen Bevölkerung abhängig ist?
Antwort: Die Bundesregierung ist sich dessen bewußt, daß aus der Milchwirtschaft und ihren Erzeugnissen über 30 % der Verkaufserlöse der deutschen Landwirtschaft fließen. Sie weiß ferner, daß die Milchwirtschaft gerade für die kleinen und kleinsten Betriebe das wirtschaftliche Rückgrat darstellt. Sie hat daher bisher alle Maßnahmen getroffen, um die Milchwirtschaft zu fördern, und es in diesem Zusammenhang sehr begrüßt, daß der Deutsche Bundestag am 14. Dezember 1950 das von ihr vorgelegte Milch- und Fettgesetz mit überwältigender Mehrheit angenommen hat. Hierdurch ist die Möglichkeit geschaffen worden, die Milchwirtschaft weiterhin stark zu fördern.
Achte Frage: Ist die Bundesregierung bereit, diesen Gesichtspunkten bei sich selbst und bei den europäischen Beratungen Rechnung zu tragen? Ist die Bundesregiernug insbesondere bereit, durch ihre Vertreter im Europarat und bei den europäischen Einrichtungen dahin zu wirken, daß den landwirtschaftlichen Organisationen die Stellung bei der Vorbereitung der Arbeiten eingeräumt wird, die sie gemäß der Bedeutung des Bauerntums und der Landwirtschaft für den Wiederaufbau Europas verlangen können? Ist endlich die Bundesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, daß dem Verband der Europäischen Landwirtschaft und seinem leitenden Ausschuß das entsprechende Gehör bei der Vorbereitung europäischer Vereinbarungen verschafft wird?'
Antwort: Schon bisher hat mein Ministerium die landwirtschaftlichen Berufsorganisationen bei allen vorbereitenden Arbeiten für die europäische Zusammenarbeit weitestgehend herangezogen. Daß ich dies auch für die weitere Zukunft tun werde, ist für mich eine Selbstverständlichkeit. Die Bundesregierung wird sich weiterhin gern bemühen, bei den Verhandlungen im Europarat dahin zu wirken, daß dem Verband der Europäischen Landwirtschaft und seinem leitenden Ausschuß entsprechendes Gehör bei der Beratung europäischer Vereinbarungen verschafft wird.
Ich glaube, abschließend behaupten zu dürfen, daß die von der Bundesregierung getroffenen Maßnahmen bisher den richtigen Mittelweg zwischen der dringend notwendigen Liberalisierung und dem erforderlichen Schutz der heimischen Erzeugung darstellen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Die Beantwortung der
    Interpellation ist erfolgt. Meine Damen und Herren, ich frage, ob eine Besprechung der Interpellation gewünscht wird. Welche Damen und Herren wünschen eine Besprechung? - Ich sehe nur einen Herrn, der sich auch zum Wort gemeldet hat. Damit sind es keine 50 Abgeordnete, die eine Besprechung wünschen. Die Besprechung findet somit nicht statt; die Interpellation ist erledigt.
    Ich rufe auf Punkt 3 der Tagesordnung:
    a) Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neugliederung der die Länder Baden, Württemberg-Baden und WürttembergHohenzollern umfassenden Gebiete (Nr. 821 der Drucksachen);
    b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Hilbert und Genossen betreffend Entwurf eines Gesetzes über die Neugliederung in dem die Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern umfassenden Gebiete (Nr. 1752 der Drucksachen).
    Meine Damen und Herren, der Ältestenrat schlägt Ihnen für die Begründung der Drucksache Nr. 821 eine Redezeit von 40 Minuten vor. Ich nehme an, daß eine entsprechend angemessene Zeit auch für die Begründung des Gesetzentwurfes der Abgeordneten Hilbert und Genossen vorzusehen ist. Ferner schlägt der Ältestenrat eine Aussprachezeit von insgesamt 150 Minuten vor. Ich darf annehmen, daß das Haus damit einverstanden ist.
    Wer begründet den Gesetzentwurf der FDP?

    (Zuruf von der FDP: Herr Abgeordneter Mayer [Stuttgart]!)

    — Ist Herr Abgeordneter Mayer anwesend? — Dann würde ich vorschlagen, daß wir mit der Begründung des Gesetzentwurfes der Abgeordneten Hilbert und Genossen beginnen, und darf Herrn Abgeordneten Hilbert bitten, das Wort zu nehmen.
    Hilbert : (CDU), Antragsteller: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Abgeordnete Dr. Horlacher hat es vorhin als ein gutes Vorzeichen zu Beginn des neuen Jahres bezeichnet, daß wir hier zunächst eine Agrardebatte abgehalten haben. Ich möchte sagen, es ist angesichts der Situation in unserem gesamtdeutschen Vaterland, ein weniger guter Auftakt, daß wir uns mit einer Frage beschäftigen müssen, die bei einigermaßengutem Willen auf allen Seiten hätte erledigt werden können, ohne den Bundestag damit zu befassen. Aber es waren Kräfte am Werk, die ein historisch gewordenes, seit 150 Jahren bestehendes Gebilde entsprechend der Diktatur der Besatzung nunmehr anders gestalten wollen, als es dem bei der Volksbefragung am 24. September 1950 zutage getretenen Willen der Mehrheit der Bevölkerung entspricht.
    Die Frage der Neugliederung der drei südwestdeutschen Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern ist seit etwa 2% Jahren Gegenstand heftigster politischer Auseinandersetzungen nicht nur in den unmittelbar betroffenen Gebieten, sondern auch weit darüber hinaus. Die jetzige Gestalt dieser Länder ist, wie ich eben schon darlegte, das Ergebnis der alliierten Zonenstrategie und reines Zufallsprodukt militärischbesatzungsmäßiger Erwägungen. Die alten Länder Paden und Württemberg, wie sie bis zum 8. Mai 1945 bestanden haben. wurden im Sommer desselben Jahres durch die französisch-amerikanische Zonengrenze willkürlich in zwei Teile aufgeteilt. Die nördlich der Zonengrenze gelegenen badischen und württembergischen Landesteile, die zur US-


    (Hilbert)

    Zone gehören, wurden durch die US-Proklamation Nr. 2 vom 19. September 1945 zu einem Land „Württemberg-Baden" vereinigt. Aus den südlich der Zonengrenze gelegenen Landesteilen, die der französischen Besatzungszone zugehören, wurden auf Anordnung der französischen Besatzungsmacht die Länder „Baden" und „Württemberg-Hohenzollern" gebildet. Der ehemals preußische Landesteil Hohenzollern wurde vorläufig durch diktatorische Maßnahme der Besatzungsmacht dem neuen Land Württemberg-Hohenzollern einfach angeschlossen. Meine Damen und Herren! Das Wissen um die Tatsache, daß fast 150 Jahre alte Länder durch ein Besatzungsdekret in zwei Hälften geteilt worden sind, ist leider, wie ich in verschiedenen Besprechungen während der letzten Wochen und Monate habe feststellen können, nicht Allgemeingut aller Deutschen, auch nicht aller Politiker. Es ist die Tatsache zu verzeichnen, daß wichtige staatliche Einrichtungen aus der Zeit vor 1945, obwohl die früheren Länder geteilt wurden, bis zum heutigen Tage entsprechend den früheren Ländergrenzen gemeinsam verwaltet werden; ich nenne hier nur die Landesversicherungsanstalt, die staatliche Gebäudeversicherungsanstalt, die Staatsbanker., die Domänenverwaltung und anderes mehr. Sie werden entsprechend den alten Ländergrenzen nach wie vor als gesamtbadische oder gesamtwürttembergische Institute betrachtet.
    Von den neuen Ländern hatten nach dem Stand der letzten Volkszählung Württemberg-Baden etwas über 3,8 Millionen, davon etwa 1/3 in Nordbaden wohnhaft, Baden 1,35 Millionen und Württemberg-Hohenzollern 1,18 Millionen Einwohner.
    In der aus besatzungspolitischen Gründen verfügten staatlichen Neuordnung der südwestdeutschen Gebiete sah die betroffene Bevölkerung von Anfang an nicht nur ein Unrecht, sondern auch ein staatliches, durch die Besatzungsmächte diktiertes Provisorium. Auch die Besatzungsmächte selbst erkannten die Notwendigkeit einer Korrektur ihrer sogenannten Staatenschöpfung an, als sie in Dokument II der Frankfurter Empfehlungen vom 1. Juli 1948 den Ministerpräsidenten der deutschen Länder den Auftrag gaben oder ihnen wenigstens empfahlen, Vorschläge zur Änderung der Ländergrenzen zu unterbreiten. Die darauf im damaligen Ländergrenzenausschuß vorbereiteten und von den _Ministerpräsidenten am 15. Oktober 1948 vorgelegten Vorschläge einer Neugliederung im südwestdeutschen Raum fanden indes nicht die Billigung der damaligen Generalgouverneure. In der Note vom 12. Mai 1949, mit der sie unter Vorbehalten das Grundgesetz genehmigten, verfügten sie die Zurückstellung dieser Angelegenheit bis zur Bildung der Bundesorgane.
    Nun sind in Art. 29 GG die Vorschriften für die Neubildung des gesamten Bundesgebietes vorgesehen. Diese Vorschriften sind indes nach Ziffer 7 der Note der Generalgouverneure vom 12. Mai 1949 in ihrer Geltung vorläufig suspendiert. Nicht von diesem Aussetzungsgebot betroffen ist aber die Übergangsvorschrift des Art. 118 GG, die der Neugliederung der südwestdeutschen Länder Vorrang gibt und die Ihnen allen wohl bekannte Fassung enthält. Dieser Artikel des Grundgesetzes kann also sofort vollzogen werden. Demgemäß haben gleich nach Inkrafttreten des Grundgesetzes zwischen den derzeitigen provisorischen Ländern Baden, Württemberg-Baden und WürttembergHohenzollern Verhandlungen stattgefunden, um zu einer Neugliederung in ihrem Gebiete zu kommen. Ich möchte es Ihnen und mir ersparen, auf den vielfach unerquicklichen Verlauf dieser Verhandlungen näher einzugehen, sondern ich möchte hier nur feststellen, daB das einzige Ergebnis all der vielen Verhandlungen war, daß sie ergebnislos verlaufen sind.
    Die Verhandlungen führten lediglich zu einer vorbereitenden Lösung, die, wenn man gewollt hätte, wenn man dem Willen der Mehrheit der badischen Bevölkerung hätte Rechnung tragen wollen, sehr wohl die von dieser Mehrheit gewünschte Lösung hätte bringen können. Es wurde nämlich in Vollzug dieser vorläufigen, vorbereitenden Lösung am 24. 9. 1950 eine in ihrer Wirkung sicherlich als Referendum zu bezeichnende informatorische Volksbefragung durchgeführt. Die dabei gestellte alternative Frage — Vereinigung der beiden Länder zu einem Südweststaat oder Wiederherstellung der alten Länder Baden und Württemberg? - wurde vom Volk im Gebiet des alten Landes Baden zugunsten der Wiederherstellung der alten Länder, im Gebiet des alten Landes Württemberg selbstverständlich zugunsten der Gebietserweiterung im Sinne eines Südweststaates beantwortet. Die Stimmbeteiligung betrug in Baden — das ist sehr bezeichnend — 70,2 %, in Südwürttemberg 48,7 % und in Nordwürttemberg gar nur 41,1 %. Für die Wiederherstellung der Länder stimmte immerhin die Mehrheit im Lande Baden, was eine Absage an die neue Institution des Südweststaats bedeutet.
    Meine Damen und Herren! Es konnte nun nach alter, guter demokratischer Sitte erwartet werden, daß auf Grund dieses Volkswillens eine endgültige Vereinbarung zwischen den Regierungen der drei beteiligten Länder über die Neugliederung ihrer Gebiete zustande kommen werde, nämlich in dem Sinne, daß diesem Volkswillen Rechnung getragen werde und die alten Länder wieder hergestellt werden würden. Diese Vereinbarung scheiterte indes hauptsächlich an der mit verfassungsrechtlichen Schwierigkeiten begründeten Weigerung des Landes Württemberg-Baden, die Stimmen nach den alten Ländern, wie sie bis zum 8. Mai 1945 bestanden, durchzuzählen und dementsprechned auszuwerten.
    Nach erfolglosen Verhandlungen im Anschluß an die Volksbefragung hat der Staatspräsident des Landes Württemberg-Hohenzollern im Einverständnis mit den Regierungen der Länder Baden und Württemberg-Baden dem Herrn Bundeskanzler und den Herren Präsidenten des Bundestags und des Bundesrats mit Schreiben vom 28. 11. 1950 mitgeteilt, daß eine Vereinbarung über die Neugliederung der beteiligten Länder nicht zustande gekommen sei. Die Neugliederung kann nunmehr nach Art. 118 Satz 2 GG erfolgen. Daher ist dem Hohen Hause zu diesem Zweck der Entwurf eines Bundesgesetzes vorgelegt worden, den ich nun ganz kurz noch im einzelnen begründen möchte.
    Der Gesetzesvorschlag zieht das Fazit aus den Verhandlungen zwischen den beteiligten Regierungen und aus dem Ergebnis der Volksbefragung. Er schlägt eine Lösung vor, die allein geeignet sein kann, diese den inneren Frieden nachhaltig störende politische Streitfrage in den beteiligten Ländern endgültig zu bereinigen. Er kommt der Forderung der Anhänger der alten Länder nach Wiedergutmachung des ihnen 1945 durch die Besatzungsmächte widerfahrenen Unrechts entgegen, und er gibt auch den Anhängern des Südweststaats alle Chancen, für diese ihre Lösung einzutreten. Er sichert der Bevölkerung, die 1945 nicht gehört worden ist, zunächst einmal das Recht, klar zu bekennen, was sie über jene willkürliche Grenzverän-


    (Hilbert)

    derungen denkt, und eröffnet ihr gleichzeitig den Weg, sich von der alten Ordnung loszusagen und sich dem größeren, bisher zwar noch namenlosen Staatsgebilde eines Südweststaates zuzuwenden. Der Gesetzesvorschlag geht daher nicht aus von der Willkür als einer Gegebenheit, die Bestand haben müsse, weil die Besatzung es aus rein strategisch-militärischen Gründen einmal so angeordnet hat, sondern ist der Auffassung, daß man auf einer Rechtsverletzung ein neues Staatswesen nicht solid aufbauen kann.
    Der Gesetzentwurf setzt zunächst voraus, daß mit der in Art. 118 Satz 2 GG vorgeschriebenen „Volksbefragung" nur ein Volksentscheid gemeint sein kann. Da Art. 118 jede vernünftige Neugliederung zuläßt, ist auch die Wiederherstellung der alten Länder Baden und Württemberg möglich. Die Wiederherstellung der alten Länder Baden und Württemberg ist eine Lösung, die den Grundsätzen des Art. 29 Abs. 1 GG ebenfalls entspricht. Ein Volksentscheid über zwei zur Wahl gestellte Lösungsmöglichkeiten ist staatsrechtlich zulässig, obwohl es da und dort bestritten wird. Auch die Reichsstimmordnung des Weimarer Staates ließ Volksabstimmungen über Alternativfragen zu, lehnte aber solche über Eventualfragen ab.
    Nach dem zitierten Art. 118 Satz 2 des Grundgesetzes bedarf ein Bundesgesetz über die Neugliederung des südwestdeutschen Raumes zu seiner Gültigkeit eines Volksentscheids. Der von uns vorgelegte Gesetzentwurf vermeidet die Festlegung einer einseitig dekretierten Lösung, sei es die Wiederherstellung der alten Länder oder sei es die Bildung des Südweststaates. Er überläßt dem Volk als dem eigentlichen Gesetzgeber die Entscheidung über die Norm, indem er die Anordnung des Volksentscheids an die Spitze stellt und nicht erst ein Faktum schafft, das nachher unter gänzlich falschen Voraussetzungen etwa dem Volk allein zur Abstimmung vorgelegt werden soll. Dies ist in Gestalt der alternativ gefaßten Fragestellung in den §§ 1, 2 des Entwurfs geschehen. Das Volk möge entscheiden, ob es zum alten Status zurückkehren oder zum Südweststaat übergehen will. Da der Frageinhalt im ersten Glied der Frage naturgemäß für Baden und Württemberg verschieden ist, war insoweit auch dieser erste Teil der Frage zu differenzieren.
    Der Gesetzentwurf gewährt mit dieser Fragestellung und den übrigen Abstimmungsmodalitäten jeder Entscheidung die gleiche Erfolgsaussicht. Daß er die Grundentscheidung auf die beteiligten Stimmbürger überträgt, dient örtlich im besonderen Maße der politischen Befriedung, die eine von den gesetzgebenden Körperschaften verordnete einseitige Lösung wohl sehr schwer zum Gefolge haben würde. Mit dieser Konzeption wird aber auch gewährleistet, daß die gesetzgeberische Aktion in jedem Fall zu einem positiven Ergebnis führt, sei es die Wiederherstellung der alten Länder, sei es der Südweststaat.
    Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die alten Lander Baden und Württemberg infolge besatzungsrechtlichen Zwangs und nicht durch demokratischen Spruch des Volkes ihrer früheren Staatlichkeit beraubt wurden und das stimmberechtigte Volk Badens und Württembergs daher ein Anrecht hat, als solches der alten Länder entscheidend zu Wort zu kommen, sieht der Gesetzentwurf in § 4 in Anwendung demokratischer Grundsätze beim Volksentscheid die Durchzählung und Auswertung der Stimmen getrennt nach dem Länderbestand am 8. Mai 1945 vor. Eine Durchzählung und Auswertung der Stimmen im gesamten Gebiet etwa des hier dekretierten Südweststaates oder auch schon in jedem der drei beteiligten Länder hieße die gesamtbadische Minderheit der Mehrheit Württembergs unterordnen.
    Der vorgeschlagene Vorbehalt für den Landesteil Hohenzollern in § 7 des Entwurfs hat seine verfassungsrechtliche Grundlage auch in Art. 29 Abs. 2 GG. Er wird nicht entbehrt werden können, wenn die gebietliche Neuordnung im südwestdeutschen Raum abgeschlossen werden soll.
    Es liegt an sich außerhalb meiner Aufgabe, mich in der Begründung dieses Gesetzentwurfs für die eine oder andere Lösung des südwestdeutschen Ländergrenzenproblems auszusprechen. Dieses Recht soll dem stimmberechtigten Volk vorbehalten bleiben. Ich möchte mich lediglich noch mit einigen Worten mit dem da und dort gehörten Einwand beschäftigen, die Wiederherstellung der alten Länder Baden und Württemberg sei keine Lösung, die mit den Grundsätzen des Art. 29 Abs. 1 GG zu vereinbaren sei. Nach dieser Vorschrift ist das Bundesgebiet
    unter Berücksichtigung der landsmannschaftlichen Verbundenheit, der geschichtlichen und kulturellen Zusammenhänge, der wirtschaftlichen Zweckmäßigkeit und des sozialen Gefüges durch Bundesgesetz neu zu gliedern. Die Neugliederung soll Länder schaffen, die nach Größe und Leistungsfähigkeit die ihnen obliegenden sozialen, wirtschaftlichen und politischen Aufgaben wirksam erfüllen können.
    Nun, die alten Länder Baden und Württemberg sind traditionell gewachsene, volkstumsmäßig gesondert entwickelte Gebiete, die sich in fast 150jähriger Geschichte als treue Glieder des früheren Deutschen Reiches und auch — seit Gründung der Bundesrepublik — als treue Glieder dieser Institution bewährt haben. Die Länder und die Völker, die dort wohnen, haben ein ausgeprägtes Eigenstaatsbewußtsein und sind leidenschaftliche Vertreter einer auf föderalistischer Grundlage wiedervereinten deutschen Staatlichkeit. Keines der in Art. 29 Abs. 1 GG aufgeführten Merkmale gesunder deutscher Länder ist ihnen abzusprechen, und keine innen- und außenpolitischen Gründe sprechen dafür, daß man nicht ihre früheren Grenzen wiederherstellen sollte.
    Man kommt nun mit dem Einwand, um nicht zu sagen, mit einem billigen Schlagwort, Baden müsse sich doch aus Gründen seiner Finanzwirtschaft, einer gesunden Finanzwirtschaft, dem Südweststaat verschreiben; weder ein wiederhergestelltes Baden — sagt man — noch viel weniger Baden in seiner heutigen Grenzziehung sei auf die Dauer in der Lage, den bestehenden und neu an die einzelnen Länder — speziell an sie — herantretenden Aufgaben gerecht zu werden.
    Es läßt sich nun einmal nicht leugnen, meine Damen und Herren, daß dieses alte Baden fast eineinhalb Jahrhunderte existiert und in all den Jahrzehnten seines Bestandes keine größeren finanziellen Sorgen und Schwierigkeiten gekannt hat als die anderen deutschen Länder. Auch Württemberg soll, wie ich in der Geschichte einmal gehört habe, von Napoleons Gnaden geschaffen worden sein. Wenn wir davon ausgehen wollten, daß früher irgendwie dynastische Interessen zur Neubildung des gesamten Deutschen Reiches bzw. seiner Gliedstaaten beigetragen haben, würden nach diesem Einwurf wohl wenige frühere oder jetzige deutsche Länder bestehen können. Es ist eben Tatsache, daß das Land Baden 150 Jahre existiert und in all diesen Jahren seines Bestehens keine größe-


    (Hilbert)

    ren und keine kleineren finanziellen Sorgen und Schwierigkeiten gehabt hat, als sie die meisten anderen deutschen Länder auch gekannt haben.

    (Unruhe. — Glocke des Präsidenten.)