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ID0110706800

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 107. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1950 3983 107. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1950. Geschäftliche Mitteilungen 3985C, 3986A, 4035C, 4056B, C Glückwünsche zum 75. Geburtstag des Alterspräsidenten Löbe 3985C Anfrage Nr. 137 der Fraktion der KPD betr. Fotomaterial aus den Ostgebieten (Nrn. 1582 und 1694 der Drucksachen) . . 3985D Bericht des Bundeskanzlers über die Ergebnisse der Überprüfung der Auswirkungen des § 23 Abs. 1 des Ersten Wohnungsbaugesetzes (Nr. 1692 der Drucksachen) . 3985D Bericht des Bundesministers des Innern über die bundeseinheitliche Prädikatisierung von Filmen durch die Bundesregierung (Nr. 1702 der Drucksachen) . . . . 3985D Änderung der Tagesordnung . . . 3985D, 4053D Erklärung der Fraktion der SPD außerhalb der Tagesordnung betr. Mandat des Abg. Hedler und Teilnahme an Sitzungen des Bundestags 398A, 4055B Mellies (SPD) 3986A von Thadden (DRP) 3986B, 4055C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" (Nr. 1638 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 1678 der Drucksachen) 3986C Neuburger (CDU), Berichterstatter 3986C Seuffert (SPD) 3987A Dr. Bertram (Z) 3987D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3988A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Sofortmaßnahmen zur Sicherung der Unterbringung der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nrn. 1201, 1306, zu 1306 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) (Nr. 1672 der Drucksachen) 3985D, 3988D Kühn (FDP) : als Berichterstatter 3988D als Abgeordneter 3999D Matzner (SPD) . . 3991C, 3993D, 3994C, D, 3995A, 3996A, B, 3997D Dr. Kleindinst (CSU) 3992C, 3994B, 3998A, D Freiherr von Aretin (BP) 3993A, Loritz (WAV) 3993B Farke (DP) 3995C, 3996C von Thadden (DRP) 3996B, 3997A Dr. Wuermeling (CDU) . . 3997A, 3998B Gundelach (KPD) . . . . . . . . . 3999A Renner (KPD) . . . . . . . . . . . 4000A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Milch, Milcherzeugnissen und Fetten (Milch- und Fettgesetz) (Nr. 1243 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr 1696 der Drucksachen) 4000C Rüdiger (FDP), Berichterstatter . . 4000D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Rechtswirkungen des Ausspruchs einer nachträglichen Eheschließung (Nr 1625 der Drucksachen) 4004A Dr. Strauß, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz 4004A Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes (Nr. 1636 der Drucksachen) . . 4004B Dr. Schneider (FDP), Antragsteller 4004B Sabel (CDU) 4004D Böhm (SPD) 4005B Erste, zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Etzel (Duisburg), Dr. Preusker u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer von Anordnungen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft (Verlängerungsgesetz) (Nr. 1690 der Drucksachen) 4006A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes (Bundeskriminalamtes) (Nrn. 1273, 1459, 1598, 1691 der Drucksachen) 4006B Ewers (DP), Berichterstatter . . . 4006B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Besteuerung des Kleinpflanzertabaks im Erntejahr 1950 (Nr. 1508 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 1693 der Drucksachen) 4008B Herbig (SPD), Berichterstatter . . 4008B Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Umstellung der Renten- und Pensionsrentenversicherungen nach der Währungsreform (Nr. 387 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nrn. 1474 [neu]), 1474 der Drucksachen) 4010B Scharnberg (CDU), Berichterstatter 4010B Storch, Bundesminister für Arbeit . 401333 Ruhnke (SPD) 4014A Dr. Oellers (FDP) 4014B Wackerzapp (CDU) 4015C Günther (CDU) 4016B Frau Kalinke (DP) . . . . . . . . 4016D Dr. Bertram (Z) 4017B Renner (KPD) 4017D Dr. Seelos (BP) 4018B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Betriebliche Altersversorgung (Nrn. 1566, 433 der Drucksachen) . . . 4019A Richter (Frankfurt) (SPD) Berichterstatter 4019A Frau Kalinke (DP) 4019D Renner (KPD) 4020A Degener (CDU) 4020C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (Nr. 1680 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Belastung des Straßenverkehrs (Nr. 1588 der Drucksachen) 4020D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4020D, 4029A Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 4023A Dr. Koch (SPD), Antragsteller . . 402333 Loritz (WAV) 4025C Dr. Wellhausen (FDP) 4026C Rademacher (FDP) 4026D Paul (Düsseldorf) (KPD) 4027C Dr. Bertram (Z) 4028B Volkholz (BP) 4028D Erste, zweite und dritte Beratung des von den Abg. Etzel (Duisburg), Dr. Preusker u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer von Anordnungen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft (Verlängerungsgesetz) (Nr. 1690 der Drucksachen) 4030B Etzel (Duisburg) (CDU), Antragsteller 4030C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Allgemeine Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die Soziale Sicherheit nebst vier Zusatzvereinbarungen und drei Protokollen (Nr. 1480 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 1649 der Drucksachen) . . . 4030D Arndgen (CDU), Berichterstatter . . 4031A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die Anwerbung von deutschen Arbeitskräften für Frankreich vom 10. Juli 1950 (Nr. 1481 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 1650 der Drucksachen) 4031D Ludwig (SPD), Berichterstatter . . 4031D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über Gastarbeitnehmer vom 10. Juli 1950 (Nr. 1482 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 1651 der Drucksachen, Umdruck Nr. 27) 4032B Ludwig (SPD), Berichterstatter . . 4032B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Allgemeinen Eisenbahngesetzes (Nr. 1342 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 1640 der Drucksachen) 4032C Rademacher (FDP), Berichterstatter 4032C Harig (KPD) 4033D Ewers (DP) 4034A Fortsetzung der zweiten und dritten Beratung des Entwurfs eines Preisgesetzes (Nr. 972 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr. 1422 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung der Interpellation der Fraktion des Zentrums, der BP und der WAV betr. Preissteigerung (Nr. 1384 der Drucksachen) 4035C Dr. Bertram (Z), Interpellant . . . . 4035D Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 4037A Dr. Preusker {FDP), Berichterstatter 4038C, 4043B, 4045A, 4046A, 4047B, 4048B Kurlbaum (SPD) 4039C, 4042B, 4043A, B 4044B, 4046A, B, C, 4048A Etzel (Duisburg) (CDU) 4040A, 4041D, 4043D Rademacher (FDP) 4041B Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) . . . 4044A Dr. Horlacher (CSU) . . . . . . . 4044C Rische (KPD) 4048C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes für Sicherungs- und Überleitungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft (Nr. 1510 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr. 1679 der Drucksachen) 4049C Zur Geschäftsordnung: Dr. Preusker (FDP) 4049C, 4050A Kurlbaum (SPD) 4049D, 4050A Zweite Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten vom 18. Februar 1927 (Nr. 936 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (32. Ausschuß) (Nr. 1487 der Drucksachen) 4049D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrsfragen (27. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Strauß, Dr. Horlacher, Graf von Spreti u. Gen. betr. Auslandwerbung für den Fremdenverkehr in Deutschland (Nrn. 1633, 490 der Drucksachen) 4050B Cramer (SPD), Berichterstatter . . 4050B Jacobs (SPD) 4051C Ewers (DP) 4052C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Schuler u. Gen. betr. Verwendung von Naturwerksteinen für Bauvorhaben und über den Antrag der Abg. Dr. Solleder, Dr. Oesterle, Kemmer, Dr. von Brentano u. Gen. betr. Förderung der einheimischen Steinindustrie (Nrn. 1628, 894, 160 der Drucksachen) 4053A Stegner (FDP), Berichterstatter . . 4053A Mündlicher Bericht des Ausschusses zum Schutze der Verfassung (5. Ausschuß) betr. Entnazifizierung (Nm. 13, 27, 97, 99, 482, 609, 1057, 1658 der Drucksachen) 4054A, 4056C Dr. Brill (SPD), Berichterstatter . 4054A Nächste Sitzung 4056D Die Sitzung wird um 9 Uhr 33 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Es scheint mir doch so, daß die Aussprache jetzt geschlossen werden kann.
    Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Schlußabstimmung über das Gesetz über Sofortmaßnahmen zur Sicherung der Unterbringung der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen. Ich bitte — wenn Sie es wünschen —, die Paragrapheneinteilung zu notieren, die sich aus der Besprechung ergeben hat. Abs. 1 des § 1 der Drucksache Nr. 1672 ist § 1. Der Abs. 2 wird § 2; der § 2 wird § 3; der § 3 wird § 4; der § 4 wird § 5; die Bestimmung über die Schwerbeschädigten und Heimkehrer wird § 6; die Bestimmung über Berlin wird § 7, und der bisherige § 5 wird § 8. § 9 wird der auf Umdruck Nr. 35 Ziffer 5 beantragte § 6. Damit ist die Numerierung des Gesetzes klar.
    Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Gesetz — Art. I; Art. II, Einleitung und Überschrift — in der Schlußabstimmung zuzustimmen wünschen, ihre Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das Gesetz ist gegen einige Stimmen angenommen. Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung erledigt.
    Meine Damen und Herren! Ich bin gebeten worden, den Punkt 7 der Tagesordnung

    (Milchund Fettgesetz)

    wegen der Inanspruchnahme des Herrn Vertreters der Regierung vorwegzunehmen. Ich bitte das Haus, damit einverstanden zu sein. Berichterstatter über den Antrag Drucksache Nr. 1696 ist Herr Abgeordneter Rüdiger. Der Ältestenrat schlägt Ihnen eine Aussprachezeit von höchstens 40 Minuten vor. — Das Haus ist damit einverstanden. Ich bitte Herrn Abgeordneten Rüdiger, das Wort zu nehmen.


Rede von Karl Rüdiger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Meine Damen und Herren! Der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat sich in einer Reihe von Sitzungen eingehend mit dem Entwurf des Gesetzes über den Verkehr mit Milcherzeugnissen und Fetten befaßt; ferner hat der Wirtschaftspolitische Ausschuß des Hauses das Gesetz beraten. Ich darf auf die Erörterungen in diesem Hause anläßlich der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs sowie auf die Ihnen bekannte .gedruckte amtliche Begründung des Gesetzentwurfs Bezug nehmen und mich darauf beschränken, folgendes hervorzuheben.
Es unterliegt keinem Zweifel, daß nach dem Wegfall der Zwangswirtschaft eine gesetzliche Regelung für den Verkehr mit Milch sowohl im Interesse des Erzeugers als auch im Interesse des Verbrauchers erforderlich ist, um die Qualität der Milch zu erhalten und zu steigern, unnötige Transportwege zu vermeiden und eine Rationalisierung und Leistungssteigerung der Betriebe zu fördern. Die Regelung der Trinkmilchmärkte ist also auch für den Verbraucher von erheblicher Bedeutung, da sie ihm eine gleichmäßige Belieferung mit Milch einwandfreier Qualität gewährleisten soll.
Daß zur Regelung der Trinkmilchmärkte Molkerei-Einzugsgebiete und Molkerei-Absatzgebiete vorhanden sein müssen, ist in Fachkreisen unbestritten. Zweifelhaft war nur, wie weit der Kreis der Erzeugnisse zu ziehen ist, die der Liefer- und Bezugspflicht der Milcherzeuger, der Molkereien und des Milchhandels unterliegen. Nach mehrfachen eingehenden Erörterungen hat sich der Ausschuß für


(Rüdiger)

Ernährung, Landwirtschaft und Forsten entschlossen, dem Hohen Hause vorzuschlagen, daß die Regelung der Molkerei-Absatzgebiete sich auf Milch, Sahne, entrahmte Milch, Buttermilch und geschlagene Buttermilch erstrecken soll. Der Wirtschaftspolitische Ausschuß wollte die Buttermilch aus dem Kreis der Erzeugnisse, die von der Regelung der Molkereiabsatzgebiete betroffen werden, streichen. Wir sind jedoch der Auffassung, daß nur eine umfassende Regelung für alle wichtigen flüssigen Milcherzeugnisse, zu denen die Buttermilch unzweifelhaft gehört, die gewünschte Ordnung auf dem Trinkmilchmarkt garantieren kann.
Hervorzuheben ist das Problem des sogenannten Ab-Hof-Verkaufs, d. h. des Verkaufs unmittelbar vom Bauernhof an den Verbraucher. Nicht nur aus marktordnenden, sondern insbesondere aus hygienischen Gründen soll der Ab-Hof-Verkauf auf Ausnahmen beschränkt bleiben, wie es § 1 Abs. 3 des Gesetzentwurfes vorsieht. Danach ist die Gestattung des Ab-Hof-Verkaufs in das Ermessen der zuständigen Landesbehörden gestellt. Die Fassung dieser Bestimmung entspricht der einhelligen Auffassung des Ernährungsausschusses. Der Wirtschaftspolitische Ausschuß wollte den Ab-Hof-Verkauf grundsätzlich zulassen, „sofern die Versorgung hierdurch nicht gefährdet wird". Der Ernährungsausschuß bittet das Hohe Haus, seinem Vorschlag zu folgen und den Ab-Hof-Verkauf auf Ausnahmen zu beschränken, da sonst die gesamte Ordnung der Milchmärkte durchlöchert würde und erhebliche gesundheitliche Gefahren nicht auszuschließen wären.
Beide Ausschüsse haben sich in der Frage des Milchabsatzes im Straßenhandel zu der Auffassung bekannt, daß man zur Förderung eines gesunden Wettbewerbes und zur Steigerung des Milchverbrauchs mehreren Milchhändlern den Absatz von Milch und Milcherzeugnissen in einem sogenannten Milchhandelsbezirk — erforderlichenfalls unter Zusammenlegung oder Vergrößerung von Bezirken — übertragen soll. Diesem Gedanken trägt § 5 des Entwurfes Rechnung.
Hervorzuheben ist § 6 des Entwurfes, wonach die bisherigen Liefer- und Annahmebeziehungen zwischen Milcherzeuger und Molkereien und zwischen Molkereien und ihren Abnehmern bis zu einer anderweitigen Regelung bestehen bleiben.
Dagegen sieht der § 7 des Entwurfes die Möglichkeit von Änderungen dieser Liefer- und Annahmebeziehungen sowie von Ausnahmen hinsichtlich der Regelungen der Milcheinzugs- und Milchabsatzgebiete vor. Die Ihnen vorliegende Fassung ist nach eingehenden Beratungen zustande gekommen und soll die individuellen Rechte der Erzeuger, Milchhändler usw. nach Möglichkeit schützen, sofern eine Änderung oder Aufhebung „bei Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten" geboten erscheint.
Der Belieferung der Verbraucher mit hygienisch einwandfreier Milch sowie der Rationalisierung in der Milchwirtschaft dienen insbesondere die Bestimmungen über die Förderung und Erhaltung der Güte der Milch (§ 9) sowie die Ermächtigung des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, ein Gütezeichen für Milch und Milcherzeugnisse einzuführen (§ 20). Dem gleichen Zweck gilt § 9 a des Entwurfes, der den Fettgehalt der Milch behandelt.
Die bisher schon üblichen Ausgleichsmaßnahmen bei der Verwertung von Trinkmilch und Werkmilch, durch die insbesondere die großen und marktfernen Werkmilchgebiete an den wirtschaftlichen Ergebnissen der Trinkmilchverwertung beteiligt werden sollen, werden durch § 10 des Gesetzentwurfes geregelt. Beide Ausschüsse waren übereinstimmend der Auffassung, daß die Höhe der Ausgleichsabgaben zunächst landesrechtlich festgesetzt werden soll, soweit sie einen Dpf je Kilogramm abgesetzter Trinkmilch usw. nicht überschreitet, daß aber außerdem ein Betrag bis zu einem Dpf je Kilogramm abgesetzter Trinkmilch für den Bund erhoben werden kann, um auf diese Weise einen gerechten Ausgleich zwischen den Ländern herbeiführen zu können. Diese Ausgleichsmaßnahmen — einerseits zwischen Trinkmilch und Werkmilch und andererseits zwischen den Ländern des Bundes — sind für die Hebung unserer Milchwirtschaft und damit zugleich für die Förderung unserer Butter- und Käseerzeugung von besonderer Bedeutung. Zu betonen ist noch, daß die erhobenen Mittel nach dem Gesetzentwurf zweckgebunden sind, d. h. nur für den Ausgleich zwischen den Erträgnissen der Trinkmilch und der Werkmilch verwendet werden dürfen.
Für besondere Fälle sieht der Gesetzentwurf die Erhöhung der Ausgleichsabgabe des Landes auf mehr als einen Dpf je Kilogramm vor, jedoch ist hierzu die Zustimmung des Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft erforderlich. Abweichend von der Auffassung des Ernährungsausschusses hat der Wirtschaftpolitische Ausschuß den Wunsch geäußert, daß bei der Festsetzung einer Ausgleichsabgabe des Landes über einen Dpf hinaus nicht der Bundesernährungsminister allein, sondern der Bundesernährungsminister und der Bundesminister für Wirtschaft entscheiden sollten. Eine Mitwirkung des Bundeswirtschaftsministers erscheint dem Ausschuß für Ernährung und Landwirtschaft jedoch nicht erforderlich, da es sich um einen inneren Ausgleich hinsichtlich der Milchverwertung handelt und Preisfragen nicht berührt werden.
Vorschriften über die Marktgemeinschaften, die sich in den Ländern aus den Organisationen der an der Milchwirtschaft beteiligten Wirtschaftskreise und der Verbraucher freiwillig bilden, geben der Wirtschaft selber die Möglichkeit, an der Milchwirtschaft maßgeblich mitzuarbeiten. Allerdings dürfen den Marktgemeinschaften hoheitliche Aufgaben nicht übertragen werden. Der § 11 des Gesetzentwurfes regelt im einzelnen die Voraussetzungen für die Anerkennung der Marktgemeinschaften sowie deren Tätigkeitsbereich.
Die gesamten bisher erwähnten Vorschriften des Gesetzes, die die Regelung der Milchmärkte zum Gegenstand haben, machen natürlich die Aufhebung des § 38 des Milchgesetzes vom Jahre 1930 notwendig; denn die jetzige Regelung soll auf freiwilliger Basis, soweit als möglich, durch die beteiligten Wirtschaftskreise durchgeführt werden, während § 38 von Zwangszusammenschlüssen ausgeht. Für marktordnende Zwangsmaßnahmen ist aber unter den heutigen wirtschaftspolitischen und staatsrechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich kein Raum mehr.
§ 12 des Gesetzes sieht — nach dem Vorbild des Getreide- und Zuckergesetzes — die Errichtung einer Einfuhr- und Vorratsstelle für Fette als Anstalt des öffentlichen Rechts vor. Der § 12 enthält u. a. die Vorschriften über die Zusammensetzung des Verwaltungsrates, auf die ich hier im einzelnen wohl nicht einzugehen brauche.


(Rüdiger)

Gegenstand sehr eingehender Überlegung war der § 13 des Gesetzentwurfes, der die Aufgaben der Einfuhr- und Vorratsstelle umreißt. Hier hat sich eine völlige Übereinstimmung zwischen dem Ernährungsausschuß und dem Wirtschaftspolitischen Ausschuß nicht erzielen lassen. Der Ernährungsausschuß hat — über die Regierungsvorlage hinausgehend — die sogenannte Einfuhrschleuse für eingeführte Erzeugnisse über Butter und Schmalz hinaus auf Margarine, Kunstspeisefette und ähnliche Fertigerzeugnisse ausgedehnt, während der Wirtschaftspolitische Ausschuß Margarine, Kunstspeisefette usw. in der Weise berücksichtigen wollte, daß der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ermächtigt sein soll, mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung die Einbeziehung dieser Erzeugnisse in die Einfuhrschleuse anzuordnen. Wir schlagen dem Hohen Hause vor, es bei dem Beschluß des Ernährungsausschusses, der einstimmig gefaßt wurde, zu belassen, weil es uns erforderlich erscheint, Margarine, Kunstspeisefette usw. von vornherein in die Einfuhrschleuse hineinzubeziehen, um die Einfuhren erforderlichenfalls hinsichtlich Umfang, Zeit und Preis beeinflussen zu können. Die Margarinerohstoffe, d. h. alle tierischen und pflanzlichen Öle und Fette, soweit sie nicht raffiniert und gehärtet sind, fallen nicht unter die Einfuhrschleuse und können daher eingeführt werden, ohne daß Beschränkungen durch die Vorrats- und Einfuhrstelle möglich sind.
Die Vorratshaltung kann je nach Marktlage unter Verwendung von im Haushalt bereitgestellten Mitteln auf alle Erzeugnisse der Milch-, Fett- und Eierwirtschaft erstreckt werden, wie es im § 13 Abs. 5 des Gesetzentwurfes vorgesehen ist. Die im Interesse der Versorgung notwendige Bevorratung von Eiern ist in dem vorliegenden Gesetzentwurf mit geregelt worden, da sie stets im Rahmen der gesamten Milch- und Fettwirtschaft durchgeführt worden ist und andere Einfuhr- und Vorratsstellen für eine solche Aufgabe nicht in Betracht kommen.
Die allgemeinen Bestimmungen des Gesetzentwurfes entsprechen im wesentlichen den gleichartigen Vorschriften des Getreidegesetzes und des Zuckergesetzes.
Hervorzuheben ist § 17 des Gesetzentwurfes, die Preisregelung. Danach können die Landesbehörden Erzeuger- und Verbraucherpreise für Milch sowie Verarbeitungs- und Handelsspannen nach bundesrechtlichen Richtlinien festsetzen; im übrigen entspricht die Preisregelung im wesentlichen den Vorschriften des Entwurfes eines Preisgesetzes und sieht darüber hinaus die Einführung von amtlichen Notierungskommissionen für Butter und Käse vor. Der Wirtschaftspolitische Ausschuß schlägt zu § 17, Abs. 2 die Streichung der Bestimmung vor, nach der Preisvorschriften für Butter, Schmalz, Speisefette usw. vom Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft — an Stelle der Bundesregierung — erlassen werden können. Der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hält es nach wie vor für zweckmäßig, daß an Stelle der Bundesregierung auch der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft solche Preise festsetzen kann, daß also die Federführung für die Preisfestsetzung bei diesen landwirtschaftlichen Erzeugnissen dem Bundesernährungsminister zufällt. Eine endgültige Klärung dieser Zuständigkeitsfrage mag dem dem Bundestag vorliegenden Preisgesetz vorbehalten bleiben.
Auf die einzelnen Vorschriften über Melde- und Auskunftspflicht usw. sowie auf die Strafbestimmungen glaube ich nicht eingehen zu müssen.
Schließlich möchte ich noch darauf hinweisen, daß die Ihnen vorliegende Drucksache Nr. 1696 über den Entwurf des Milch- und Fettgesetzes einiger redaktioneller Verbesserungen bedarf, die sich infolge der großen Eile, in der der Bericht fertiggestellt und gedruckt werden mußte, als erforderlich erwiesen haben. Es handelt sich um folgendes:
1. In § 9 a Abs. 1 ist hinter den Worten „der zum unmittelbaren Genuß bestimmten Milch" einzufügen „(Trinkmilch)", da der Begriff Trinkmilch auch an anderer Stelle des Gesetzes verwendet wird.
2. Im § 10 Abs. 1 des Entwurfes muß noch auf den neuen Abs. 3 des § 10 Bezug genommen werden; es sind also hinter den Worten „aus den nach Abs. 2 erhobenen" die Worte einzufügen „oder den nach Abs. 3 zugeteilten".
3. § 10 Abs. 2 Satz 4, § 10 a, § 18 Abs. 3 und § 22 Abs. 4 enthalten insofern einen Schreibfehler, als es dort an Stelle der Worte „nach Landesrecht zuständigen Behörde" bzw. „nach Landesrecht zuständigen Behörden" richtig heißen muß „oberste Landesbehörde" bzw. „obersten Landesbehörden"; dies entspricht der allgemeinen Terminologie des Gesetzes.
4. Zwischen § 17 Abs. 2 und § 17 Abs. 3 des Entwurfes ist eine engere Verbindung herzustellen, um zum Ausdruck zu bringen, daß Preisnotierungskommissionen nur in Betracht kommen, wenn ein Molkereiabgabepreis für Butter nicht festgesetzt ist. Es wird daher vorgeschlagen, die einleitenden Worte des § 17 Abs. 3 wie folgt zu fassen:
Soweit Preise bei Abgabe durch die Molkereien nicht festgesetzt werden, kann der Bundesminister im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft durch Rechtsverordnung bestimmen, . . .
5. Im § 19 muß auch der neue § 10 Abs. 3 erwähnt werden, so daß es richtig heißen muß: Die Ausgleichsabgaben (§ 10 Absätze 2 und 3) .. .
6. Schließlich sind — der jetzigen gesetzgeberischen Übung entsprechend — im § 28 Abs. 3 Ziffer 1 die Worte „des Reichspräsidenten" zu streichen.
Ich bitte das Hohe Haus, diesen redaktionellen Änderungen am Gesetzentwurf zuzustimmen.
Zusammenfassend möchte ich als Berichterstatter des Ernährungsausschusses dem Hohen Hause die Annahme des Gesetzentwurfs, der im Rahmen der Neuordnung der landwirtschaftlichen Märkte unsere Milch- und Fettwirtschaft zum Nutzen der Landwirtschaft, der Verbraucher und aller sonst Beteiligten ordnen soll, dringend empfehlen.
Ich darf dem Herrn Präsidenten die Abänderungsvorschläge überreichen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Ich werde darauf aufmerksam gemacht, daß die Herren des Wirtschaftspolitischen Ausschusses, die zu diesen Dingen einige Wünsche zum Ausdruck gebracht haben, größtenteils nicht hier sind; auch das Bundeswirtschaftsministerium ist nicht vertreten. Dadurch ist eine gewisse Schwierigkeit entstanden. Ich schlage vor, zunächst in die Bespre-


    (Präsident Dr. Ehlers)

    chung der zweiten Beratung einzutreten. Wir werden uns dann entscheiden müssen, wie wir im einzelnen zweckmäßigerweise weiter verfahren.
    Sie haben den Bericht des Berichterstatters gehört. Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
    Ich rufe den Ersten Abschnitt des Gesetzentwurfes, die §§ 1 bis 11, im Zusammenhang auf. Ich nehme an, daß das Haus damit einverstanden ist. Ich bitte um Wortmeldungen. - Offenbar keine Wortmeldungen.
    Ich müßte in der zweiten Beratung über den ersten Teil des Gesetzentwurfs, die §§ 1 bis 11, abstimmen lassen.
    Meine Damen und Herren, ich frage, ob die Herren vom Wirtschaftspolitischen Ausschuß irgendwelche Anträge stellen oder Wünsche äußern wollen. - Das ist offenbar nicht der Fall.
    Ich komme also zur Abstimmung über die §§ 1, -2,-3,-4,-5,-6,-7,-8 und 9. Ich bitte die Damen und Herren, die den §§ 1 bis 9 des Gesetzentwurfs in der Fassung der Beschlüsse des 19. Ausschusses zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Die §§ 1 bis 9 sind angenommen.
    Zu § 9a hat der Abgeordnete Rüdiger den Abänderungsantrag gestellt, hinter den Worten „der zum unmittelbaren Genuß bestimmten Milch" im Abs. 1 in Klammern einzufügen: „Trinkmilch". - Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Abänderungsantrag des Herrn Abgeordneten Rüdiger zu § 9a Abs. 1 zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Der Abänderungsantrag ist angenommen.
    Unter Berücksichtigung dieses Abänderungsantrages lasse ich über den § 9a insgesamt abstimmen. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Paragraphen in dieser Fassung zuzustimmen wünschen, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Der § 9a ist angenommen.
    § 10. Für den § 10 hat der Abgeordnete Rüdiger den Antrag gestellt, in Abs. 1 hinter den Worten „aus den nach Absatz 2 erhobenen" die Worte „oder den nach Absatz 3 zugeteilten" einzufügen. Ich lasse über diesen Abänderungsantrag des Herrn Abgeordneten Rüdiger abstimmen. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Abänderungsantrag zuzustimmen wünschen, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Der Antrag ist angenommen.
    Der Abgeordnete Rüdiger hat für § 10 Abs. 2 Satz 4 und gleichzeitig für § 10a, § 18 Abs. 3 und § 22 Abs. 4 vorgeschlagen, an Stelle der Worte „nach Landesrecht zuständige Behörde" bzw. „nach Landesrecht zuständigen Behörden" die Worte, „oberste Landesbehörde" bzw. „obersten Landesbehörden" treten zu lassen. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Abänderungsantrag zuzustimmen wünschen, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! Das ist angenommen.
    Unter Berücksichtigung dieser Abänderung lasse ich über den § 10, den § 10a und den § 11 abstimmen. Ich bitte die Damen und Herren, die diesen 3 Paragraphen zuzustimmen wünschen, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Das ist angenommen.
    Ich rufe auf den Zweiten Abschnitt des Gesetzes: §§ 12, - 13, - 14, - 15, - § 16 fällt weg. - Wird das Wort dazu gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Besprechung.
    Ich komme zur Abstimmung. Abänderungsanträge liegen nicht vor. Ich rufe auf §§ 12, - 13, - 14, - 15 in der Fassung des Antrages des 19. Ausschusses. Ich bitte die Damen und Herren, die dem zuzustimmen wünschen, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Die Paragraphen sind angenommen.
    Ich rufe auf den Dritten Abschnitt: §§ 17, -17 a, - 18, - 19, - 20, - 22, - 23, - 24, - 25 und 25 a. Ich weise darauf hin, daß für § 18 Abs. 3 und für § 22 Abs. 4 die vorhin für § 10 Abs. 2 Satz 4 beschlossene Abänderung gilt, ebenso für § 10 a, und daß der Abgeordnete Rüdiger beantragt hat, die Eingangsworte des § 17 Abs. 3 folgendermaßen zu fassen:
    Soweit Preise bei Abgabe durch die Molkereien nicht festgesetzt werden, kann der Bundesminister im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft durch Rechtsverordnung bestimmen,
    Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Abänderungsantrag zuzustimmen wünschen, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Mit Mehrheit angenommen.
    Unter Berücksichtigung dieser Abänderung des § 17 Abs. 3 komme ich zur Abstimmung über die §§ 17, - 17 a, - 18, - 19, - 20, - 22, - 23, -24, - 25 und 25 a des Gesetzes. Ich bitte die Damen und Herren, die zuzustimmen wünschen, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Gegen einige Stimmen angenommen.
    Ich rufe auf den Vierten Abschnitt des Gesetzes „Straf- und Schlußbestimmungen", §§ 26, - 27. - Ich bitte um Entschuldigung; ich habe übersehen, daß für den § 19 von dem Abgeordneten Rüdiger noch ein Abänderungsantrag gestellt war. Es muß da heißen: „Die Ausgleichsabgaben (§ 10 Abs. 2 und 3)". - Ich darf annehmen, daß das Haus mit dieser Abänderung einverstanden ist.

    (Zustimmung.)

    Ich hatte aufgerufen den Vierten Abschnitt, §§ 26, - § 27 entfällt, 27 a, - 28. Für den § 28 Abs. 3 Ziffer 1 hat der Abgeordnete Rüdiger beantragt, die Worte „des Reichspräsidenten" zu streichen. Herr Abgeordneter, ich vermag nicht ganz einzusehen, was dieser Antrag bedeuten soll. Es läßt sich nicht bestreiten, daß diese Verordnung 1933 eine Verordnung des Reichspräsidenten war. Wir können das nachträglich nicht mehr ändern. Ich würde Ihnen vorschlagen, Herr Abgeordneter Rüdiger, diesen Antrag zurückzuziehen.

    (Abg. Rüdiger stimmt zu.)

    - Also der „Reichspräsident" bleibt in Kraft.

    (Heiterkeit.)

    Ich komme zur Abstimmung über die §§ 26, - 27a, - 28 des Gesetzesvorschlages. Ich bitte die Damen und Herren, die zuzustimmen wünschen, ihre Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Offenbar einstimmig angenommen, - bei einigen Enthaltungen.
    Einleitung und Überschrift. - Meine Damen und Herren, ich bitte um Zustimmung.

    (Zustimmung.)

    - Damit ist die zweite Beratung dieses Gesetzes beendet.
    Ich schlage Ihnen vor, in die
    dritte Beratung
    einzutreten. Ich eröffne die Gesamtaussprache. - Das Wort wird nicht gewünscht. - Für die Einzelberatung? - Ebenfalls nicht!
    Ich komme zur Schlußabstimmung über das Gesetz über den Verkehr mit Milch, Milcherzeugnissen und Fetten (Milch- und Fettgesetz), §§ 1 bis 28,


    (Präsident Dr. Ehlers)

    Einleitung und Überschrift. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Gesetz zuzustimmen wünschen, ihre Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das Gesetz ist gegen wenige Stimmen angenommen. Damit ist der Punkt 7 der Tagesordnung erledigt.
    Meine Damen und Herren, es ist Einverständnis darüber erzielt worden, daß die Beratung des Punktes 2 der Tagesordnung zurückgestellt wird, bis — etwa nach 1 Uhr — der Herr Bundesminister für Wirtschaft und der Bundesverkehrsminister zur Verfügung stehen.
    Ich rufe auf Punkt 3 der Tagesordnung:
    Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Rechtswirkungen des Ausspruchs einer nachträglichen Eheschließung (Nr. 1625 der Drucksachen).
    Ich nehme an, daß der Herr Staatssekretär des Bundes-Justizministeriums dazu das Wort nehmen will. Ich erteile ihm das Wort.