Rede von
Johannes
Degener
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Bundesminister für Arbeit hat eben auf die Tatsache hingewiesen, daß es noch vor kurzem nötig gewesen ist, eine Eingabe an die Hohen Kommissare zu richten, um zu erreichen, daß das Vermögen der Rentenversicherungsträger in deutsche Verwaltung übergeführt wird. Ich möchte dazu sagen, daß für den Tatbestand, daß fünf Jahre nach dem Kriege ein solches Vermögen, für solche Zwecke geschaffen, noch nicht in deutsche Hände übergeführt worden ist, wohl niemand im deutschen Volke noch irgendein Verständnis aufbringen kann.
Es scheint dringend notwendig, daß hier Wandel geschaffen wird.
Meine Fraktion wird dem Antrag Drucksache Nr. 1609 vorbehaltlos zustimmen.
Der Antrag hat ja schließlich nur den einen Zweck, die Geschäftsfähigkeit der zentralen Behörde wiederherzustellen, indem das Vermögen zusammengeführt wird und die Organisationsvoraussetzungen für eine echte Selbstverwaltung geschaffen werden. Nachdem im kürzlich vom Hause verabschiedeten Selbstverwaltungsgesetz ausdrücklich gesagt ist, daß für das gesamte Bundesgebiet nur eine Vertreterversammlung und e i n Vorstand geschaffen werden sollen, nachdem bei den Vorberatungen im Ausschuß ausdrücklich allgemein versichert wurde, daß niemand daran denke, die Angestelltenversicherung etwa mit der Invalidenversicherung zu fusionieren, daß vielmehr ihre Selbständigkeit erhalten bleiben solle, bin ich der Meinung, es könnte und dürfte im Hohen Hause keinen Streit mehr über den Antrag geben.
Der Antrag will die Arbeitsbasis für die Selbstverwaltungskörperschaft schaffen. Deshalb verstehe ich es auch nicht ganz, wenn der Herr Bundesminister für Arbeit jetzt sagt, wir sollten diese Dinge nicht überstürzen. Ich glaube, daß wir keine Zeit mit der Einführung der Selbstverwaltung und mit der Durchführung aller damit zusammenhängenden Aufgaben zu verlieren haben. Ich möchte aber auch keinen Zweifel daran lassen — das ist der einmütige Standpunkt meiner Fraktion. —, daß wir eine dezentralisierte Verwaltung, wie sie in der Übergangszeit durch die treuhänderische Tätigkeit der Landesversicherungsanstalten bestanden hat, nicht beizuhalten wünschen.
Die Deutsche Angestelltenversicherung hat in der Vergangenheit mit dem geringsten Verwaltungskostensatz gearbeitet. Sie hat es in vorbildlicher Wëise verstanden, durch die Einrichtung der Vertrauensmänner einen sehr zuverlässigen, arbeits- willigen ehrenamtlichen Beratungs- und Betreuungsstab für die Versicherten zu schaffen, und ich zweifle nicht daran, daß die Vertreterversammlung, wenn sie sich ihre Satzung nach dem Selbstverwaltungsgesetz schafft, zuerst daran gehen wird, die Voraussetzungen für die Schaffung eines solchen Vertrauensmännerstabes wieder zu sichern.
Aber nun ist mir gesagt worden, daß die Ziffer 5, Frau Kollegin Kalinke, noch einer Ergänzung bedürfe. Mir ist mitgeteilt worden, daß auch von der Arbeitsverwaltung in einer gewissen Zeit Beträge für die A. V. zur Verfügung gestellt wurden. Man müßte also unter Ziffer 5 noch den Buchstaben c) von der Arbeitsverwaltung anfügen, oder aber noch praktischer könnte man — ich überlasse es gern Ihnen als der Antragstellerin, das im Schlußwort vorzuschlagen — unter I sagen „über die Zuschüsse, die der Angestelltenversicherung gegeben wurden, unter getrennter Angabe nach den Quellen." Dann wäre alles erfaßt.
Ich möchte also wünschen, daß hier nicht etwa wieder eine grundsätzliche Streitfrage über die selbständige Versicherungsanstalt für eine wertvolle Berufsschicht entsteht und auch nicht etwa eine Debatte über die Zweckmäßigkeit einer dezentralen oder einer zentralen Verwaltung einsetzt. Die Vergangenheit hat bewiesen, daß in der Angestelltenversicherung die Rentenversicherungsaufgabe zuverlässig, billig und mit Erfolg für diese Berufsschicht durchgeführt worden ist. Deshalb werden wir dem Antrag zustimmen.