Rede von
Josef
Arndgen
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Abgeordneten der Regierungskoalition hatten an sich nicht die Absicht, zu diesem Antrag zu sprechen, weil der Vorschlag des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen bereits so deutlich das Wollen des Hauses unterstrichen hat, daß sie glaubten, zu diesem Thema nichts mehr sagen zu müssen. Nachdem aber der Herr Abgeordnete Renner im Brustton der Überzeugung hier klarzumachen versucht hat, daß allein das kommunistische, das sowjetische System soziale Gesinnung in Erbpacht genommen habe, ist es doch notwendig, hierzu etwas zu sagen.
Meine Damen und Herren! Es ist festgestellt worden, daß in den Gebieten, wo dieses System die Macht in Händen hat, diese „soziale Gesinnung" noch keinen Niederschlag in der Gesetzgebung gefunden hat.
Ich habe die Verordnung der Sowjetzone über Zahlung von Renten an Kriegsinvaliden vor mir liegen. In § 2 dieses Gesetzes ist gesagt, daß nur derjenige Anspruch auf eine Kriegsbeschädigtenrente hat, der zu 662/3% erwerbsunfähig ist.
Nach unseren bisherigen Bestimmungen hier im Westen und nach dem Bundesversorgungsgesetz bekommt schon derjenige eine Rente, der mindestens 30 % erwerbsgemindert ist.
Der Herr Abgeordnete Renner hat vom „Hunger der Kriegsopfer" gesprochen.
Diesen Ausspruch, Herr Abgeordneter Renner, hätten Sie so laut in die Welt hineinschreien müssen, daß er drüben in der Ostzone gehört worden wäre. Denn die Renten, die an Kriegsopfer in der Ostzone nach § 5 Abs. 3 dieses Ostzonen-Kriegsbeschädigtengesetzes, gezahlt werden dürfen, — —
— Herr Renner, das klingt Ihnen offenbar sehr unangenehm in den Ohren. Es gibt ein OstzonenKriegsbeschädigtengesetz. Die Renten dürfen einschließlich aller Kinderzuschläge 90 Mark im Monat nicht übersteigen!