Rede von
Thea
Arnold
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In dem uns vorliegenden Antrag der KPD Drucksache Nr. 1646 liest man, daß die Regierung verpflichtet werden soll, bis spätestens 15. Dezember allen rentenberechtigten Kriegsversehrten des Bundesgebietes Vorschüsse auf ihre Renten zu leisten. So ganz unbekümmert um das Wie und Was und Wann sind dann hier Pflichtzahlen aus dem Ärmel geschüttelt, so daß man doch sehr den Eindruck gewinnen kann, daß dieser Antrag nur aus dem Fenster herausgesprochen ist. Die KPD dürfte wissen, daß gerade das Kriegsopfergesetz wegen der großen Differenzierung der Betroffenen eines der schwierigsten und kompliziertesten Gesetze ist, die wir haben, daß wir, um es auszuführen, einen ganz eingespielten und geschulten Beamtenstab haben müssen, der nicht nur die 90 Paragraphen des Gesetzes kennt, sondern ein großes psychologisches Einfühlungsvermögen besitzt und ein Talent zu einer gütigen Betreuung der versehrten Menschen. Das macht die Durchführung des Gesetzes natürlich nicht leichter. Also so einfach, wie die KPD sich dies vorgestellt hat, geht es nicht.
Nun hat der Herr Arbeitsminister uns im Ausschuß feierlich erklärt, daß sich das Kabinett schon bei seiner Beratung einig war, daß das Kriegsopfergesetz so ausgeführt werde, wie es am 19. Oktober vom Bundestag einstimmig angenommen wurde. Wenn es infolge fremdsprachlicher Schwierigkeiten mit Verzögerung den Hohen Kommissaren in der vorigen Woche eingereicht wurde, so geschah es, wie der Herr Arbeitsminister sagte, mit dem Wunsche, daß die Renten baldmöglichst ausgezahlt werden sollten. Durch eine Verzögerung würde der Regierung ja auch gar kein Vorteil erwachsen, denn die Verpflichtung zur rückwirkenden Zahlung bis zum 1. Oktober würde der Regierung ja doch bleiben.
Sehr erfreulich war dann auch die Erklärung, daß die finanzielle Deckung für das Gesetz vorhanden sei, und ich glaube, daß wir diesen feierlichen Erklärungen des Herrn Bundesarbeitsministers doch Vertrauen entgegenbringen können. Ich nehme auch an, daß die Kriegsversehrten selber diese korrekte Lösung lieber sehen, als daß ihnen unnötige Laufereien aufgebürdet werden, die bei all den Ab- und Aufrechnungen in einer Teilzahlung der Rentenbezüge wohl unvermeidlich sind.
Die Zentrumsfraktion ist nun der Meinung, daß die volle Rente laut Versorgungsgesetz so schnell wie eben möglich nach der Verabschiedung des Gesetzes durch die Hohe Kommission ausgezahlt wird. Sollte aber wider Erwarten dennoch aus irgendeinem Grunde eine Verzögerung eintreten müssen, dann allerdings muß der großen Not der Kriegsversehrten und ihrer Hinterbliebenen gedacht werden; dann müssen durch irgendwelche Teilzahlung oder durch andere Beschlüsse die den Kriegsrentenempfängern zustehenden Summen sofort gezahlt werden. Die Zentrumspartei bittet die Regierung,
dieser Sache ihre vollste Aufmerksamkeit zuzuwenden und alles daranzusetzen, daß die Kriegsversehrten sehr bald in den Genuß ihrer Bezüge kommen.
Den Antrag der KPD lehnt die Zentrumsfraktion in dieser Form ab.