Schon bevor der Antrag Drucksache Nr. 1646 dem Hause zugeleitet wurde, hatte sich das Bundesarbeitsministerium mit der Frage beschäftigt, ob und wie Vorauszahlungen aus dem Bundesversorgungsgesetz an die Berechtigten erfolgen können. Diese Frage ist dann von den Vertretern des Bundesarbeitsministeriums mit Vertretern der Länder und auch mit dem Beirat, den sich das Bundesarbeitsministerium für Kriegsopferfragen zugeordnet hat, eingehend beraten worden. Bei diesen Beratungen kam man zu der Auffassung, daß eine Vorauszahlung im jetzigen Moment nicht möglich sei, und zwar einmal aus rechtlichen Gründen, denn aus einem Gesetz, das an sich noch nicht rechtens ist, kann schlechterdings nicht irgendwie eine Vorauszahllung geleistet werden. Des weiteren war man in diesen Gremien der Auffassung, daß auch die Verwaltungsaufgaben, die notwendig sind, um diese Vorauszahlung zu leisten, derartig umfangreich seien, daß es kaum möglich wäre, vor Weihnachten noch irgendwie Vorauszahlungen durchzuführen. Obwohl die Kriegsopferorganisationen recht gerne damit einverstanden gewesen wären, wenn noch vor Weihnachten Vorschußzahlungen aus dem Versorgungsgesetz erfolgt wären, haben sie doch eingesehen, daß diese rechtlichen und Verwaltungsschwierigkeiten derart sind, daß es vielleicht besser wäre, wenn alles getan und wenn alles vorbereitet würde, damit die endgültigen Bescheide aus dem Recht des Versorgungsgesetzes so schnell wie möglich ausgestellt würden und damit die Berechtigten endgültig in den Genuß ihrer Renten kommen. Diesen Auffassungen, die uns im Ausschuß mitgeteilt wurden, hat sich auch der Ausschuß angeschlossen.
Allerdings darf nicht verkannt werden, daß in den letzten Wochen unter den Kriegsopfern und denjenigen, für die dieses Versorgungsgesetz geschaffen wurde, eine gewisse Unruhe eingerissen ist, eine Unruhe deswegen, weil Gerüchte im Umlauf sind, daß die Bundesregierung auch dann, wenn die Hohe Kommission diesem Gesetz zustimmen würde, von ihrem Einspruchsrecht, das ihr auf Grund des Art. 113 des Grundgesetzes zustehe, Gebrauch machen würde. Diese Gerüchte haben auch in der Presse ihren Niederschlag gefunden.
Um nun hier Klarheit zu bekommen, hat der Ausschuß für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen den Herrn Bundesarbeitsminister zu der 41. Sitzung gebeten, um eine Erklärung zu der Frage, die gerüchtweise durch die Lande geht, zu erhalten. Der Herr Bundesarbeitsminister hat in dieser Sitzung sinngemäß folgendes erklärt. Die Bundesregierung sei gewillt, gleich nach Ablauf der Einspruchsfrist, die der Hohen Alliierten Kommission gegeben sei, alles zu tun, damit dieses Gesetz auch verkündet und verabschiedet werde. Mit dieser Erklärung sind dann auch die Besorgnisse, die im Kriegsopferausschuß herrschten, beseitigt worden. Der Kriegsopferausschuß kam zu der Auffassung, daß, wie ich eingangs schon sagte, von der Regierung verlangt werden muß, daß nun aber auch alle Hebel angesetzt werden, damit die Vorbereitungen, die notwendig sind, um die Kriegsopfer recht bald in den Genuß der Leistungen zu bringen, in Angriff genommen werden.
Der Kriegsopferausschuß hat daher zunächst einmal seinen Vorsitzenden beauftragt, mit dem Vorsitzenden des Haushaltsausschusses Verbindung aufzunehmen, damit die Anträge, die seitens der Regierung und seitens des Bundesfinanzministers dem Haushaltsausschuß vorgelegt werden, um die Stellenpläne und die Einrichtungen, die notwendig sind, das Versorgungsgesetz praktisch durchzuführen, auf dem Wege der Vorwegbewilligung verabschiedet werden.
Des weiteren hat der Ausschuß beschlossen, den Antrag der KPD-Fraktion auf Drucksache Nr. 1646 umzuformen und Ihnen folgende Empfehlung zu unterbreiten. Diese Empfehlung ist in einen Beschluß gefaßt, dem auch der Haushaltsausschuß in seiner Sitzung, die heute morgen stattfand, zustimmte. Sie hat folgenden Wortlaut:
Nachdem die Bundesregierung in der 41. Sitzung des Ausschusses für Kriegsopfer-und Kriegsgefangenenfragen die verbindliche Erklärung abgegeben hat, das Bundesversorgungsgesetz nach Rückgabe durch die Hohen Alliierten Kommissare sofort in Kraft zu setzen, wird die Bundesregierung beauftragt, unverzüglich alle Maßnahmen zu ergreifen, um eine schnelle Auszahlung der neuen Rentenbezüge sicherzustellen, eventuell durch Abschlagszahlungen an diejenigen Kreise der Kriegsopfer, die ganz oder überwiegend auf die Bezüge aus dem Bundesversorgungsgesetz angewiesen sind.
Ich habe seitens des Ausschusses für Kriegsopfer-und Kriegsgefangenenfragen den Auftrag, Ihnen zu
empfehlen, diesen Beschluß als Beschluß des Bundestages zu erklären.