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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 106. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1950 3913 106. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 3914D, 3925C, 3937D, 3981D Unfall des Abg. Schmidt (Bayern) 3914D Beitritt der Abg. Dr. Dorls und Dr. Richter (Niedersachsen) als Gäste zur Fraktion der WAV 3915A Ordnungsruf des Präsidenten gegen den Abg. Mellies wegen eines Zurufs in der 105. Sitzung 3915A Stellungnahme des Deutschen Bundesrats zu den Gesetzen zur Verlängerung der Geltungsdauer des Preisgesetzes 3915B Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienste des Bundes stehenden Personen vom 17. Mai 1950 3915B Änderung der Tagesordnung 3915B Interpellation der Abg. Dr. Edert, Frau Krahnstöver, Dr. Oellers, Wittenburg u. Gen. betr. Umsiedlung von Heimatvertriebenen aus Schleswig-Holstein (Nr. 1512 der Drucksachen) in Verbindung mit der der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsiedlung von Heimatvertriebenen aus den Ländern Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein (Nr. 1618 der Drucksachen) 3915C .Zur Sache: Dr. Edert (CDU-Hosp.), Interpellant 3915C Ekstrand (SPD), Antragsteller . . 3918A Dr. Bartram, Ministerpräsident von Schleswig-Holstein 3919C Albertz, niedersächsischer Minister für Vertriebene 3920B Dr. Seelos (BP) 3921C Tichi (BHE) 3922C Farke (DP) 3923D Kuntscher (CDU) 3924B Renner (KPD) 3925D Clausen (SSW) 3927A Frommhold (DRP) 3928B Goetzendorff (DRP-Hosp.) 3928D Dr. Lukaschek, Bundesminister für Angelegenheiten der Vertriebenen 3929A Dr. Trischler (FDP) 3931A Reitzner (SPD) 3931B Brookmann (CDU) 3932C Wittmann (WAV) 3933C Persönliche Bemerkungen: Dr. Baumgartner (BP) 3935A Clausen (SSW) 3935C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend das Abkommen über die Gründung einer Europäischen Zahlungsunion vom 19. September 1950 (Nr. 1655 der Drucksachen) 3935D Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) (zur Geschäftsordnung) 3935D Blücher, Bundesminister für den Marshallplan 3936B Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Groß-Berlin (West) (Nr. 1611 der Drucksachen) 3937D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3938 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes (Nr. 1654 der Drucksachen) 3938B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3938B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Finanzausgleich unter den Ländern im Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1634 der Drucksachen) 3939C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3939C Lausen (SPD) 3944C Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . 3945C Neuburger (CDU) 3946D Eickhoff (DP) 3947C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (Nr. 1680 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Belastung des Straßenverkehrs (Nr. 1588 der Drucksachen) 3947D Dr. Wellhausen (FDP) (zur Geschäftsordnung) 3947D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3948A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Fideikommiß- und Stiftungsrechts (Nr. 1674 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1698 der Drucksachen) . . . 3948B Dr. Greve (SPD), Berichterstatter . 3948B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Wiedererhebung der Beförderungssteuer im Möbelfernverkehr und im Werkfernverkehr und zur Änderung von Beförderungsteuersätzen (Nrn. 1214, 1420 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 1616 der Drucksachen) 3948D Junglas (CDU), Berichterstatter . 3948D Dr. Bertram (Z) 3949D, 3951B Rademacher (FDP) 3950B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3950D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen (26. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Vorschußzahlungen auf das Bundesversorgungsgesetz (Nrn. 1699, 1646 der Drucksachen) 3952B Arndgen (CDU), Berichterstatter . 3952B, 3957C Frau Arnold (Z) 3953A Renner (KPD) 3953C Storch, Bundesminister für Arbeit 3955B Bazille (SPD) 3956B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Steuersatz für Ärzte, Zahnärzte und Dentisten (Nrn. 1496, 455 der Drucksachen) 3958A Dr. Bertram (Z), Berichterstatter . 3958A Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Richter (Niedersachsen) u. Gen. betr. Notstandsgebiet Wilhelmshaven (Nrn. 1523, 584 der Drucksachen) 3958D Schoettle (SPD), Berichterstatter . 3958D Cramer (SPD) 3959B von Thadden (DRP) . . . . 3960D, 3963A Gundelach (KPD) 3961B Bahlburg (DP) 3961D Kuntscher (CDU) 3962B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Vorlage eines Gesetzes zur Beschäftigung und Fachausbildung der .schulentlassenen Jugend (Nrn. 1641, 900 der Drucksachen) . 3963B Blachstein (SPD), Berichterstatter 3963C Berlin (SPD) 3963D D. Mende (FDP) 3964C Beratung des Antrags der Fraktion des Zentrums betr. Dotationen aus der Nazizeit (Nr. 1592 der Drucksachen) 3965A Dr. Reismann (Z), Antragsteller . 3965B Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (Nr. 1609 der Drucksachen) . . 3966B Frau Kalinke (DP), Antragstellerin . 3966B, 3971D Storch, Bundesminister für Arbeit . 3968C Degener (CDU) 3970A Richter (Frankfurt) 3970C Bericht des Untersuchungsausschusses Nr. 40 über den Antrag der Fraktion der BP betr. Überprüfung der bisherigen Einfuhren in das Vereinigte Wirtschaftsgebiet und in das Gebiet der Bundesrepublik (Nrn. 381 u. 1596 der Drucksachen) 3915B, 3973B Kriedemann (SPD), Berichterstatter . 3973B, 3977B Dr. Baumgartner (BP) 3974D Dr. Horlacher (CSU) 3979C Strauß (CSU) 3980A Lange (SPD) 3980C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Nr. 1677 der Drucksachen) 3981C Nächste Sitzung 3981D Die Sitzung wird um 9 Uhr 33 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Helmut Bertram


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Der Gesichtspunkt der Gleichmälligkeit der Besteuerung ist nicht ganz zutreffend geschildert worden. Es ist so, daß der Werkfernverkehrsunternehmer auch anderen Beschränkungen unterliegt. Er ist insbesondere nicht berechtigt, Rückfracht zu befördern. Er ist also wirtschaftlich gesehen schlechter gestellt als der gewerbliche Güterfernverkehrsunternehmer. Die Gleichmäßigkeit der Besteuerung ist — auch rechtlich gesehen
    — auch insofern nicht gewährleistet, als man hier nicht einen effektiven Erlös besteuert, sondern tatsächlich von rein fiktiven Durchschnittssätzen ausgeht, die bei dem einen eine wesentlich höhere Belastung als bei dem gewerblichen Güterfernverkehr hervorrufen können und bei dem andern eine wesentlich niedrigere Belastung, weil eben die Art der beförderten Güter bei dem Werkfernverkehr durchaus schwanken kann und durch den Durchschnittssatz eine ungleichmäßige Besteuerung in zahlreichen Fällen -- in allen den Fällen. in denen der Tar'f niedriger liegt als der Durchschnittssatz
    — hervorgerufen wird. Der Weg, den der Gesetzentwurf gehen will, um einen sogenannten Selbstverbrauch zu besteuern, ist meines Erachtens nicht gangbar; er verstößt gegen den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung.
    Es kommt hinzu, daß die Tonnage, die dem Werkfernverkehr zur Verfügung steht, in ihrer Verkehrsspitze notwendigerweise außerordentlich gering ist. Gerade in diesem Herbst haben wir es erlebt, wie dringend notwendig die zahlreichen'Lastkraftwagen gewesen sind, um die Waren und Güter befördern zu können, die im gewerblichen Verkehr von der Bundesbahn. nicht befördert werden konnten. Wir sind also auch wirtschaftspolitisch daran interessiert, den Werkfernverkehr nicht unnötig zu belasten und dahin zu kommen, daß der Werkfernverkehr künstlich eingeschränkt wird.
    Das letzte Argument, das der Herr Bundesfinanzminis vorbrachte, ist nicht ganz zutreffend. In § 1 des Beföruerungssteuergesetzes vom Jahre 1926 ist ganz allgemein von der Beförderung von Personen und Gütern die Rede. Im Jahre 1936 bei der Ausdehnung auf den Werkfernverkehr hat man dann eben diesen Umweg eingeschlagen, daß man von einem solchen fingierten Durchschnittserlös bei der Durenführungsverordnung ausgegangen ist. Aber im dritten Reich ist man ja nicht besonders wählerisch in der Form der Gesetzgebung gewesen; man hat es sich damals sehr leicht gemacht. Wir sollten es uns heute nicht so leicht machen. Wir sollten uns ernstlich überlegen, ob wir hier einen Weg einschiagen wollen, der meines Erachtens aus wirtschaftspolitischen, aber auch aus steuerrechtlichen Gründen nicht beschritten werden kann.


Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung.

(Abg. Rademacher: Ich hatte mich zum Wort gemeldet!)

— Es lagen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich habe die Aussprache geschlossen. Ich kann nur auf Wortmeldungen reagieren, die mir vorliegen.

(Zuruf rechts: Sie haben aber eben auch eine Ausnahme gemacht!)

— Da war die Aussprache noch nicht geschlossen. Deshalb habe ich diese Ausnahme zugelassen. Aber ich kann nicht neue Wortmeldungen zulassen, nachdem die Aussprache geschlossen ist.
Wir kommen also zur Abstimmung. Ich rufe auf den § 1. Dazu liegt ein Abänderungsantrag der Fraktion des Zentrums, Ziffer 1 des Umdrucks Nr. 36, vor. Ich bitte die Damen und Herren, die für diesen Abänderungsantrag stimmen wollen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letztere war die Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Ich bitte nunmehr die Damen und Herren, die für den § 1 mit den vom Ausschuß vorgeschlagenen Änderungen stimmen wollen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit. § 1 ist angenommen.
Ich rufe auf § 2. Vom Berichterstatter ist vorgeschlagen worden, eine kleine redaktionelle Änderung vorzunehmen. Im zweiten Satz soll an Stelle der Worte: „der sonstigen Verkehre und Verkehrsmittel" gesagt werden: „des sonstigen Verkehrs und der Verkehrsmittel". Ich nehme an, daß das Haus mit dieser redaktionellen Änderung einverstanden ist. Ich bitte die Damen und Herren, die mit dieser Änderung für den § 2 nach der Ausschußvorlage stimmen wollen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit. Es ist so beschlossen.
§ 4 der Ausschußbeschlüsse. — Angenommen.
Ich rufe auf § 5: Dazu liegt der Abänderungsantrag der Fraktion des Zentrums auf Umdruck


(Vizepräsident Dr. Schäfer)

Nr. 36 Ziffer 2 vor. Ich bitte die Damen und Herren, die für diesen Abänderungsantrag stimmen wollen, eine Hand zu erheben. — Das ist zweifellos die Minderheit.

(Heiterkeit.)

Der Antrag ist abgelehnt. Ich glaube, ich brauche da keine Gegenprobe vornehmen zu lassen.
Ich lasse nunmehr über § 5 in der Fassung der Ausschußvorlage abstimmen und bitte die Damen und Herren, die dafür stimmen wollen, eine Hand zu erheben. — Das ist zweifellos die Mehrheit. Es ist so beschlossen.
§ 6, — Einleitung und Überschrift. Ich bitte die Damen und Herren, die dafür stimmen wollen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit. Es ist so beschlossen. Damit ist das Gesetz in zweiter Beratung angenommen.
Ich eröffne die
dritte Beratung.
Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetz in der in der zweiten Beratung angenommenen Fassung zustimmen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. -- Gegen eine kleine Minderheit ist das Gesetz damit in dritter Beratung angenommen.
Meine Damen und Herren, ich bin gebeten worden, bekanntzugeben, daß der Ausschuß für Beamtenrecht um 15 Uhr 30 im Zimmer 10 zusammentritt.
Ich rufe auf Punkt 9 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen (26. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betreffend Vorschußzahlungen auf das Bundesversorgungsgesetz (Nrn. 1699, 1646 der Drucksachen).
Das Wort zur Berichterstattung hat Herr Abgeordneter Arndgen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Josef Arndgen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Schon bevor der Antrag Drucksache Nr. 1646 dem Hause zugeleitet wurde, hatte sich das Bundesarbeitsministerium mit der Frage beschäftigt, ob und wie Vorauszahlungen aus dem Bundesversorgungsgesetz an die Berechtigten erfolgen können. Diese Frage ist dann von den Vertretern des Bundesarbeitsministeriums mit Vertretern der Länder und auch mit dem Beirat, den sich das Bundesarbeitsministerium für Kriegsopferfragen zugeordnet hat, eingehend beraten worden. Bei diesen Beratungen kam man zu der Auffassung, daß eine Vorauszahlung im jetzigen Moment nicht möglich sei, und zwar einmal aus rechtlichen Gründen, denn aus einem Gesetz, das an sich noch nicht rechtens ist, kann schlechterdings nicht irgendwie eine Vorauszahllung geleistet werden. Des weiteren war man in diesen Gremien der Auffassung, daß auch die Verwaltungsaufgaben, die notwendig sind, um diese Vorauszahlung zu leisten, derartig umfangreich seien, daß es kaum möglich wäre, vor Weihnachten noch irgendwie Vorauszahlungen durchzuführen. Obwohl die Kriegsopferorganisationen recht gerne damit einverstanden gewesen wären, wenn noch vor Weihnachten Vorschußzahlungen aus dem Versorgungsgesetz erfolgt wären, haben sie doch eingesehen, daß diese rechtlichen und Verwaltungsschwierigkeiten derart sind, daß es vielleicht besser wäre, wenn alles getan und wenn alles vorbereitet würde, damit die endgültigen Bescheide aus dem Recht des Versorgungsgesetzes so schnell wie möglich ausgestellt würden und damit die Berechtigten endgültig in den Genuß ihrer Renten kommen. Diesen Auffassungen, die uns im Ausschuß mitgeteilt wurden, hat sich auch der Ausschuß angeschlossen.
    Allerdings darf nicht verkannt werden, daß in den letzten Wochen unter den Kriegsopfern und denjenigen, für die dieses Versorgungsgesetz geschaffen wurde, eine gewisse Unruhe eingerissen ist, eine Unruhe deswegen, weil Gerüchte im Umlauf sind, daß die Bundesregierung auch dann, wenn die Hohe Kommission diesem Gesetz zustimmen würde, von ihrem Einspruchsrecht, das ihr auf Grund des Art. 113 des Grundgesetzes zustehe, Gebrauch machen würde. Diese Gerüchte haben auch in der Presse ihren Niederschlag gefunden.
    Um nun hier Klarheit zu bekommen, hat der Ausschuß für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen den Herrn Bundesarbeitsminister zu der 41. Sitzung gebeten, um eine Erklärung zu der Frage, die gerüchtweise durch die Lande geht, zu erhalten. Der Herr Bundesarbeitsminister hat in dieser Sitzung sinngemäß folgendes erklärt. Die Bundesregierung sei gewillt, gleich nach Ablauf der Einspruchsfrist, die der Hohen Alliierten Kommission gegeben sei, alles zu tun, damit dieses Gesetz auch verkündet und verabschiedet werde. Mit dieser Erklärung sind dann auch die Besorgnisse, die im Kriegsopferausschuß herrschten, beseitigt worden. Der Kriegsopferausschuß kam zu der Auffassung, daß, wie ich eingangs schon sagte, von der Regierung verlangt werden muß, daß nun aber auch alle Hebel angesetzt werden, damit die Vorbereitungen, die notwendig sind, um die Kriegsopfer recht bald in den Genuß der Leistungen zu bringen, in Angriff genommen werden.
    Der Kriegsopferausschuß hat daher zunächst einmal seinen Vorsitzenden beauftragt, mit dem Vorsitzenden des Haushaltsausschusses Verbindung aufzunehmen, damit die Anträge, die seitens der Regierung und seitens des Bundesfinanzministers dem Haushaltsausschuß vorgelegt werden, um die Stellenpläne und die Einrichtungen, die notwendig sind, das Versorgungsgesetz praktisch durchzuführen, auf dem Wege der Vorwegbewilligung verabschiedet werden.
    Des weiteren hat der Ausschuß beschlossen, den Antrag der KPD-Fraktion auf Drucksache Nr. 1646 umzuformen und Ihnen folgende Empfehlung zu unterbreiten. Diese Empfehlung ist in einen Beschluß gefaßt, dem auch der Haushaltsausschuß in seiner Sitzung, die heute morgen stattfand, zustimmte. Sie hat folgenden Wortlaut:
    Nachdem die Bundesregierung in der 41. Sitzung des Ausschusses für Kriegsopfer-und Kriegsgefangenenfragen die verbindliche Erklärung abgegeben hat, das Bundesversorgungsgesetz nach Rückgabe durch die Hohen Alliierten Kommissare sofort in Kraft zu setzen, wird die Bundesregierung beauftragt, unverzüglich alle Maßnahmen zu ergreifen, um eine schnelle Auszahlung der neuen Rentenbezüge sicherzustellen, eventuell durch Abschlagszahlungen an diejenigen Kreise der Kriegsopfer, die ganz oder überwiegend auf die Bezüge aus dem Bundesversorgungsgesetz angewiesen sind.
    Ich habe seitens des Ausschusses für Kriegsopfer-und Kriegsgefangenenfragen den Auftrag, Ihnen zu


    (Arndgen)

    empfehlen, diesen Beschluß als Beschluß des Bundestages zu erklären.

    (Beifall.)