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ID0110605900

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    559. Gesetz.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 106. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1950 3913 106. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 3914D, 3925C, 3937D, 3981D Unfall des Abg. Schmidt (Bayern) 3914D Beitritt der Abg. Dr. Dorls und Dr. Richter (Niedersachsen) als Gäste zur Fraktion der WAV 3915A Ordnungsruf des Präsidenten gegen den Abg. Mellies wegen eines Zurufs in der 105. Sitzung 3915A Stellungnahme des Deutschen Bundesrats zu den Gesetzen zur Verlängerung der Geltungsdauer des Preisgesetzes 3915B Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienste des Bundes stehenden Personen vom 17. Mai 1950 3915B Änderung der Tagesordnung 3915B Interpellation der Abg. Dr. Edert, Frau Krahnstöver, Dr. Oellers, Wittenburg u. Gen. betr. Umsiedlung von Heimatvertriebenen aus Schleswig-Holstein (Nr. 1512 der Drucksachen) in Verbindung mit der der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsiedlung von Heimatvertriebenen aus den Ländern Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein (Nr. 1618 der Drucksachen) 3915C .Zur Sache: Dr. Edert (CDU-Hosp.), Interpellant 3915C Ekstrand (SPD), Antragsteller . . 3918A Dr. Bartram, Ministerpräsident von Schleswig-Holstein 3919C Albertz, niedersächsischer Minister für Vertriebene 3920B Dr. Seelos (BP) 3921C Tichi (BHE) 3922C Farke (DP) 3923D Kuntscher (CDU) 3924B Renner (KPD) 3925D Clausen (SSW) 3927A Frommhold (DRP) 3928B Goetzendorff (DRP-Hosp.) 3928D Dr. Lukaschek, Bundesminister für Angelegenheiten der Vertriebenen 3929A Dr. Trischler (FDP) 3931A Reitzner (SPD) 3931B Brookmann (CDU) 3932C Wittmann (WAV) 3933C Persönliche Bemerkungen: Dr. Baumgartner (BP) 3935A Clausen (SSW) 3935C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend das Abkommen über die Gründung einer Europäischen Zahlungsunion vom 19. September 1950 (Nr. 1655 der Drucksachen) 3935D Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) (zur Geschäftsordnung) 3935D Blücher, Bundesminister für den Marshallplan 3936B Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Groß-Berlin (West) (Nr. 1611 der Drucksachen) 3937D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3938 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes (Nr. 1654 der Drucksachen) 3938B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3938B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Finanzausgleich unter den Ländern im Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1634 der Drucksachen) 3939C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3939C Lausen (SPD) 3944C Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . 3945C Neuburger (CDU) 3946D Eickhoff (DP) 3947C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (Nr. 1680 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Belastung des Straßenverkehrs (Nr. 1588 der Drucksachen) 3947D Dr. Wellhausen (FDP) (zur Geschäftsordnung) 3947D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3948A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Fideikommiß- und Stiftungsrechts (Nr. 1674 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1698 der Drucksachen) . . . 3948B Dr. Greve (SPD), Berichterstatter . 3948B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Wiedererhebung der Beförderungssteuer im Möbelfernverkehr und im Werkfernverkehr und zur Änderung von Beförderungsteuersätzen (Nrn. 1214, 1420 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 1616 der Drucksachen) 3948D Junglas (CDU), Berichterstatter . 3948D Dr. Bertram (Z) 3949D, 3951B Rademacher (FDP) 3950B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3950D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen (26. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Vorschußzahlungen auf das Bundesversorgungsgesetz (Nrn. 1699, 1646 der Drucksachen) 3952B Arndgen (CDU), Berichterstatter . 3952B, 3957C Frau Arnold (Z) 3953A Renner (KPD) 3953C Storch, Bundesminister für Arbeit 3955B Bazille (SPD) 3956B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Steuersatz für Ärzte, Zahnärzte und Dentisten (Nrn. 1496, 455 der Drucksachen) 3958A Dr. Bertram (Z), Berichterstatter . 3958A Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Richter (Niedersachsen) u. Gen. betr. Notstandsgebiet Wilhelmshaven (Nrn. 1523, 584 der Drucksachen) 3958D Schoettle (SPD), Berichterstatter . 3958D Cramer (SPD) 3959B von Thadden (DRP) . . . . 3960D, 3963A Gundelach (KPD) 3961B Bahlburg (DP) 3961D Kuntscher (CDU) 3962B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Vorlage eines Gesetzes zur Beschäftigung und Fachausbildung der .schulentlassenen Jugend (Nrn. 1641, 900 der Drucksachen) . 3963B Blachstein (SPD), Berichterstatter 3963C Berlin (SPD) 3963D D. Mende (FDP) 3964C Beratung des Antrags der Fraktion des Zentrums betr. Dotationen aus der Nazizeit (Nr. 1592 der Drucksachen) 3965A Dr. Reismann (Z), Antragsteller . 3965B Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (Nr. 1609 der Drucksachen) . . 3966B Frau Kalinke (DP), Antragstellerin . 3966B, 3971D Storch, Bundesminister für Arbeit . 3968C Degener (CDU) 3970A Richter (Frankfurt) 3970C Bericht des Untersuchungsausschusses Nr. 40 über den Antrag der Fraktion der BP betr. Überprüfung der bisherigen Einfuhren in das Vereinigte Wirtschaftsgebiet und in das Gebiet der Bundesrepublik (Nrn. 381 u. 1596 der Drucksachen) 3915B, 3973B Kriedemann (SPD), Berichterstatter . 3973B, 3977B Dr. Baumgartner (BP) 3974D Dr. Horlacher (CSU) 3979C Strauß (CSU) 3980A Lange (SPD) 3980C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Nr. 1677 der Drucksachen) 3981C Nächste Sitzung 3981D Die Sitzung wird um 9 Uhr 33 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Hermann Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Der Ältestenrat hat für die Aussprache über diesen Gegenstand eine Gesamtredezeit von 60 Minuten vorgesehen. Ich nehme die Zustimmung des Hauses dazu an. — Wortmeldungen liegen aber nicht vor. Unter diesen Umständen kann ich die Aussprache als geschlossen ansehen.
    Es ist Überweisung an den Haushaltsausschuß und an den Ausschuß für Geld und Kredit vorgesehen, wobei der Haushaltsausschuß federführend ist. Ich bitte diejenigen, die der Überweisung zustimmen, die Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; es ist so beschlossen.
    Ich darf dann im Auftrag des Vorsitzenden des Ausschusses für Geld und Kredit mitteilen, daß als Sitzungssaal für die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Geld und Kredit und des Haushaltsausschusses am Donnerstag, dem 14. Dezember, 8 Uhr 30, das Zimmer 10 (Süd) vorgesehen ist. Ich bitte die Mitglieder der genannten Ausschüsse, von dieser Mitteilung Kenntnis zu nehmen.

    (Drucksache Nr. 1654)

    Das Wort zur Begründung hat der Herr Bundesminister der Finanzen.


Rede von Fritz Schäffer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach der Verordnung über die Erstreckung von Recht der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes auf dem Gebiet der Wertpapierbereinigung und des Kapitalverkehrs vom 12. Mai 1950 auf die Länder der französischen Besatzungszone liegt Ihnen heute der Entwurf des Ersten Ergänzungsgesetzes zum Wertpapierbereinigungsgesetz zur Beratung vor. Diesen Anlaß möchte ich benutzen, Sie kurz über den derzeitigen Stand der Wertpapierbereinigung zu unterrichten, deren Verlauf in erster Linie wegen ihrer großen wirtschaftlichen Bedeutung, aber auch deshalb von Interesse ist, weil hier sowohl in tatsächlicher als in rechtlicher Hinsicht Neuland betreten wird. Ich darf daran erinnern, daß die Wertpapierbereinigung das durch die Kriegs-und Nachkriegsereignisse empfindlich in Mitleidenschaft gezogene Wertpapierwesen wieder ordnen un insbesondere dazu führen soll, daß rechtmäßigen
Wertpapiereigentümern, denen durch die Schließung der Banken in der Ostzone und in Ost-Berlin die Verfügung über ihre Wertpapiere entzogen worden ist, neue Urkunden über ihre Rechte in die Hand gegeben werden, so daß sie über ihr Wertpapiervermögen wieder verfügen können.
Der große Umfang der Arbeit, die zur Erreichung dieses Zieles geleistet werden muß, wird bezüglich des rein technischen Verfahrens der Ausstellung und Ausgabe der neuen Einzelurkunden gut veranschaulicht, wenn man sich vor Augen hält, daß diese technischen Vorgänge letzten Endes eine Wiederholung aller bisherigen WertpapierEmissionen westdeutscher und westberliner Emittenten bedeuten. Dazu kommt aber noch die eingehende Prüfung aller geltend gemachten Ansprüche. Diese Arbeiten sind nach Sachverständigenschätzungen einschließlich der in Berlin zu bereinigenden Wertpapiere für Werte mit einem Reichsmark-Nennbetrag von rund 40 Milliarden zu leisten; davon entfallen etwa 27 Milliarden auf Aktien, deren Wert durch das Umstellungsgesetz nicht berührt worden ist, der Rest auf Schuldverschreibungen. Die Gesamtstückzahl der zu bereinigenden Wertpapiere läßt sich wegen der verschiedenen Stückelung der einzelnen Wertpapierarten auch schätzungsweise schwer angeben; aber schon bei Zugrundelegung eines sicherlich zu hoch angenommenen Durchschnittsbetrages von 1000 RM käme man zu einer Zahl von 40 Millionen Stück.
Die Mehrzahl dieser Wertpapiere ist für die Berechtigten nicht greifbar, weil die großen Bestände des Giro-Sammeldepots überwiegend in Ost-Berlin verwaltet wurden und auch sehr erhebliche Streifband-Depots dort lagerten. Hieraus ergaben sich gleichzeitig besondere rechtliche Schwierigkeiten, weil diese Wertpapiere, obwohl sie die in ihnen verbrieften Rechte verkörpern und nach sachenrechtlichen Grundsätzen übertragen werden können, für kraftlos erklärt werden mußten.
Es ist erfreulich, daß alle sich aus diesen Umständen und der Neuartigkeit dieses Gebietes ergebenden Schwierigkeiten bisher bewältigt werden konnten und die Wertpapierbereinigung so fortschreitet, wie es im Gesetz vorgezeichnet ist.
Hiernach beginnt das Wertpapier-Bereinigungsverfahren für die einzelnen Wertpapierarten mit einer Feststellung der zuständigen Kammer für Wertpapierbereinigung, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Bereinigung gegeben sind. Diese gerichtlichen Feststellungen sind inzwischen für rund 5500 verschiedene Wertpapierarten getroffen worden, so daß dieser Teil des Verfahrens als im wesentlichen abgeschlossen bezeichnet werden kann.
Das gleiche gilt für den zweiten Abschnitt der Wertpapierbereinigung, das Anmeldeverfahren. Wer Anspruch auf Eigentum oder Miteigentum an Wertpapieren einer zu bereinigenden Wertpapierart erhebt, muß sich einer Prüfung seines Rechts unterziehen. Inhaber effektiv vorhandener Stücke können die Ausstellung einer Lieferbarkeitsbescheinigung nach den „Richtlinien für die Bescheinigung der Lieferbarkeit von Wertpapieren" oder den entsprechenden Bestimmungen der Länder der französischen Besatzungszone beantragen und scheiden mit der Ausstellung der Lieferbarkeitsbescheinigung für das Prüfungsverfahren nach dem Wertpapierbereinigungsgesetz aus. Alle anderen Wertpapierbesitzer müssen ihre Rechte innerhalb einer Frist von sechs Monaten durch Vermittlung einer Anmeldestelle — im Bundesgebiet sind dies


(Bundesfinanzminister Schäffer)

sämtliche Kreditinstitute — anmelden. Befürchtungen, daß sich die Anmeldefrist, die im Interesse einer schnellen Abwicklung der Wertpapierbereinigung verhältnismäßig kurz bemessen worden ist, als unzureichend erweisen könnte, haben sich als unbegründet erwiesen; auch das Anmeldeverfahren ist planmäßig verlaufen und abgeschlossen.
Im Augenblick befindet sich die Wertpapierbereinigung in ihrem dritten Abschnitt, dem Prüfungsverfahren, vor dem Höhepunkt. Es handelt sich jetzt darum, daß die Entscheidungen über die Anmeldungen von den hierfür vorgesehenen Stellen möglichst schnell, aber doch der Sach- und Rechtslage entsprechend gefällt werden. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, daß die Anmeldungen erwartungsgemäß im allgemeinen den Betrag der Sammelurkunde nicht übersteigen, so daß in aller Regel also keine Kürzungen der anerkannten Rechte zu erwarten sein werden. In einzelnen Fällen haben sich zwar zunächst Überanmeldungen ergeben. Hier wird jedoch den Fehlerquellen nachgegangen, und das bisherige Ergebnis läßt hoffen, daß durch weitere Feststellungen irrtümlicher und unredlicher Anmeldungen auch diese Überanmeldungen beseitigt werden können.
In dem vorliegenden Gesetzentwurf wird zunächst die schon in der amtlichen Begründung zum Wertpapierbereinigungsgesetz angekündigte Einbeziehung der Wertpapiere solcher Aussteller, die ihren Sitz nach Inkrafttreten des Gesetzes in das Bundesgebiet verlegt haben, vollzogen.
In den §§ 3 und 4 ist zur Entlastung der Kammern für Wertpapierbereinigung die Entscheidungsbefugnis der Prüfstellen erweitert worden, soweit dies ohne Gefährdung des Prüfungsverfahrens geschehen konnte. Nach den zur Zeit geltenden Vorschriften müßten den Kammern für Wertpapierbereinigung im Bundesgebiet etwa 1 Million bis 1,2 Millionen Anmeldungen von den Prüfstellen zur Entscheidung vorgelegt werden. Selbst unter der Voraussetzung, daß die Zahl der Kammern im Bundesgebiet auf 50 erhöht wird, würden durchschnittlich immer noch über 20 000 Anmeldungen von jeder Kammer zu bearbeiten sein, was zu einer unerwünschten Verzögerung des Prüfungsverfahrens führen müßte. Die vorgeschlagene Erweiterung der Zuständigkeit der Prüfstellen wird demgegenüber eine Entlastung deß. Kammern von schätzungsweise 25 bis 30 % des Anfalls bringen und der Beschleunigung des Verfahrens dienen.
Im § 6 wird die in § 30 Abs. 3 des Gesetzes angekündigte Neuregelung der Entschädigung der Kammerbeisitzer durchgeführt. Dies muß jetzt geschehen, da die Beisitzer zur Durchführung des Prüfungsverfahrens für die Dauer von etwa zwei Jahren ihre Arbeitskraft fast ausschließlich ihrem Amt widmen müssen, und unter diesen Umständen geeignetes Personal sich gegen die bisher geringe Aufwandsentschädigung von höchstens 3 DM täglich nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung stellen läßt.
Erwähnt seien noch die §§ 2 und 9, in denen die geltenden Bestimmungen den besonderen Verhältnissen in einigen ausländischen Staaten angepaßt werden. Die übrigen Bestimmungen sind rein technischer Art. Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen hier über eine, wie es klingt, trockene Materie berichtet, aber über eine Materie, die sehr Arbeit macht und höchste volkswirtschaftliche Bedeutung hat.

(Frau Abg. Dr. Weber: Sehr richtig!)

Ich möchte das Hohe Haus bitten, auch solchen trockenen Materien seine Aufmerksamkeit zu widmen, wenn sie für die gesamte deutsche Wirtschaft von einer Bedeutung sind wie dieses Gesetz.

(Lebhafte Zustimmung in der Mitte.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Der Ältestenrat ist von der Auffassung ausgegangen, daß bei dieser ersten Beratung von einer Aussprache abgesehen werden kann. — Ich nehme die Zustimmung des Hauses an.
    Wir kommen daher zur Abstimmung. Es ist vorgeschlagen Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit als federführend und zur Ergänzung an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht. Ich bitte diejenigen, die mit diesem Antrag einverstanden sind, die Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit. Es ist so beschlossen.
    Ich rufe dann auf Punkt 5 der Tagesordnung: Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Finanzausgleich unter den Ländern im Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1634 der Drucksachen).
    Das Wort zur Begründung hat der Herr Bundesminister der Finanzen.