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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 105. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1950 3851 105. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 3853B, 3912D Anfrage Nr. 134 der Fraktion des Zentrums betr. Investitionsanforderungen des Bergbaus (Nrn. 1573 und 1668 der Drucksachen) 3853C Anfrage Nr. 109 der Abg. von Thadden, Dr. Richter u. Gen. betr. Silbersammlung deutscher Herkunft in New York (Nrn 1267 und 1632 der Drucksachen) 3853C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung (Nrn. 1632, 248, 444, 1354, 1424, 1521 der Drucksachen) 3854A Dr. Grieser, Staatssekretär im bayerischen Staatsministerium für Arbeit und soziale Fürsorge, Berichterstatter 3854A Ewers (FDP) (zur Geschäftsordnung) 3856B Beratung der Interpellation der Abg. Dr. Solleder, Dr. von Brentano und Fraktion der CDU/CSU betr. Frachterleichterung Ostbayern (Nr. 1462 der Drucksachen) . . 3856C Dr. Solleder (CSU), Interpellant 3856C, 3863D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3858A Freiherr von Aretin (BP) 3859B Dr. Zawadil (FDP) 3859C Behrisch (SPD) 3860B Müller (Frankfurt) (KPD) 3861C Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 3862A, 3864B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Fideikommiß- und Stiftungsrechts (Nr. 1674 der Drucksachen) 3865B Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 3865B Erste, zweite und dritte Beratung des Antrags der Abg. Dr. Dr. Müller (Bonn) u. Gen. betr. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Bewirtschaftungsnotgesetzes (Nr. 1683 der Drucksachen) 3853C, 3865C, 3876B Dr. Dr. Müller (Bonn), Antragsteller 3876B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Nrn. 1541 und 1685 der Drucksachen) 3853D, 3866A Pelster (CDU), Berichterstatter . . . 3866A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . .. . 3866D Dr. Bertram (Z) 3867A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Vereinbarung über den Warenverkehr und das Protokoll vom 17. August 1950 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Brasilien (Nr. 1509 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr. 1619 der Drucksachen) 3867D Dr. Weiß (CDU), Berichterstatter . 3867D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Heimarbeitsgesetzes (Nr. 1357 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nrn. 1543, zu 1543 der Drucksachen, Umdruck Nr. 28) 3869A Karpf (CSU), Berichterstatter 3869A, 3875B Frau Thiele (KPD) . . 3872C, 3873D, 3874A, B, C, D, 3875A Sabel (CDU) 3872D, 3873C Dr. Atzenroth (FDP) 3873A Erste, zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Verlängerung der Geltungsdauer des Preisgesetzes (Nr. 1626 der Drucksachen) 3865D, 3875D Naegel (CDU), Antragsteller . . . . 3875D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Eigentumsregelung in der Kohlen-, Eisen- und Stahlwirtschaft (Nr. 1549 der Drucksachen) 3876D, 3905A Schröter (CDU) (zur Geschäftsordnung) 3876D Henßler (SPD), Antragsteller . 3905A, 3911C Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . 3907B Willenberg (Z) 3908C Dr. Freiherr von Rechenberg (FDP) 3909A Ewers (DP) 3910B Harig (KPD) 3910C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Tichi gemäß Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 2. Oktober 1950 (Nr. 1504 der Drucksachen) . . . 3877A, 3882A Dr. von Merkatz (DP), Berichterstatter 3882A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Strauß gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Justiz vom 16. September 1950 (Nr. 1505 der Drucksachen) 3877A, 3878A Sassnick (SPD), Berichterstatter . . 3878B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität der Abg. Heiland u. Gen. gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 31. August 1950 (Nr. 1560 der Drucksachen) 3877B Kahn (CSU), Berichterstatter . . . 3877B, C Dr. Vogel (CDU) 3877B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Schäffer gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 12. September 1950 (Nr. 1562 der Drucksachen) 3877C, 3879A Bromme (SPD): als Berichterstatter 3879B als Abgeordneter 3881B Tichi (WAV) 3879D Kahn (CDU) 3880D von Thadden (DRP) 3881A Schröter (CDU) 3881C Goetzendorff (DRP-Hosp.) 3881D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Wirths gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 18. Juni 1950 (Nr. 1601 der Drucksachen) 3877D, 3882B Bromme (SPD), Berichterstatter . . . 3882C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Zawadil gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 18. Juni 1950 (Nr. 1602 der Drucksachen) 3877D Müller (Hessen) (SPD), Berichterstatter 3877D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Behrisch gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 18. Juni 1950 (Nr. 1603 der Drucksachen) 3878C Kahn (CSU), Berichterstatter . . . 3878D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Brunner gemäß Schreiben des Justizministers des Landes Nordrhein-Westfalen vom 13. Juli 1950 (Nr. 1604 der Drucksachen) 3878D Kahn (CSU), Berichterstatter . . . 3878D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Richter (Niedersachsen) gemäß Schreiben der Oberstaatsanwaltschaft Hannover vom 6. Januar 1950 und 27. Mai 1950 sowie Schreiben des Oberstaatsanwalts Oldenburg vom 8. Juni 1950 (Nr. 1608 der Drucksachen) 3882D Striebeck (SPD), Berichterstatter . 3882D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Ermächtigung des Bundestages zur Strafverfolgung gegen Ernst Willy Freitag und Ernst Maria Lang wegen Beleidigung einer gesetzgebenden Versammlung gemäß § 197 StGB (Nr. 1606 der Drucksachen) . 3883C Gengler (CDU), Berichterstatter . . 3883D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Arndt gemäß Schreiben des Redakteurs Gerst vom 13. Oktober 1950 (Nr. 1605 der Drucksachen) 3884B Dr. von Merkatz (DP), Berichterstatter 3884B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Goetzendorff gemäß Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 2. Februar 1950 und 27. Februar 1950 (Nr. 1607 der der Drucksachen) 3884C Striebeck (SPD), Berichterstatter . 3884D Beratung der Übersicht über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 22) . . . . 3884D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für ERP-Fragen (15. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. betr. ERP-Kredite für die Landwirtschaft (Nrn. 1452, 1093 der Drucksachen) 3876C, 3885A Dr. Pfleiderer (FDP), Berichterstatter 3885A Unterbrechung der Sitzung . . 3885B Beratung des Entwurfs einer Zweiten Durchführungsverordnung zum Ersten Teil des Soforthilfegesetzes (Nr. 1612 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Entwurfs einer Verordnung zur Ergänzung der Durchführungsverordnung zum Zweiten und Dritten Teil des Soforthilfegesetzes (Nr. 1613 der Drucksachen) 3885C Kunze (CDU), Berichterstatter . . 3885C Beratung der Entwürfe von Verordnungen über die Preise für Kohle und Stahl (Nrn. 1670, 1671, 1642 und 1643 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung der Anträge der Fraktion der KPD betr. Sicherung der deutschen Kohlenwirtschaft (Nr. 1642 der Drucksachen) und betr. Inlandspreise für Kohle und Stahl (Nr. 1643 der Drucksachen) . . 3853D, 3886B, 3887C Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 3886C, 3902A Harig (KPD), Antragsteller 3887C Lenz (CDU), Berichterstatter . . . 3889B Etzel (Duisburg) 3890B, 3904C Dr. Bleiß (SPD) 3893D, 3901C Dr. Preusker (FDP) 3895C Dr. Bertram (Z) 3898B Paul (Düsseldorf) (KPD) 3899C Loritz (WAV) 3900D Mellies (SPD) (zur Geschäftsordnung) 3902B Dr. Nölting (SPD) 3902C Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Innerdeutscher Handelsvertrag (Nr. 1551 der Drucksachen) 3911D Mellies (SPD) (zur Geschäftsordnung) 3911D Zur Geschäftsordnung: von Thadden (DRP) 3912A Nächste Sitzung 3912D Die Sitzung wird um 9 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Helmut Bertram


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gerade die Fragen der Fristen sind gestern abend im Finanzausschuß eingehend besprochen worden. Der Bundesrat tritt noch vor dem 15. einmal zusammen, und es ist möglich, dieses Gesetz, wenn wir es heute in zweiter und dritter Lesung annehmen, morgen dem Bundesrat vorzulegen. Es ist also dann durchaus möglich, daß das Gesetz noch vor Weihnachten in Kraft tritt. Ich kann mir nicht vorstellen, daß gerade bei dieser gesetzlichen Bestimmung die Hohen Kommissare ihre Einspruchsfrist sollten wahrnehmen wollen, sondern es ist wahrscheinlich, daß auch von dieser Seite her keinerlei Schwierigkeiten gemacht werden.
    Unter diesen Umständen sind die Bedenken, die der Herr Bundesfinanzminister hier hat vortragen lassen, glaube ich, nicht durchschlagend. Das hier vorgeschlagene Gesetz soll ja das Einkommensteuergesetz definitiv ändern. Es handelt sich also nicht nur um eine Regelung für das Jahr 1950, sondern auch für alle folgenden Jahre. Wir haben dann dieses leidige Kapitel, das den Bundestag nun schon seit über einem Jahr wieder und wieder beschäftigt hat und in dem eigentlich alle Fraktionen einig sind, definitiv abgeschlossen.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort wird weiterhin nicht gewünscht.
Wir müssen zunächst feststellen, in welcher Weise das Haus auf den Abänderungsantrag des Herrn Bundesfinanzministers reagieren will. Herr Staatssekretär, ich habe den Wortlaut von Ihnen noch nicht bekommen. Darf ich fragen, wie der Art. I beginnen sollte?

(Staatssekretär Hartmann: Darf ich noch einmal verlesen?)

— Bitte, Herr Staatssekretär!

(Staatssekretär Hartmann: In § 3 des Einkommensteuergesetzes — —!)

— Ich darf das aufnehmen:
In § 3 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes vom 29. April 1950 (BGBl. S. 93) wird folgende Ziffer 15 neu angefügt: —
und dann folgt der unveränderte Wortlaut des Ausschußantrages.
In Art. II heißt es:
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 15. November 1950 in Kraft. Diese Vorschrift findet
erstmalig Anwendung auf Zuwendungen in Geld, die von einem Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer in der Zeit vom 15. November 1950 bis 15. Januar 1951 aus Anlaß des Weihnachtsfestes (Neujahrstages) gezahlt werden.
Ich glaube, daß durch diese Formulierung die Bedenken des Herrn Kollegen Dr. Bertram ausgeräumt sind. Das macht deutlich, daß es sich um
eine endgültige Regelung handelt, die nur jetzt
erstmalig angewandt wird. — Ich darf annehmen,
daß das Haus mit den vorgeschlagenen Abänderungen, die technischer Art sind, einverstanden ist.

(Zustimmung.)

Das Wort wird dazu nicht gewünscht. Ich schließe die Besprechung in zweiter Lesung.
Ich lasse abstimmen über Art. I und II, Einleitung und Überschrift dieses Gesetzes. Ich bitte die Damen und Herren, die ihm zustimmen wollen, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Das ist einstimmig angenommen.
Ich schließe die zweite Beratung und eröffne die
dritte Beratung.
Das Wort wird nicht gewünscht.
Ich komme zur Schlußabstimmung über das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes.
Ich rufe auf Art. I und II, Einleitung und Überschrift. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Gesetz zuzustimmen wünschen, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Das Gesetz ist damit in der abgeänderten Fassung angenommen.
Inzwischen ist weder der Abgeordnete Dr. Müller noch der Abgeordnete Dr. Etzel eingetroffen.

(Abg. Dr. Wellhausen: Man kann sie doch holen lassen!)

— Ich bitte, das zu veranlassen!
Meine Damen und Herren, ich rufe dann zu-
nächst, da es noch nicht 12 Uhr ist, den Punkt 9
der Ihnen gedruckt vorliegenden Tagesordnung auf: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Vereinbarung über den Warenverkehr und das Protokoll vom 17. August 1950 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Brasilien (Nr. 1509 der Drucksachen);
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr. 1619 der Drucksachen).

(Erste Beratung: 101. Sitzung.)

Vom Ältestenrat ist vorgesehen, diesen Gesetzentwurf ohne Aussprache anzunehmen.
Berichterstatter ist der Herr Abgeordnete Dr. Weiß. Ich bitte den Herrn Abgeordneten, das Wort zu nehmen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Franz Weiß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Handelsvertragsverhandlungen mit den Vereinigten Staaten von Brasilien, die zum Abschluß des vorliegenden Abkommens geführt haben, wurden am 25. April d. J. in Rio de Janeiro begonnen und am 7. Juni 1950, also in der kurzen Zeit von sechs Wochen, zum Abschluß gebracht. Im allgemeinen dauern derartige Verhandlungen sechs Monate und mehr. Die Verhandlungen verliefen in einer sehr günstigen Atmosphäre; sie wurden seitens der brasilianischen Delegation in einem durchaus deutschfreundlichen Geist geführt. Dies soll auch an dieser Stelle anerkennend hervorgehoben werden.


    (Dr. Weiß)

    Das Handelsabkommen wird, wie es in der Begründung zu dem vorgelegten Gesetzenwurf heißt, deshalb als „Vereinbarung über den Warenverkehr" bezeichnet, weil dieses erste deutsche Vertragswerk nach dem zweiten Weltkrieg einerseits gewisse Fragen regelt, die zeitlich bedingten Charakter tragen, andererseits infolge der noch ungeklärten politischen und völkerrechtlichen Lage gewisse Fragen nicht regelt, die an sich in einen Handelsvertrag hineingehören, zum Beispiel das Konsularwesen und das Niederlassungsrecht.
    Das Einfuhr- und Ausfuhrvolumen beträgt bei diesem Abkommen auf jeder Seite 115 Millionen Dollar. Das sind etwa 5 °/o des Außenhandels der Bundesrepublik Deutschland im laufenden Jahr. Der Handelsverkehr zwischen den Vereinigten Staaten von Brasilien und der Bundesrepublik Deutschland soll, wie es in dem Art. 12 der Vereinbarung heißt, im Laufe der Zeit noch ausgebaut werden. Dazu bietet die Wirtschaft beider Länder große Möglichkeiten. Brasilien, ein Land von etwa 50 Millionen Einwohnern und einer Bodenfläche von 8,5 Millionen Quadratkilometern, hat große Rohstofflager, besonders an Eisenerzen und Ölen, sowie einen großen Holzreichtum in seinen allerdings noch nicht erschlossenen Landesteilen aufzuweisen. Die Landwirtschaft Brasiliens liefert wichtige Erzeugnisse, für die gerade in der Bundesrepublik Deutschland dringender Bedarf vorliegt. Für die von der brasilianischen Regierung angestrebte Industrialisierung des Landes und für das in einem Fünfjahresplan festgelegte Arbeitsprogramm zur Förderung von Volksgesundheit und Ernährung, Transportwesen und Energie werden Investitionsgüter benötigt, die die Bundesrepublik Deutschland zu liefern in der Lage ist, vor allem auch in einer Qualität, die den deutschen Waren auf dem Weltmarkt von jeher einen guten Absatz gesichert hat. So ergänzen sich die wirtschaftlichen Verhältnisse beider Länder in ausgezeichneter Weise, und bei der bereits erwähnten günstigen Einstellung Brasiliens Deutschland gegenüber ist eine rasche Steigerung des Handelsverkehrs zu erwarten. Beweise ihrer deutschfreundlichen Einstellung hat die brasilianische Regierung vor kurzem dadurch gegeben, daß sie ein Gesetz über die Freigabe der Vermögenswerte von Deutschen erlassen hat, die in Brasilien wohnen, weiterhin durch die wohlwollende Behandlung der deutschen Schutzrechte, der deutschen Einwanderung, des Reiseverkehrs.
    Die aus den Vereinigten Staaten von Brasilien nach der Bundesrepublik einzuführenden Waren umfassen einen Gesamtwert von 115 Millionen Dollar für den Zeitraum eines Jahres und im ganzen 50 verschiedene Produkte, und zwar 50 bis 60 % industrielle Rohstoffe und 30 bis 40% Ernährungsgüter. An erster Stelle steht Rohkaffee im Wert von 30 Millionen Dollar. Die brasilianische Regierung befürchtet allerdings, daß dieser Posten nicht voll abgenommen werden wird wegen der Belastung dieses Produktes durch Steuern und Zölle in Höhe von 11,60 DM je Kilogramm. An zweiter Stelle folgt Baumwolle im Wert von 25, Millionen Dollar. Infolge der ungünstigen letzten Ernte wird dieser Posten allerdings voraussichtlich nicht ganz geliefert werden; eine etwaige Fehlmenge wird von der nächsten Ernte nachgeliefert werden. Es folgen weiter an wichtigen Erzeugnissen Rinderhäute im Wert von 10 Millionen Dollar, Rohtabak und Sisal im Wert von je 5 Millionen Dollar, Holz und Eisenerze mit je 3 Millionen Dollar, Kakao und Mais mit je 4 Millionen Dollar.
    Bei weiterer Entwicklung der Landwirtschaft Brasiliens besteht gute Aussicht für eine stärkere Ausfuhr von Sojabohnen. Dies ist deshalb wichtig, weil die Einfuhr von Sojabohnen aus der Mandschurei in Wegfall gekommen ist und die Einfuhr aus den Vereinigten Staaten von Nordamerika aus Dollargründen erschwert ist. Auch mit verstärkten Reis- und Zuckerlieferungen kann in der Zukunft wohl gerechnet werden. Für Weizenausfuhr besteht zur Zeit keine Möglichkeit, da Brasilien selbst große Mengen Weizen aus Argentinien einführen muß.
    Die deutsche Ausfuhrliste umfaßt 164 Positionen aus den verschiedensten Gebieten, hauptsächlich der gewerblichen Wirtschaft. Erfreulicherweise erreicht die Ausfuhr an Fertigwaren in diesem Abkommen den Vorkriegsstand, während sie sich im Durchschnitt dieses Jahres bis jetzt erst bei 63 % der Gesamtausfuhr befindet. Unter den deutschen Ausfuhrwaren stehen, entsprechend den auf Erschließung des Landes gerichteten Bestrebungen der brasilianischen Regierung, Verkehrsmittel aller Art im Gesamtwert von 12 1/2 Millionen Dollar mit an erster Stelle. Einen großen Posten nehmen die Chemieerzeugnisse im Wert von 13,8 Millionen Dollar ein. Textilien werden im Wert von 5 Millionen Dollar ausgeführt.
    Die Warenlisten können nach Art. 4 der Vereinbarung in beiderseitigem Einvernehmen jederzeit geändert werden. Die Warenkontingente können nach Art. 3 je nach Lage herab- oder heraufgesetzt werden. Von den festgelegten Warenkontingenten sind vierteljährlich mindestens 25 % zur Ein- und Ausfuhr freizugeben. Die Vorlage von Ursprungszeugnissen kann nach Art. 5 der Vereinbarung verlangt werden.
    Für langfristige Vereinbarungen bleiben Ein- und Ausfuhrbewilligungen nach Art. 7 und 8 auch dann in Kraft, wenn die Vereinbarung außer Kraft getreten ist.
    Der Transitverkehr bedarf gemäß Art. 9 von Fall zu Fall besonderer Genehmigung.
    Das in Art. 10 erwähnte Zahlungsabkommen, das zwischen dem Banco do Brasil und der Bank deutscher Länder abgeschlossen wurde, sieht eine Kreditmarge von 10 % des Warenvolumens, also von 11,5 Millionen Dollar vor. Nach Erschöpfung des Kredits kann sofortige Bezahlung des überschießenden Betrages gefordert werden.
    Die in Art. 12 vorgesehenen gemischten Kommissionen sollen die Durchführung der Vereinbarung verfolgen und erleichtern sowie Vorschläge für den Ausbau des Handelsverkehrs machen.
    Es ist zu bgrüßen, daß in absehbarer Zeit in Brasilien eine deutsche Handelsvertretung errichtet werden soll, was zur Förderung des Warenverkehrs zwischen den beiden Ländern sicherlich wesentlich beitragen wird.
    Das Protokoll, das außer der Vereinbarung mit Gesetzeskraft veröffentlicht werden soll, schließt die westlichen Sektoren von Groß-Berlin in die Vereinbarung ein, außerdem enthält es eine umfassende Meistbegünstigung für Zölle und Steuern und die Seeschiffahrt beider Länder.
    Vereinbarung und Protokoll bleiben ein Jahr in Kraft und verlängern sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr, falls nicht 60 Tage vor Ablauf gekündigt wird.
    Der Bundesrat hat in seiner 37. Sitzung am 20. 10. dieses Jahres gemäß Art. 76 Abs. 2 des Grundgesetzes beschlossen, gegen den vorliegenden Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.


    (Dr. Weiß)

    Der Ausschuß für Außenhandel schlägt dem Hohen Hause vor, dem Gesetzentwurf ebenfalls zuzustimmen.