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ID0110411400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 104. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Dezember 1950 3791 104. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 6. Dezember 1950. Nachruf für den verstorbenen Abg. Klabunde 3'792D Eintritt der Abgeordneten Majonica und Frau Lockmann in den Deutschen Bundestag 3792D, 3793A Austritt des Abg. Dr. Leuchtgens aus der DRP und Beitritt zur Fraktion der DP 3793A Beitritt des Abg. Friedrich als Hospitant zum BHE-DG 3793A Geschäftliche Mitteilungen . 3793A, 3847C, 3849C Zustimmung des Deutschen Bundesrats zu den Gesetzen über Änderung und Ergänzung des Personenstandsgesetzes 3793B Änderung von Vorschriften des Verschollenheitsrechts 3793B Schifferdienstbücher 3793B Ablauf der durch Kriegs- oder Nachkriegsvorschriften gehemmten Fristen . 3793C Flaggenrecht der Seeschiffe und Flaggenführung der Binnenschiffe 3793C Anfrage Nr. 130 der Zentrumsfraktion über den Aufbau von militärischen und polizeilichen Dienststellen (Nrn. 1537 und 1663 der Drucksachen) 3793C Anfrage Nr. 132 der Zentrumsfraktion betr. Einsichtnahme von Steuerbehörden in Volkszählungsunterlagen (Nrn. 1542 und 1652 der Drucksachen) 3793C Anfrage Nr. 136 der Fraktion der KPD betr. Schließung des Eisenbahn-Ausbesserungswerks Heilbronn (Nrn. 1581 und 1656 der Drucksachen) 3793C Anfrage Nr. 139 der Zentrumsfraktion betr Aufenthalt von Fremden in den USA (Nrn. 1593 und 1673 der Drucksachen) . . 3793C Bericht des Bundeskanzlers vom 5. Dezember 1950 über den Reiseverkehr mit dem Saargebiet (Nr. 1675 der Drucksachen) . . 3793C Beratung der Interpellation der Fraktion der CDU/CSU betr. Wiederbesiedlung der Stadt Kehl (Nr. 1493 [neu] der Drucksachen) 3793D, 3807B Zur Geschäftsordnung: Dr. Oellers .(FDP) 3807C, 3808B Rümmele (CDU) 3807D Mellies (SPD) 3808A Zur Sache: Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3808B Rümmele (CDU), Interpellant . . . 3808D Erler (SPD) 3810A Dr. Pünder (CDU) 3811D Dr. Hamacher (Z) 3812B Dr. Schäfer (FDP) 3812C Renner (KPD) 3813C Beratung der Interpellation der Fraktionen der BP, des Zentrums und der WAV betr. Gesetzentwürfe über eine Senkung der Tabak-, Kaffee- und Teesteuer (Nr. 1429 der Drucksachen) 3793D, 3796C Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Interpellant 3796D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 379&D Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. steuerlich abzugsfähige Mitgliedsbeiträge (Nr. 1516 der Drucksachen) 3793D Seuffert (SPD), Interpellant . . . 3794A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3795B Beratung der Interpellation der Fraktionen .der CDU/CSU, SPD, FDP, DP und BP betr. Ufi-Auktion in Wiesbaden (Nr 1590 der Drucksachen) 3800C Muckermann (CDU), Interpellant . 3800C Dr. Schalfejew, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft 3801C Brunner (SPD) 3802D, 3807B Dr. Vogel (CDU) 3805A Müller (Frankfurt) (KPD) 3806D Erste Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Reichsautobahngesetzes vorn 29. Mai 1941 (Nr. 1571 der Drucksachen) 3813D Dr. Bertram (Z), Antragsteller . . 3813D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Erbschaftssteuergesetzes (Nr. 1575 ,der Drucksachen) . . 3814C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3814C Erste Beratung des Entwurfs eines Anleihegesetzes von 1950 (Nr. 1576 der Drucksachen) 3815D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3815D Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . 3816B Dr. Bertram (Z) 3817D Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen (Nr. 1621 der Drucksachen) 3818B Dr. Kleindinst (CSU), Antragsteller 3818C, 3820A Arnholz (SPD) 3818D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" (Nr. 1638 der Drucksachen) 3820C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3820C Dr. Bucerius (CDU) . . . 3821A Seuffert (SPD) 3821B Paul (Düsseldorf) (KPD) 3822A Erste, zweite und dritte Beratung des von den Abg. Dr. Greve u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung von Fristen auf dem Gebiete des Anwaltsrechts (Nr. 1615 der Drucksachen) . . . . 3822C Dr. Greve (SPD), Antragsteller 3822D, 3824D, 3825A, 3826D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz . . . . 3823C, 3826C, 3828A Ewers (DP) 3825C, 3827B Dr. Oellers (FDP) 3828C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des D-Markbilanzgesetzes (D-Markbilanzergänzungsgesetz) (Nr. 1293 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 1622 der Drucksachen) 3829C Dr. Koch (SPD), Berichterstatter . 3829D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs '(Nr. 802 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1519 der Drucksachen) . 3832B Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter 3832B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Deutschen Bundesbahn (Nr. 1023 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 1556 der Drucksachen) 3834C Rümmele (CDU), Berichterstatter . 3834C Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1653 der Drucksachen) 3836A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3836A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen (Nr. 801 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1518 der Drucksachen) . . . 3836B Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter 3836C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3838B Rademacher (FDP) 3839A Dr. Fecht, Justizminister von Baden 3839B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Deutschen Bundespost (Nr. 976 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Post- und Fernmeldewesen (28. Ausschuß) (Nr. 1635 der Drucksachen) 3840A Cramer (SPD), Berichterstatter . . . 3840B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über die Anträge der Abg. Rademacher, Dr. Schäfer u. Gen. und der Abg. Ollenhauer u. Gen. betr. Küstenkohlentarife (Nrn. 1309, 72, 76 der Drucksachen) 3841C Dr. Bucerius (CDU), Berichterstatter 3841D Schröter (CDU) 3842D Dr. Oellers (FDP) 3844A Ewers (DP) 3844D Clausen (SSW) 3845C Blachstein (SPD) 3845D Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Deutsche Bundesbahn (Nr. 1533 der Drucksachen) 3847C Kohl (Stuttgart) (KPD), Antragsteller 3847D Rademacher (FDP) 3819A Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Nr. 1624 [neu] der Drucksachen) 3849B Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) . . 3849B Änderung der Tagesordnung der nächsten Sitzung 3849C Dr. Oellers (FDP) 3849D Nächste Sitzung 3849D Die Sitzung wird um 9 Uhr 33 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Johann Cramer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Über die überhöhten Tarife werden wir wahrscheinlich bei der Etatberatung reden können; sie stehen im Augenblick nicht zur Debatte.
    In Abs. 3 des § 1 haben wir in Angleichung an andere vermögensrechtliche Gesetze eine Änderung vorgenommen. Abs. 3 lautet jetzt ganz kurz:
    Soweit Vermögenswerte eines Unternehmens des privaten Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit, an dem das Deutsche Reich am 8. Mai 1945 unmittelbar oder mittelbar eine unter Absatz 1 fallende Beteiligung besaß, nach dem 19. April 1949 auf Grund gesetzlicher Vorschriften auf ein Land übergegangen sind, gilt dieser Übergang als nicht erfolgt.
    Dieser Absatz hat keine allzu große Bedeutung, weil die Beteiligung der Deutschen Post bei anderen Unternehmen nicht allzu groß gewesen ist. Um eine gewisse Einheitlichkeit, eine Rechtssicherheit herbeizuführen, ist dieser Absatz erforderlich. Die Änderung gegenüber der ursprünglichen Fassung ist mehr oder weniger nur redaktionell.
    Ich möchte aber Ihre Aufmerksamkeit besonders hinlenken auf den § 2. Sie wissen, daß zum Vermögen der Deutschen Reichspost früher auch das Vermögen und die Einrichtung des deutschen Unterhaltungsrundfunks gehörten. Nach 1945 sind diese Vermögensteile abgetrennt und auf besondere Rundfunkgesellschaften übertragen worden. Sie werden sich erinnern, daß wir hier einige Male über Anträge gesprochen haben, wonach die Rundfunkgebühren für Erwerbslose und andere minderbemittelte Personen ermäßigt werden sollten. Wir haben dabei darauf hingewiesen, daß der Bundestag, die Bundesregierung und die Bundespost keinen Einfluß auf diese Gebühren haben, daß die Post diese Gebühren auch gar nicht mehr bekommt, sondern daß sie in die Kassen der Rundfunkgesellschaften fließen.
    Die gegenwärtigen Bestimmungen der Alliierten gestatten es uns nicht, an diesem Zustand etwas zu ändern. Deshalb lautet der § 2:
    § 1 findet keine Anwendung auf Vermögensrechte, die ausschließlich für Zwecke des deutschen Unterhaltungsrundfunks verwendet werden.
    Nun haben wir uns im Ausschuß über diesen Paragraphen eingehend unterhalten und sind der Auffassung, daß der jetzige Zustand nicht für alle Zeiten beibehalten zu werden braucht, sondern daß wir uns hier in diesem Hause zu gegebener Zeit einmal wieder darüber unterhalten sollen. Der § 2 ist deshalb abgeändert worden, und zwar zunächst einmal durch Hinzufügung eines Datums. Es soll nämlich heißen:
    § 1 findet keine Anwendung auf Vermögensrechte, die am 31. Dezember 1948 ausschließlich für Zwecke des deutschen Unterhaltungsrundfunk verwendet worden sind.
    Die Einfügung dieses Datums ist deshalb notwendig, weil zwischen dem 8. Mai 1945 und. dem 31. Dezember 1948 gewisse Veränderungen am deutschen Unterhaltungsrundfunk, an den Vermögensteilen, die für den deutschen Unterhaltungsrundfunk verwendet werden, eingetreten sind. Diese Veränderungen sollen also jetzt bei dem Vermögen, das auf den Bund übergeht, ausgeschlossen werden.
    Wichtig ist nun wieder der zweite Satz dieses Paragraphen:
    Bezüglich dieser Vermögenswerte bleibt eine
    spätere gesetzliche Regelung vorbehalten.


    (Cramer)

    Wir legen Wert auf die Einfügung dieses Satzes, damit wir immer wieder daran erinnert werden, daß das Vermögen, das für den deutschen Unterhaltungsrundfunk verwendet wird, Bundesvermögen oder Reichsvermögen gewesen ist.
    § 3 bleibt unverändert. Er bezieht sich auf die Treuhandschaften der Länder, die nun mit Inkrafttreten dieses Gesetzes erlöschen.
    § 4 besagt lediglich, daß die Wirksamkeit von rechtsgeschäftlichen Verfügungen, die über Vermögensrechte usw. vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes getroffen worden sind, unberührt bleibt. Also alles das, was in der Zwischenzeit geschehen ist, bleibt rechtsgültig.
    Ich möchte aber noch auf den § 5 aufmerksam machen, der besagt, daß dieses Gesetz - besonders der § 1 dieses Gesetzes — nicht gilt für Eigentum und Vermögensrechte, die nach dem 30. Januar 1933 einer Gewerkschaft, Genossenschaft, politischen Partei oder sonstigen demokratischen Organisationen weggenommen worden sind. Das bezieht sich insbesondere auf die Sozialeinrichtungen der Deutschen Bundespost, auf einige Erholungsheime und dergleichen mehr. Soviel ich weiß, sind aber diese Vermögenswerte wieder auf die früheren Besitzer zurückgeführt worden.
    Der § 6 hat auch in den Beratungen des Ausschusses für Post- und Fernmeldewesen eine besondere Bedeutung gehabt. Ich möchte auf die Ausführungen hinweisen, die Herr Abgeordneter Rümmele bei der Beratung des Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der deutschen Bundesbahn gemacht hat. Auch an uns sind die Besitzer von Wertpapieren herangetreten und haben ihre Befürchtungen zum Ausdruck gebracht, daß ihre Ansprüche etwa unter den Tisch fallen, wenn hier im Gesetz nur von dinglichen Rechten die Rede ist. Der Vertreter des Finanzministeriums hat auch im Ausschuß für Post- und Fernmeldewesen darauf hingewiesen, daß die Bundesregierung nicht daran denkt, die Ansprüche dieser Wertpapierbesitzer einfach zu bestreiten, sondern daß die Regelung dieser Ansprüche einem besonderen Gesetz vorbehalten werden muß, daß aber diese Ansprüche auch geregelt werden sollen. Damit hat sich dann der Ausschuß zufriedengegeben und sich damit einverstanden erklärt, daß im Gesetz nur von den dinglichen Rechten die Rede ist, obwohl auch das überflüssig wäre, weil ja die dinglichen Rechte sowieso erhalten bleiben.
    § 7 behandelt lediglich eine technische Angelegenheit. Er schreibt vor, wer die Anträge an das Gericht stellen darf usw.
    In § 8 ist eine ganz kleine Änderung technischredaktioneller Art vorgenommen worden; statt „Gebühren" hat man „Gerichtsgebühren" geschrieben. Damit ist ganz klar zum Ausdruck gebracht, um was für Gebühren es sich handelt.
    Ich darf Ihnen, meine Damen und Herren, im Namen des Ausschusses für Post- und Fernmeldewesen und gleichzeitig auch im Namen des Rechtsausschusses, der ja an dem Gesetz mitgewirkt hat, empfehlen, dem Gesetz in der von uns vorgelegten Fassung zuzustimmen.

    (Beifall.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich danke den Herren Berichterstattern und eröffne die Besprechung der zweiten Lesung. Ich nehme an, das Haus ist damit einverstanden, daß wir die Besprechung einzelner Paragraphen zusammenfassen. Ich darf die Paragraphen aufrufen und bitte die Damen und Herren, die das Wort dazu nehmen wollen, sich zu den einzelnen Paragraphen zu melden. § 1, — § 2, —§ 3;-§ 4, — § 5, — § 6, — § 7, — § 8,— § 9, —Einleitung und Überschrift. — Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Wir kommen zur Abstimmung über die §§ 1 bis 9 sowie Einleitung und Überschrift. Ich darf die Damen und Herren, die dem Gesetz zuzustimmen wünschen, bitten, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. - Das Gesetz ist gegen wenige Stimmen angenommen. Damit ist die zweite Beratung des Gesetzes beendet.
Ich eröffne die
dritte Beratung.
— Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wir kommen zur Schlußabstimmung über die §§ 1 bis 9 sowie Einleitung und Überschrift des Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Deutschen Bundespost in der Fassung der Drucksache Nr. 1635. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Gesetz zuzustimmen wünschen, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen wenige Stimmen angenommen. Damit ist Punkt 16 der Tagesordnung erledigt.
Ich rufe auf Punkt 17:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über die Anträge der Abgeordneten Rademacher, Dr. Schäfer und Genossen und der Abgeordneten Ollenhauer und Genossen betreffend Küstenkohlentarife (Nrn. 1309, 72, 76 der Drucksachen).
Ich weise darauf hin, daß der Ältestenrat Ihnen eine Besprechungszeit von 40 Minuten vorschlägt. Ich nehme an, daß das Haus damit einverstanden ist.
Das Wort als Berichterstatter hat Herr Abgeordneter Dr. Bucerius.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gerd Bucerius


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Zur Erörterung steht das Ergebnis der Ausschußberatungen über die Anträge Drucksachen Nr. 72 und Nr. 76 der Freien Demokratischen Partei und der Sozialdemokratischen Partei. Am 21. September 1949, also vor mehr als Jahresfrist,

    (Hört! Hört! rechts)

    hat die Bundesregierung die bis dahin bestehenden Tarifvergünstigungen für die Beförderung von Kohle nach den Küstengebieten auf der Bundesbahn aufgehoben. Die Ausschußberatungen hatten folgendes Ergebnis.
    Küstenkohlentarife hat es in Deutschland seit 1861 gegeben. Die Kohle wird an die Nordseeküste billiger transportiert als nach anderen Gebieten des Bundes oder des Reiches. Warum? Es handelt sich nicht um eine Begünstigung der Küstenländer, sondern vielmehr um eine Maßnahme im Hinblick auf die Konkurrenz der englischen Kohle. England ist dank der Seeverbindungen in der Lage, seine Kohlentransporte in die „umstrittenen Gebiete" an der Küste billiger auszuführen als die Reichsbahn bzw. die Bundesbahn. Um den Wettbewerb mit der englischen Kohle mit Erfolg führen zu können, haben die Kohlengruben im Ruhrgebiet billigere Kohlen geliefert, hat die Reichsbahn, später die Bundesbahn, billigere Transporte zur Verfügung gestellt. Wäre dies nicht erfolgt, wäre die Ruhrkohle gegenüber der englischen Kohle konkurrenzunfähig gewesen. Also ich wiederhole: keine Maßnahme zum Schutz der Küstenländer,


    (Dr. Bucerius)

    sondern Maßnahmen der Rentabilität von Ruhrbergbau und Reichs- bzw. Bundesbahn.
    Diese Tarife sind zum 1. Oktober 1949 aufgehoben worden. In Schleswig-Holstein hat vorübergehend eine Verlängerung stattgefunden, die aber inzwischen ebenfalls abgelaufen ist. Inzwischen ist die Bundesbahn den Wünschen der Küstenländer insofern entgegengekommen, als die Krisenzuschläge, die auf fast alle anderen Tarife erhoben werden, für den Bereich der Küstenkohlentarife nicht erhoben worden sind.
    Mit welcher Begründung ist die Aufhebung der Küstenkohlentarife erfolgt? Vier Punkte:
    1. Die Bundesbahn behauptet Kostenunterdeckung dieser Tarife. Sie ist der Meinung, daß die Selbstkosten der Beförderung durch die Küstenkohlentarife nicht mehr gedeckt werden. Der Verkehrsausschuß hat diese Begründung zur Kenntnis genommen, eine nähere Darlegung darüber jedoch nicht erhalten.
    2. Die Finanzlage der. Bundesbahn sei anerkannt schlecht, mache es also erforderlich, Sondertarife dort aufzugeben, wo sie volkswirtschaftlich nicht mehr unerläßlich seien.
    3. Die Konkurrenzlage, die zur Einführung der Küstenkohlentarife geführt habe, sei inzwischen weggefallen.
    4. Die Binnenschiffahrt verlangte im damaligen Zeitpunkt eine Erhöhung der Küstenkohlentarife, weil sie infolge der eigenen gestiegenen Selbstkosten im Verhältnis zur Bundesbahn nicht mehr konkurrenzfähig sei.
    Der Verkehrsausschuß hat alle diese Gründe eingehend gewürdigt. Er ist zu der Auffassung gekommen, daß der besonderen Kostenlage der Bundesbahn in gewissem Umfange Rechnung getragen werden müsse. Er macht dem Hause deshalb einstimmig einen Vergleichsvorschlag, die Erhöhung der Tarife in gewissem Umfange rückgängig zu machen, in gewissem Umfange durch die die Verbraucher tragen zu lassen, in gewissem Umfange zu versuchen, die Kohle zu veranlassen, einen Teil der Kosten zu übernehmen. Die Einzelheiten ersehen Sie aus der Drucksache Nr. 1309, in der vorgeschlagen wird, die Erhöhung der Tarife für Küstenkohle in drei Teile zu teilen.
    Maßgebend für diesen Beschluß waren folgende Erwägungen. Die Lage der Küstenländer ist infolge der Abschneidung des Hinterlandes gegenüber dem Südosten und dem Osten außerordentlich erschwert. Es sind in der Zwischenzeit, d. h. seit 1945, namhafte Industrien in den Küstenländern entstanden, die unbedingt der Förderung bedürfen. Ohne eine solche Förderung wäre damit zu rechnen, daß diese Industrien mindestens in erheblichem Umfange geschädigt werden. Zugegeben wird, daß die Konkurrenzlage, die zur Einführung der Küstenkohlentarife geführt hat, heute nicht mehr vorhanden ist. Dies ist jedoch nicht als maßgeblich angesehen worden. Es ist nach Auffassung des Verkehrsausschusses Aufgabe der Wirtschaftspolitik, konstante Verhältnisse zu schaffen. Da in Kürze mit einer Verschärfung dieser Wettbewerbslage gerechnet werden muß, ist es nach Auffassung des Ausschusses auch gerechtfertigt, die Küstenkohlentarife in gewissem Umfange, so wie es Ihnen der Ausschuß vorgeschlagen hat, wieder einzuführen.
    Die Auffassung des Ausschusses für Verkehrswesen deckt sich nicht mit der Auffassung des Ausschusses für Wirtschaftspolitik, der dieselbe hier vorgeschlagene Maßnahme mit einem Stimmenverhältnis von 9 zu 11 abgelehnt hat. Hierüber,
    Herr Präsident, soll der Herr Abgeordnete Schröter Bericht erstatten, den ich aber nicht im Hause sehe. Wenn es dem Hause und dem Präsidenten recht ist, würde ich versuchen, die Gründe des Ausschusses für Wirtschaftspolitik kurz vorzutragen.