Rede von
Dr.
Fritz
Oellers
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube nicht, daß meine politischen Freunde und ich, die wir diesen Antrag unterschrieben haben, in den Verdacht geraten, irgendwie Freunde eines numerus clausus zu sein. Es ist für einen Liberalen wohl selbstverständlich,
daß er für die Freizügigkeit der Berufswahl und des Berufsorts in jeder Weise eintritt, und ich kann mich auf so viele öffentliche Kundgebungen berufen, in de en ich gerade als Sprecher der Heimatvertriebenen in den vergangenen Jahren gegen den numerus clausus aufgetreten bin, daß Ihre kritischen Bemerkungen durchaus fehl am Platze sind.
Wenn meine Freunde diesen Antrag - einen interfraktionellen Antrag, wie ich bemerken darf — trotzdem mit unterschrieben haben, so einfach deswegen, weil uns daran liegt, die Rechtsentwicklung auf dem Gebiet des Berufsrechts der Anwälte nicht noch weiter auseinanderlaufen zu lassen. Es unterliegt doch gar keinem Zweifel: Wenn die Frist in der britischen Zone, an der ich persönlich nicht das geringste Interesse habe, abläuft, bekommen wir für eine Zwischenzeit von wenigen Monaten bis zur Verabschiedung einer Bundesrechtsanwaltsordnung noch ein anderes Anwaltsrecht mit dem Ergebnis, daß man allmählich daraus überhaupt nicht mehr schlau wird.
Die Frage war für uns nur die: Verstößt die von uns vorgeschlagene Regelung gegen das Grundgesetz? Auch diese Frage habe ich pflichtgemäß sehr eingehend geprüft. Ich bin der Auffassung: Wenn der Art. 7 der britischen Regelung bisher gegen das Grundgesetz verstieß, dann verstößt er auch in Zukunft dagegen. Hat er bisher nicht dagegen verstoßen, so tut er das auch in Zukunft nicht.
Das hat mit einer Verlängerung dieser Bestimmung nicht das geringste zu tun. Ich bin auch nicht der Ansicht, daß man, wenn man eine Bestimmung für einen vorübergehenden Zeitraum verlängert, dadurch materielles Recht setzt.
Ich würde trotzdem der Überweisung an den Rechtsausschuß zur Prüfung dieser Frage zustimmen, wenn ich der Auffassung wäre, daß der vom Herrn Bundesjustizminister gemachte Vorschlag uns weiterhelfen würde. Aber er geht an der Grundkonzeption vorbei, die uns veranlaßt hat, den Antrag mit zu unterschreiben; denn wir würden ja dann in der britischen Zone für ein paar Monate Übergangszeit doch wieder ein anderes Recht haben. Im übrigen bin ich als Liberaler nun wiederum der Auffassung, daß die territorialen oder Heimatbeschränkungen hinsichtlich der Zulassung in der amerikanischen Zone genau so gegen die Freizügigkeitsbestimmungen verstoßen. Ich glaube also, das gescheiteste, was man machen kann, ist, daß man diesen Gesetzentwurf annimmt und dann allerdings mit tunlichster Beschleunigung eine Bundesrechtsanwaltsordnung schafft. die den Freizügigkeitsbestimmungen des Grundgesetzes Rechnung trägt. Und das Tempo dieser Arbeit, Herr Justizminister, liegt ja in unserer Hard.