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ID0110408600

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Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 104. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Dezember 1950 3791 104. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 6. Dezember 1950. Nachruf für den verstorbenen Abg. Klabunde 3'792D Eintritt der Abgeordneten Majonica und Frau Lockmann in den Deutschen Bundestag 3792D, 3793A Austritt des Abg. Dr. Leuchtgens aus der DRP und Beitritt zur Fraktion der DP 3793A Beitritt des Abg. Friedrich als Hospitant zum BHE-DG 3793A Geschäftliche Mitteilungen . 3793A, 3847C, 3849C Zustimmung des Deutschen Bundesrats zu den Gesetzen über Änderung und Ergänzung des Personenstandsgesetzes 3793B Änderung von Vorschriften des Verschollenheitsrechts 3793B Schifferdienstbücher 3793B Ablauf der durch Kriegs- oder Nachkriegsvorschriften gehemmten Fristen . 3793C Flaggenrecht der Seeschiffe und Flaggenführung der Binnenschiffe 3793C Anfrage Nr. 130 der Zentrumsfraktion über den Aufbau von militärischen und polizeilichen Dienststellen (Nrn. 1537 und 1663 der Drucksachen) 3793C Anfrage Nr. 132 der Zentrumsfraktion betr. Einsichtnahme von Steuerbehörden in Volkszählungsunterlagen (Nrn. 1542 und 1652 der Drucksachen) 3793C Anfrage Nr. 136 der Fraktion der KPD betr. Schließung des Eisenbahn-Ausbesserungswerks Heilbronn (Nrn. 1581 und 1656 der Drucksachen) 3793C Anfrage Nr. 139 der Zentrumsfraktion betr Aufenthalt von Fremden in den USA (Nrn. 1593 und 1673 der Drucksachen) . . 3793C Bericht des Bundeskanzlers vom 5. Dezember 1950 über den Reiseverkehr mit dem Saargebiet (Nr. 1675 der Drucksachen) . . 3793C Beratung der Interpellation der Fraktion der CDU/CSU betr. Wiederbesiedlung der Stadt Kehl (Nr. 1493 [neu] der Drucksachen) 3793D, 3807B Zur Geschäftsordnung: Dr. Oellers .(FDP) 3807C, 3808B Rümmele (CDU) 3807D Mellies (SPD) 3808A Zur Sache: Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3808B Rümmele (CDU), Interpellant . . . 3808D Erler (SPD) 3810A Dr. Pünder (CDU) 3811D Dr. Hamacher (Z) 3812B Dr. Schäfer (FDP) 3812C Renner (KPD) 3813C Beratung der Interpellation der Fraktionen der BP, des Zentrums und der WAV betr. Gesetzentwürfe über eine Senkung der Tabak-, Kaffee- und Teesteuer (Nr. 1429 der Drucksachen) 3793D, 3796C Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Interpellant 3796D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 379&D Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. steuerlich abzugsfähige Mitgliedsbeiträge (Nr. 1516 der Drucksachen) 3793D Seuffert (SPD), Interpellant . . . 3794A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3795B Beratung der Interpellation der Fraktionen .der CDU/CSU, SPD, FDP, DP und BP betr. Ufi-Auktion in Wiesbaden (Nr 1590 der Drucksachen) 3800C Muckermann (CDU), Interpellant . 3800C Dr. Schalfejew, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft 3801C Brunner (SPD) 3802D, 3807B Dr. Vogel (CDU) 3805A Müller (Frankfurt) (KPD) 3806D Erste Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Reichsautobahngesetzes vorn 29. Mai 1941 (Nr. 1571 der Drucksachen) 3813D Dr. Bertram (Z), Antragsteller . . 3813D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Erbschaftssteuergesetzes (Nr. 1575 ,der Drucksachen) . . 3814C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3814C Erste Beratung des Entwurfs eines Anleihegesetzes von 1950 (Nr. 1576 der Drucksachen) 3815D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3815D Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . 3816B Dr. Bertram (Z) 3817D Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen (Nr. 1621 der Drucksachen) 3818B Dr. Kleindinst (CSU), Antragsteller 3818C, 3820A Arnholz (SPD) 3818D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" (Nr. 1638 der Drucksachen) 3820C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3820C Dr. Bucerius (CDU) . . . 3821A Seuffert (SPD) 3821B Paul (Düsseldorf) (KPD) 3822A Erste, zweite und dritte Beratung des von den Abg. Dr. Greve u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung von Fristen auf dem Gebiete des Anwaltsrechts (Nr. 1615 der Drucksachen) . . . . 3822C Dr. Greve (SPD), Antragsteller 3822D, 3824D, 3825A, 3826D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz . . . . 3823C, 3826C, 3828A Ewers (DP) 3825C, 3827B Dr. Oellers (FDP) 3828C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des D-Markbilanzgesetzes (D-Markbilanzergänzungsgesetz) (Nr. 1293 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 1622 der Drucksachen) 3829C Dr. Koch (SPD), Berichterstatter . 3829D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs '(Nr. 802 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1519 der Drucksachen) . 3832B Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter 3832B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Deutschen Bundesbahn (Nr. 1023 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 1556 der Drucksachen) 3834C Rümmele (CDU), Berichterstatter . 3834C Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1653 der Drucksachen) 3836A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3836A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen (Nr. 801 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1518 der Drucksachen) . . . 3836B Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter 3836C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3838B Rademacher (FDP) 3839A Dr. Fecht, Justizminister von Baden 3839B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Deutschen Bundespost (Nr. 976 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Post- und Fernmeldewesen (28. Ausschuß) (Nr. 1635 der Drucksachen) 3840A Cramer (SPD), Berichterstatter . . . 3840B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über die Anträge der Abg. Rademacher, Dr. Schäfer u. Gen. und der Abg. Ollenhauer u. Gen. betr. Küstenkohlentarife (Nrn. 1309, 72, 76 der Drucksachen) 3841C Dr. Bucerius (CDU), Berichterstatter 3841D Schröter (CDU) 3842D Dr. Oellers (FDP) 3844A Ewers (DP) 3844D Clausen (SSW) 3845C Blachstein (SPD) 3845D Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Deutsche Bundesbahn (Nr. 1533 der Drucksachen) 3847C Kohl (Stuttgart) (KPD), Antragsteller 3847D Rademacher (FDP) 3819A Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Nr. 1624 [neu] der Drucksachen) 3849B Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) . . 3849B Änderung der Tagesordnung der nächsten Sitzung 3849C Dr. Oellers (FDP) 3849D Nächste Sitzung 3849D Die Sitzung wird um 9 Uhr 33 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Entscheidend ist die Frage, ob dieses Verlängerungsgesetz das Grundgesetz verletzen würde. Herr Kollege Ewers meint: nein; denn es handle sich nicht um ein neues Gesetz, sondern nur um die Verlängerung eines in der britischen Zone schon geltenden Gesetzes. Ich bin anderer Meinung. Würde der Bundestag dieses Gesetz beschließen, würde er die in dem Gesetz der britischen Zone enthaltene Bestimmung des numerus clausus verlängern. Das ist eine materielle Bestimmung. Diese Beschränkung eines Berufsstandes. des Anwaltsstandes, würde über den 31. Dezember 1950 hinaus gelten. Also muß natürlich die Frage entschieden werden — wenn nicht durch Sie, dann später durch das Bundesverfassungsgericht —, ob hier eine Bestimmung vorliegt, die mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist.
    Ich habe eine andere Lösung, eine Zwischenlösung, angeregt. Herr Kollege Dr. Greve wirft die Frage auf, ob nicht auch sie mit dem Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes in Widerspruch steht. Ich möchte meinen, sie ist zu tolerieren. Auf jeden Fall gilt zunächst diese Ordnung in der französischen und amerikanischen Zone noch weiter. Ich will ja nur die Regelung, die dort gilt, auf die britische Zone übertragen, zunächst einmal mit dem Ziele, die Rechtsgleichheit herzustellen. Ich bin der Meinung, daß keine Beeinträchtigung und damit kein Verstoß gegen Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes darin liegt, wenn wir das Prinzip der Territorialität durchführen. Natürlich ist es auch eine gewisse Beschränkung, aber immerhin eine, die zu ertragen ist. Vielleicht müßte in der jetzigen Situation das Ziel der Rechtsgleichheit höher stehen als die geringfügige Beeinträchtigung der Freizügigkeit, die wir mit dieser Regelung in Kauf nehmen müßten. Aber die Frage müßte im Rechtsausschuß behandelt werden. Ich stelle jetzt in der zweiten Lesung seitens der Regierung den Antrag. den ich bereits in der ersten Lesung den Herrn Präsidenten übergeben habe.


Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Greve.
Ich darf darauf aufmerksam machen, daß die Vorlage nur einen Paragraphen hat. Infolgedessen ist eine Trennung zwischen Gesamtdebatte und Einzelberatung überflüssig.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Otto Heinrich Greve


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Ich möchte nur noch einmal kurz zum Ausdruck bringen, daß wohl alle diejenigen, die mit mir den Antrag auf Erlaß dieses Gesetzes unterschrieben haben, der Auffassung sind, daß deswegen keine Verletzung des Art. 12 des Grundgesetzes vorliegen kann, weil es sich nicht um eine Änderung materiellen Rechtes handelt, weil es sich überhaupt nicht um eine Modifizierung des derzeitigen Rechtszustandes handelt, sondern weil hier, wie Herr Kollege Ewers schon richtig zum Ausdruck gebracht hat, lediglich eine Frist verlängert wird und weil mit dem 1. Januar 1951 kein anderer Rechtszustand eintreten kann, als er zur Zeit besteht. Demzufolge — da kein anderer Rechtszustand eintritt, als er zur Zeit besteht — kann auch nach dem 1. Januar 1951 keine Verletzung des


    (Dr. Greve)

    Grundgesetzes in Frage kommen, weil auch nach Auffassung des Herrn Bundesjustizministers zur Zeit wohl keine Verletzung des Grundgesetzes vorliegt oder aber, wenn zur Zeit eine Verletzung des Grundgesetzes vorliegen sollte, sich insoweit auch nach dem 1. Januar 1951 nichts ändern würde, weil der bestehende Rechtszustand nur verlängert wird.
    Die Rechtsgleichheit wird auch nicht verletzt, Herr Bundesjustizminister. weil die derzeit geltenden Bestimmungen in gleicher Weise gegenüber jedem angewendet werden, der sich in dem betreffenden Gebiet um die Zulassung als Anwalt bewirbt, sei es in einem Lande ,der britischen Zone, sei es in einem Lande der amerikanischen oder der französischen Zone. Ich bin mit Ihnen durchaus der Auffassung, daß wir es ruhig der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtshofes überlassen sollten, ob diese Bestimmungen in den verschiedenen Rechtsanwaltsordnungen mit dem Grundgesetz in Übereinstimmung zu bringen sind. Bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Bundesverfassungsgericht entscheiden kann, haben wir die Bundesrechtsanwaltsordnung!
    Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich unterstreichen, was Herr Kollege Ewers gesagt hat, daß uns Anwälten in keiner Weise daran gelegen ist, den numerus clausus aufrechtzuerhalten, daß uns aber vor allem daran gelegen ist, bis zum Inkrafttreten der Bundesrechtsanwaltsordnung nicht erneut Rechtszustände eintreten zu lassen. die sowohl verschieden sind gegenüber den derzeit geltenden als auch verschieden sein würden gegenüber denjenigen, die nach dem Inkrafttreten der Bundesrechtsanwaltsordnung Gültigkeit haben würden.
    Ich würde also in diesem Fall bitten, den Antrag, den der Herr Bundesjustizminister gestellt hat, abzulehnen und dem Gesetzentwurf in zweiter und auch in dritter Lesung Ihre Zustimmung zu geben. Es mögen dann notfalls die berufenen Stellen, wenn es überhaupt dazu kommen sollte, die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz feststellen.