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ID0110407600

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Metadaten
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    Vokabeln: 7
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    2. Das: 1
    3. Wort: 1
    4. hat: 1
    5. Herr: 1
    6. Bundesminister: 1
    7. Justiz.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 104. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Dezember 1950 3791 104. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 6. Dezember 1950. Nachruf für den verstorbenen Abg. Klabunde 3'792D Eintritt der Abgeordneten Majonica und Frau Lockmann in den Deutschen Bundestag 3792D, 3793A Austritt des Abg. Dr. Leuchtgens aus der DRP und Beitritt zur Fraktion der DP 3793A Beitritt des Abg. Friedrich als Hospitant zum BHE-DG 3793A Geschäftliche Mitteilungen . 3793A, 3847C, 3849C Zustimmung des Deutschen Bundesrats zu den Gesetzen über Änderung und Ergänzung des Personenstandsgesetzes 3793B Änderung von Vorschriften des Verschollenheitsrechts 3793B Schifferdienstbücher 3793B Ablauf der durch Kriegs- oder Nachkriegsvorschriften gehemmten Fristen . 3793C Flaggenrecht der Seeschiffe und Flaggenführung der Binnenschiffe 3793C Anfrage Nr. 130 der Zentrumsfraktion über den Aufbau von militärischen und polizeilichen Dienststellen (Nrn. 1537 und 1663 der Drucksachen) 3793C Anfrage Nr. 132 der Zentrumsfraktion betr. Einsichtnahme von Steuerbehörden in Volkszählungsunterlagen (Nrn. 1542 und 1652 der Drucksachen) 3793C Anfrage Nr. 136 der Fraktion der KPD betr. Schließung des Eisenbahn-Ausbesserungswerks Heilbronn (Nrn. 1581 und 1656 der Drucksachen) 3793C Anfrage Nr. 139 der Zentrumsfraktion betr Aufenthalt von Fremden in den USA (Nrn. 1593 und 1673 der Drucksachen) . . 3793C Bericht des Bundeskanzlers vom 5. Dezember 1950 über den Reiseverkehr mit dem Saargebiet (Nr. 1675 der Drucksachen) . . 3793C Beratung der Interpellation der Fraktion der CDU/CSU betr. Wiederbesiedlung der Stadt Kehl (Nr. 1493 [neu] der Drucksachen) 3793D, 3807B Zur Geschäftsordnung: Dr. Oellers .(FDP) 3807C, 3808B Rümmele (CDU) 3807D Mellies (SPD) 3808A Zur Sache: Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3808B Rümmele (CDU), Interpellant . . . 3808D Erler (SPD) 3810A Dr. Pünder (CDU) 3811D Dr. Hamacher (Z) 3812B Dr. Schäfer (FDP) 3812C Renner (KPD) 3813C Beratung der Interpellation der Fraktionen der BP, des Zentrums und der WAV betr. Gesetzentwürfe über eine Senkung der Tabak-, Kaffee- und Teesteuer (Nr. 1429 der Drucksachen) 3793D, 3796C Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Interpellant 3796D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 379&D Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. steuerlich abzugsfähige Mitgliedsbeiträge (Nr. 1516 der Drucksachen) 3793D Seuffert (SPD), Interpellant . . . 3794A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3795B Beratung der Interpellation der Fraktionen .der CDU/CSU, SPD, FDP, DP und BP betr. Ufi-Auktion in Wiesbaden (Nr 1590 der Drucksachen) 3800C Muckermann (CDU), Interpellant . 3800C Dr. Schalfejew, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft 3801C Brunner (SPD) 3802D, 3807B Dr. Vogel (CDU) 3805A Müller (Frankfurt) (KPD) 3806D Erste Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Reichsautobahngesetzes vorn 29. Mai 1941 (Nr. 1571 der Drucksachen) 3813D Dr. Bertram (Z), Antragsteller . . 3813D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Erbschaftssteuergesetzes (Nr. 1575 ,der Drucksachen) . . 3814C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3814C Erste Beratung des Entwurfs eines Anleihegesetzes von 1950 (Nr. 1576 der Drucksachen) 3815D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3815D Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . 3816B Dr. Bertram (Z) 3817D Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen (Nr. 1621 der Drucksachen) 3818B Dr. Kleindinst (CSU), Antragsteller 3818C, 3820A Arnholz (SPD) 3818D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" (Nr. 1638 der Drucksachen) 3820C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3820C Dr. Bucerius (CDU) . . . 3821A Seuffert (SPD) 3821B Paul (Düsseldorf) (KPD) 3822A Erste, zweite und dritte Beratung des von den Abg. Dr. Greve u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung von Fristen auf dem Gebiete des Anwaltsrechts (Nr. 1615 der Drucksachen) . . . . 3822C Dr. Greve (SPD), Antragsteller 3822D, 3824D, 3825A, 3826D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz . . . . 3823C, 3826C, 3828A Ewers (DP) 3825C, 3827B Dr. Oellers (FDP) 3828C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des D-Markbilanzgesetzes (D-Markbilanzergänzungsgesetz) (Nr. 1293 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 1622 der Drucksachen) 3829C Dr. Koch (SPD), Berichterstatter . 3829D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs '(Nr. 802 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1519 der Drucksachen) . 3832B Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter 3832B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Deutschen Bundesbahn (Nr. 1023 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 1556 der Drucksachen) 3834C Rümmele (CDU), Berichterstatter . 3834C Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1653 der Drucksachen) 3836A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3836A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen (Nr. 801 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1518 der Drucksachen) . . . 3836B Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter 3836C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3838B Rademacher (FDP) 3839A Dr. Fecht, Justizminister von Baden 3839B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Deutschen Bundespost (Nr. 976 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Post- und Fernmeldewesen (28. Ausschuß) (Nr. 1635 der Drucksachen) 3840A Cramer (SPD), Berichterstatter . . . 3840B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über die Anträge der Abg. Rademacher, Dr. Schäfer u. Gen. und der Abg. Ollenhauer u. Gen. betr. Küstenkohlentarife (Nrn. 1309, 72, 76 der Drucksachen) 3841C Dr. Bucerius (CDU), Berichterstatter 3841D Schröter (CDU) 3842D Dr. Oellers (FDP) 3844A Ewers (DP) 3844D Clausen (SSW) 3845C Blachstein (SPD) 3845D Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Deutsche Bundesbahn (Nr. 1533 der Drucksachen) 3847C Kohl (Stuttgart) (KPD), Antragsteller 3847D Rademacher (FDP) 3819A Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Nr. 1624 [neu] der Drucksachen) 3849B Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) . . 3849B Änderung der Tagesordnung der nächsten Sitzung 3849C Dr. Oellers (FDP) 3849D Nächste Sitzung 3849D Die Sitzung wird um 9 Uhr 33 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Otto Heinrich Greve


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Mit dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches im Jahre 1945 ging in Deutschland auch die Einheit des 'deutschen Rechtes verloren. Mit dem Verlust dieser Rechtseinheit verloren wir nicht nur die Einheit auf dem Gebiete der Justizverwaltung, sondern auch, was sehr viel schwerwiegender war, die Einheit auf dem Gebiete der Gesetzgebung. Es ist nicht notwendig, Ihnen hier ins Gedächtnis zu rufen, wie mühsam damals die Gesetzgebung in den einzelnen deutschen Ländern in den verschiedenen Zonen wieder in Gang gesetzt werden mußte. Sie wissen: es kam zu einer Zersplitterung unseres Gesetzgebungswesens in einer Art und Weise, daß wir sie auch heute nur sehr mühsam überwinden können.
    Was nun den vorliegenden Antrag betreffend den Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung von Fristen auf dem Gebiete des Anwaltsrechtes betrifft, so darf ich bemerken, daß mit dem Verlust der Einheit des Rechtes auch die Einheit der Rechtsanwaltschaft verlorenging, die wir im Deutschen Reich gehabt haben, und daß wir bis heute in der Bundesrepublik noch keine einheitliche Regelung der Angelegenheiten der Rechtsanwälte in der früheren Form wieder bekommen haben. Die zur Zeit geltenden Rechtsanwaltsordnungen sind Gesetze der einzelnen Länder in der amerikanischen Zone und in der französischen Zone. Soweit das Gebiet der britischen Zone betroffen worden ist, gehen die Angelegenheiten der Rechtsanwälte auf eine einheitliche Anordnung des früheren


    (Dr. Greve)

    Zentralamtes für das Justizwesen in Hamburg zurück.
    Die Zersplitterung auf dem Gebiet des Anwaltsrechtes war Veranlassung für die einzelnen Anwaltskammern, die in der Arbeitsgemeinschaft der Anwaltskammervorstände im Bundesgebiet heute zusammengeschlossen sind, dem Bundesjustizministerium den Entwurf einer Bundesrechtsanwaltsordnung für die Bundesrepublik Deutschland vorzulegen, weil die Anwaltschaft, soweit sie selbst betroffen ist, den Wunsch hat, die Einheit des Rechtes in Deutschland wiederherzustellen.
    Zur Vorlage eines Gesetzentwurfs betreffend die Bundesrechtsanwaltsordnung seitens der Bundesregierung ist es bisher nicht gekommen, so daß der Bundestag bisher keine Gelegenheit hatte, eine Bundesrechtsanwaltsordnung zu beschließen.
    Es bestehen nun in den einzelnen Rechtsanwaltsordnungen der Bundesländer Bestimmungen, die Fristen gesetzt haben, die mit dem 31. Januar ablaufen. So laufen z. B. für das gesamte Gebiet der Länder ,der britischen Zone, aber auch in einigen andern Ländern Fristen ab, die in den betreffenden Rechtsanwaltsordnungen enthalten sind.
    Es ist nun der Wunsch derjenigen Kollegen, die mit mir zusammen den Antrag hier im Bundestag eingereicht haben, daß die Bestimmungen, die zur Zeit in den verschiedenen Anwaltsordnungen enthalten sind, gleichviel, auf welche gesetzliche Grundlage sie zurückgehen, so lange verlängert werden, bis die Bundesrechtsanwaltsordnung in Kraft getreten ist. Wir alle wünschen, .daß dies sobald wie möglich geschehen möge, und ich bringe hier für alle diejenigen, die es angeht, gegenüber dem Herrn Bundesjustizminister den besonderen Wunsch zum Ausdruck, daß der Entwurf der Bundesrechtsanwaltsordnung beschleunigt dem Bundestag vorgelegt und hier auch dementsprechend rasch verabschiedet werden möge.
    Wir sehen vor allen Dingen deshalb Veranlassung, dem Bundestag diesen Gesetzentwurf vorzulegen, weil wir vermeiden möchten, daß zwischen dem Zeitpunkt des Inkrafttretens einer Bundesrechtsanwaltsordnung und dem 31. Dezember dieses Jahres ein Zustand eintritt, in dem es wiederum andere Bestimmungen geben wird, als sie zur Zeit gelten und als sie nach dem Inkrafttreten der Bundesrechtsanwaltsordnung gelten werden. Es hat unseres Erachtens keinen Sinn, mit dem 1. Januar 1951 andere gesetzliche Bestimmungen in Kraft treten zu lassen, als sie zur Zeit in Kraft sind, weil die Zeitspanne bis zum Inkrafttreten der Bundesrechtsanwaltsordnung so kurz sein wird, daß wir es ohne weiteres glauben verantworten zu können, bis zu diesem Zeitpunkt auch alle diejenigen gesetzlichen Bestimmungen in Kraft zu lassen, die augenblicklich in Kraft sind.
    Ich weiß, daß von verschiedenen Seiten Bedenken erhoben werden im Hinblick auf gewisse Bestimmungen, die die Frage des Bedürfnisses bei der Zulassung von Rechtsanwälten betreffen, und zwar dahingehend, ob sie mit dem Grundgesetz, insbesondere mit Art. 12, in Übereinstimmung zu bringen sind. Meine Damen und Herren, ich glaube, daß die derzeitigen Bestimmungen nicht gegen das Grundgesetz verstoßen. Aber darauf kommt es im einzelnen und in diesem Zusammenhang meines Erachtens nicht an. Wir wollen an dem gegenwärtigen Zustand materiell nichts ändern, sondern wünschen lediglich eine Verlängerung der Fristen, die mit dem 31. Dezember dieses Jahres ablaufen, bis zum Inkrafttreten der Bundesrechtsanwaltsordnung.
    Aus diesem Grunde bitten die Antragsteller und ich Sie, dem Gesetzentwurf Drucksache Nr. 1615 Ihre Zustimmung zu geben.


Rede von Fritz Schäffer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Bundesminister der Justiz.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Dr. Greve hat die Rechtslage zutreffend dargestellt. Die Länder haben nach 1945 die frühere Rechtsanwaltsordnung verschiedentlich geändert. Die Rechtsentwicklung ist auseinandergelaufen. Zur Bereinigung ist nun der Bund zuständig; sie unterliegt der konkurrierenden Zuständigkeit des Bundes. Die Rechtsanwaltsordnung wird schon seit Monaten bei mir behandelt. Wir haben die Beratungen der Kommission der vereinigten Anwaltskammervorstände abwarten müssen. Das Ergebnis liegt uns jetzt vor. Wir besprechen es mit den Länderjustizministern. Aber es wird wahrscheinlich eine geraume Zeit, vielleicht doch noch ein halbes Jahr vergehen, bis die neue Rechtsanwaltsordnung in Kraft treten kann.
    Nun ist durch einen Initiativantrag seitens verschiedener Abgeordneten dieses Hohen Hauses angeregt worden, Fristen, die auf Grund der Rechtsanwaltsordnungen der Länder laufen, aber abzulaufen drohen, bis auf weiteres zu verlängern. Meine Damen und Herren, es geht nicht um die Fristen, die da die Zulässigkeit einer Abkürzung der Probezeit des Anwaltsassessors oder die Möglichkeit, neben einem öffentlichen Amt auch die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufrechtzuerhalten, betreffen. Es geht lediglich um eine konkrete Bestimmung, und das müssen Sie wissen: um die Frage, ob eine Bestimmung der britischen Zone, die in Artikel VII der Verordnung zur Einführung der Rechtsanwaltsordnung für die britische Zone vom 10. März 1949 enthalten ist, aufrechterhalten werden soll und verfassungsrechtlich aufrechterhalten werden kann, wonach die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft von der Bejahung des Bedürfnisses abhängt. Nach dieser Bestimmung kann die Zulassung versagt werden, wenn nach dem Ermessen der Justizverwaltung die Zulassung weiterer Rechtsanwälte bei dem im Antrag bezeichneten Gericht einer geordneten Rechtspflege nicht dienlich ist. Das bedeutet also praktisch, daß durch die Justizverwaltung die Zulassung von Anwälten versagt werden kann, wenn das Bedürfnis nach der Meinung der Justizverwaltung nicht gegeben ist.
    Rechtsfrage: Steht diese Bestimmung mit unserem Grundgesetz in Einklang? Art. 12 des Grundgesetzes bestimmt ausdrücklich, daß alle Deutschen das Recht haben, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen und daß die Berufsausübung durch Gesetz geregelt werden kann. Das ist ein schwieriges Problem. Rechtslehre und Rechtsprechung sind verschiedener Meinung. Ich kann Ihnen nur sagen, was meine Meinung ist. Ich halte den numerus clausus mit unserem Grundgesetz für unvereinbar. Also ich halte es für unmöglich, jetzt durch ein Gesetz festzulegen, daß die Ausübung des Anwaltsberufes nicht nur von den sonstigen Voraussetzungen, besonders der Ablegung der beiden Examina, sondern auch von der Bejahung des Bedürfnisses durch die Justizverwaltung abhängt.

    (Abg. Dr. Wuermeling: Sehr gut!)

    Als wir das Grundgesetz beschlossen, haben wir
    auf jeden Fall den Art. 12 so ausgelegt, daß eine


    (Bundesjustizminister Dr. Dehler)

    solche Beschränkung ausgeschlossen sein soll. Deswegen bin ich im Gegensatz zu Herrn Kollegen Dr. Greve der Ansicht, daß Sie diese Frage zu prüfen haben. Wenn Sie mit mir die Frage verneinen, wenn Sie mit mir der Meinung sind, daß der numerus clausus mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist, dann ist die Verlängerung der Frist, die dieser Initiativantrag verlangt, nicht möglich.
    Nun kommt eine etwas prekäre Situation zustande. Die Rechtslage ist in der amerikanischen und französischen Zone anders als in der britischen Zone. In den beiden ersten Zonen hat man im Grundsatz das Heimatprinzip durchgeführt, d. h. diejenigen Bewerber, die ihre Examina in den Ländern dieser Zonen abgelegt haben, und die echten Flüchtlinge, die dort eingewiesen sind, haben den Anspruch auf Zulassung. Man kann die Frage aufwerfen, ob auch hier ein Widerspruch zu dem nachträglich geschaffenen Grundgesetz vorliegt. Ich glaube. das verneinen zu können. Nun würde eine merkwürdige Situation eintreten. In der britischen Zone würde, wenn die Frist nicht verlängert wird, freie Bahn gegeben sein, alle Bewerber, die in der französisch und amerikanisch besetzten Zone nicht zugelassen sind, könnten sich natürlich auf die Länder der britischen Zone stürzen. Deswegen meine Anregung, daß wir vielleicht dahin einig werden, daß wir die Regelung der amerikanisch und der französisch besetzten Zone auf die britische Zone übertragen, bis die neue Rechtsanwaltsordnung Platz greift. Ich glaube, das wäre die gerechte Lösung, die auch im Rahmen des Grundgesetzes liegt. Deswegen möchte ich von mir aus einen Antrag stellen. den ich zu verlesen die Erlaubnis erbitte. Ich würde den Antrag steilen, an Stelle des Entwurfs der Drucksache Nr. 1615 dem nachfolgenden Entwurf zuzustimmen:
    § 1
    In die Rechtsanwaltsordnung für die britische Zone vom 10. März 1949 wird folgende Vorschrift als neuer § 16 a eingefügt:
    Abs. 1. Die Zulassung kann versagt werden, wenn der Antragsteller die Fähigkeit zum Richteramt nach dem 8. Mai 1945 nicht im Geltungsbereich dieser Rechtsanwaltsordnung erlangt hat.
    Abs. 2. Die Zulassung kann ferner versagt
    werden, wenn der Antragsteller die Fähigkeit
    zum Richteramt vor dem 8. Mai 1945 erlangt,
    den Vorbereitungsdienst jedoch zu dem überwiegenden Teil nicht in dem Bezirk eines
    Oberlandesgerichts abgeleistet hat, das im
    Geltungsbei eich dieser Rechtsanwaltsordnung
    gelegen ist.
    Abs. 3. Die Vorschriften der Abs. 1 und 2 gelten nicht,
    a) wenn der Antragsteller nach dem 30. Januar 1933 aus rassischen, politischen oder religiösen Gründen aus der Rechtsanwaltschaft ausgeschieden ist;
    b) wenn der Antragsteller nach dem 1. Januar 1933 die Befähigung zum Richteramt erlangt hat und bis zum 8. Mai 1945 aus rassischen, politischen oder religiösen Gründen nicht zur Rechtsanwaltschaft zugelassen ist;
    c) wenn der Antragsteller bereits vor dem 8. Mai 1945 im Inland als Rechtsanwalt zugelassen war, seinen Wohnsitz im Geltungsbereich dieser Rechtsanwaltsordnung aber
    erst in der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum 31. Dezember 1950 begründet hat;
    d) wenn der Antragsteller seinen beruflichen und in Ermanglung eines solchen seinen letzten persönlichen Wohnsitz in einem Gebietsteil gehabt hat, der am 30. Januar 1933 zum Deutschen Reich gehörte und im Zeitpunkt des Antrages nicht mehr der deutschen Gebietshoheit unterstand.
    Durch diese Regelung würden wir die jetzt in der amerikanischen und französischen Zone bestehende Rechtsordnung übernehmen, also insbesondere festlegen, daß alle in den Ländern der britischen Zone an sich zuständigen Bewerber den Anspruch auf Zulassung haben, ebenso alle in den Ländern der britischen Zone zu Recht wohnenden Flüchtlinge, also alle echten Flüchtlinge, dabei einige weitere Gruppen, die auch hier wohnen und gewisse Voraussetzungen erfüllen.
    Es dürfte wohl schwer möglich sein, diesen Antrag jetzt im Rahmen des Plenums zu behandeln. Die Sache eilt, weil wir ein Vakuum am 1. Januar nächsten Jahres verhindern müssen. Meine Anregung geht dahin, die Angelegenheit dem Rechtsausschuß zu überweisen und den Versuch zu machen, dort zu einer Verständigung zu kommen. — Ich darf dem Herrn Präsidenten diesen Antrag, den ich verlesen habe, übergeben.