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ID0110401500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 104. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Dezember 1950 3791 104. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 6. Dezember 1950. Nachruf für den verstorbenen Abg. Klabunde 3'792D Eintritt der Abgeordneten Majonica und Frau Lockmann in den Deutschen Bundestag 3792D, 3793A Austritt des Abg. Dr. Leuchtgens aus der DRP und Beitritt zur Fraktion der DP 3793A Beitritt des Abg. Friedrich als Hospitant zum BHE-DG 3793A Geschäftliche Mitteilungen . 3793A, 3847C, 3849C Zustimmung des Deutschen Bundesrats zu den Gesetzen über Änderung und Ergänzung des Personenstandsgesetzes 3793B Änderung von Vorschriften des Verschollenheitsrechts 3793B Schifferdienstbücher 3793B Ablauf der durch Kriegs- oder Nachkriegsvorschriften gehemmten Fristen . 3793C Flaggenrecht der Seeschiffe und Flaggenführung der Binnenschiffe 3793C Anfrage Nr. 130 der Zentrumsfraktion über den Aufbau von militärischen und polizeilichen Dienststellen (Nrn. 1537 und 1663 der Drucksachen) 3793C Anfrage Nr. 132 der Zentrumsfraktion betr. Einsichtnahme von Steuerbehörden in Volkszählungsunterlagen (Nrn. 1542 und 1652 der Drucksachen) 3793C Anfrage Nr. 136 der Fraktion der KPD betr. Schließung des Eisenbahn-Ausbesserungswerks Heilbronn (Nrn. 1581 und 1656 der Drucksachen) 3793C Anfrage Nr. 139 der Zentrumsfraktion betr Aufenthalt von Fremden in den USA (Nrn. 1593 und 1673 der Drucksachen) . . 3793C Bericht des Bundeskanzlers vom 5. Dezember 1950 über den Reiseverkehr mit dem Saargebiet (Nr. 1675 der Drucksachen) . . 3793C Beratung der Interpellation der Fraktion der CDU/CSU betr. Wiederbesiedlung der Stadt Kehl (Nr. 1493 [neu] der Drucksachen) 3793D, 3807B Zur Geschäftsordnung: Dr. Oellers .(FDP) 3807C, 3808B Rümmele (CDU) 3807D Mellies (SPD) 3808A Zur Sache: Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3808B Rümmele (CDU), Interpellant . . . 3808D Erler (SPD) 3810A Dr. Pünder (CDU) 3811D Dr. Hamacher (Z) 3812B Dr. Schäfer (FDP) 3812C Renner (KPD) 3813C Beratung der Interpellation der Fraktionen der BP, des Zentrums und der WAV betr. Gesetzentwürfe über eine Senkung der Tabak-, Kaffee- und Teesteuer (Nr. 1429 der Drucksachen) 3793D, 3796C Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Interpellant 3796D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 379&D Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. steuerlich abzugsfähige Mitgliedsbeiträge (Nr. 1516 der Drucksachen) 3793D Seuffert (SPD), Interpellant . . . 3794A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3795B Beratung der Interpellation der Fraktionen .der CDU/CSU, SPD, FDP, DP und BP betr. Ufi-Auktion in Wiesbaden (Nr 1590 der Drucksachen) 3800C Muckermann (CDU), Interpellant . 3800C Dr. Schalfejew, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft 3801C Brunner (SPD) 3802D, 3807B Dr. Vogel (CDU) 3805A Müller (Frankfurt) (KPD) 3806D Erste Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Reichsautobahngesetzes vorn 29. Mai 1941 (Nr. 1571 der Drucksachen) 3813D Dr. Bertram (Z), Antragsteller . . 3813D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Erbschaftssteuergesetzes (Nr. 1575 ,der Drucksachen) . . 3814C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3814C Erste Beratung des Entwurfs eines Anleihegesetzes von 1950 (Nr. 1576 der Drucksachen) 3815D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3815D Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . 3816B Dr. Bertram (Z) 3817D Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen (Nr. 1621 der Drucksachen) 3818B Dr. Kleindinst (CSU), Antragsteller 3818C, 3820A Arnholz (SPD) 3818D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" (Nr. 1638 der Drucksachen) 3820C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3820C Dr. Bucerius (CDU) . . . 3821A Seuffert (SPD) 3821B Paul (Düsseldorf) (KPD) 3822A Erste, zweite und dritte Beratung des von den Abg. Dr. Greve u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung von Fristen auf dem Gebiete des Anwaltsrechts (Nr. 1615 der Drucksachen) . . . . 3822C Dr. Greve (SPD), Antragsteller 3822D, 3824D, 3825A, 3826D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz . . . . 3823C, 3826C, 3828A Ewers (DP) 3825C, 3827B Dr. Oellers (FDP) 3828C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des D-Markbilanzgesetzes (D-Markbilanzergänzungsgesetz) (Nr. 1293 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 1622 der Drucksachen) 3829C Dr. Koch (SPD), Berichterstatter . 3829D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs '(Nr. 802 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1519 der Drucksachen) . 3832B Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter 3832B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Deutschen Bundesbahn (Nr. 1023 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 1556 der Drucksachen) 3834C Rümmele (CDU), Berichterstatter . 3834C Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1653 der Drucksachen) 3836A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3836A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen (Nr. 801 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1518 der Drucksachen) . . . 3836B Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter 3836C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3838B Rademacher (FDP) 3839A Dr. Fecht, Justizminister von Baden 3839B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Deutschen Bundespost (Nr. 976 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Post- und Fernmeldewesen (28. Ausschuß) (Nr. 1635 der Drucksachen) 3840A Cramer (SPD), Berichterstatter . . . 3840B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über die Anträge der Abg. Rademacher, Dr. Schäfer u. Gen. und der Abg. Ollenhauer u. Gen. betr. Küstenkohlentarife (Nrn. 1309, 72, 76 der Drucksachen) 3841C Dr. Bucerius (CDU), Berichterstatter 3841D Schröter (CDU) 3842D Dr. Oellers (FDP) 3844A Ewers (DP) 3844D Clausen (SSW) 3845C Blachstein (SPD) 3845D Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Deutsche Bundesbahn (Nr. 1533 der Drucksachen) 3847C Kohl (Stuttgart) (KPD), Antragsteller 3847D Rademacher (FDP) 3819A Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Nr. 1624 [neu] der Drucksachen) 3849B Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) . . 3849B Änderung der Tagesordnung der nächsten Sitzung 3849C Dr. Oellers (FDP) 3849D Nächste Sitzung 3849D Die Sitzung wird um 9 Uhr 33 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Es dient der Förderung unserer Verhandlungen, wenn die Privatunterhaltungen etwas eingeschränkt werden.

    (Sehr richtig!)

    Muckermann (CDU), Interpellant: Am 27. Januar 1950 hat dieses Hohe Haus eine Debatte über dieses Problem geführt. Unter anderem sprach damals der jetzige Bundesinnenminister Lehr sehr eingehend zu diesen Fragen. In dieser Sitzung konnte- aber kein Beschluß gefaßt werden, weil das Haus damals nicht beschlußfähig war. In der folgenden Sitzung am 1. Februar 1950 wurde aber ein einstimmiger Beschluß dieses Hohen Hauses zu der Drucksache Nr. 63 bzw. zu der Drucksache Nr. 34 gefaßt.
    Jetzt haben wir ungefähr ein Jahr später. Nun liegt die Drucksache Nr. 1590 als Interpellation vor, und das Problem ist noch nicht gelöst. Es handelt sich hierbei um zwei Fragen: erstens: haben die Vertreter des deutschen Volkes im Bundestag ein wirkliches Interesse daran, eine deutsche Filmwirtschaft wiederaufzubauen? Zweitens: ist es möglich, dieser Filmwirtschaft entsprechende Kapitalsubstanz zuzuführen? Beide Fragen wurden vom Hohen Hause bereits durch die praktischen Beschlüsse positiv beantwortet.
    Bei diesem Ufa-Komplex handelt es sich um einen Betrag von etwa 50 Millionen DM, d. h. um


    (Muckermann)

    einen Betrag, der für die Neuordnung der deutschen Filmwirtschaft von ausschlaggebender Bedeutung sein könnte. Dieses Hohe Haus hat durch die Genehmigung einer Ausfallbürgschaft in Höhe von 20 Millionen DM am 30. April 1950 bekundet, daß es an einem ordnungsmäßigen Wiederaufbau einer deutschen Filmindustrie interessiert ist. Wir haben inzwischen von dem zuständigen Ausschuß aus beobachten können, daß ein wesentlicher Fortschritt in der Filmwirtschaft zu verzeichnen ist. Es liegt eine ganze Reihe guter deutscher Filme vor; aber die Bürgschaft des Bundes ist bereits zur Hälfte vergeben, und das Haushaltsjahr läuft in Kürze ab.
    Es ist immer das Bemühen der Ausschüsse, sowohl des Ausschusses für Wirtschaftspolitik als auch des Ausschusses für Fragen der Presse, des Rundfunks und Films gewesen, in Verbindung mit den zuständigen Verwaltungsstellen des Innen-, Finanz- und Wirtschaftsministeriums für diese Frage der lex Ufa bzw. der Entflechtung des UfiVermögens eine im deutschen Interesse liegende Lösung zu finden, nachdem der Standpunkt der Alliierten durch ihr eigenes Gesetz festgelegt ist. Durch den Vorsitzenden des Ausschusses für Fragen der Presse, des Rundfunks und Films, Herrn Abgeordneten Dr. Vogel, wurde bereits am 1. August 1950 ein informatorischer Vorentwurf an das alliierte Komitee zur Reorganisation der Filmwirtschaft geleitet. Der Präsident des Deutschen Bundestags erhielt darüber eine Bestätigung.
    Am 10. November ging nun durch die Presse die Nachricht, daß die erste Auktion bundeseigenen Vermögens ohne Beteiligung deutscher Stellen in Wiesbaden stattfinden sollte. Das ist der unmittelbare Anlaß zu dieser Interpellation gewesen. Die Interpellanten hätten gewünscht, daß in der Plenarsitzung am 14. November, einen Tag vor der bewußten Auktion in Wiesbaden, dieses Hohe Haus sich mit der Frage beschäftigt hätte; es hätte in der Öffentlichkeit sowohl in Deutschland wie auch nach außen hin sicherlich einige Aufmerksamkeit erregt. Es ist leider nicht dazu gekommen, daß sich das Hohe Haus schon damals mit dieser Interpellation befaßte. Die Interpellanten bedauern diese Verzögerung.
    Nun hat diese Auktion stattgefunden. Die Kosten für diese Versteigerung betrugen zunächst schon einmal 50 000 DM. Es wurden ganze zwei Filme zu je 5000 Mark an einen kleinen Hamburger Verleih versteigert. Der Versteigerungsleiter erklärte, wie eine Fachzeitschrift „Der neue Film" mitteilt: „Ich habe nicht die Absicht, mich vor einem künftigen Revolutionstribunal zu verantworten"; er verrichte dieses traurige Geschäft nur, weil er auch deutsche Männer hinter sich wisse. Diese Auktion war also eine vollendete Pleite. Aber es ist bedauerlich, daß sie stattfand 5 1/2 Jahre nach Waffenruhe, ohne daß deutsche Stellen die Möglichkeit hatten, dabei mitzuwirken.

    (Abg. Dr. Vogel: Sehr richtig!)

    Darum scheinen uns diese beiden Fragen der Interpellation an die Regierung äußerst aktuell zu sein. Wir bemerken allerdings eine erhebliche zeitliche Diskrepanz zwischen dem aufmerksamen Bemühen dieses Hohen Hauses vom ersten Tage seines Bestehens an, seit dem 7. September 1949, und den der Verwaltung vorbehaltenen praktischen Ergebnissen.

    (Hört! Hört! bei der CDU. — Zuruf: Wie immer!)

    Nun liegen inzwischen weitere Vorgänge vor, auf die ich jetzt beim Einbringen der Interpellation noch nicht eingehen möchte. Wir haben uns aber im Ausschuß für Presse, Rundfunk und Film bereits mit diesen Vorgängen befaßt. Es sind mysteriöse Vorgänge hinter den Kulissen. Vielleicht bekommen wir bei der Beantwortung dieser Interpellation durch die Regierung darüber einige Aufklärungen.
    Die beiden Fragen, die zu beantworten wären, lauten also:
    1. Hat die Bundesregierung eine Antwort auf den der Hohen Kommission übermittelten deutschen Gesetzesentwurf über die UfiLiquidation erhalten?
    2. Hat die Bundesregierung bei der Hohen Kommission Schritte unternommen, um Verluste an Bundesvermögen durch eine Auktion von Bundeseigentum ohne Mitwirkung deutscher Stellen zu verhindern?
    Ich glaube, die Abgeordneten dieses Hohen Hauses haben ohne Zweifel darüber zu wachen, daß alles geschieht, um bundeseigenes Vermögen dem Bund, dem deutschen Volk zu erhalten.

    (Beifall in der Mitte und rechts.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Namens der Bundesregierung wird die Interpellation Herr Staatssekretär Dr. Schalfejew beantworten.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


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    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf den Entwurf, den wir der alliierten Hohen Kommission zugestellt haben, haben wir zunächst unter dem 28. Oktober einen Zwischenbescheid des Inhalts erhalten, daß unser Entwurf der Prüfung unterzogen werde. Wir haben dann am 9. November von der alliierten Hohen Kommission eine Note erhalten, in der ausgeführt wird, daß der deutsche Entwurf den Grundsätzen des Gesetzes Nr. 32 nicht ausreichend entspreche, um ihn zu einer annehmbaren Grundlage für Verhandlungen zwischen der Bundesrepublik und der Hohen Kommission über diese Angelegenheit zu machen. Dabei sind von der alliierten Seite folgende Punkte angeführt worden, die von deutscher Seite aus zunächst berücksichtigt werden müßten.
    Es ist erstens zum Ausdruck gebracht worden, das frühere reichseigene Filmvermögen solle sobald wie möglich in Privateigentum übergeführt werden. — Meine Damen und Herren, dazu ist zu sagen, daß das durchaus der Auffassung der Bundesregierung entspricht und auch in unserem Entwurf zum Ausdruck gekommen ist.
    Zweitens wurde betont, die neuen Eigentumsverhältnisse sollten in Übereinstimmung mit den allgemeinen, von den alliierten Behörden angenommenen Grundsätzen über die Entflechtung jegliche Form einer monopolisierten Kontrolle oder übermäßigen Zusammenballung von Machtbefugnissen vermeiden. — Auch nach dieser Richtung hat, glaube ich, unser Entwurf keinen Zweifel an der Übereinstimmung gelassen. Im Gegenteil; das ist sogar im § 1 unseres Entwurfs ausdrücklich als Zweck hervorgehoben und ferner noch dadurch unterstrichen worden, daß zwei Dachgesellschaften, Cautio-Treuhand und Universum-Film-GmbH., in dem deutschen Entwurf bereits als aufgelöst bezeichnet wurden. Darüber hinaus sah der Entwurf sogar die Auflösung weiterer ehemals reichseigener Filmgesellschaften durch die zuständigen Gesellschaftsorgane vor, soweit der Zweck der Sache es


    (Staatssekretär Dr. Schalfejew)

    erforderlich erscheinen ließ. Auch diese Bestimmung unseres Entwurfs steht also durchaus im Einklang mit der alliierten Anregung.
    Drittens ist verlangt worden, daß zur Durchführung der genannten Forderungen die Aufteilung der Vermögenswerte beginnen soll, ehe die Schuldforderungen festgesetzt und geregelt sind. Meine Damen und Herren, auch dazu ist die Bundesregierung von vornherein bereit gewesen.
    Weiterhin ist gefordert worden, daß niemand mehr als ein ehemals reichseigenes Filmatelier erwerben soll. Ferner sollen Käufer von Filmateliers der Bavaria-Kunst-AG. kein Eigentum an irgendeinem anderen Atelier erhalten. Grundsätzlich wäre die Bundesregierung nicht abgeneigt, Bestimmungen darüber zu treffen, wieviel Filmateliers in einer Hand aus diesem Vermögen erworben werden könnten.
    Schließlich wird gesagt: Die Aufteilung des reichseigenen Filmvermögens soll in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der sogenannten Monopolanordnung Nr. 1 erfolgen. — Meine Damen und Herren, das wird allerdings zu erheblichen Schwierigkeiten in der Auseinandersetzung mit den alliierten Behörden führen. Dabei ist nämlich vorwiegend die Frage zu entscheiden, inwieweit nun in den einzelnen Verarbeitungsstufen noch eine Querverbindung möglich ist, ob und inwieweit nämlich eine Betätigung eines Unternehmens in mehr als einer derartigen Stufe erfolgen kann, d. h.: in der Filmherstellung, im Filmvertrieb und in der Filmvorführung. Es wird dabei in konsequenter Anwendung dieser Monopolanordnung Nr. 1 von den Alliierten noch folgendes gewünscht: Ein Filmunternehmen darf nur seine eigenen Erzeugnisse selbst oder durch ein ihm vollständig gehörendes Tochterunternehmen vertreiben, das nicht außerdem die Erzeugnisse eines anderen Filmproduzenten vertreibt. Es darf ferner höchstens ein Lichtspieltheater besitzen und betreiben. Unternehmen, die Filmgeräte oder Rohfilme herstellen oder im Groß- oder Kleinhandel vertreiben, dürfen daneben nur ein Lichtspieltheater besitzen und betreiben. Ein Unternehmen, das sich nur im Geschäftszweig der Filmvorführung betätigt, darf nur eine bestimmte Anzahl von Lichtspieltheatern besitzen oder betreiben oder daran beteiligt sein. Die Anzahl soll betragen in einem Land- oder Stadtkreis mit bis zu 100 000 Einwohnern ein Theater, bis zu 200 000 Einwohnern zwei Theater, bis zu 500 000 Einwohnern drei Theater, bis zu einer Million Einwohnern vier Theater und darüber hinaus fünf Theater.
    Daneben bestehen noch absolute Beschränkungen wie das Verbot des Eigentums an mehr als einem Lichtspieltheater mit über 1000 Sitzen in einem Stadt- oder Landkreis und an mehr als 10 Lichtspieltheatern im ganzen Bundesgebiet.
    Wir sind zur Zeit dabei, mit der Filmwirtschaft gerade diese Bestimmungen durchzuprüfen, um zu sehen, inwieweit wir eine Grundlage finden, die nun zu einer brauchbaren Unterhaltung mit den Alliierten führen kann. Die Erwägungen über diese ziemlich schwierigen Tatbestände sind zur Zeit noch nicht abgeschlossen.
    Meine Damen und Herren! Nun ist inzwischen diese Versteigerung vor sich gegangen, wie mein Herr Vorredner das bereits ausgeführt hat. Zu der Zeit, als dieser Versteigerungstermin anberaumt wurde, lag der deutsche Entwurf gerade bei der Hohen Alliierten Kommission.
    Die Bundesregierung hat nach sorgfältiger Erwägung des Für und Wider davon Abstand genommen, gegen die Durchführung dieses Versteigerungstermins Einspruch zu erheben, weil sie nicht wollte, daß ihr Entwurf durch einen derartigen Schritt beeinträchtigt wurde, durch den vielleicht der Anschein erweckt werden konnte, als ob es der Bundesregierung nicht daran gelegen sei, nun die Durchführung dieser Entflechtung und der Privatisierung dieses reichseigenen Filmvermögens mit der erforderlichen Schnelligkeit durchzuführen. Das ist der Grund gewesen, weswegen damals, abgesehen von gewisser persönlicher Vorfühlung, irgendein offizieller Schritt der Bundesregierung nicht erfolgte.
    Der Ausgang dieses Versteigerungstermins hat aber ganz zweifellos den Beweis geführt, daß eben eine Durchführung dieser Verwertung ohne eine angemessene Beteiligung der deutschen Stellen tatsächlich nicht erfolgen kann. Das wird die Bundesregierung, wie sie das auch bereits getan hat, in der Note, die nun nach Abschluß der Untersuchungen an die Hohe Kommission gehen soll, zum Ausdruck bringen.