Rede von
Dr.
Hermann
Ehlers
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Es dient der Förderung unserer Verhandlungen, wenn die Privatunterhaltungen etwas eingeschränkt werden.
Muckermann , Interpellant: Am 27. Januar 1950 hat dieses Hohe Haus eine Debatte über dieses Problem geführt. Unter anderem sprach damals der jetzige Bundesinnenminister Lehr sehr eingehend zu diesen Fragen. In dieser Sitzung konnte- aber kein Beschluß gefaßt werden, weil das Haus damals nicht beschlußfähig war. In der folgenden Sitzung am 1. Februar 1950 wurde aber ein einstimmiger Beschluß dieses Hohen Hauses zu der Drucksache Nr. 63 bzw. zu der Drucksache Nr. 34 gefaßt.
Jetzt haben wir ungefähr ein Jahr später. Nun liegt die Drucksache Nr. 1590 als Interpellation vor, und das Problem ist noch nicht gelöst. Es handelt sich hierbei um zwei Fragen: erstens: haben die Vertreter des deutschen Volkes im Bundestag ein wirkliches Interesse daran, eine deutsche Filmwirtschaft wiederaufzubauen? Zweitens: ist es möglich, dieser Filmwirtschaft entsprechende Kapitalsubstanz zuzuführen? Beide Fragen wurden vom Hohen Hause bereits durch die praktischen Beschlüsse positiv beantwortet.
Bei diesem Ufa-Komplex handelt es sich um einen Betrag von etwa 50 Millionen DM, d. h. um
einen Betrag, der für die Neuordnung der deutschen Filmwirtschaft von ausschlaggebender Bedeutung sein könnte. Dieses Hohe Haus hat durch die Genehmigung einer Ausfallbürgschaft in Höhe von 20 Millionen DM am 30. April 1950 bekundet, daß es an einem ordnungsmäßigen Wiederaufbau einer deutschen Filmindustrie interessiert ist. Wir haben inzwischen von dem zuständigen Ausschuß aus beobachten können, daß ein wesentlicher Fortschritt in der Filmwirtschaft zu verzeichnen ist. Es liegt eine ganze Reihe guter deutscher Filme vor; aber die Bürgschaft des Bundes ist bereits zur Hälfte vergeben, und das Haushaltsjahr läuft in Kürze ab.
Es ist immer das Bemühen der Ausschüsse, sowohl des Ausschusses für Wirtschaftspolitik als auch des Ausschusses für Fragen der Presse, des Rundfunks und Films gewesen, in Verbindung mit den zuständigen Verwaltungsstellen des Innen-, Finanz- und Wirtschaftsministeriums für diese Frage der lex Ufa bzw. der Entflechtung des UfiVermögens eine im deutschen Interesse liegende Lösung zu finden, nachdem der Standpunkt der Alliierten durch ihr eigenes Gesetz festgelegt ist. Durch den Vorsitzenden des Ausschusses für Fragen der Presse, des Rundfunks und Films, Herrn Abgeordneten Dr. Vogel, wurde bereits am 1. August 1950 ein informatorischer Vorentwurf an das alliierte Komitee zur Reorganisation der Filmwirtschaft geleitet. Der Präsident des Deutschen Bundestags erhielt darüber eine Bestätigung.
Am 10. November ging nun durch die Presse die Nachricht, daß die erste Auktion bundeseigenen Vermögens ohne Beteiligung deutscher Stellen in Wiesbaden stattfinden sollte. Das ist der unmittelbare Anlaß zu dieser Interpellation gewesen. Die Interpellanten hätten gewünscht, daß in der Plenarsitzung am 14. November, einen Tag vor der bewußten Auktion in Wiesbaden, dieses Hohe Haus sich mit der Frage beschäftigt hätte; es hätte in der Öffentlichkeit sowohl in Deutschland wie auch nach außen hin sicherlich einige Aufmerksamkeit erregt. Es ist leider nicht dazu gekommen, daß sich das Hohe Haus schon damals mit dieser Interpellation befaßte. Die Interpellanten bedauern diese Verzögerung.
Nun hat diese Auktion stattgefunden. Die Kosten für diese Versteigerung betrugen zunächst schon einmal 50 000 DM. Es wurden ganze zwei Filme zu je 5000 Mark an einen kleinen Hamburger Verleih versteigert. Der Versteigerungsleiter erklärte, wie eine Fachzeitschrift „Der neue Film" mitteilt: „Ich habe nicht die Absicht, mich vor einem künftigen Revolutionstribunal zu verantworten"; er verrichte dieses traurige Geschäft nur, weil er auch deutsche Männer hinter sich wisse. Diese Auktion war also eine vollendete Pleite. Aber es ist bedauerlich, daß sie stattfand 5 1/2 Jahre nach Waffenruhe, ohne daß deutsche Stellen die Möglichkeit hatten, dabei mitzuwirken.
Darum scheinen uns diese beiden Fragen der Interpellation an die Regierung äußerst aktuell zu sein. Wir bemerken allerdings eine erhebliche zeitliche Diskrepanz zwischen dem aufmerksamen Bemühen dieses Hohen Hauses vom ersten Tage seines Bestehens an, seit dem 7. September 1949, und den der Verwaltung vorbehaltenen praktischen Ergebnissen.
Nun liegen inzwischen weitere Vorgänge vor, auf die ich jetzt beim Einbringen der Interpellation noch nicht eingehen möchte. Wir haben uns aber im Ausschuß für Presse, Rundfunk und Film bereits mit diesen Vorgängen befaßt. Es sind mysteriöse Vorgänge hinter den Kulissen. Vielleicht bekommen wir bei der Beantwortung dieser Interpellation durch die Regierung darüber einige Aufklärungen.
Die beiden Fragen, die zu beantworten wären, lauten also:
1. Hat die Bundesregierung eine Antwort auf den der Hohen Kommission übermittelten deutschen Gesetzesentwurf über die UfiLiquidation erhalten?
2. Hat die Bundesregierung bei der Hohen Kommission Schritte unternommen, um Verluste an Bundesvermögen durch eine Auktion von Bundeseigentum ohne Mitwirkung deutscher Stellen zu verhindern?
Ich glaube, die Abgeordneten dieses Hohen Hauses haben ohne Zweifel darüber zu wachen, daß alles geschieht, um bundeseigenes Vermögen dem Bund, dem deutschen Volk zu erhalten.