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ID0110400600

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Metadaten
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 104. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Dezember 1950 3791 104. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 6. Dezember 1950. Nachruf für den verstorbenen Abg. Klabunde 3'792D Eintritt der Abgeordneten Majonica und Frau Lockmann in den Deutschen Bundestag 3792D, 3793A Austritt des Abg. Dr. Leuchtgens aus der DRP und Beitritt zur Fraktion der DP 3793A Beitritt des Abg. Friedrich als Hospitant zum BHE-DG 3793A Geschäftliche Mitteilungen . 3793A, 3847C, 3849C Zustimmung des Deutschen Bundesrats zu den Gesetzen über Änderung und Ergänzung des Personenstandsgesetzes 3793B Änderung von Vorschriften des Verschollenheitsrechts 3793B Schifferdienstbücher 3793B Ablauf der durch Kriegs- oder Nachkriegsvorschriften gehemmten Fristen . 3793C Flaggenrecht der Seeschiffe und Flaggenführung der Binnenschiffe 3793C Anfrage Nr. 130 der Zentrumsfraktion über den Aufbau von militärischen und polizeilichen Dienststellen (Nrn. 1537 und 1663 der Drucksachen) 3793C Anfrage Nr. 132 der Zentrumsfraktion betr. Einsichtnahme von Steuerbehörden in Volkszählungsunterlagen (Nrn. 1542 und 1652 der Drucksachen) 3793C Anfrage Nr. 136 der Fraktion der KPD betr. Schließung des Eisenbahn-Ausbesserungswerks Heilbronn (Nrn. 1581 und 1656 der Drucksachen) 3793C Anfrage Nr. 139 der Zentrumsfraktion betr Aufenthalt von Fremden in den USA (Nrn. 1593 und 1673 der Drucksachen) . . 3793C Bericht des Bundeskanzlers vom 5. Dezember 1950 über den Reiseverkehr mit dem Saargebiet (Nr. 1675 der Drucksachen) . . 3793C Beratung der Interpellation der Fraktion der CDU/CSU betr. Wiederbesiedlung der Stadt Kehl (Nr. 1493 [neu] der Drucksachen) 3793D, 3807B Zur Geschäftsordnung: Dr. Oellers .(FDP) 3807C, 3808B Rümmele (CDU) 3807D Mellies (SPD) 3808A Zur Sache: Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3808B Rümmele (CDU), Interpellant . . . 3808D Erler (SPD) 3810A Dr. Pünder (CDU) 3811D Dr. Hamacher (Z) 3812B Dr. Schäfer (FDP) 3812C Renner (KPD) 3813C Beratung der Interpellation der Fraktionen der BP, des Zentrums und der WAV betr. Gesetzentwürfe über eine Senkung der Tabak-, Kaffee- und Teesteuer (Nr. 1429 der Drucksachen) 3793D, 3796C Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Interpellant 3796D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 379&D Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. steuerlich abzugsfähige Mitgliedsbeiträge (Nr. 1516 der Drucksachen) 3793D Seuffert (SPD), Interpellant . . . 3794A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3795B Beratung der Interpellation der Fraktionen .der CDU/CSU, SPD, FDP, DP und BP betr. Ufi-Auktion in Wiesbaden (Nr 1590 der Drucksachen) 3800C Muckermann (CDU), Interpellant . 3800C Dr. Schalfejew, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft 3801C Brunner (SPD) 3802D, 3807B Dr. Vogel (CDU) 3805A Müller (Frankfurt) (KPD) 3806D Erste Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Reichsautobahngesetzes vorn 29. Mai 1941 (Nr. 1571 der Drucksachen) 3813D Dr. Bertram (Z), Antragsteller . . 3813D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Erbschaftssteuergesetzes (Nr. 1575 ,der Drucksachen) . . 3814C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3814C Erste Beratung des Entwurfs eines Anleihegesetzes von 1950 (Nr. 1576 der Drucksachen) 3815D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3815D Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . 3816B Dr. Bertram (Z) 3817D Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen (Nr. 1621 der Drucksachen) 3818B Dr. Kleindinst (CSU), Antragsteller 3818C, 3820A Arnholz (SPD) 3818D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" (Nr. 1638 der Drucksachen) 3820C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3820C Dr. Bucerius (CDU) . . . 3821A Seuffert (SPD) 3821B Paul (Düsseldorf) (KPD) 3822A Erste, zweite und dritte Beratung des von den Abg. Dr. Greve u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung von Fristen auf dem Gebiete des Anwaltsrechts (Nr. 1615 der Drucksachen) . . . . 3822C Dr. Greve (SPD), Antragsteller 3822D, 3824D, 3825A, 3826D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz . . . . 3823C, 3826C, 3828A Ewers (DP) 3825C, 3827B Dr. Oellers (FDP) 3828C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des D-Markbilanzgesetzes (D-Markbilanzergänzungsgesetz) (Nr. 1293 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 1622 der Drucksachen) 3829C Dr. Koch (SPD), Berichterstatter . 3829D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs '(Nr. 802 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1519 der Drucksachen) . 3832B Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter 3832B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Deutschen Bundesbahn (Nr. 1023 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 1556 der Drucksachen) 3834C Rümmele (CDU), Berichterstatter . 3834C Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1653 der Drucksachen) 3836A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3836A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen (Nr. 801 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1518 der Drucksachen) . . . 3836B Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter 3836C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3838B Rademacher (FDP) 3839A Dr. Fecht, Justizminister von Baden 3839B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Deutschen Bundespost (Nr. 976 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Post- und Fernmeldewesen (28. Ausschuß) (Nr. 1635 der Drucksachen) 3840A Cramer (SPD), Berichterstatter . . . 3840B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über die Anträge der Abg. Rademacher, Dr. Schäfer u. Gen. und der Abg. Ollenhauer u. Gen. betr. Küstenkohlentarife (Nrn. 1309, 72, 76 der Drucksachen) 3841C Dr. Bucerius (CDU), Berichterstatter 3841D Schröter (CDU) 3842D Dr. Oellers (FDP) 3844A Ewers (DP) 3844D Clausen (SSW) 3845C Blachstein (SPD) 3845D Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Deutsche Bundesbahn (Nr. 1533 der Drucksachen) 3847C Kohl (Stuttgart) (KPD), Antragsteller 3847D Rademacher (FDP) 3819A Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Nr. 1624 [neu] der Drucksachen) 3849B Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) . . 3849B Änderung der Tagesordnung der nächsten Sitzung 3849C Dr. Oellers (FDP) 3849D Nächste Sitzung 3849D Die Sitzung wird um 9 Uhr 33 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    erstens: Hält er es mit dem Charakter eines Berufsverbandes für verträglich, daß dieser Berufsverband politische Gelder sammelt und sie politischen Zwecken zuführt? Zweitens: Hält die Bundesregierung die Verbuchung derartiger Zahlungen als steuerlich abzugsfähige Mitgliederbeiträge für zulässig? Und wenn nein — ich kann mir an sich bei der klaren Sachlage im heutigen Recht keine andere Antwort vorstellen —: was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um einem solchen Mißbrauch der Bestimmungen über die steuerliche Abzugsfähigkeit von Mitgliederbeiträgen entgegenzutreten?

    (Lebhafter Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Zur Beantwortung der Interpellation hat das Wort der Herr Bundesminister der Finanzen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur Sach-
    und Rechtslage darf ich auf die aufgeworfenen Fragen hin folgendes feststellen.
    Mitgliederbeiträge von Steuerpflichtigen an ihre Berufs- und Standesorganisationen stellen in der Regel Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes oder Werbungskosten nach § 9 Ziffer 3 des Einkommensteuergesetzes dar. Es ist dabei aber unterstellt, daß die Mitgliederbeiträge zur Förderung der allgemeinen ideellen und wirtschaftlichen Belange der Mitglieder verwendet werden. Beiträge an politische Parteien und sonstige politische Organisationen sind keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten, sondern Spenden, die bei ,der Ermittlung ,der Einkünfte und des Einkommens nicht abzugsfähig sind. Das gilt auch dann, wenn die Beiträge nicht unmittelbar, sondern mittelbar über die Berufs- und Standesorganisationen an die politischen Parteien geleistet werden.
    Wenn der Verband der bayerischen Grundbesitzer e. V. seine Mitglieder durch Rundschreiben aufgefordert hat, zur Bildung des Wahlfonds für die Stärkung einer bürgerlichen Majorität in der Weise beizutragen, daß Mitgliederbeiträge in doppelter Höhe gezahlt werden, so kann solchen Beiträgen, soweit sie aus diesem Anlaß erhöht worden sind, die Eigenschaft als Betriebsausgaben oder als Werbungskosten nicht zuerkannt werden. Die Gestaltung dieser Beiträge für politische Zwecke als Mitgliedsbeiträge einer Berufs- und Standesorganisation stellt einen Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts dar und ist nach § 6 des Steueranpassungsgesetzes steuerlich nicht zu beachten. Die erhöhten Mitgliedsbeiträge, die der Bildung eines Wahlfonds für politische Zwecke dienen, sind deshalb als nichtabzugsfähige Spenden zu behandeln. Ebenso ist zu verfahren, wenn andere Berufs- oder Standesorganisationen Mitgliederbeiträge in gleicher oder ähnlicher Weise mißbräuchlich verwenden.
    Das gleiche gilt, wenn politische Parteien wirtschaftliche Mitteilungsblätter oder wirtschaftliches Informationsmaterial gegen Unkostenerstattung herausgeben. In solchen Fällen muß geprüft werden, ob die Höhe des Unkostenbeitrags sich im Rahmen einer angemessenen Gegenleistung bewegt. Liegt der Unkostenbeitrag über der angemessenen Gegenleistung, so ist zu vermuten, daß der Mehrbetrag den politischen Zwecken der Parteien zu dienen bestimmt ist. In diesem Fall kann der Mehrbetrag nicht mehr als abzugsfähige Betriebsausgabe angesehen werden. Wird festgestellt, daß eine andere Organisation, z. B. eine Berufs- und Standesorganisation auf diesem Wege Mittel zur Bildung eines Wahlfonds für politische Zwecke aufbringen will, so ist den erhöhten Aufwendungen die Abzugsfähigkeit zu versagen.
    Das Bundesministerium der Finanzen hat sich aus Anlaß des in der Interpellation erwähnten Falles mit dem bayerischen Staatsministerium der Finanzen ins Benehmen gesetzt. Das bayerische Staatsministerium der Finanzen hat daraufhin Abdruck einer Verfügung, die an die beiden Oberfinanzdirektionen München und Nürnberg unter dem 15. November 1950 ergangen ist, betreffend steuerliche Behandlung von Mitgliedsbeiträgen usw. an Berufs- und Standesorganisationen, übersandt. Diese Verfügung lautet — ich darf sie verlesen:
    1. Die Mitgliedsbeiträge von Steuerpflichtigen an ihre Berufs- und Standesorganisationen stellen in der Regel Betriebsausgaben oder Werbungskosten dar. Es ist dabei unterstellt, daß die Mitgliedsbeiträge zur Förderung der allgemeinen ideellen und wirtschaftspolitischen Belange der Mitglieder verwendet werden. Beiträge an politische Parteien und sonstige politische Organisationen sind daher keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten, sondern


    (Bundesfinanzminister Schäffer)

    Spenden, die bei der Ermittlung der Einkünfte, des Einkommens, nicht abzugsfähig sind. Dies gilt auch dann, wenn die Beiträge nicht unmittelbar sondern mittelbar über die Berufs- und Standesorganisationen an die politischen Parteien geleistet werden.
    Der Standpunkt des bayerischen Staatsministeriums der Finanzen ist also genau der gleiche wie der des Bundesfinanzministeriums.
    2. Nach einer Interpellation der Fraktion der SPD im Bundestag vom 26. Oktober 1950 soll der Verband der bayerischen Grundbesitzer e. V. mit Rundschreiben vom 15. September 1950 seine Mitglieder aufgefordert haben, zur Bildung eines Wahlfonds für die Stärkung einer bürgerlichen Majorität beizutragen. Nach dem Rundschreiben soll der Wahlfonds durch Erhöhung der Mitgliedsbeiträge auf das Doppelte aufgebracht und dadurch die Möglichkeit eröffnet werden, die Zahlung als Mitgliedsbeitrag buchen zu können.
    Solchen Beiträgen, die einem bestimmten politischen Zweck zu dienen bestimmt sind, kann trotz ihrer Bezeichnung als Mitgliedsbeiträge an Berufs- und Standesorganisationen die Eigenschaft als Betriebsausgaben oder Werbungskosten nicht zuerkannt werden. Die Gestaltung dieser Beiträge für politische Zwecke als Mitgliedsbeiträge einer Berufs- und Standesorganisation stellt einen Mißbrauch im Sinne des § 6 Steueranpassungsgesetz dar und ist daher nicht zu beachten. Die erhöhten Mitgliedsbeiträge, die der Bildung eines Wahlfonds für politische Zwecke dienen, sind deshalb als nicht abzugsfähige Spenden zu behandeln. Ebenso ist zu verfahren, wenn andere Berufs- oder Standesorganisationen Mitgliedsbeiträge in gleicher oder ähnlicher Weise mißbräuchlich verwenden.
    3. Wenn politische Parteien wirtschaftliche Mitteilungsblätter oder wirtschaftliches Informationsmaterial gegen Unkostenerstattung herausgeben, muß geprüft werden, ob die Höhe des Unkostenbeitrags sich im Rahmen einer angemessenen Gegenleistung bewegt. Liegt der Unkostenbeitrag über der angemessenen Gegenleistung, so ist zu vermuten, daß der Mehrbetrag den politischen Zwecken der Partei zu dienen bestimmt ist. In diesen Fällen kann der Mehrbetrag nicht mehr als abzugsfähige Betriebsausgabe angesehen werden. Wird festgestellt, daß auch andere Organisationen, z. B. Berufs- oder Standesorganisationen, auf diesem Wege Mittel zur Bildung eines Wahlfonds für politische Zwecke aufbringen wollen, so ist den erhöhten Aufwendungen die Abzugsfähigkeit ebenfalls zu versagen.
    4. Ich bitte, die Veranlagungsbeamten und insbesondere die Betriebsprüfer anzuweisen, erhöhte Ausgaben der vorbezeichneten Art auf ihre Zweckbestimmung und Angemessenheit zu überprüfen und bei Feststellung von Mißbräuchen die Abzugsfähigkeit abzulehnen.
    Soweit besondere Erfahrungen in dieser Hinsicht gemacht werden, bitte ich zu berichten.
    Folgt Unterschrift.
    Der Standpunkt des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen ist in allen Fragen genau derselbe wie der des Bundesministeriums der Finanzen. Das Bundesministerium der Finanzen wird die
    Finanzminister der übrigen Länder ersuchen, gleichmäßig vorzugehen.

    (Beifall in der Mitte.)