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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 103. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. November 1950 3751 103. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. November 1950. Geschäftliche Mitteilungen . 3752D, 3764D, 3789D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Entschließung zu den Straßburger Empfehlungen (Nrn. 1600, 1502, zu 1502, 1376 der Drucksachen) 3752D Dr. Pünder (CDU) 3752D Dr. Lütkens (SPD) 3754A Euler (FDP) 3756D Dr. Reismann (Z) 3757D Dr. Seelos (BP) 3758B Frommhold (DRP) 3758C Renner (KPD) 3759C Dr. Gerstenmaier (CDU) 3761C Ordnungsruf betr. Äußerung des Abg. Renner 3765A Beratung der Interpellation der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. betr. Fortführung der Soforthilfeabgabe (Nr. 1531 der Drucksachen) . . 3762A Dr. Horlacher (CSU), Interpellant . 3762B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3765A Beratung der Interpellation der Fraktionen der BP, des Zentrums und der WAV betr. die neuen Jagdverordnungen des US-Hochkommissars (Nr. 1381 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Ott u. Gen. betr. Jagd- und Fischereiordnung für Besatzungsangehörige (Nr. 1414 der Drucksachen) 3766D Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Interpellant 3766D Dr. Ott (BHE), Antragsteller . . . . 3767D Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 3768C, 3772B Funk (CSU) 3769B Faßbender (FDP) 3770A Volkholz (BP) 3770D Dr. Glasmeyer (Z) 3771C Kriedemann (SPD) 3772A Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Winterbeihilfe (Nr. 1443 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Degener, Pelster u. Gen. betr. Steuerfreiheit für Weihnachtsgratifikationen (Nr. 1525 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Freigrenze für Weihnachtsgratifikationen (Nr. 1534 der Drucksachen), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Nr. 1541 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Einmalige Weihnachtsbeihilfen (Nr. 1586 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Änderung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (Nr. 1587 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Erhöhung der Fürsorgesätze (Nr. 1471 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Winterbeihilfe für Hauptunterstützungsempfänger (Nr. 1473 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Verbilligung von Strom und Gas für Hauptunterstützungsempfänger (Nr. 1545 der Drucksachen) 3772D Frau Korspeter (SPD), Interpellantin 3773A Degener (CDU), Antragsteller . . . . 3774D Renner (KPD), Antragsteller . 3775A, 3780C Dr. Bertram (Z), Antragsteller . . . 3776B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 3777A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 3778B Sabel (CDU) 3779A, 3782D Pohle (SPD) 3780A Abstimmung 3781B, 3782B Geschäftsordnungsdebatte betr. namentliche Abstimmung 3781B Dr. Schäfer (FDP) . 3781D Gengler (CDU) 3782A Ollenhauer (SPD) 3782A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Allgemeine Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die Soziale Sicherheit nebst vier Zusatzvereinbarungen und drei Protokollen (Nr. 1480 der Drucksachen) . 3783A Storch, Bundesminister für Arbeit . . 3783B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die Anwerbung von deutschen Arbeitskräften für Frankreich vom 10. Juli 1950 (Nr. 1481 der Drucksachen) . . . 3783D Storch, Bundesminister für Arbeit . . 3783D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über Gastarbeitnehmer vom 10. Juli 1950 (Nr. 1482 der Drucksachen) 3784B Storch, Bundesminister für Arbeit . 3784B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über Grenzgänger vom 10. Juli 1950 (Nr. 1483 der Drucksachen) 3784C Storch, Bundesminister für Arbeit . 3784D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Neuordnung der Beziehungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in den Betrieben (Betriebsverfassungsgesetz) (Nr. 1546 der Drucksachen) 3785A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Schifferdienstbücher (Nr. 1311 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 1558 der Drucksachen) 3785B, 3788C Cramer (SPD) (zur Geschäftsordnung) 3785B Sander (SPD), Berichterstatter . . . 3788C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Personenstandsgesetzes (Nr. 1371 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (Nr. 1559 der Drucksachen) 3785B Etzenbach (CDU), Berichterstatter . 3785C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Richter (Niedersachsen) u. Gen. betr. Notstandsgebiet Wilhelmshaven (Nrn. 1523, 584 der Drucksachen) 3786D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (32. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Jaeger, Strauß u. Gen. betr. Trinkwasser (Nrn. 1488, 942 der Drucksachen) 3786D Dr. Bärsch (SPD), Berichterstatter . 3787A Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 3787C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs gegen die Schwarzarbeit (Nrn. 1522, 1230 der Drucksachen) 3787D Becker (Pirmasens) (CDU), Berichterstatter 3787D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Nr. 1574 der Drucksachen) . . 3789C Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Gustav Sander


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Die Drucksache Nr. 1311 über den Entwurf eines Gesetzes über Schifferdienstbücher sowie der Mündliche Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen in der Fassung der Drucksache Nr. 1558 liegt Ihnen vor. In der 86. Plenarsitzung wurde das Gesetz über Schifferdienstbücher am 15. September 1950 an den Ausschuß für Verkehrswesen überwiesen. Der Ausschuß hat sich in der 27. Sitzung am 4. Oktober mit dem Gesetzentwurf eingehend beschäftigt und schlägt Ihnen die aus dem schriftlichen Bericht ersichtlichen, fettgedruckten Änderungen vor.
    Zum Gesetz selbst möchte ich folgendermaßen Stellung nehmen. Ebenso wie der Führer eines Kraftwagens einen Führerschein braucht, muß derjenige, der ein Binnenschiff führen will, einen Schiffsführerschein, auch Schifferpatent genannt, besitzen. Um das Patent erwerben zu können, sind von dem Bewerber verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen, zu denen u. a. der Nachweis gehört, daß er bestimmte Stromstrecken befahren und bestimmte Fahrzeiten zurückgelegt hat. Dieser Nachweis wurde früher, d. h. vor Einführung der ehemaligen Arbeitsbücher, durch besondere Urkunden geführt, auf dem Rhein durch Schifferdienstbücher, die auf der Mannheimer Akte von 1868 beruhten, auf der Elbe durch Fahrtenbücher, die auf Grund der Internationalen Elbschiffahrtsakte ausgestellt wurden. Mit Einführung der Arbeitsbücher fielen diese Urkunden weg. Nach Wegfall der Arbeitsbücher besteht heute der unerfreuliche Zustand, daß die Nachweise von dem Schiffer durch einfache Bescheinigungen der Schiffsführer erbracht werden, deren Echtheit oft in Zweifel gezogen werden muß und die ebenso häufig verlorengehen.
    Die Schiffahrt hat daher den dringenden Wunsch geäußert, einheitliche Schifferdienstbücher einzuführen, was durch das vorliegende Gesetz geschehen soll. Das Gesetz hat insofern eine längere Geschichte, als es bereits beim früheren Wirtschaftsrat eingebracht war, von diesem jedoch auf die Liste der dem Bundestag vorzubehaltenden Gesetze gesetzt worden war.
    Der Ausschuß für Verkehrswesen hat sich, wie bereits gesagt wurde, mit dem Gesetzentwurf eingehend befaßt, ihn gebilligt und schlägt folgende geringfügige Änderungen vor.
    In § 1 Abs. 1 Buchst. a) ist hinter den Worten „in ein festes Dienstverhältnis tritt" folgender Zusatz einzufügen: „oder Dienst tut". Es sollen damit auch die Fälle erfaßt werden, in denen der Eigentümer eines Binnenschiffs, der noch kein Schifferpatent besitzt, auf seinem eigenen Schiff zur Bemannung gehört und Dienst tut.
    In § 6 erhält Abs. 1 folgenden zweiten Satz: „Weitere Eintragungen sind nicht zulässig."


    (Sander)

    Damit wird einer Anregung des Bundesrats entsprochen. Der Inhaber des Schifferdienstbuches soll vor Eintragungen geschützt werden, die seine Person irgendwie nachteilig kennzeichnen.
    Zu § 6 Abs. 4: 13m klar herauszustellen, daß der Schiffsführer die Nachtragungen nur hinsichtlich der Reisen seiner Mannschaft vorzunehmen hat, die diese auf seinem Schiff zurückgelegt hat, schlägt der Ausschuß folgende Fassung vor:
    Für die bei Inkrafttreten des Gesetzes im Dienst befindliche Mannschaft eines Binnenschiffs hat der Schiffsführer die Angaben über den Dienstantrit auf dem von ihm geführten Schiff und, soweit Nachweise hierüber vorhanden sind, die seitdem auf diesem Schiff zurückgelegten Fahrten und die befahrenen Stromstrecken nachzutragen.
    Zu § 8: Damit auch die fahrlässige Begehung von Verstößen gegen die dem Schiffsführer, den Schiffs- und Hilfsleuten nach dem Gesetz obliegenden Pflichten bestraft werden kann, schlägt der Ausschuß entsprechend einer Anregung des Bundesrats folgende Fassung des § 8 vor:
    Soweit nicht in anderen Vorschriften eine schwerere Strafe angedroht ist, wird mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Deutschen Mark bestraft
    1. ein Schiffsführer, der vorsätzlich oder fahrlässig
    a) entgegen § 4 einen Schiffs- oder Hilfsmann beschäftigt, ohne daß dieser ihm zuvor sein Schifferdienstbuch ausgehändigt hat,
    b) das Schifferdienstbuch nicht oder unrichtig führt,
    c) gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 unzulässige Eintragungen vornimmt,
    d) es unterläßt, das in seinem Besitz befindliche Schifferdienstbuch gemäß § 7 vorzuzeigen oder vorzulegen;
    2. ein Schiffs- oder Hilfsmann, der eigenmächtig in seinem Schifferdienstbuch Eintragungen vornimmt oder der es vorsätzlich oder fahrlässig unterläßt, das in seinem Besitz befindliche Schifferdienstbuch gemäß § 7 vorzuzeigen oder vorzulegen.
    Bei dieser Fassung ist in Ziffer 1 Buchstabe c) eine neue Strafbestimmung aufgenommen worden, die sich aus dem Zusatz zu § 6 Abs. 1 ergibt.
    Im Auftrage des Ausschusses für Verkehrswesen bitte ich das Hohe Haus, sich dem Antrag des Ausschusses anzuschließen.


Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung über die Vorlage des Ausschusses für Verkehrswesen auf Drucksache Nr. 1558.
Da Abänderungsanträge nicht vorliegen, rufe ich auf §§ 1,-2,-3,-4,-5,-6,-7,-8,-
9, —10, — Einleitung und Überschrift. -
Ich bitte diejenigen Damen und Herren, die den aufgerufenen Paragraphen zustimmen wollen, die Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; es ist so beschlossen. Damit ist die zweite Lesung beendet.
Wir kommen zur
dritten Lesung.
Ich bitte diejenigen, die dem Gesetz in der in zweiter Lesung beschlossenen Fassung zustimmen wollen, die Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit. Damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Beratung angenommen.
Ich rufe nunmehr auf Punkt 16 der Tagesordnung:
Beratung des interfraktionellen Antrags betreffend Überweisung von Anträgen an die
Ausschüsse (Nr. 1574 der Drucksachen).
Ich mache darauf aufmerksam, daß der Antrag Nr. 1587 betreffend Änderung der LohnsteuerDurchführungsverordnung herausgenommen werden muß, weil er inzwischen heute bereits beraten und abgelehnt worden ist.
Ich bitte die Damen und Herren, die mit dieser Änderung dem Antrag auf Drucksache Nr. 1574 zustimmen wollen, die Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; der Antrag ist angenommen.
Damit, meine Damen und Herren, sind wir am Schluß der Tagesordnung angelangt. Einen neuen Sitzungstermin kann ich noch nicht angeben, weil darüber noch nicht endgültig Beschluß gefaßt ist.
Ich darf die Mitglieder des Ältestenrates darauf aufmerksam machen, daß 10 Minuten nach Schluß dieser Sitzung der Ältestenrat in seinem Sitzungszimmer zusammentritt.
Ich schließe die Sitzung.