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ID0110309300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 103. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. November 1950 3751 103. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. November 1950. Geschäftliche Mitteilungen . 3752D, 3764D, 3789D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Entschließung zu den Straßburger Empfehlungen (Nrn. 1600, 1502, zu 1502, 1376 der Drucksachen) 3752D Dr. Pünder (CDU) 3752D Dr. Lütkens (SPD) 3754A Euler (FDP) 3756D Dr. Reismann (Z) 3757D Dr. Seelos (BP) 3758B Frommhold (DRP) 3758C Renner (KPD) 3759C Dr. Gerstenmaier (CDU) 3761C Ordnungsruf betr. Äußerung des Abg. Renner 3765A Beratung der Interpellation der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. betr. Fortführung der Soforthilfeabgabe (Nr. 1531 der Drucksachen) . . 3762A Dr. Horlacher (CSU), Interpellant . 3762B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3765A Beratung der Interpellation der Fraktionen der BP, des Zentrums und der WAV betr. die neuen Jagdverordnungen des US-Hochkommissars (Nr. 1381 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Ott u. Gen. betr. Jagd- und Fischereiordnung für Besatzungsangehörige (Nr. 1414 der Drucksachen) 3766D Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Interpellant 3766D Dr. Ott (BHE), Antragsteller . . . . 3767D Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 3768C, 3772B Funk (CSU) 3769B Faßbender (FDP) 3770A Volkholz (BP) 3770D Dr. Glasmeyer (Z) 3771C Kriedemann (SPD) 3772A Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Winterbeihilfe (Nr. 1443 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Degener, Pelster u. Gen. betr. Steuerfreiheit für Weihnachtsgratifikationen (Nr. 1525 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Freigrenze für Weihnachtsgratifikationen (Nr. 1534 der Drucksachen), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Nr. 1541 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Einmalige Weihnachtsbeihilfen (Nr. 1586 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Änderung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (Nr. 1587 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Erhöhung der Fürsorgesätze (Nr. 1471 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Winterbeihilfe für Hauptunterstützungsempfänger (Nr. 1473 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Verbilligung von Strom und Gas für Hauptunterstützungsempfänger (Nr. 1545 der Drucksachen) 3772D Frau Korspeter (SPD), Interpellantin 3773A Degener (CDU), Antragsteller . . . . 3774D Renner (KPD), Antragsteller . 3775A, 3780C Dr. Bertram (Z), Antragsteller . . . 3776B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 3777A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 3778B Sabel (CDU) 3779A, 3782D Pohle (SPD) 3780A Abstimmung 3781B, 3782B Geschäftsordnungsdebatte betr. namentliche Abstimmung 3781B Dr. Schäfer (FDP) . 3781D Gengler (CDU) 3782A Ollenhauer (SPD) 3782A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Allgemeine Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die Soziale Sicherheit nebst vier Zusatzvereinbarungen und drei Protokollen (Nr. 1480 der Drucksachen) . 3783A Storch, Bundesminister für Arbeit . . 3783B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die Anwerbung von deutschen Arbeitskräften für Frankreich vom 10. Juli 1950 (Nr. 1481 der Drucksachen) . . . 3783D Storch, Bundesminister für Arbeit . . 3783D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über Gastarbeitnehmer vom 10. Juli 1950 (Nr. 1482 der Drucksachen) 3784B Storch, Bundesminister für Arbeit . 3784B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über Grenzgänger vom 10. Juli 1950 (Nr. 1483 der Drucksachen) 3784C Storch, Bundesminister für Arbeit . 3784D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Neuordnung der Beziehungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in den Betrieben (Betriebsverfassungsgesetz) (Nr. 1546 der Drucksachen) 3785A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Schifferdienstbücher (Nr. 1311 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 1558 der Drucksachen) 3785B, 3788C Cramer (SPD) (zur Geschäftsordnung) 3785B Sander (SPD), Berichterstatter . . . 3788C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Personenstandsgesetzes (Nr. 1371 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (Nr. 1559 der Drucksachen) 3785B Etzenbach (CDU), Berichterstatter . 3785C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Richter (Niedersachsen) u. Gen. betr. Notstandsgebiet Wilhelmshaven (Nrn. 1523, 584 der Drucksachen) 3786D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (32. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Jaeger, Strauß u. Gen. betr. Trinkwasser (Nrn. 1488, 942 der Drucksachen) 3786D Dr. Bärsch (SPD), Berichterstatter . 3787A Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 3787C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs gegen die Schwarzarbeit (Nrn. 1522, 1230 der Drucksachen) 3787D Becker (Pirmasens) (CDU), Berichterstatter 3787D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Nr. 1574 der Drucksachen) . . 3789C Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Johann Cramer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich schlage Vertagung vor; der Berichterstatter ist im Hause, nur nicht hier.


Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Gut, ich bin damit einverstanden, daß der Punkt zunächst zurückgestellt und unter Umständen später beraten wird.
Ich rufe dann Punkt 12 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Personenstandsgesetzes (Nr. 1371 der Drucksachen);
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (Nr. 1559 der Drucksachen).

(Erste Beratung: 90. Sitzung.)

Das Wort zur Berichterstattung hat Herr Abgeordneter Etzenbach.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Peter Etzenbach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die uns vorliegenden Drucksachen Nr. 1371 und Nr. 1559 beziehen sich auf den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Personenstandsgesetzes vom 3. November 1937.
    Nach diesem Gesetz werden Geburt und Tod eines Menschen bei dem Standesamt beurkundet, in dessen Bezirk Geburt oder Tod eingetreten sind. Eheschließungen werden von dem Standesamt beurkundet, vor dem die Ehe geschlossen wurde. Eine Ausnahme von diesen Vorschriften macht der § 41 Abs. 1 des Personenstandsgesetzes; er bestimmt, daß Personenstandsfälle, die sich im Ausland ereignet haben, in besonderen Fällen auf Anordnung des Reichsministers des Innern oder der von ihm bestimmten Stelle bei dem Standesamt I in Berlin oder einem anderen von dem Innenminister hierfür bestimmten Standesamt beurkundet werden.
    Während des Krieges und in der ersten Nachkriegszeit ergab sich die Notwendigkeit, diese Grundsätze zu lockern. In den letzten Kriegsmonaten und in der ersten Zeit nach Beendigung der Kampfhandlungen sind die Anzeigen von Geburts- und Sterbefällen vielfach unterblieben. Es trifft das insbesondere zu bei Geburten und Sterbefällen unter den Flüchtlingen aus dem Osten, die auf der Flucht eingetreten waren. In der britischen Zone ist für solche Fälle durch eine Verordnung des Präsidenten des Zentraljustizamtes eine Regelung — eine sogenannte Notbeurkundung — getroffen worden. Die gleiche Regelung haben die Länder der amerikanischen Zone eingeführt. In der französischen Zone sind bisher entsprechende Vorschriften nicht erlassen worden.
    Es hat sich nun, und zwar in der letzten Zeit immer mehr, das Bedürfnis bemerkbar gemacht, eine Abweichung von dem Territorialprinzip des Personenstandsgesetzes zuzulassen. Todesfälle in einem Konzentrationslager der Ostzone, deren Beurkung dort meist nicht zu erreichen ist, an deren Beurkundung die Angehörigen häufig aber ein berechtigtes Interesse haben, können bei der jetzigen Rechtslage im Bundesgebiet nicht vorgenommen werden. Den auf Grund einer hessischen Verordnung erfolgenden Beurkundungen von Sterbefällen in den ehemaligen deutschen Konzentrationslagern fehlt, soweit die in Frage kommenden KZ's außerhalb des Landes Hessen gelegen waren, eine ausreichende Rechtsgrundlage.
    Durch den uns vorliegenden Gesetzentwurf soll diesen Wünschen und Notwendigkeiten Rechnung getragen werden. Der Ausschuß für innere Verwaltung hat sich in eingehender Beratung mit dem Entwurf befaßt, er hat einige Änderungen vorgenommen, die ich kurz erläutern möchte.
    Art. 1 Ziffer 1 sieht eine Änderung des § 41 Abs. 1 des Personenstandsgesetzes vor. Hier hat sich der Ausschuß für die Fassung der Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zu dem Vorschlag des Bundesrats entschieden, mit der Maßgabe, daß alle in Frage kommenden Standesfälle ausschließlich beim Standesamt I in Berlin zu beurkunden sind. Die in der Regierungsvorlage vorgesehene Ermächtigung der Obersten Landesbe-


    (Etzenbach)

    hörde, für die Beurkundung auch ein anderes Standesamt zu bestimmen, wurde durch einstimmigen Ausschußbeschluß beseitigt. Bestimmend hierfür war einmal die Zweckmäßigkeit der Beurkundung aller derartiger Standesfälle bei einem Standesamt, zum anderen der Umstand, daß die Anordnung der Obersten Landesbehörde nach diesem Paragraphen nicht bereits die Eintragungsanordnung enthält, sondern nur festlegt, daß ein „besonderer Fall" im Sinne des Gesetzes vorliegt und daher eine Beurkundung des Standesfalles zu erfolgen hat. Hieran ist das Standesamt gebunden. Aber der Inhalt der Eintragung in seinen Einzelheiten ist damit noch nicht festgelegt. Beispielsweise kann der Zeitpunkt des Versterbens in dem Konzentrationslager noch der Klärung bedürfen, bevor die Beurkundung des Standesfalles erfolgt. Nicht nur die Mitwirkung der Aufsichtsbehörde, sondern auch die Anrufung des Amtsgerichts, Landgerichts und Oberlandesgerichts wird also vielfach praktisch werden. Werden Standesämter in verschiedenen Oberlandesgerichtsbezirken durch die Obersten Landesbehörden eingeschaltet, so wird eine Vielzahl von Gerichten und anderen Dienststellen mit solchen Dingen befaßt, wobei Verschiedenheiten der Handhabung nicht ausbleiben werden, die gerade auf diesem Gebiete besonders unerwünscht sind. Wird dagegen nur dem einen Standesamte in Berlin die Bearbeitung dieser Fälle übertragen, so hat sich nur dessen Aufsichtsbehörde, ferner nur ein Amtsgericht, ein Landgericht und das Kammergericht mit solchen Fällen zu befassen, wobei eine feste Praxis sich rasch bilden wird.
    Ein Antrag des Vertreters der Stadt Berlin, dem Standesamt I die Bezeichnung „Sonderstandesamt" zu geben, weil auch Ost-Berlin ein Standesamt I eingerichtet habe, wurde zurückgezogen, nachdem darauf hingewiesen worden war, daß Ost-Berlin ebenso in der Lage sei, sein Standesamt I in „Sonderstandesamt" umzubenennen.
    Ein Sammelbuch der Todeserklärungen soll nur noch beim Standesamt I Berlin-West geführt werden. Die neue Fassung bestimmt, daß die dem früheren Reichsminister des Innern zustehenden Befugnisse auf die zuständigen Obersten Landesbehörden übergegangen sind.
    Ziffer 2 des Art. 1 regelt das Verfahren bei Zweifeln über die örtliche Zuständigkeit mehrerer Standesbeamten. Auch hier ist der Ausschuß dem Vorschlag des abgeänderten Regierungs-Entwurfs gefolgt.
    Die Ziffer 3 des Art. 1 behandelt die Beurkundung der Sterbefälle von Häftlingen der ehemaligen deutschen Konzentrationsläger. Die vorgeschlagenen §§ 43 a bis 43 f enthalten die erforderlichen Vorschriften. Sie sehen vor, daß für alle Sterbefälle von ehemaligen KZ-Häftlingen das Sonderstandesamt in Arolsen ausschließlich zuständig ist und regeln das Verfahren, in dem auch zur besseren Übersicht die Führung einer Kartei vorgesehen ist. Der Ausschuß war einstimmig der Auffassung, daß die Einrichtung einer zentralen Stelle für die Beurkundung der KZ-Sterbefälle als durchaus zweckmäßig anzusehen sei. Nach § 43 f Abs. 1 sind die Amtshandlungen des Sonderstandesamtes Arolsen gebührenfrei.
    In Art 2 des Gesetzentwurfs werden verschiedene Vorschriften der ersten Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes vom 19. Mai 1938 an die Vorschriften des Art. 1 des vorliegenden Gesetzentwurfes angepaßt.
    In § 73 der Ausführungsverordnung von 1938, die die Beurkundung von Standesfällen von deutschen Staatsangehörigen im Ausland, auf der See, in der Luft und der Soldaten behandelt, sollen die Worte „von deutschen Staatsangehörigen im Ausland" ersetzt werden durch die Worte: „von Deutschen im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes, die sich außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes ereignet haben".
    Diese Formulierung hat auch an anderen Stellen des Gesetzentwurfes Anwendung gefunden, so in Art. 1 Ziff. 1, 2 und 3 und in Art. 2, Ziffer 1 und 3. Auf die weiteren Einzelbestimmungen formaler Art einzugehen, dürfte sich erübrigen.
    Art. 3 der Vorlage schließlich setzt die hessische Verordnung zur Durchführung des Personenstandsgesetzes vom 1. 9. 1949 außer Kraft. Sie ist durch Art. 1, Ziffer 3, § 43 a und folgende dieses Gesetzentwurfes ersetzt. Den auf Grund der hessischen Verordnung erfolgten Beurkundungen von außerhalb des Landes Hessen gestorbenen KZ-Insassen beim Sonderstandesamt Arolsen wird durch Abs. 2 die gleiche Rechtswirkung beigelegt, wie wenn sie auf Grund des vorliegenden Gesetzentwurfs beurkundet worden wären.
    Gemäß dem einstimmigen Beschluß des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung habe ich das Hohe Haus zu bitten, den Gesetzentwurf in der vorliegenden Ausschußfassung (Drucksache Nr. 1559) annehmen zu wollen.