Rede von
Heinz
Meyer
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bedauere, daß sich der Eindruck, den ich im Laufe des Nachmittages schon öfter bestätigt gefunden habe, bei der Verhandlung dieses Punktes wiederholt, daß nämlich der zuständige Vertreter des Ministeriums, nachdem er seine
Rede hier gehalten hat, davongegangen ist.
Ich bedauere, daraus entnehmen zu müssen, daß die Darlegungen, die aus dem Hohen Hause zu dieser Frage zu machen sind, anscheinend nicht interessant genug sind, um angehört zu werden. Ich würde es dem Ansehen des Hauses angemessen finden, wenn das Haus die Bundesregierung und ihre Vertreter einmal grundsätzlich darauf aufmerksam machen wollte, daß sie bei solchen Punkten wie der Beantwortung und Besprechung von Interpellationen doch bis zum Schluß der Erörterung anwesend sein sollten.
Herr Bundesminister Wildermuth, der erfreulicherweise dieser Debatte bis zum Ende beiwohnt und dessen Interesse an der Sache uns 'hinlänglich bekannt ist, hat uns mit seinen Darlegungen allerdings insofern nicht befriedigt, als wir gewünscht hätten, daß er besonders 'bei der Stellungnahme zu dem Antrage des Zentrums auch ein wenig über seine Beurteilung der Lage des Wohnungsbaues gesagt hätte.
Was der Herr Vertreter des Bundesfinanzministers, Herr Staatssekretär Hartmann, hier ausgeführt hat, ist, soweit er die Situation aus den Verhandlungen mit den Referenten der Länder schildert, zweifellos richtig.
Er ist aber nicht zurückgegangen bis zum Beginn der Erörterungen, die zu diesem Thema stattgefunden haben. In der gemeinsamen Verhandlung des Finanzausschusses und des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen, die in dem großen Saal des Bundesrats stattgefunden hat, an einem Vormittag kurz vor der endgültigen Beschlußfassung über das Gesetz, und die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Erörterungen über die Gestaltung der Änderungen im Steueränderungsgesetz stattfand, hat der Bundesfinanzminister, nachdem ihm von allen Seiten, auch unter Mitwirkung von Vertretern des Finanzausschusses, hinlängliche Anregungen geboten waren, sich schließlich verpflichtet, gemeinsam an einer Lösung mitzuarbeiten, die dahin führen würde, daß den Lohnsteuerpflichtigen die gleichen Vergünstigungen, mindestens im bescheidenen Ausmaß von 25 O/0 ihrer eigenen Sparleistung, zuteil werden sollten, wie sie anderen steuerbegünstigten Steuerpflichtigen zuteil werden. Der Herr Bundesfinanzminister hat an der Beschlußfassung über das Gesetz als Abgeordneter mitgewirkt und hat für die Entschließungen gestimmt; und der Bundesrat hat durch seine Beschlußfassung zum Gesetz sich ebenfalls zum Inhalt bekannt, wenn auch nicht zu den Entschließungen. Ich glaube deshalb, meine Damen und Herren, daß es Treu und Glauben widerspricht,
wenn man heute dem Staatsbürger gegenüber glaubt, unter Hervorzaubern irgendwelcher technisch-organisatorischer oder grundsätzlicher politischer Bedenken sich nachträglich von Zusagen zurückziehen zu können, die man von der hohen Tribüne dieses Hauses gegeben hat.
Wenn in diesem Hause noch vor wenigen Minuten rechtsstaatliche Gesichtspunkte in bezug auf die Begründung der Interpellation für den Spruchsenat dargelegt worden sind und wenn die Gesichtspunkte rechtsstaatlichen Denkens so besonders unterstrichen werden, dann, glaube ich, gehört zur
Begründung rechtsstaatlichen Denkens zuvörderst,
daß der Staat und seine Vertreter sich zu den Entschließungen bekennen, die sie selbst gefaßt haben.
Ich glaube, daß im übrigen die vorzüglichen Darlegungen unseres Herrn Kollegen Dr. Brönner, der noch einmal die materiellen Bedingtheiten dieses Problems aufgezeigt hat, mich veranlassen können, mir in dieser Hinsicht Beschränkungen aufzuerlegen. Ich meine jedenfalls, das Haus sollte durch die heutige Debatte sowohl dem Herrn Bundesfinanzminister als auch der Bundesregierung im ganzen nachdrücklich den Eindruck vermitteln, daß, wenn nicht in kürzester Frist eine geeignete Vorlage das Problem in dieser oder jener Weise regelt, das Haus von seinem Initiativrecht, eigene Gesetze vorzulegen, Gebrauch macht.