Rede von
Dr.
Heinrich
Glasmeyer
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der Zentrumsfraktion betreffend Aufteilung der Mittel für den Wohnungsbau auf die Länder -
Drucksache Nr. 1540 — spricht die Not der sogenannten Besatzungsgeschädigten an. Das ist die Not jenes Personenkreises, der durch die Belegung deutschen Wohnraums durch die Besatzungsmacht seine Wohnung bereits verloren hat bzw. demnächst, wenn neue alliierte Divisionen nach Deutschland verlegt werden, sie noch verlieren wird. Es handelt sich hierbei um gewisse Schwerpunkte. Ich nenne zum Beispiel Städte wie Köln, Münster, Soest, Hamm und andere im ganzen westdeutschen Gebiet.
Diese Städte sind stark zerstört, teilweise in ihren Randgebieten noch dazu mit Flüchtlingen belegt und werden jetzt durch die Besatzungsmacht noch mehr geschädigt. Darum ist ein besonderer Notstand gegeben.
Nun sind die Mittel für die Finanzierung des Bauprogramms 1951 aufgeteilt nach dem sogenannten Bopparder Schlüssel. Dieser Schlüssel sieht für die Aufteilung der Mittel bestimmte Richtlinien vor, die uns seinerzeit im Wohnungsbauausschuß durch den Herrn Wohnungsbauminister mitgeteilt worden sind; z. B. erstens Bevölkerungszunahme von 1939 bis 1945, zweitens die Anzahl der kriegszerstörten Wohnungen, drittens die Anzahl der Industriebeschäftigten. Es kämen dann noch hinzu als vierter Punkt die Wohnungen für 600 000 Heimatvertriebene, als fünfter das Flüchtlingssonderprogramm, insbesondere für Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, und als sechster Schwerpunkt der Bergarbeiterwohnungsbau.
Die Zentrumsfraktion bittet nun, als siebenten Schwerpunkt diese neu zu erstellenden Wohnungen für die Besatzungsgeschädigten hinzuzunehmen. Es ist selbstverständlich, daß bei der Verteilung der Mittel die Länder zu hören sind. Es ist aber auch ebenso bekannt, daß sich vor gar nicht langer Zeit der Landtag von Nordrhein-Westfalen in dieser Frage an den Deutschen Bundesrat gewandt hat, und ebenso ist bekant, daß die CDU-Fraktion des Landtages Nordrhein-Westfalen in Drucksache Nr. 59 vom 11. Oktober 1950 einen ähnlichen Antrag im Landtag gestellt hat. Die Begründung, die damals die CDU-Fraktion im Landtag NordrheinWestfalen gegeben hat, lautet:
Die angekündigte Verstärkung der Besatzungstruppen würde zu einer erneuten Beunruhi-
gung in der Bevölkerung führen, wenn nicht dafür gesorgt wird, daß die Beschlagnahme weiteren deutschen Wohnraumes vermieden werden kann. Es erscheint weiterhin angebracht, diejenigen, die seit Jahren durch den Entzug ihrer Wohnungen in besonderem Maße die Last der Besatzung getragen haben, endlich zu entlasten und sie wieder in den Besitz ihres Privateigentums zu setzen.
Dies ist auch die Begründung für unseren Antrag. Infolgedessen bittet die Zentrumsfraktion, ihren Antrag wohlwollend zu prüfen und entsprechend zu beschließen, eventuell diesen Antrag an den Wohnungsbauausschuß zu überweisen.