Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, der Herr Interpellant hat in seiner Begründung der Interpellation einem Punkt nicht oder doch nicht ganz das Gewicht beigemessen, das ihm hier zukommt. Es ist keine Angelegenheit nur zwischen Bundestag und Bundesfinanzminister oder Bundesregierung, sondern hier haben die Länder, d. h. der Bundesrat
— darf ich ausführen — ein ganz entscheidendes Wort mitzusprechen; denn es handelt sich um die Einkommensteuer, die eine Einnahme der Länder und nicht des Bundes ist.
Über diese Einnahmen der Länder kann der Bundesfinanzminister ohne die Zustimmung der Länder nicht verfügen.
Was die Einstellung des Bundesfinanzministers zur Förderung des Wohnungsbaues betrifft, so, glaube ich, hat er das in der Vorlage, in der Förderung und in der Durchsetzung des Einkommensteueränderungsgesetzes vom April mit dem bekannten § 7 c nachdrücklich bewiesen, der außerordentlich weitgehende Erleichterungen auf dem Gebiet der Einkommensteuer enthält und dem damals der Bundesrat, also die Finanzminister der Länder, nur unter Zurückstellung ganz erheblicher Bedenken zugestimmt haben. Das Bundesfinanzministerium hat den Willen zur Förderung des Wohnungsbaues weiter durch die Zurverfügungstellung der Erlöse aus dem Münzgewinn bewiesen. Es wäre verlockend gewesen, diese 400 Millionen zur Deckung anderer Haushaltsausgaben zu verwenden. Wir haben von vornherein erklärt, daß diese außerordentlichen Einnahmen nur far den Wohnungsbau verwandt werden sollen.
Was Ihre Sorge betrifft, ob über die 160 Millionen Münzgewinn aus Münzen, die jetzt umlaufen, der volle Betrag von 400 Millionen für den Wohnungsbau zur Ausschüttung kommen wird, so darf ich sagen, daß die Ausgaben von Ein-DM-Münzen in Kürze und die Ausgabe von Zwei-DM-Münzen einige Zeit darauf vorgenommen werden soll. Wir hoffen bestimmt, daß der Betrag von 400 Millionen in diesem Rechnungsjahr erreicht werden wird.
Nun haben Sie die Verordnung zur Förderung des Baues von Landarbeiterwohnungen erwähnt. Ich glaube, daß gerade diese Verordnung ein Beweis für die Richtigkeit meiner Stellungnahme ist, denn auch sie mußte mit Zustimmung des Bundesrats erlassen werden, und sie ist mit Zustimmung des Bundesrats erlassen worden. Wenn der Bundesrat nicht zugestimmt hätte, hätten wir die Verordnung nicht erlassen können. Es ist nur ein kleiner Schritt auf dem Wege, aber immerhin ein weiterer Schritt.
Nun kommt es hier auf folgendes an. Es waren nicht nur Beamte, Steuersachverständige der Länder, sondern die Finanzminister der Länder, die im Finanzausschuß des Bundesrats eine Reihe von Bedenken gegen den vorgeschlagenen Weg erhoben haben. Zunächst einmal wurde dort geltend gemacht, daß jedes derartige Verfahren zu sehr großen technischen Schwierigkeiten führe, die die schon so außerordentlich überlasteten Finanzämter — es handelt sich um die Finanzämter, die den Länderfinanzministern unterstehen, nicht dem Bundesfinanzminister — weiter stark belasten würden. Ferner wandte man ein, daß die Absicht einer zusätzlichen Vergünstigung bereits entsprechende Wünsche auf Gewährung anderer zusätzlicher Steuerabzüge, z. B. für die Sparer und für die Versicherungsnehmer, hervorgerufen habe. Dann verweisen — ich gebe hier die Gründe der Finanzminister der Länder wieder — die Finanzminster auf die Haushaltslage der Länder. In Kürze, bei Einbringung des Gesetzentwurfs über den Finanzausgleich, wird Gelegenheit sein, die sehr ernste Lage der Mehrheit der Länder hier zu schildern. Ich muß wiederholen: der Finanzausschuß des Bundesrats hat es einstimmig abgelehnt, dem von uns ihm vorgetragenen Plan, diese Entschließung in der relativ einfachen Form der Gewährung einer Prämie durchzuführen, seine Zustimmung zu geben.
Nun hat Herr Minister Schäffer ja vor einigen Wochen im Ausschuß des Bundestags für Wiederaufbau und Wohnungswesen über diese Angelegenheit berichtet. Damals ist vereinbart worden, daß er außer der Stellungnahme des Finanzausschusses des Bundesrats, die ich geschildert habe, auch die Stellungnahme der Länderregierungen herbeiführen solle. Wir haben uns daraufhin an das Präsidium des Bundesrats gewandt und gebeten, diese Angelegenheit so bald wie möglich in einer Plenarsitzung des Bundesrats zur Debatte zu stellen. Das ist bisher nicht geschehen. Sie werden mir zugeben, daß der Bundesfinanzminister keinen weiteren Einfluß auf die Tagesordnung des Bundesrats nehmen kann. Weil aber diese Beratung im Plenum des Bundesrats noch nicht erfolgt ist, haben wir uns am 20. Oktober mit einem Schnellbrief an die Ministerpräsidenten der Länder gewandt, den Tatbestand geschildert und insbesondere mit Rücksicht auf die von Ihnen damals eingereichte Interpellation um beschleunigte Stellungnahme nicht der Finanzminister, sondern der Gesamtkabinette der Länder gebeten. Darauf sind uns einige Entschließungen von Länderkabinetten zugegangen, die überwiegend ablehnend waren,
bis auf einen einzigen Fall, in dem das betreffende Kabinett sich dem Standpunkt des Bundestags angeschlossen hat. Einzelne Antworten von Kabinetten stehen heute noch aus. Ich habe daher in der vorigen Woche die betreffenden Länderregierungen gebeten, uns nunmehr beschleunigt ihre Antworten zukommen zu lassen. Sobald die Antworten aller Länderregierungen vorliegen, wird sich das Bundesfinanzministerium sofort wieder mit dem Wohnungsbauausschuß des Hohen Hauses in Verbindung setzen.
Ich darf aber ganz allgemein auf folgendes hinweisen. In den letzten Wochen hat sich bekanntlich die Haushaltslage nicht nur des Bundes, sondern auch der Länder, weiter angespannt. Die Gründe, die die Finanzminister bereits im Sommer gegen den Ausbau steuerlicher Vergünstigungen angeführt haben, dürften dadurch ein besonderes Gewicht bekommen. Ich glaube, im jetzigen Augenblick müßte man doch wohl prüfen, ob es nicht erforderlich ist, derartige Fragen in einem neuen, größeren Zusammenhang zu sehen. Herr Minister Schäffer hat gewisse Entwicklungstendenzen auf dem Gebiet der Ertragssteuern in seiner Haushaltsrede in der vorigen Woche angedeutet, als er über das Ziel und die Wirkungen der letzten Einkommensteuerreform sprach. Ich glaube auch aus diesem Grunde, daß die Sache, sobald die Äußerungen aller Länderkabinette eingegangen sind, im Wohnungsbauausschuß, aber dann in dem großen Zusammenhang der jetzigen Situation, von neuem erörtert werden muß.