Rede:
ID0110201200

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 59
    1. Ich: 5
    2. Abgeordnete: 4
    3. die: 4
    4. Besprechung: 4
    5. —: 4
    6. der: 3
    7. 50: 3
    8. Die: 2
    9. Interpellation: 2
    10. ist: 2
    11. des: 2
    12. Hauses: 2
    13. nicht: 2
    14. habe: 2
    15. Herr: 2
    16. findet: 2
    17. das: 2
    18. verlangen.: 2
    19. daß: 2
    20. noch: 2
    21. Beantwortung: 1
    22. erfolgt.: 1
    23. frage,: 1
    24. ob: 1
    25. wünschen.: 1
    26. Das: 1
    27. Fall.\n: 1
    28. gefragt,: 1
    29. —\n: 1
    30. Entschuldigen: 1
    31. Sie,: 1
    32. Abgeordneter,: 1
    33. dann: 1
    34. statt,: 1
    35. wenn: 1
    36. Frage: 1
    37. gestellt: 1
    38. und: 1
    39. bemerkt,: 1
    40. sich: 1
    41. außer: 1
    42. Ihnen: 1
    43. weitere: 1
    44. 49: 1
    45. gemeldet: 1
    46. haben.\n: 1
    47. \n: 1
    48. frage: 1
    49. einmal.: 1
    50. stelle: 1
    51. fest,: 1
    52. statt.Als: 1
    53. erster: 1
    54. hat: 1
    55. Wort: 1
    56. Abgeordneter: 1
    57. von: 1
    58. Thadden.-Drei: 1
    59. Minuten!: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 102. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. November 1950 3715 102. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 15. November 1950. Geschäftliche Mitteilungen 3715D, 3750C Eintritt des Abg. Lampe in den Bundestag 3716A Wiedergenesung des Abg. Dr. Gülich . . . 3716A Autounfall des Abg. Grafen von Spreti . . 3716A Zustimmung des Bundesrats zum Gesetz über den Verkehr mit Zucker . . 3716B Gesetz über Rheinschifferpatente . . . . 3716B Verlangen des Bundesrats auf Einberufung des Vermittlungsausschusses hinsichtlich des Gesetzes über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes (Nr. 1598 der Drucksachen) 3716B Anfrage Nr. 126 der Fraktion der BP betr. Umsiedlung von Heimatvertriebenen aus den Ländern Bayern, Niedersachsen und und Schleswig-Holstein (Nrn. 1456 und 1597 der Drucksachen) 3716B Absetzung der Interpellation der Fraktionen der BP, des Zentrums und der WAV betr. Senkung der Tabak-, Kaffee- und Teesteuer (Nr. 1429 der Drucksachen) von der Tagesordnung 3716C Antrag der Fraktion der KPD auf Aufsetzung der Beratung des Antrags betr. Disziplinarverfahren gegen einen Beamten der in Kiel stationierten Wasserpolizei wegen Vorgehens gegen einen Tanker unter der Fahne von Honduras auf die Tagesordnung 3716C Beratung der Interpellation der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP, des Zentrums und ,der WAV betr. Gesetz Nr. 35 der Alliierten Hohen Kommission (IG-Farben-Gesetz) (Nr. 1368 [neu] der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. IG-Farbenindustrie (Nr. 1472 der Drucksachen) 3716C Wagner (SPD), Interpellant 3716D Müller (Frankfurt) (KPD), Antragsteiler 3717C Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 3718D Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . 3719C Beratung der Interpellation der Fraktionen des Zentrums, der BP und der WAV betr. Gesetzgebungswerk für Notstandsgebiete in der Bundesrepublik Deutschland (Nr. 1408 der Drucksachen) . . . . 3719D Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Interpellant 3719D Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 3721B von Thadden (DRP) 3723A, 3727D Dr. Solleder (CSU) 3723B Kemper (CDU) 3724A Höhne (SPD) 3724D Cramer (SPD) 3725C Jacobs (SPD) 3725D Ewers (DP) 3726B Stegner (FDP) 3726D Dr. Edert (CDU-Hosp.) 3727B Volkholz (BP) 3728A Dr. Hamacher (Z) 3728C Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Hausbrandversorgung (Nr. 1476 der Drucksachen) 3728C Dr. Koch (SPD), Interpellant . 3728D, 3737C Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 3733C Paul (Düsseldorf) (KPD) 3736C Beratung der Interpellation der Fraktion der FDP betr. Spruchsenat beim Hauptamt für Soforthilfe (Nr. 1375 der Drucksachen) 3739C Dr. Atzenroth (FDP), Interpellant . 3739C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 3740A Dr. Wenzel (SPD) 3741A Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Vorlage eines Gesetzes über Steuerbegünstigungen zur Förderung des Wohnungsbaues (Nr. 1350 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion des Zentrums betr. Aufteilung der Mittel für den Wohnungsbau auf die Länder (Nr. 1540 der Drucksachen) 3741C Klabunde (SPD), Interpellant . . . 3741C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 3744C Dr. Glasmeyer (Z) 3745C Wildermuth, Bundesminister für Wohnungsbau 3746A Dr. Brönner (CDU) 3746C Meyer (Bremen) (SPD) 3748B Paul (Düsseldorf) (KPD) 3749A Dr. Bertram (Z) 3749D Nächste Sitzung 3750C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ludwig Erhard


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu 1: Der interministerielle Ausschuß, der unter der Federführung des Bundeswirtschaftsministeriums das Problem der Notstandsgebiete bearbeitet, hat in eingehenden Beratungen Notstandskriterien ausgearbeitet, die als objektive Maßstäbe für die Beurteilung und Vergleichbarkeit der Not in den besonders betroffenen Gebieten dienen sollen. Dabei wurde zunächst nicht nach den Ursachen der Not, wie Kriegszerstörungen, Flüchtlingsanteilen usw., sondern nach den gegenwärtig vorliegenden Notsymptomen, wie Arbeitslosigkeit, Wohnungsnot usw. gefragt. Die Kriterien, deren Vorliegen als Mindestvoraussetzung für eine eventuelle Sonderbehandlung eines Gebietes durch die Bundesregierung gelten soll, wurden so gefaßt, daß sie Folgeerscheinungen der verschiedensten Ursachen sein können. Sie vermögen deshalb die Hilfsbedürftigkeit der einzelnen Gebiete besonders herauszustellen. Diese statistisch belegbaren Merkmale sind bewußt auf einen so hohen Notstandsgrad abgestellt, daß sie, um eine Bundeshilfe nicht in ihrem Effekt zu verwässern, nur auf wirklich überdurchschnittlich hart betroffene Gebiete zutreffen.
    Die Landesregierungen sind mit Erlaß des Bundeswirtschaftsministeriums vom 16. August 1950 gebeten worden, diejenigen Gebiete zu benennen und zu beschreiben, bei denen außergewöhnliche Notstände gemäß der ihnen mitgeteilten Merkmale vorliegen. Um zu vermeiden, daß die besondere Notlage einer Vielzahl kleiner und kleinster
    Gebiete an die Bundesregierung herangetragen wird, dürfen nur Gebiete einer bestimmten Mindestgröße benannt werden, die sich regional nicht mit Verwaltungsbezirken zu decken brauchen. Eine möglichst weitgehende Vergleichbarkeit der von den Landesregierungen zu benennenden Gebiete muß gewährleistet sein. Deshalb wurden von den Ländern Gebietsbeschreibungen angefordert, die nach einem vom interministeriellen Arbeitskreis in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft ausgearbeiteten Modellbericht über die Notlage im Gebiet des Bayerischen, Böhmischen und Oberpfälzischen Waldes angefertigt werden sollen. Die Erhebungen und Beschreibungen sind zwar teilweise schwierig zu erstellen und deshalb zeitraubend; sie sind aber notwendig, um eine möglichst gerechte und zweckvolle Auswahl derjenigen Gebiete treffen zu können, denen in erster Linie mit den beschränkten Mitteln der Bundesregierung geholfen werden muß.
    Der Termin. für die Abgabe der Mitteilungen war zunächst auf den 20. September festgesetzt; er wurde jedoch auf Ersuchen der Landesregierungen auf den 30. Oktober verschoben. Obwohl die Landesregierungen bisher erst teilweise Stellung genommen haben, liegt, wenn auch noch nicht überall exakt zahlenmäßig fixiert, ein Überblick über die tatsächlich von allergrößter Not betroffenen Gebiete vor.
    Die Landesregierungen sind mit dem genannten Erlaß vom 16. August auch aufgefordert worden, anzugeben, was in den Notstandsgebieten von ihnen bereits zur Linderung der Not getan wurde, welche Maßnahmen sie von sich aus weiter zu veranlassen beabsichtigen und welche Hilfestellung des Bundes sie für unbedingt erforderlich halten.
    Zu Punkt 2: Die Bundesregierung wird dem Bundestag in Kürze den Entwurf eines Gesetzes über den Finanzausgleich unter den Ländern für das Jahr 1950 vorlegen. Durch dieses Gesetz sollen die Länder, die wegen mannigfacher, hauptsächlich kriegsverursachter Notstände finanzschwach sind, zur Erfüllung ihrer lebenswichtigen Hoheitsaufgaben befähigt werden; es handelt sich um die Länder Baden, Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Neben den Flüchtlingslasten, die naturgemäß vorwiegend in den Notstandsgebieten überdurchschnittlich hoch sind, wird die Zahl der Arbeitslosen in den Arbeitsamtsbezirken mit hoher Dauerarbeitslosigkeit zusätzlich berücksichtigt. Damit wird der erhöhten finanziellen Belastung, die sich durch den hohen Grad der Arbeitslosigkeit in bestimmten Bezirken ergibt, zugunsten der betroffenen Länder besonders Rechnung getragen. Zu diesen Gebieten mit hochgradiger Arbeitslosigkeit gehören vor allem Schleswig-Holstein, ferner die Arbeitsamtsbezirke Wilhelmshaven und Salzgitter, Ostfriesland und Uelzen, der Bayerische Wald und größtenteils die nördlichen Randgebiete Bayerns, Teile von Nordhessen und in Rheinland-Pfalz der Bezirk IdarOberstein.
    Es ist außerdem geplant, für jedes derjenigen Gebiete, die nach Überprüfung der eingesandten Unterlagen ein helfendes Eingreifen des Bundes dringend geboten erscheinen lassen, ein besonderes Sanierungsprogramm in Zusammenarbeit mit den Ländern auszuarbeiten. Die Programme müssen so gestaltet werden, daß sie den individuellen Ursachen der Not und den besonderen Gegebenheiten der Gebiete — wie z. B. den aus der Grenzlage erwachsenen besonderen wirtschaftlichen Schwierig-


    (Bundeswirtschaftsminister Dr. Erhard)

    keiten — weitgehend Rechnung tragen. Die Programme sollen dann vom Bundeskabinett beschlossen werden.
    Als Grundlage für die Kabinettsbeschlüsse ist an ein Rahmengesetz gedacht, in welchem festzulegen wäre, welche Mittel zur Behebung der Notstände von der Bundesregierung bereitgestellt werden können. Nach einer vorliegenden Stellungnahme des Herrn Bundesministers der Finanzen vom 19. Juli 1950 können Mittel aus dem ordentlichen Haushalt nach dem Grundgesetz nicht bereitgestellt werden. Es kämen demnach nur Mittel aus dem außerordentlichen Haushalt in Betracht.
    Zu Punkt 3: Es ist zu erwarten, daß das Rahmengesetz Ende dieses Jahres zur Vorlage kommen kann. Die Ausarbeitung der Sanierungsprogramme für die einzelnen Gebiete wird zwischenzeitlich vorbereitet werden, so daß sie nach dem Erlaß des Rahmengesetzes in kurzer Zeit zur Durchführung gelangen können.
    Zu Punkt 4: Wie zu Punkt 1 bereits gesagt wurde, besitzt die Bundesregierung Kenntnis von den schlimmsten Notstandsgebieten, wenn auch deren genaue Abgrenzung im einzelnen noch nicht vollständig vorliegt. Aus dieser Kenntnis heraus hat sie zur Linderung der Not in den am härtesten betroffenen Gebieten folgendes unternommen:
    a) Es sind unter dem ausdrücklichen Gesichtspunkt der Förderung der Notstandsgebiete im Jahre 1949 an Schleswig-Holstein 9,1 Millionen für wasserwirtschaftliche Vorhaben bereitgestellt worden und im Jahre 1950 die nachstehenden Beträge vorgesehen:
    Schleswig-Holstein:
    zur Förderung besonderer Vorhaben auf dem Gebiete der
    Wasserwirtschaft und der Landeskultur 9 500 000 DM
    zur Wiederherstellung der durch
    Kriegseinwirkungen besonders
    beschädigten Bauten und Liegenschaften des früheren Reichsvermögens 3 200 000 DM
    Wilhelmshaven:
    zur Wiederherstellung der durch
    Kriegseinwirkungen besonders in
    Mitleidenschaft gezogenen Bauten
    und Liegenschaften des früheren Reichsvermögens 2 994 000 DM
    Emsland:
    zur Erschließung des Emslandes 4 000 000 DM Watenstedt-Salzgitter:
    zur Behebung der Notstände in
    dem Notstandsgebiet dieses Bereichs 500 000 DM
    Zuschuß an die Verkehrsbauten
    GmbH in Braunschweig für den
    Ausbau der Eisenbahnstrecke
    Lichtenberg-Lebenstedt - Immendorf, I. Teilbetrag 2 000 000 DM
    b) Im Rahmen des ersten Arbeitsbeschaffungsprogramms wurden 300 Millionen DM in die Schwerpunktgebiete wirtschaftlicher Not, insbesondere die von der Arbeitslosigkeit betroffenen Gebiete, geschleust. Folgende Länder partizipierten entsprechend dem Gewicht ihrer Arbeitslosigkeit an der Gesamtsumme: Bayern mit 105 Millionen DM, Niedersachsen mit 102,5 Millionen DM, Schleswig-Holstein mit 77,5 Millionen DM, Hessen (nördliche Teile) mit 15 Millionen DM. Innerhalb Bayerns wurden die Notstandsgebiete des Bayerischen und des Fränkischen Waldes, innerhalb Hessens das Gebiet von Nordhessen, innerhalb Niedersachsens die Brennpunkte Watenstedt-Salzgitter und Wilhelmshaven besonders berücksichtigt. Die für Schleswig-Holstein bestimmten Mittel kamen einem großen Teil des Landes zugute, das nahezu in seiner Gesamtheit als Notstandsgebiet anzusehen ist.
    c) Bei der Vergebung der ERP-Mittel bestand nur eine beschränkte Möglichkeit, Notstandsgebiete zu bevorzugen, da die Bundesregierung an eingehende Weisungen der ECA gebunden war. Eine ausdrückliche Berücksichtigung notleidender Gebiete war jedoch bei der Verteilung der ERP-Mittel für den Wiederaufbau kriegszerstörter landwirtschaftlicher Betriebsgebäude und für die Ergänzung und Beschaffung von totem und lebendem Inventar für die landwirtschaftlichen Betriebe dennoch möglich.
    d) Durch die Kabinettsbeschlüsse vom 2. Mai 1950 und vom 12. Mai 1950 sind die Gebiete Berlin, Watenstedt-Salzgitter, der Bayerische Wald und Wilhelmshaven zu Notstandsgebieten im Sinne der Verdingungsordnung für Leistungen und der Verdingungsordnung für Bauleistungen erklärt worden, wodurch eine Bevorzugung dieser Gebiete bei der Vergebung öffentlicher Aufträge gegeben ist.
    e) Um die besonders schwierige Lage Schleswig-Holsteins zu lindern, hat die Bundesregierung ein Gesetz über eine vorläufige Finanzhilfe für das Land Schleswig-Hostein im Rechnungsjahr 1950 eingebracht, das am 15. September vom Bundestag angenommen wurde. Der Bundesrat hat jedoch diesem Gesetz nicht zugestimmt.
    f) Erfahrungsgemäß sind durch die Nachkriegsentwicklung die Randgebiete der Bundesrepublik, insbesondere die an die Sowjetzone angrenzenden Gebiete, von der strukturellen Arbeitslosigkeit am härtesten betroffen. Diesem Tatbestand wurde dadurch Rechnung zu tragen versucht, daß die Tarifgestaltung der Bundesbahn in ihrer Staffelung in besonders gelagerten Fällen den weitab liegenden Gebieten Vergünstigungen gewährt.
    Wie bereits zu Punkt 2 der Interpellation ausgeführt wurde, ist es grundsätzlich nicht möglich, zur Behebung regionaler Notstände im Rahmen des ordentlichen Haushalts besondere Mittel vorzusehen. Die genaue, vor dem Abschluß stehende Tatbestandsaufnahme der Bundesregierung wird ergeben, welche Mittel außerhalb des ordentlichen Haushalts im Hinblick auf die gesamte Ausgabengestaltung des Bundes bereitgestellt werden können.

    (Bravo! bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Die Beantwortung der Interpellation ist erfolgt. Ich frage, ob 50 Abgeordnete des Hauses die Besprechung wünschen. — Das ist nicht der Fall.

(Zurufe von der Mitte: Ja, sicher!)

— Ich habe gefragt, —

(Abg. Dr. Solleder: Es sind ja Meldungen droben!)

— Entschuldigen Sie, Herr Abgeordneter, die Besprechung findet dann statt, wenn 50 Abgeordnete des Hauses das verlangen. Ich habe die Frage gestellt und nicht bemerkt, daß sich außer Ihnen noch weitere 49 Abgeordnete gemeldet haben.

(Abg. Dr. Solleder: Das hat kein Mensch verstanden!)



(Präsident Dr. Ehlers)

Ich frage noch einmal. — Ich stelle fest, daß 50 Abgeordnete die Besprechung verlangen. Die Besprechung der Interpellation findet statt.
Als erster hat das Wort Herr Abgeordneter von Thadden.-Drei Minuten!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Adolf von Thadden


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DRP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DRP)

    Meine Damen und Herren! Die Ausführungen des Herrn Bundeswirtschaftsministers lassen hoffen, daß manches getan wird. Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit besonders auf eine Stadt hinlenken, die vom Bundeswirtschaftsminister erwähnt, aber meines Erachtens in den bisherigen Planungen und ebenfalls in einem Antrag des Haushaltsausschusses — ich glaube, wir werden den Punkt morgen noch heranbekommen — nicht genügend berücksichtigt worden ist. Es handelt sich um die Stadt Wilhelmshaven, die völlig vernichtet worden ist, und zwar sowohl während des Krieges durch alliierte Bomber als auch nach dem Krieg durch alliierte Demontagemaßnahmen. In Wilhelmshaven haben wir die Höchstzahl der Arbeitslosen des gesamten Bundesgebiets, nämlich jeder Vierte ist arbeitslos. Das ist eine Zahl, die noch vor der von Berlin und Watenstedt-Salzgitter rangiert. Die Bundesregierung muß dieser Stadt, die auch Grenzgebiet ist, da sie am Meer liegt, das ihr aber verschlossen ist, meines Erachtens eine wesentlich großzügigere Hilfe leisten, als das bisher geschehen ist.
    Etwas anderes kommt noch dazu. Diese Stadt ist reichsunmittelbare Stadt gewesen. Der Bund, der doch nun einmal Rechtsnachfolger ides Reiches ist, sollte sich dieser reichsunmittelbaren Stadt schon besonders annehmen.
    Wenn der Herr Bundeswirtschaftsminister davon sprach, daß die Notsymptome wirklich nur bei überdurchschnittlich betroffenen Gebieten berücksichtigt werden sollten, so möchte 'ich darauf hinweisen, daß diese überdurchschnittlich betroffenen Gebiete vornehmlich in Niedersachsen liegen. Niedersachsen ist meines Erachtens noch weit schlimmer daran, als das hier für Bayern dargestellt wird, das hier im Parlament allerdings über die größere Lautstärke verfügt.

    (Zurufe rechts.)

    Meine Damen und Herren, wir wollen der Hoffnung Ausdruck geben, daß die Bundesregierung über die in der Beantwortung der Interpellation angegebenen Maßnahmen hinaus für die von mir eben bezeichneten Gebiete noch wesentlich mehr tun kann; daß sie tut, was in ihren Kräften steht, daß aber für diese Gebiete die Mittel besonders vordringlich eingesetzt werden.