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ID0110106300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 101. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 14. November 1950 3689 1o1. Sitzung Bonn, Dienstag, den 14. November 1950. Geschäftliche Mitteilungen 3690A Änderung der Tagesordnung . . . 3690B, 3711C Beratung der Interpellation der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP und des Zentrums betr. Auslieferung und Hinrichtungen von Deutschen (Nr. 1599 der Drucksachen) 3690C, D Höfler (CDU), Interpellant 3690D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 3691C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Besteuerung des Kleinpflanzertabaks im Erntejahr 1950 (Nr 1508 der Drucksachen) 3692C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium .der Finanzen . . . . 3692D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Vereinbarung über den Warenverkehr und das Protokoll vom 17. August 1950 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Brasilien (Nr. 1509 der Drucksachen) 3693B Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 3693B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes für Sicherungs- und Überleitungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft (Nr. 1510 der Drucksachen) 3693C Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 3693C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung der Dividendenabgabenverordnung (Nr. 1511 der Drucksachen) 3694B Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 3694B, 3698C Erler (SPD) 3694D, 3699A Scharnberg (CDU) 3696B Neumayer (FDP) 3697A Ewers (DP) 3698A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegs- oder Nachkriegsvorschriften gehemmten Fristen (Nr. 1356 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1494 der Drucksachen) 3700B Dr. Laforet (CSU), Berichterstatter . 3700B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Verschollenheitsrechts (Nr. 1100 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1520 der Drucksachen) 3701A Dr. Oellers (FDP), Berichterstatter 3701A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Wiederherstellung von Brücken (Nrn. 1484, 1070 der Drucksachen) . . . 3707C Kern (CDU), Berichterstatter . . . 3707C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Solleder, Dr. Schatz, Kahn u. Gen. betr. Ausbau der Kleinbahnstrecke Regensburg—Wörth (Nrn. 1485, 1162 der Drucksachen) . . . 3708B .Juncker (FDP), Berichterstatter . . . 3708C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Kahn, Dr. Solleder, Dr. Jaeger, Dr. Schatz u. Gen. betr. Ausbau der Bundesbahnlinie Ingolstadt—Riedenburg nach Dietfurt in Bayern (Nrn. 1486, 1194 der Drucksachen) 3708C Meyer (Bremen) (SPD), Berichterstatter 3708D Kahn (CSU) 3708D Höhne (SPD) 3709C Volkholz (BP) 3710A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Steuerrückvergütung an die Imkerschaft (Nrn. 1550, 466 der Drucksachen) 3710B Junglas (CDU), Berichterstatter . . 3710C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 3711A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe — Flaggenrechtsgesetz — (Nr. 893 der Drucksachen); Mündlicher Bericht ,des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 1557 der Drucksachen) 3690C, 3711D, 3712A Dr. Bucerius (CDU), Berichterstatter 3712A, 3713A Ahrens (DP) 3712C Walter (DP) 3712D Dr. Seelos (BP) 3714B Übersicht über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 20) 3711D Nächste Sitzung 3714C Die Sitzung wird um 14 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gerd Bucerius


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort „Kapitän" hat sich in der . deutschen Gesetzessprache eingebürgert, aber ebenso das Wort „Ausrüster". Ich fürchte daher, daß wir es bei dem Wort belassen müssen, auch wenn der allgemeine Sprachgebrauch — damit ist dem Herrn Kollegen recht zu geben —
    das Wort „Charterer" vorzieht.



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Paragraphen.
Ich lasse abstimmen, und zwar zunächst über den Abänderungsantrag, in den §§ 11 und 12 das Wort „Ausrüster" durch „Charterer" zu ersetzen. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Letzteres ist die Mehrheit.

(Widerspruch rechts.)

— Wir können die Abstimmung wiederholen. Sie wurde angezweifelt. Das sind wichtige Dinge! (Heiterkeit.)

Wer für die Annahme des Abänderungsantrages ist, also das offenbar an der Wasserkante eingebürgerte Wort „Charterer" statt „Ausrüster" — das Wort, das die deutsche Gesetzessprache kennt — zu setzen, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Die Hamburger ohne Unterschied der Partei. —

(Heiterkeit.)

— Gegenprobe! — Das ist doch die Mehrheit! (Heiterkeit.)

Der Antrag ist abgelehnt.
Ich lasse nunmehr abstimmen über die §§ 1 bis 13 in der Fassung des Ausschußantrages. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Angenommen.
Nunmehr § 14. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Seelos.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gebhard Seelos


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben die Streichung dieses Paragraphen beantragt. Wir halten es nicht für erforderlich, daß die Flaggenführung der Binnenschiffe in diesem Gesetz geregelt wird. Dieser Auffassung ist eigentlich auch die Begründung der Regierungsvorlage; denn es heißt darin zu § 14:
    Die Binnenschiffahrt kennt kein Flaggenrecht,
    wie es für Seeschiffe in diesem Gesetz geregelt
    ist. Die Flaggenführung hat keine rechtliche
    Bedeutung.
    Eine Flaggenführung überhaupt zu regeln, sei nur deshalb erwünscht — heißt es dann weiter —, weil der Verkehr der Binnenschiffahrt mit dem Ausland sich wieder steigert.
    Mit diesem Gesetz kann sich jetzt also die Polizei auf jedem idyllischen kleinen See, auf jedem Flüßlein, wo sich ein Kanuboot bewegt, wieder betätigen und nachprüfen: Hat der Sportler, wenn er irgendeinen Wimpel hissen will, nun auch richtig beflaggt?

    (Heiterkeit.)

    In was für Dinge kommen wir denn da hinein? Das ist doch geradezu lächerlich.

    (Zuruf von der SPD: Ihr Bayern habt wohl Angst vor der Bundesflagge! — Zuruf von der Mitte: Haben Sie noch nicht gemerkt, daß wir am Rhein sind?)

    Wir haben solche Dinge schon erlebt. Ich erinnere an die Bizone. Darf ich Ihnen das erzählen? In der Bizone hatten wir die Zuständigkeit der Bizone für die Binnenschiffahrt. Das wurde in der Weise ausgenützt, daß die Herren vom Norden sich am Starnberger See eine Lwxusvilla einrichteten — mit Auto sogar, obwohl es die Binnenschiffahrt betraf —, und die befuhren mit Motorbooten den See und schauten, wo sie die Bayern schikanieren konnten.

    (Große Heiterkeit.)

    Nachdem wir diesen Zustand etwas beleuchtet hatten, ist diese skandalöse Sache endlich aufgehoben worden. Wenn nun die Bundespolizei, wie Sie es wollen, auch so zentralistisch geregelt wird, dann haben wir wieder den netten Zustand, daß man Möglichkeiten hat, uns mit solchen lächerlichen Bestimmungen so richtig zu verärgern.

    (Erneute große Heiterkeit.)

    Es ist wirklich nicht nötig, daß man sich mit solchen lächerlichen Dingen in der Gesetzgebung festlegt.

    (Beifall bei der BP.)

    Wir sind der Auffassung, daß es überflüssig ist, das zu regeln. Selbst der Bundesrat, eine sehr würdige Behörde, hat Bedenken gehabt, daß diese Dinge bis ins einzelne geregelt werden, und er hat beantragt, daß wenigstens die Worte „ohne Rücksicht auf Größe, Bauart und Antriebsweise" wegfallen, daß also nicht die kleinen Sportboote als Binnenschiffe im Sinne des Gesetzes angesehen werden. Diesem Antrag hat die Bundesregierung stattgegeben.
    Wir sind darüber hinaus der Ansicht, daß eine Zuständigkeit des Bundes überhaupt nicht gegeben ist, denn Binnenschiffahrt bedeutet nicht, daß auch die Flaggenführung der Binnenschiffahrt geregelt wird. Es bedeutet auch die konkurrierende Gesetzgebung nicht, daß automatisch diese Gesetze vom Bund angewandt werden, sondern nur, wenn nach Art. 72 eine zentrale Notwendigkeit dazu besteht. Sie müssen schon, wenn Sie immer die Verfassung so hochhalten, sich nach dieser Verfassung auch in relativ sehr kleinen und unbedeutenden Dingen richten. Es ist einfach unmöglich, diese Dinge für die Länder zu regeln, außer im Verkehr mit dem Ausland.
    Wir haben deshalb den Antrag gestellt, erstens überhaupt den Paragraphen zu streichen. Wird das aber abgelehnt, dann soll, wie es nach der Verfassung nur möglich ist, in § 14 nach „dürfen" eingefügt werden „im Verkehr mit dem Ausland".

    (Beifall bei der BP. — Zuruf links: Machen Sie Bayern doch nicht lächerlich!)