Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf namens des Bundesfinanzministeriums nur kurz folgendes erklären: Wir stimmen dem Ausschuß zu, daß eine Berücksichtigung der Imker über die Zuckersteuer nicht möglich sein wird. Es gibt keinen Weg dieser Art, weder mit Hilfe von Vergällungsmitteln, noch ohne Vergällungsmittel. Die Frage ist nun, ob durch Haushaltsmittel geholfen werden kann, d. h. also durch Subventionen. Ich möchte hier nicht die Frage untersuchen, ob und inwieweit die Imker eine derartige Hilfe tatsächlich benötigen. Wir haben ausgerechnet, daß der Antrag etwa zu einer Haushaltsausgabe von 2,3 Millionen DM führen würde, also ein nicht ganz unbeträchtlicher Betrag. Ein Betrag hierfür ist in dem dem Hohen Hause vorliegenden Bundeshaushalt 1950 nicht enthalten.
Es entsteht hier aber die weitere Frage, ob es tatsächlich Sache des Bundes ist, eine solche Unterstützung zu geben. Man kann ja nicht ohne weiteres sagen, daß, wenn überhaupt Subventionen gegeben werden müssen, das dann immer der Bund machen müsse. Die Länder haben im letzten Winter bei der Etatsberatung sehr energische Einwendungen dagegen erhoben, daß aus dem Bundeshaushalt für alle möglichen Zwecke mal kleine, mal größere Summen für Institute, sonstige Einrichtungen usw. gegeben werden.
Wir sind diesen Bedenken, die der Finanzausschuß des Bundesrats und dann auch der Bundesrat selbst nachdrücklich erhoben hat, nachgegangen und haben festgestellt, daß es tatsächlich im 1949er Haushalt Ausgaben in Höhe von mehreren Hundert Millionen gewesen sind, die eigentlich nach dem Grundgesetz wohl von den Ländern hätten getragen werden müssen.
— Ja, Herr Abgeordneter Mellies. — Wir haben uns nun einen Ruck gegeben und haben die Dinge zusammengestellt, die nach Ansicht der Länder von den Ländern getragen werden sollten. Wir haben das dem Finanzausschuß des Bundesrats überreicht.
Dann sind allerdings doch einige Bedenken aufgetreten, ob die Länder bei ihrer Finanzlage schon im Jahre 1950 in der Lage sein würden, diese Flurbereinigung, wie man sie genannt hat, die die Länder selbst gewünscht hatten, durchzuführen. Man hat uns gebeten, diese Flurbereinigung noch ein wenig zurückzustellen. Wir wollen aber die Flurbereinigung im Haushaltsjahr 1950 weiterführen, und es wird wohl die Gelegenheit gegeben sein, im Haushaltsausschuß dieses Hohen Hauses im Rahmen einer Generalaussprache über die Flurbereinigung auch auf die Frage zurückzukommen, ob diese Subventionen, wenn sie nötig sind, nun vom Bund oder von den Ländern zu übernehmen sein werden.