Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Deutschen Partei auf Drucksache Nr. 466 betrifft Rückvergütung des Steuerbetrages für Zucker, der von den Imkern für Futterzwecke verwendet worden ist. Der Antrag hat dem Finanz- und Steuerausschuß vorgelegen, und über ihn ist in mehreren Sitzungen verhandelt worden.
Es war zunächst zu prüfen, ob diese Steuerrückvergütungen, die früher schon des öfteren gegeben worden sind, heute wirtschaftlich notwendig und anderseits technisch durchführbar sind. Unter den zuständigen Ministerien war das Landwirtschaftsministerium der Meinung, daß eine Stützung der Bienenzucht durch Steuerrückvergütung an die Imker durchaus notwendig sei. Dieser Ansicht hat sich auch das Bundesfinanzministerium angeschlossen. Es war jedoch der Meinung, daß der Zucker, den die Imker für Zwecke des Bienenfutters beziehen, am besten dadurch vor einer mißbräuchlichen Benutzung — im eigenen Haushalt beispielsweise — geschützt würde, daß man diesen Futterzucker durch irgendwelche Mittel vergällte. Früher hat man diesen Futterzucker durch Sand vergällt. Das hat sich als unwirtschaftlich und schädlich erwiesen. Es wurde durch Sachverständige geprüft, ob das neue chemische Mittel Oktosan, das neuerdings für Vergällungszwecke zur Verfügung steht, den Bienenvölkern schädlich ist oder nicht. Es war nicht möglich, einwandfrei zu klären, ob das einmal im Jahre 1941 geprüfte Mittel, in dessen Verfolg eine große Zahl von Bienenvölkern eingegangen ist, wirklich unschädlich ist oder nicht.
Der Ausschuß hat sich deshalb nach vielem Hin und Her auf den Standpunkt gestellt, daß eine Vergällung des Bienenzuckers schon deshalb nicht durchzuführen sei, weil die Zuckerfabriken selbst es ablehnen, zum mindesten aber sehr ungern übernehmen, die Mischung des Zuckers mit dem Vergällungsmittel in ihren Werken durchzuführen; denn wegen des starken Geruches dieser Mittel bleiben die Werksanlagen und Maschinen für längere Zeit unbrauchbar. Andererseits lehnen es auch die Imker ab, mit vergälltem Zucker, dessen Wirkung auf den Gesundheitszustand der Bienen nicht einwandfrei geklärt ist, zu füttern. Allerdings wurde festgestellt, daß eine Stützungshilfe an die Imker durchaus berechtigt und notwendig ist. Die Imker haben durch den verhältnismäßig großen und billigen Import ausländischen Honigs eine außerordentlich große Konkurrenz. Außerdem ist bekannt, daß eine stattliche Anzahl Bienenvölker den Imkern alljährlich dadurch verlorengeht, daß unzeitgemäße Giftmittel zur Bespritzung der Blüten angewendet werden, die man aber nicht völlig ausschließen kann, so daß die Imkerschaft stets mit einem großen Verlust an Bienenvölkern während der Trachtzeit zu rechnen hat.
Es wurde nun überlegt, ob dem Antrag der Deutschen Partei auf Drucksache Nr. 466 entsprochen werden soll, ob also einer Rückerstattung der Zuckersteuer für den verbrauchten Futterzucker in Höhe von 71/2 Kilo pro Volk stattgegeben werden soll oder ob man den Imkern auf andere Weise helfen kann. Der Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen war der Auffassung, daß, wenn eine Steuerrückvergütung erfolgen solle, das Steuergesetz geändert werden müsse. Er hat von seinem Gesichtspunkt aus die etwas komplizierte Arbeit der Steuerrückvergütung insofern abgelehnt. Im Hinblick jedoch darauf, daß die Bienenzucht, die eine wirtschaftliche Ausbeute von etwa 40 Millionen DM jährlich bringt, hochgehalten werden muß, und insbesondere wegen des indirekten Nut-
zens, der wenigstens auf das Zehnfache, auf 400 Millionen DM geschätzt werden muß — weil die deutsche einheimische Ölfrucht und die Obstzuchten darauf angewiesen sind, daß eine Befruchtung durch die Bienen erfolgt; je stärker und je größer der Bienenbestand ist, um so größer wird auch der Nutzen dieser beiden genannten Anbauten sein —, aus diesen Gründen hat Ihnen der Ausschuß den unter Nr. 1550 gemachten Vorschlag unterbreitet. Mit diesem Vorschlag soll erreicht werden, daß den Imkern, die durchschnittlich für die Einwinterung eines Volkes 15 Pfund, als 71/2 Kilo Zucker verbrauchen, zwei Drittel dieser Menge, also etwa der Steuerbetrag von 5 Kilo Zucker, im Wege der Subvention wieder erstattet wird. Man rechnet nach den im Augenblick angemeldeten Bienenvölkern mit einem Bestand von 1,8 Millionen Bienenvölkern. Die Rückerstattung für 10 Pfund Zuckersteuer würde pro Volk 1,65 DM ausmachen, so daß der ganze hier benötigte Betrag rund 3 Millionen DM ausmacht. Der Ausschuß war der Meinung, daß dieser Betrag der Wichtigkeit der Bienenzucht entsprechend aufgewendet werden sollte, und schlägt Ihnen vor, seinem Antrag auf Drucksache Nr. 1550 die Zustimmung zu geben.