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ID0110105300

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    Deutscher Bundestag — 101. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 14. November 1950 3689 1o1. Sitzung Bonn, Dienstag, den 14. November 1950. Geschäftliche Mitteilungen 3690A Änderung der Tagesordnung . . . 3690B, 3711C Beratung der Interpellation der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP und des Zentrums betr. Auslieferung und Hinrichtungen von Deutschen (Nr. 1599 der Drucksachen) 3690C, D Höfler (CDU), Interpellant 3690D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 3691C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Besteuerung des Kleinpflanzertabaks im Erntejahr 1950 (Nr 1508 der Drucksachen) 3692C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium .der Finanzen . . . . 3692D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Vereinbarung über den Warenverkehr und das Protokoll vom 17. August 1950 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Brasilien (Nr. 1509 der Drucksachen) 3693B Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 3693B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes für Sicherungs- und Überleitungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft (Nr. 1510 der Drucksachen) 3693C Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 3693C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung der Dividendenabgabenverordnung (Nr. 1511 der Drucksachen) 3694B Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 3694B, 3698C Erler (SPD) 3694D, 3699A Scharnberg (CDU) 3696B Neumayer (FDP) 3697A Ewers (DP) 3698A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegs- oder Nachkriegsvorschriften gehemmten Fristen (Nr. 1356 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1494 der Drucksachen) 3700B Dr. Laforet (CSU), Berichterstatter . 3700B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Verschollenheitsrechts (Nr. 1100 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1520 der Drucksachen) 3701A Dr. Oellers (FDP), Berichterstatter 3701A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Wiederherstellung von Brücken (Nrn. 1484, 1070 der Drucksachen) . . . 3707C Kern (CDU), Berichterstatter . . . 3707C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Solleder, Dr. Schatz, Kahn u. Gen. betr. Ausbau der Kleinbahnstrecke Regensburg—Wörth (Nrn. 1485, 1162 der Drucksachen) . . . 3708B .Juncker (FDP), Berichterstatter . . . 3708C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Kahn, Dr. Solleder, Dr. Jaeger, Dr. Schatz u. Gen. betr. Ausbau der Bundesbahnlinie Ingolstadt—Riedenburg nach Dietfurt in Bayern (Nrn. 1486, 1194 der Drucksachen) 3708C Meyer (Bremen) (SPD), Berichterstatter 3708D Kahn (CSU) 3708D Höhne (SPD) 3709C Volkholz (BP) 3710A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Steuerrückvergütung an die Imkerschaft (Nrn. 1550, 466 der Drucksachen) 3710B Junglas (CDU), Berichterstatter . . 3710C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 3711A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe — Flaggenrechtsgesetz — (Nr. 893 der Drucksachen); Mündlicher Bericht ,des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 1557 der Drucksachen) 3690C, 3711D, 3712A Dr. Bucerius (CDU), Berichterstatter 3712A, 3713A Ahrens (DP) 3712C Walter (DP) 3712D Dr. Seelos (BP) 3714B Übersicht über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 20) 3711D Nächste Sitzung 3714C Die Sitzung wird um 14 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Johann Junglas


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Deutschen Partei auf Drucksache Nr. 466 betrifft Rückvergütung des Steuerbetrages für Zucker, der von den Imkern für Futterzwecke verwendet worden ist. Der Antrag hat dem Finanz- und Steuerausschuß vorgelegen, und über ihn ist in mehreren Sitzungen verhandelt worden.
    Es war zunächst zu prüfen, ob diese Steuerrückvergütungen, die früher schon des öfteren gegeben worden sind, heute wirtschaftlich notwendig und anderseits technisch durchführbar sind. Unter den zuständigen Ministerien war das Landwirtschaftsministerium der Meinung, daß eine Stützung der Bienenzucht durch Steuerrückvergütung an die Imker durchaus notwendig sei. Dieser Ansicht hat sich auch das Bundesfinanzministerium angeschlossen. Es war jedoch der Meinung, daß der Zucker, den die Imker für Zwecke des Bienenfutters beziehen, am besten dadurch vor einer mißbräuchlichen Benutzung — im eigenen Haushalt beispielsweise — geschützt würde, daß man diesen Futterzucker durch irgendwelche Mittel vergällte. Früher hat man diesen Futterzucker durch Sand vergällt. Das hat sich als unwirtschaftlich und schädlich erwiesen. Es wurde durch Sachverständige geprüft, ob das neue chemische Mittel Oktosan, das neuerdings für Vergällungszwecke zur Verfügung steht, den Bienenvölkern schädlich ist oder nicht. Es war nicht möglich, einwandfrei zu klären, ob das einmal im Jahre 1941 geprüfte Mittel, in dessen Verfolg eine große Zahl von Bienenvölkern eingegangen ist, wirklich unschädlich ist oder nicht.
    Der Ausschuß hat sich deshalb nach vielem Hin und Her auf den Standpunkt gestellt, daß eine Vergällung des Bienenzuckers schon deshalb nicht durchzuführen sei, weil die Zuckerfabriken selbst es ablehnen, zum mindesten aber sehr ungern übernehmen, die Mischung des Zuckers mit dem Vergällungsmittel in ihren Werken durchzuführen; denn wegen des starken Geruches dieser Mittel bleiben die Werksanlagen und Maschinen für längere Zeit unbrauchbar. Andererseits lehnen es auch die Imker ab, mit vergälltem Zucker, dessen Wirkung auf den Gesundheitszustand der Bienen nicht einwandfrei geklärt ist, zu füttern. Allerdings wurde festgestellt, daß eine Stützungshilfe an die Imker durchaus berechtigt und notwendig ist. Die Imker haben durch den verhältnismäßig großen und billigen Import ausländischen Honigs eine außerordentlich große Konkurrenz. Außerdem ist bekannt, daß eine stattliche Anzahl Bienenvölker den Imkern alljährlich dadurch verlorengeht, daß unzeitgemäße Giftmittel zur Bespritzung der Blüten angewendet werden, die man aber nicht völlig ausschließen kann, so daß die Imkerschaft stets mit einem großen Verlust an Bienenvölkern während der Trachtzeit zu rechnen hat.
    Es wurde nun überlegt, ob dem Antrag der Deutschen Partei auf Drucksache Nr. 466 entsprochen werden soll, ob also einer Rückerstattung der Zuckersteuer für den verbrauchten Futterzucker in Höhe von 71/2 Kilo pro Volk stattgegeben werden soll oder ob man den Imkern auf andere Weise helfen kann. Der Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen war der Auffassung, daß, wenn eine Steuerrückvergütung erfolgen solle, das Steuergesetz geändert werden müsse. Er hat von seinem Gesichtspunkt aus die etwas komplizierte Arbeit der Steuerrückvergütung insofern abgelehnt. Im Hinblick jedoch darauf, daß die Bienenzucht, die eine wirtschaftliche Ausbeute von etwa 40 Millionen DM jährlich bringt, hochgehalten werden muß, und insbesondere wegen des indirekten Nut-


    (Junglas)

    zens, der wenigstens auf das Zehnfache, auf 400 Millionen DM geschätzt werden muß — weil die deutsche einheimische Ölfrucht und die Obstzuchten darauf angewiesen sind, daß eine Befruchtung durch die Bienen erfolgt; je stärker und je größer der Bienenbestand ist, um so größer wird auch der Nutzen dieser beiden genannten Anbauten sein —, aus diesen Gründen hat Ihnen der Ausschuß den unter Nr. 1550 gemachten Vorschlag unterbreitet. Mit diesem Vorschlag soll erreicht werden, daß den Imkern, die durchschnittlich für die Einwinterung eines Volkes 15 Pfund, als 71/2 Kilo Zucker verbrauchen, zwei Drittel dieser Menge, also etwa der Steuerbetrag von 5 Kilo Zucker, im Wege der Subvention wieder erstattet wird. Man rechnet nach den im Augenblick angemeldeten Bienenvölkern mit einem Bestand von 1,8 Millionen Bienenvölkern. Die Rückerstattung für 10 Pfund Zuckersteuer würde pro Volk 1,65 DM ausmachen, so daß der ganze hier benötigte Betrag rund 3 Millionen DM ausmacht. Der Ausschuß war der Meinung, daß dieser Betrag der Wichtigkeit der Bienenzucht entsprechend aufgewendet werden sollte, und schlägt Ihnen vor, seinem Antrag auf Drucksache Nr. 1550 die Zustimmung zu geben.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Ich eröffne die Aussprache. — Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen.

(Staatssekretär Hartmann: Herr Präsident, darf ich dazu noch etwas sagen?)

— Das Wort hat Herr Staatssekretär Hartmann.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf namens des Bundesfinanzministeriums nur kurz folgendes erklären: Wir stimmen dem Ausschuß zu, daß eine Berücksichtigung der Imker über die Zuckersteuer nicht möglich sein wird. Es gibt keinen Weg dieser Art, weder mit Hilfe von Vergällungsmitteln, noch ohne Vergällungsmittel. Die Frage ist nun, ob durch Haushaltsmittel geholfen werden kann, d. h. also durch Subventionen. Ich möchte hier nicht die Frage untersuchen, ob und inwieweit die Imker eine derartige Hilfe tatsächlich benötigen. Wir haben ausgerechnet, daß der Antrag etwa zu einer Haushaltsausgabe von 2,3 Millionen DM führen würde, also ein nicht ganz unbeträchtlicher Betrag. Ein Betrag hierfür ist in dem dem Hohen Hause vorliegenden Bundeshaushalt 1950 nicht enthalten.
    Es entsteht hier aber die weitere Frage, ob es tatsächlich Sache des Bundes ist, eine solche Unterstützung zu geben. Man kann ja nicht ohne weiteres sagen, daß, wenn überhaupt Subventionen gegeben werden müssen, das dann immer der Bund machen müsse. Die Länder haben im letzten Winter bei der Etatsberatung sehr energische Einwendungen dagegen erhoben, daß aus dem Bundeshaushalt für alle möglichen Zwecke mal kleine, mal größere Summen für Institute, sonstige Einrichtungen usw. gegeben werden.
    Wir sind diesen Bedenken, die der Finanzausschuß des Bundesrats und dann auch der Bundesrat selbst nachdrücklich erhoben hat, nachgegangen und haben festgestellt, daß es tatsächlich im 1949er Haushalt Ausgaben in Höhe von mehreren Hundert Millionen gewesen sind, die eigentlich nach dem Grundgesetz wohl von den Ländern hätten getragen werden müssen.

    (Abg. Mellies: Die Bienen gibt es aber in allen Ländern, Herr Staatssekretär!)

    — Ja, Herr Abgeordneter Mellies. — Wir haben uns nun einen Ruck gegeben und haben die Dinge zusammengestellt, die nach Ansicht der Länder von den Ländern getragen werden sollten. Wir haben das dem Finanzausschuß des Bundesrats überreicht.
    Dann sind allerdings doch einige Bedenken aufgetreten, ob die Länder bei ihrer Finanzlage schon im Jahre 1950 in der Lage sein würden, diese Flurbereinigung, wie man sie genannt hat, die die Länder selbst gewünscht hatten, durchzuführen. Man hat uns gebeten, diese Flurbereinigung noch ein wenig zurückzustellen. Wir wollen aber die Flurbereinigung im Haushaltsjahr 1950 weiterführen, und es wird wohl die Gelegenheit gegeben sein, im Haushaltsausschuß dieses Hohen Hauses im Rahmen einer Generalaussprache über die Flurbereinigung auch auf die Frage zurückzukommen, ob diese Subventionen, wenn sie nötig sind, nun vom Bund oder von den Ländern zu übernehmen sein werden.

    (Abg. Mellies: Dann kommt aber der Bundesfinanzminister nächstens schön um die Subventionen herum!)