Rede von
Karl
Kern
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der Deutschen Partei, Drucksache Nr. 1070, und der mündliche Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen, Drucksache Nr. 1484, betreffend Wiederherstellung von Brücken liegen Ihnen vor. Bekanntlich wurde der Antrag auf Drucksache Nr. 1070 in der 73. Sitzung des Deutschen Bundestages am 12. Juli dieses Jahres an den Ausschuß für Verkehrswesen federführend überwiesen. Der Ausschuß hat am 15. Juli dieses Jahres das Bundesverkehrsministerium um baldmöglichste Stellungnahme gebeten. Mit Schreiben vom 2. September 1950, eingegangen am 9. September 1950, hat das Bundesverkehrsministerium seine Stellungnahme vorgelegt. Diese wurde dann in der Sitzung des Ausschusses für Verkehrswesen am 4. Oktober 1950 abschließend behandelt.
Zur Sache selber möchte ich bemerken, daß es sich bei dem Ihnen vorliegenden Antrag um drei Brücken handelt, nämlich 1. um die Eisenbahnbrücken Höxter-Corvey und Nienburg, 2. um die Straßenbrücke in Hameln und 3. um die Straßenbrücke über die Weser bei Hessisch-Oldendorf. Für die Eisenbahnbrücke Höxter-Corvey über die Weser einschließlich der wiederherzustellenden Anschlußstrecke sind 2,55 Millionen DM und für die Weserbrücke bei Nienburg einschließlich der notwendigen Instandsetzungen der Flutbrücke und einer Wegunterführung 5,5 Millionen DM erforderlich. Selbstverständlich strebt die Deutsche Bundesbahn die baldmöglichste Wiederherstellung dieser beiden Brücken an. Im Hinblick auf die außergewöhnlich schwierige Finanzlage ist es der Deutschen Bundesbahn jedoch nicht möglich, die für den Wiederaufbau erforderlichen obengenannten Beträge in diesem Jahr bereitzustellen, weil die Deutsche Bundesbahn bei dem großen Ausmaß ihrer Kriegsschäden noch dringlichere Wiederherstellungsarbeiten durchzuführen hat.
Was nun die Straßenbrücke bei Hameln im Zuge der Bundesstraße I - Hameln-Berlin - über die Weser anbetrifft, so ist der Wiederaufbau dieser Brücke wegen seiner Dringlichkeit bereits in das diesjährige Bauprogramm der Abteilung Wasserstraßen des Bundesverkehrsministeriums aufgenommen worden. Die Frage, wer für diese Brücke Baulastenträger ist, soll unabhängig von der Wiederherstellung geregelt werden.
Für den Wiederaufbau der Straßenbrücke im Zuge der Landstraße erster Ordnung über die Weser bei Hessisch-Oldendorf ist das Land Nieder-
sachsen zuständig. Soweit der Verkehrsausschuß unterrichtet wurde, sind für den endgültigen Wiederaufbau dieser Brücke etwas über 750 000 DM erforderlich. Eine erste Rate soll im außerordentlichen Haushalt des Landes Niedersachsen vorgesehen sein.
Der Ausschuß für Verkehrswesen hat nach eingehender Beratung, vor allem unter dem Gesichtspunkt, wie hier dem Eisenbahnverkehr und dem Straßenverkehr am besten geholfen werden könnte, beschlossen, dem Hohen Haus vorzuschlagen, den Antrag auf Drucksache Nr. 1070 an die Bundesregierung bzw. an das Bundesverkehrsministerium zu überweisen. Eine andere Möglichkeit hat der Ausschuß für Verkehrswesen in diesem Falle nicht gesehen. Ich bitte Sie, sich diesem Beschluß des Ausschusses für Verkehrswesen anzuschließen und dem Mündlichen Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen in der Fassung der Drucksache Nr. 1484 zuzustimmen.
Soweit meine Berichterstattung. Gestatten Sie mir aber noch ein kurzes Wort zu einer persönlichen Bemerkung. Dem Ausschuß für Verkehrswesen, der in der letzten Zeit mit der Beratung sehr wichtiger fundamentaler Gesetze auf dem großen Gebiet des Verkehrs stark beschäftigt ist, ist meines Erachtens mit der Erledigung der Drucksache Nr. 1070 der antragstellenden Fraktion in einer solchen Weise wenig gedient. Könnte man diese oder ähnliche Anträge nicht besser durch eine Anfrage bzw. durch eine Interpellation regeln? Ich möchte daher zum Schluß an dieses Hohe Haus — ich glaube hier im Sinne sämtlicher Mitglieder des Ausschusses für Verkehrswesen zu sprechen — die Bitte richten, die Frage, ob Antrag oder Anfrage oder Interpellation vorher gründlich zu überlegen. Wie gesagt, dem Ausschuß für Verkehrswesen liegen bedeutsame Verkehrsgesetze wie Bundesbahngesetz, Güterfernverkehrsgesetz sowie eine Reihe anderer Gesetze in nächster Zeit zur Bearbeitung vor. Hinzu kommt, wie ich erfahren habe, daß beim Bundesverkehrsministerium zur Zeit ungefähr 20 weitere Gesetze in Bearbeitung sind, die demnächst im Bundestag eingebracht und mit Sicherheit an den Ausschuß für Verkehrswesen überwiesen werden. Es liegt wirklich in unser aller Interesse, daß die von mir zum Schluß vorgebrachten Ausführungen von allen Fraktionen berücksichtigt werden.