Rede von
Hugo
Scharnberg
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie haben gehört, daß die Verordnung, die hier aufzuheben ist, eigentlich auf die Lage zurückgeht, die wir im Jahre 1934 hatten. Damals waren wir in einem Zustand unserer Wirtschaft, in dem die Zinsen für fest verzinsliche Wertpapiere nach unten konvertiert werden mußten. Dies war der Grund, weshalb wir dann, um auf der anderen Seite unerwünschte Dividendenerhöhungen zu vermeiden, den Grundstock für dieses Gesetz legten, welches schließlich ein ausgesprochenes Kriegsgesetz wurde. Das Gesetz hatte dann die Bedeutung, die Gewinne während der Dauer des Krieges, wie es ausdrücklich in dem Gesetz hieß, zu begrenzen.
Heute sind wir nun in einer völlig anderen Situation, und insbesondere sind wir aus dem Kriege heraus. Obwohl es, wie ich dem Vorredner ohne weiteres beipflichte, aus sozialen Gründen durchaus unerwünscht ist, wenn wir zu hohen Dividenden oder Dividendenerhöhungen kommen, so plädieren wir doch dafür, dieses Gesetz aufzuheben, weil es eben ein ausgesprochenes Kriegsgesetz ist. Herr Erler ist der Meinung, daß höhere Dividenden kommen werden, wenn wir das Gesetz aufheben. Meine Freunde und ich sind nicht der Meinung, daß dies der Fall ist. Wir glauben nicht, daß in dem augenblicklichen Zustand unserer Wirtschaft überhaupt höhere Dividenden gezahlt werden können.
— Wir bitten, es abzuwarten! Insofern sind wir auch nicht der Meinung, daß der Einwand des Herrn Erler richtig ist, daß eine Aufhebung dieses Gesetzes zu einer Behinderung des Kapitalmarktes und des Absatzes von fest verzinslichen Wertpapieren führen würde. Wir haben auch deswegen den Wunsch, daß dieses Gesetz aufgehoben wird, weil es einen immerhin doch noch existenten Verwaltungsaufwand erfordert, und zwar, meine Damen und Herren, einfach für nichts, denn die materiellen Ergebnisse dieses Gesetzes sind ja überhaupt nicht vorhanden. Wir wollen grundsätzlich — und das ist für uns eine Grundsatzfrage — keine Beschränkungen privater Ansprüche, und wir wollen mit Nachdruck darauf hinweisen, daß es unter den Aktionären auch sehr, sehr viele kleine Leute gibt und hoffentlich in Zukunft noch mehr geben wird.
Im übrigen ist für uns noch ein Grund von großer Bedeutung. Dieses Gesetz führt nämlich. zu einem gewissen Versteckspiel. Wir hingegen wollen eine Publizität. Wir wollen wissen, welche Gewinne in der Wirtschaft erzielt werden. Wir versprechen uns von Publizität eine Auswirkung auf den Wettbewerb und damit einen Druck auf die Preise.
Eine Beschränkung der Dividenden führt nach unserer Überzeugung zu Fehlinvestitionen, denn sie verführt die Unternehmen dazu, ihre Gewinne eben nicht zu zeigen, zu thesaurieren und dann zu Fehlinvestitionen zu verwenden. Wir sind auch der Meinung, daß unsere Wirtschaft nicht nur allein mit Rentenpapieren finanziert werden muß, sondern auch durch Aktienemissionen. Wir sehen gewisse Möglichkeiten, daß in absehbarer Zukunft einmal wieder ausländische Interessenten sich auf dem Kapitalmarkt hier betätigen und daß dabei neben Rentenpapieren auch Aktien abgesetzt werden können.
Aus allen diesen Gründen sind wir der Auffassung, daß dieses Gesetz aufgehoben werden kann. Herr Erler fragte, warum es gerade jetzt aufgehoben werden müßte. Wir sind der Auffassung, daß es deshalb aufgehoben werden muß, weil es tatsächlich keine praktische Bedeutung mehr hat.