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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 101. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 14. November 1950 3689 1o1. Sitzung Bonn, Dienstag, den 14. November 1950. Geschäftliche Mitteilungen 3690A Änderung der Tagesordnung . . . 3690B, 3711C Beratung der Interpellation der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP und des Zentrums betr. Auslieferung und Hinrichtungen von Deutschen (Nr. 1599 der Drucksachen) 3690C, D Höfler (CDU), Interpellant 3690D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 3691C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Besteuerung des Kleinpflanzertabaks im Erntejahr 1950 (Nr 1508 der Drucksachen) 3692C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium .der Finanzen . . . . 3692D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Vereinbarung über den Warenverkehr und das Protokoll vom 17. August 1950 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Brasilien (Nr. 1509 der Drucksachen) 3693B Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 3693B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes für Sicherungs- und Überleitungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft (Nr. 1510 der Drucksachen) 3693C Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 3693C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung der Dividendenabgabenverordnung (Nr. 1511 der Drucksachen) 3694B Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 3694B, 3698C Erler (SPD) 3694D, 3699A Scharnberg (CDU) 3696B Neumayer (FDP) 3697A Ewers (DP) 3698A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegs- oder Nachkriegsvorschriften gehemmten Fristen (Nr. 1356 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1494 der Drucksachen) 3700B Dr. Laforet (CSU), Berichterstatter . 3700B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Verschollenheitsrechts (Nr. 1100 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1520 der Drucksachen) 3701A Dr. Oellers (FDP), Berichterstatter 3701A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Wiederherstellung von Brücken (Nrn. 1484, 1070 der Drucksachen) . . . 3707C Kern (CDU), Berichterstatter . . . 3707C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Solleder, Dr. Schatz, Kahn u. Gen. betr. Ausbau der Kleinbahnstrecke Regensburg—Wörth (Nrn. 1485, 1162 der Drucksachen) . . . 3708B .Juncker (FDP), Berichterstatter . . . 3708C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Kahn, Dr. Solleder, Dr. Jaeger, Dr. Schatz u. Gen. betr. Ausbau der Bundesbahnlinie Ingolstadt—Riedenburg nach Dietfurt in Bayern (Nrn. 1486, 1194 der Drucksachen) 3708C Meyer (Bremen) (SPD), Berichterstatter 3708D Kahn (CSU) 3708D Höhne (SPD) 3709C Volkholz (BP) 3710A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Steuerrückvergütung an die Imkerschaft (Nrn. 1550, 466 der Drucksachen) 3710B Junglas (CDU), Berichterstatter . . 3710C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 3711A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe — Flaggenrechtsgesetz — (Nr. 893 der Drucksachen); Mündlicher Bericht ,des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 1557 der Drucksachen) 3690C, 3711D, 3712A Dr. Bucerius (CDU), Berichterstatter 3712A, 3713A Ahrens (DP) 3712C Walter (DP) 3712D Dr. Seelos (BP) 3714B Übersicht über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 20) 3711D Nächste Sitzung 3714C Die Sitzung wird um 14 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


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    Gleichwohl muß die Besteuerung des Kleinpflanzertabaks neu geregelt werden. Im Bundesgebiet besteht dafür noch keine Rechtseinheit. Die Rechtseinheit soll durch dieses Gesetz hergestellt werden. Das Gesetz, das im Vereinigten Wirtschaftsgebiet galt, ist am 30. Juni 1950 außer Kraft getreten. Die Kleinpflanzer in der amerikanischen und britischen Besatzungszone würden daher gewerbliche Pflanzer sein und müßten ihre Ernte abliefern, wenn der vorliegende Entwurf nicht Gesetz wird. Sie würden im Absatz des Tabaks aber Schwierigkeiten haben, da schon die gewerblichen Pflanzer Absatzschwierigkeiten gegenüberstehen. In der französischen Besatzungszone würden die durch Kontrollratsgesetz im Jahre 1946 eingeführten hohen Sätze der Tabakpflanzensteuer weiter gelten, die keineswegs mehr gerechtfertigt sind.
    Das Gesetz sieht nunmehr eine einheitliche Regelung für das ganze Bundesgebiet vor. Es soll nur für das laufende Erntejahr gelten, damit im Rahmen einer allgemeinen Reform der Tabaksteuer dann eine endgültige Regelung getroffen werden kann. Das Gesetz übernimmt im allgemeinen die Vorschriften, die bisher im Vereinigten Wirtschaftsgebiet galten. Der Entwurf sieht aber die Lohnverarbeitung und den Umtausch von Kleinpflanzerrohtabak in Fertigerzeugnisse nicht mehr vor.
    Der Bundesrat hat folgende Änderungen zu dem Gesetzentwurf vorgeschlagen:
    1. Die Lohnverarbeitung und der Umtausch von Kleinpflanzertabak sollen weiter zugelassen


    (Staatssekretär Hartmann)

    werden und die Fertigerzeugnisse aus Kleinpflanzertabak zu ermäßigten Steuersätzen abgegeben werden.
    2. Die Anmeldepflicht, die im Entwurf für alle Kleinpflanzer ohne Rücksicht auf die Zahl der gesetzten Pflanzen vorgesehen ist, soll auf die Tabakpflanzer beschränkt werden, die mehr als 100 Pflanzen angebaut haben.
    Die Bundesregierung hält gegenüber den Änderungsvorschlägen im wesentlichen an ihrem Entwurf fest. Wegen der Einzelheiten darf ich wohl auf die Drucksache verweisen.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, ich eröffne die erste Beratung. Der Altestenrat hat vorgeschlagen, daß eine Aussprache nicht stattfindet. — Ich nehme an, daß das Haus damit einverstanden ist.
Inzwischen ist mir ein Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Mühlenfeld und seiner Fraktion vorgelegt worden, im § 9 die Worte ,,und am 30. Juni 1951 außer Kraft" zu streichen. Ich möchte den Herrn Abgeordneten Mühlenfeld darauf aufmerksam machen, daß vor Abschluß der Beratung in erster Lesung Abänderungsanträge nicht zulässig sind. — Ich muß Ihnen anheimgeben, Herr Abgeordneter, diesen Antrag in zweiter Lesung zu stellen.
Ich nehme an, daß das Haus damit einverstanden ist, daß dieser Gesetzentwurf dem Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen überwiesen wird. — Es ist so beschlossen. Damit wäre Punkt 2 der Tagesordnung erledigt.
Ich rufe auf Punkt 3 der Tagesordnung:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Vereinbarung über den Warenverkehr und das Protokoll vom 17. August 1950 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Brasilien (Nr. 1509 der Drucksachen).
Das Wort hat der Herr Bundeswirtschaftsminister.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ludwig Erhard


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu dem Gegenstand ist über die Begründung hinaus nur noch wenig zu sagen. Die Vertragspartner verpflichten sich gemäß Art. 3 der Vereinbarung über den Warenverkehr, vierteljährlich mindestens 25% des Gesamtvolumens des Abkommens auszuschreiben bzw. zu lizenzieren.
    Weiter wäre zu erwähnen, daß beim Abschluß langfristiger Lieferverträge den deutschen Ausführern die Sicherheit .seitens Brasiliens gegeben wird, daß es sich damit verpflichtet, die für diesen Zweck ausgegebenen Lizenzen voll zu honorieren, auch wenn zum Zeitpunkt der Lieferung ein Vertragszustand zwischen beiden Ländern nicht mehr bestehen sollte.
    Die im Protokoll vereinbarte Anwendung der Meistbegünstigung seitens Brasiliens ist bereits vor Inkrafttreten dieses Protokolls Anfang Juli in Brasilien verfügt worden. Durch die von beiden Seiten erfolgte Unterzeichnung des Zahlungsabkommens zwischen der Bank deutscher Länder und der Banco de Brazil werden bereits die ersten Geschäfte über das seit dem 16. September 1950 in Kraft befindliche Zahlungsabkommen abgewickelt. Ich bitte deshalb das Hohe Haus, diesem Vertrag seine Zustimmung zu geben,