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    Deutscher Bundestag — 101. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 14. November 1950 3689 1o1. Sitzung Bonn, Dienstag, den 14. November 1950. Geschäftliche Mitteilungen 3690A Änderung der Tagesordnung . . . 3690B, 3711C Beratung der Interpellation der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP und des Zentrums betr. Auslieferung und Hinrichtungen von Deutschen (Nr. 1599 der Drucksachen) 3690C, D Höfler (CDU), Interpellant 3690D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 3691C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Besteuerung des Kleinpflanzertabaks im Erntejahr 1950 (Nr 1508 der Drucksachen) 3692C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium .der Finanzen . . . . 3692D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Vereinbarung über den Warenverkehr und das Protokoll vom 17. August 1950 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Brasilien (Nr. 1509 der Drucksachen) 3693B Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 3693B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes für Sicherungs- und Überleitungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft (Nr. 1510 der Drucksachen) 3693C Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 3693C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung der Dividendenabgabenverordnung (Nr. 1511 der Drucksachen) 3694B Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 3694B, 3698C Erler (SPD) 3694D, 3699A Scharnberg (CDU) 3696B Neumayer (FDP) 3697A Ewers (DP) 3698A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegs- oder Nachkriegsvorschriften gehemmten Fristen (Nr. 1356 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1494 der Drucksachen) 3700B Dr. Laforet (CSU), Berichterstatter . 3700B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Verschollenheitsrechts (Nr. 1100 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1520 der Drucksachen) 3701A Dr. Oellers (FDP), Berichterstatter 3701A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Wiederherstellung von Brücken (Nrn. 1484, 1070 der Drucksachen) . . . 3707C Kern (CDU), Berichterstatter . . . 3707C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Solleder, Dr. Schatz, Kahn u. Gen. betr. Ausbau der Kleinbahnstrecke Regensburg—Wörth (Nrn. 1485, 1162 der Drucksachen) . . . 3708B .Juncker (FDP), Berichterstatter . . . 3708C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Kahn, Dr. Solleder, Dr. Jaeger, Dr. Schatz u. Gen. betr. Ausbau der Bundesbahnlinie Ingolstadt—Riedenburg nach Dietfurt in Bayern (Nrn. 1486, 1194 der Drucksachen) 3708C Meyer (Bremen) (SPD), Berichterstatter 3708D Kahn (CSU) 3708D Höhne (SPD) 3709C Volkholz (BP) 3710A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Steuerrückvergütung an die Imkerschaft (Nrn. 1550, 466 der Drucksachen) 3710B Junglas (CDU), Berichterstatter . . 3710C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 3711A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe — Flaggenrechtsgesetz — (Nr. 893 der Drucksachen); Mündlicher Bericht ,des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 1557 der Drucksachen) 3690C, 3711D, 3712A Dr. Bucerius (CDU), Berichterstatter 3712A, 3713A Ahrens (DP) 3712C Walter (DP) 3712D Dr. Seelos (BP) 3714B Übersicht über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 20) 3711D Nächste Sitzung 3714C Die Sitzung wird um 14 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung legt Ihnen hiermit den Entwurf eines Gesetzes über die Besteuerung des Kleinpflanzertabaks vor. Kleinpflanzer sind Pflanzer, die Tabak nur für den eigenen Hausbedarf auf einer Grundfläche von nicht mehr als 50 Quadratmetern anbauen und nicht mehr als 200 Pflanzen setzen. Die Angelegenheit hatte in den Jahren bis 1948 eine größere Bedeutung, als fast 1 1/2 Millionen Menschen Tabak anbauten. Dieser Tabakanbau ist in diesem Jahr auf eine Anbauerzahl von nur noch 1,7 % der damaligen Anbauerzahl zurückgegangen.

    (Unruhe. — Glocke des Präsidenten.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
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Meine Damen und Herren! Ich bitte urn etwas Ruhe. Die große Zahl der Eingaben, die zu dieser Frage eingegangen ist, rechtfertigt eine große Aufmerksamkeit.

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    Gleichwohl muß die Besteuerung des Kleinpflanzertabaks neu geregelt werden. Im Bundesgebiet besteht dafür noch keine Rechtseinheit. Die Rechtseinheit soll durch dieses Gesetz hergestellt werden. Das Gesetz, das im Vereinigten Wirtschaftsgebiet galt, ist am 30. Juni 1950 außer Kraft getreten. Die Kleinpflanzer in der amerikanischen und britischen Besatzungszone würden daher gewerbliche Pflanzer sein und müßten ihre Ernte abliefern, wenn der vorliegende Entwurf nicht Gesetz wird. Sie würden im Absatz des Tabaks aber Schwierigkeiten haben, da schon die gewerblichen Pflanzer Absatzschwierigkeiten gegenüberstehen. In der französischen Besatzungszone würden die durch Kontrollratsgesetz im Jahre 1946 eingeführten hohen Sätze der Tabakpflanzensteuer weiter gelten, die keineswegs mehr gerechtfertigt sind.
    Das Gesetz sieht nunmehr eine einheitliche Regelung für das ganze Bundesgebiet vor. Es soll nur für das laufende Erntejahr gelten, damit im Rahmen einer allgemeinen Reform der Tabaksteuer dann eine endgültige Regelung getroffen werden kann. Das Gesetz übernimmt im allgemeinen die Vorschriften, die bisher im Vereinigten Wirtschaftsgebiet galten. Der Entwurf sieht aber die Lohnverarbeitung und den Umtausch von Kleinpflanzerrohtabak in Fertigerzeugnisse nicht mehr vor.
    Der Bundesrat hat folgende Änderungen zu dem Gesetzentwurf vorgeschlagen:
    1. Die Lohnverarbeitung und der Umtausch von Kleinpflanzertabak sollen weiter zugelassen


    (Staatssekretär Hartmann)

    werden und die Fertigerzeugnisse aus Kleinpflanzertabak zu ermäßigten Steuersätzen abgegeben werden.
    2. Die Anmeldepflicht, die im Entwurf für alle Kleinpflanzer ohne Rücksicht auf die Zahl der gesetzten Pflanzen vorgesehen ist, soll auf die Tabakpflanzer beschränkt werden, die mehr als 100 Pflanzen angebaut haben.
    Die Bundesregierung hält gegenüber den Änderungsvorschlägen im wesentlichen an ihrem Entwurf fest. Wegen der Einzelheiten darf ich wohl auf die Drucksache verweisen.