Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, es ist eine sehr dankenswerte Anregung gewesen, die der Herr Abgeordnete Dr. Bertram gegeben hat und die zu dieser kurzen, aber inhaltsreichen Debatte geführt hat. Die Bundesregierung konnte bei der Kürze der Zeit noch nicht abschließend dazu Stellung nehmen, und es wird wohl zweckmäßig sein, diese Anregung, wie vorgeschlagen wurde, dem Haushaltsausschuß zu überweisen. Ich darf aber vielleicht, nachdem sich aus den bisherigen Stellungnahmen ein Bild der Meinung des wohl überwiegenden Teils des Hohen Hauses ergibt, für das Bundesfinanzministerium kurz folgendes sagen.
Es hat sich in der Zeit der Weimarer Republik herausgestellt, daß die Beauftragung eines einzelnen Mannes — das war der damalige Minister a. D. Sämisch — als Sparkommissar, getrennt vom Rechnungshof, ihn nicht dazu befähigt, diese Aufgabe befriedigend durchzuführen. Das kann ein einzelner Mann nicht. Er braucht einen gewissen Apparat, er braucht erfahrene Kenner der Verwaltung, die draußen umherfahren, die Berichte vorbereiten und die einzelnen Prüfungen vornehmen. Daher ist seine Aufgabe nach einigen Jahren mit der des Postens eines Präsidenten des Rechnungshofes verbunden worden. Dort ist eine sogenannte Präsidialabteilung eingerichtet worden, die neben der laufenden Tätigkeit des Rechnungshofes diese Prüfungen und diese Erstellung von Gutachten vornimmt. Es ist aber auch schon gesagt worden, daß ein besonders großer Erfolg bei dieser Tätigkeit nicht herausgekommen ist, so wertvoll für Einzelfragen die erstellten umfangreichen Gutachten gewesen sind.
Was andererseits die Tätigkeit des Rechnungshofs betrifft, so habe auch ich den Eindruck, daß Herr Abgeordneter Dr. Bertram diese Tätigkeit etwas unterschätzt hat. Vielleicht kommt das daher, daß der Rechnungshof immer noch keinen zutreffenden Namen hat. Es. sieht immer noch so aus, als ob er nur die Haushaltsrechnungen der Vergangenheit prüft. Aber schon seit längerer Zeit geht er weit darüber hinaus. Wir haben ihn schon in Frankfurt wie auch hier in Bonn bei der Neuorganisation der Ministerien von Anfang an beratend hinzugezogen. Der Rechnungshof ist bei den Vorbereitungen der laufenden Haushalte dabei, er ist ständig im Haushaltsausschuß des Bundestags und des Bundesrats vertreten; er ist auch bei den hiesigen Beratungen sowie in vielen Fachausschüssen des Hohen Hauses vertreten. Mit anderen Worten, er begleitet die Entstehung eines Gesetzes und kann auf Grund dieser Kenntnisse auch in die Prüfung eintreten.
Ich muß noch auf ein anderes Bedenken hinweisen, das in der Zuständigkeit nach dem Grundgesetz begründet liegt. Wenn hier ein Sparkommissar beschlossen werden sollte, dann kann er nicht in die Prüfung der Verwaltungen in den Ländern und Gemeinden eintreten. Er könnte nur eine Zuständigkeit beim Bund haben. Ich glaube, diese Zuständigkeit würde, wenn man seine Aufgaben so ernst auffaßt, wie die Herren Antragsteller das beabsichtigen, nicht genügen; denn die gesamte Haushaltswirtschaft der Länder, der Gemeinden und des Bundes hängt ja sehr eng zusammen, und Maßnahmen auf dem einen Gebiete sind auch unter Umständen von erheblichen Folgen für andere Gebiete. Das sind aber Fragen, die unmittelbar mit der Struktur des Grundgesetzes zusammenhängen und die nicht durch einen einfachen Organisationsbeschluß überwunden werden können.
Das Hauptbedenken scheint mir aber folgendes zu sein. Es hat sich — wie gesagt — gezeigt, daß der Reichssparkommissar Sämisch nicht die Durchschlagskraft hatte, um seinen Gutachten und Vorschlägen zum Siege zu verhelfen. Es ist schon gesagt worden, daß es im Grunde eine politische Aufgabe ist. Wenn also nicht der Präsident des Rechnungshofs mit der Aufgabe betraut werden soll, dann ist tatsächlich der Bundesfinanzminister diejenige Persönlichkeit, der diese Aufgabe anvertraut werden sollte, der eigentlich schon von Geburt aus diese Aufgabe wahrzunehmen hat und der sich wohl auch, wie ich glauben möchte, mit aller Energie schon in diesem Jahre bemüht hat, diese Aufgabe wahrzunehmen.
Ich darf noch auf zwei Anregungen des Herrn Abgeordneten Mellies eingehen. Ich kann im Augenblick nicht sagen, ob das Gutachten des Rechnungshofs über das Verkehrsministerium schon vorliegt. Ich werde gern dafür sorgen, daß es dem Haushaltsausschuß zur Beratung des Etats des Verkehrsministeriums zugeleitet wird.
— Um so besser, Herr Abgeordneter!
Dann hat Herr Abgeordneter Mellies vorgeschlagen, daß als nächstes größeres Ressort das Bundesfinanzministerium überprüft wird. Er hat angedeutet, daß es vielleicht die eine oder andere Stelle der Bundesverwaltung gebe, die noch dringender einer Prüfung bedürfte. Aber ich möchte
nicht gern mit Ihnen in einen Streit über die Dringlichkeit einer solchen Prüfung geraten. Das Bundesfinanzministerium wird sich sehr freuen, wenn der Rechnungshof demnächst seinen eigenen Haushalt aufs Korn nimmt. Wir werden dieser Prüfung — wie ich wohl sagen darf — getrost entgegensehen. Ich hoffe, sie wird dasselbe Ergebnis haben, das die Prüfungen in Frankfurt bei der Verwaltung für Finanzen immer gehabt haben, nämlich daß das Finanzministerium chronisch unterbesetzt ist und wir bei dem ständigen Zuwachs an Aufgaben größeren Ausmaßes, den wir von Monat zu Monat bekommen, mit dem vorhandenen Personal die Aufgaben gar nicht durchführen können. Aber wie auch das Ergebnis sein mag, es wird auf jeden Fall dazu beitragen, die Stellung des Bundesfinanzministeriums gegenüber den anderen Ressorts zu stärken.