Rede:
ID0109600300

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Metadaten
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  • date_rangeDatum: 27. Oktober 1950

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    275. bitten,: 1
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Oktober 1950 3513 96. Sitzung Bonn, Freitag, den 27. Oktober 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . 3513D, 3514 A, C Bericht des Bundesministers für Verkehr über Einschaltung des Flughafens Wahn in das Luftverkehrsnetz (Nr. 1517 der Drucksachen) 3514 A Änderung der Tagesordnung . . . . . 3514 A, B Interpellation betr. Auslieferung eines Deutschen an Polen 3514B, 3524D, 3527 D Mellies (SPD) 3524 D Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Vorlage eines Gesetzes über Steuerbegünstigungen zur Förderung des Wohnungsbaues (Nr. 1350 der Drucksachen) 3514B, 3516 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Zucker (Zuckergesetz) (Nr. 1035 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 1495 der Drucksachen) 3514 C, D Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU), Berichterstatter 3514 D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Erweiterung der Aufhebung der Immunität des Abg. Goetzendorff (Nr. 1507 der Drucksachen) 3516 B Ritzel (SPD): als Berichterstatter 3516 B als Abgeordneter 3518 C Dr. Richter (Niedersachsen) (parteilos) 3516 B Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . . 3517 B von Thadden (DRP) 3517C, 3520 C Dr. von Brentano (CDU) 3519 D Fröhlich (BHE) 3520B Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Entlassung des Bundespressechefs Dr. Brand (Nr. 1445 der Drucksachen) 3521 B Paul (Düsseldorf) (KPD), Antragsteller 3521 B Brunner (SPD) 3521D Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Entlassung von Beamten, Angestellten und Arbeitern aus öffentlichen Diensten (Nr. 1446 der Drucksachen) 3522 A Müller (Frankfurt) (KPD), Antragsteller 3522 A Jacobi (SPD) 3523 B Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Vorlage des Entwurfs eines Gesetzes über den endgültigen Lastenausgleich (Nr. 1477 der Drucksachen) . . . . 3525 A Harig (KPD), Antragsteller . . . . 3525 A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . 3525 C Matzner (SPD) 3525 D Kunze (CDU) 3527 B Beratung des Antrags der Fraktion des Zentrums betr. Einsetzung eines Bundessparkommissars (Nr. 1460 der Drucksachen) 3514B, 3527 D Dr. Bertram (Z), Antragsteller 3528 A, 3533 A Dr. Dresbach (CDU) 3529A Mellies (SPD) 3530A Dr. Blank (Oberhausen) (FDP) . . 3531 B Dr. von Merkatz (DP) 3531 D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 3532 B Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Nr. 1479 der Drucksachen) 3533 C Nächste Sitzung 3533 D Die Sitzung wird um 9 Uhr 30 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Mir ist mitgeteilt worden, daß die Fraktion der CDU/CSU sich wegen der gestrigen Zentralbankratssitzung mit dem Preisgesetz und dem Mündlichen Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen betreffend Küstenkohlentarife — also den Punkten 2 a und 4 der Tagesordnung — nicht hat befassen können. Es wird gebeten, diese Punkte von der heutigen Tagesordnung abzusetzen. Ich bin darüber unterrichtet worden, daß eine Vereinbarung über diese Fragen zustandegekommen ist. Darf ich das Haus fragen, ob es mit der Absetzung der Punkte 2 a und 4 und damit auch mit der Absetzung der Beratung der Interpellation unter Tagesordnungspunkt 2 b einverstanden ist?

    (Zustimmung.)

    — Dann sind diese Punkte abgesetzt.
    Weiter bin ich gebeten worden, den Punkt 9 der Tagesordnung, den Antrag der Zentrumsfraktion auf Einsetzung eines Bundessparkommissars eventuell etwas vorzuziehen, da der Herr Abgeordnete Dr. Bertram, der den Antrag begründen wird, später verhindert wäre. Wenn wir nicht rechtzeitig fertig werden, darf ich um die Genehmigung des Hauses bitten, den Punkt etwas vorzuziehen.

    (Zustimmung.)

    Und nun ein Letztes. Ich bin darüber unterrichtet worden, daß im Laufe der Sitzung noch eine dringende Interpellation wegen der Auslieferung eines Deutschen an Polen eingebracht werden wird. Der Herr Bundesjustizminister ist nach den mir gewordenen Mitteilungen bereit, diese Interpellation in der heutigen Sitzung zu behandeln. Ich bitte das Haus um die Erlaubnis, diese Interpellation, wenn sie eingeht, im Laufe der Tagesordnung zu erledigen.

    (Zurufe: Einverstanden!)

    — Das Haus ist einverstanden. Ich stelle das fest.
    Ich rufe zunächst Punkt 1 der Tagesordnung auf: Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betreffend Vorlage eines Gesetzes über Steuerbegünstigungen zur Förderung des Wohnungsbaues (Nr. 1350 der Drucksachen).
    Wer wird die Interpellation einbringen?

    (Zuruf von der SPD: Vielleicht ist der Redner noch nicht da!)

    — Ich schlage vor, daß wir die Besprechung der Interpellation zurückstellen, bis der Abgeordnete eingetroffen ist.
    Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Zucker (Zuckergesetz) (Nr. 1035 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19.
    Ausschuß) ( Nr. 1495 der Drucksachen). (Erste Beratung: 71. Sitzung).
    Berichterstatter ist Abgeordneter Dr. Dr. Müller

    (Bonn). Darf ich den Herrn Berichterstatter bitten,

    das Wort zu nehmen?

    (Zuruf.)

    — Der Berichterstatter ist nicht da.
    Meine Damen und Herren! Ich darf diese Gelegenheit benutzen, dem Hause mitzuteilen, daß der Vorstand des Hauses, der gestern zusammengetreten ist, seinem dringenden Wunsch in völliger Übereinstimmung mit mir Ausdruck gegeben hat, daß die Sitzungen pünktlich beginnen.

    (Lebhafter Beifall im ganzen Hause.)

    Ich werde diesem Wunsche nachkommen — ich stelle mit Freude fest, daß der Herr Berichterstatter inzwischen eingetroffen ist — und bitte, die Abgeordneten darauf aufmerksam machen zu dürfen, daß ich die Sitzungen auf die Minute beginnen werde.

    (Erneuter Beifall im ganzen Hause.)

    Ich habe den Ordnern Anweisung gegeben, daß, ohne irgendwelchen Vereinbarungen über Zeremonien vorzugreifen, in dem Augenblick, in dem ich den Saal betrete, die Türen zunächst geschlossen werden. Selbstverständlich hindert das die Herren Abgeordneten, die später kommen, nicht, den Saal zu betreten. Ich glaube nicht, daß es der Würde des Hauses angemessen ist, daß die Sitzungen zum Teil hier und zum Teil draußen stattfinden, sondern wir müssen die Sitzung hier geschlossen beginnen. Ich nehme an, daß das Haus damit einverstanden ist, daß so verfahren wird.

    (Bravo! und Zustimmung.)

    Nachdem Herr Abgeordneter Dr. Müller eingetroffen ist, bitte ich ihn, als Berichterstatter zu Punkt 3 der Tagesordnung das Wort zu nehmen, nämlich zur
    Zweiten und dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Zucker (Zuckergesetz) (Nr. 1035 der Drucksachen);

    (19. Ausschuß)

    Ich darf noch darauf aufmerksam machen, daß nach dem Vorschlag des Ältestenrats für die Berichterstattung eine Zeit von 10 Minuten vorgesehen ist. Für die Aussprache wurde keine besondere Festlegung für erforderlich gehalten. Ich bitte das Haus, damit einverstanden zu sein.

    (Zustimmung.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Meine Damen und Herren! Das Gesetz, das dem Hohen Hause heute zur Beschlußfassung in zweiter und dritter Lesung vorliegt, gehört in den Kreis der Marktordnungsgesetze, von denen das erste, das Getreidegesetz, verabschiedet ist. Das enthebt mich der Aufgabe, auf die Einzelheiten des Gesetzes einzugehen, weil alle diese Gesetze den


(Dr. Dr. Müller [Bonn])

1 gleichen Charakter tragen und in ihrer Konstruktion sich nur insoweit unterscheiden, als das Objekt, das das Gesetz behandelt, dies erfordert.
Meine Damen und Herren, dieses Gesetz, das im Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und im Ausschuß für Wirtschaft eingehend beraten worden ist, hat gegenüber dem Regierungsentwurf in einigen Punkten erhebliche Änderungen erfahren. Es ist festgelegt, daß im § 4 der Bundesminister mit den obersten Landesbehörden im Interesse der Versorgung die Bestimmungen treffen kann, die erforderlich sind, um die Sicherung der Zuckerversorgung durchzuführen. Nach § 5 darf Zucker nur im Freigabesystem abgegeben werden,
d. h. monatliche Zuteilungen. Dann wird ein Frachtenausgleich geschaffen, um die Preise im ganzen Bundesgebiet gleichzugestalten. Die Bundesregierung kann auch auf Vorschlag des Bundesministers Erzeugerpreise für Zuckerrüben festsetzen. Es war im Regierungsentwurf ein großer Ausschuß für Zucker, ähnlich wie im Getreidegesetz für Getreide, vorgesehen. Auch hier ist dieser Ausschuß gestrichen worden.
Im § 8 war nach dem Regierungsentwurf im einzelnen festgelegt, wie der Marktverband auszusehen hatte. Der Wirtschaftsausschuß hat diese einzelnen Festlegungen gestrichen, und der Ernährungsausschuß hat zugestimmt, so daß es nur heißt: Der Minister kann sich eines Marktverbandes zur Durchführung der im Gesetz vorgesehenen Aufgaben bedienen; nur darf diesem Marktverband keine hoheitliche Aufgabe übertragen werden. Darin besteht zwischen beiden Ausschüssen Übereinstimmung.
Der entscheidende Punkt des Gesetzes ist der § 9: die Errichtung einer Einfuhrstelle für Zucker als Anstalt des öffentlichen Rechts; ähnlich wie die Getreidestelle. Durch den Wirtschaftsausschuß ist noch hinzugesetzt worden, daß ein Vertreter des Einzelhandels und ein Vertreter der Verbrauchergenossenschaften in den Verwaltungsrat, der dieser Einfuhrstelle beigegeben ist, entsandt werden. Der Verwaltungsrat hat alle Beschlüsse, die er faßt, dem Minister zur Genehmigung vorzulegen.
Neu ist in dem Gesetz der § 11 a, der die Gebühren festsetzt, aus denen die Vorratsstelle die Kosten des Verfahrens zu bezahlen hat.
Meine Damen und Herren, im § 15 muß im ersten Satz gestrichen werden:
sofern ihre Kenntnis auf einer Mitarbeit gemäß § 8 beruht.
Es handelt sich im § 8 um den Marktverband. Dieser eingeschaltete Satz muß gestrichen werden, weil es zum Schluß heißt:
Diese Bestimmung gilt entsprechend, wenn sich der Bundesminister in Durchführung dieses Gesetzes anderer Organe, Einrichtungen oder Personen bedient.
Im § 16 ist bestimmt, daß der Minister Ermächtigungen, die ihm in diesem Gesetz erteilt sind, den obersten Landesbehörden übertragen darf. Diese Ermächtigung gilt aber nicht für den § 6, der sich auf die Preisregelung bezieht.
Meine Damen und Herren! Weitere wichtige Bestimmungen sind hier nicht vorzutragen, weil das Gesetz, wie ich Ihnen schon eingangs sagte, sich in seiner ganzen Konstruktion an das verabschiedete Gesetz über Getreidewirtschaft hält. Namens der beiden Ausschüsse habe ich den Auftrag, Sie zu bitten, dieses Gesetz heute zu verabschieden.

(Bravo!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter für seinen Bericht. Ich nehme an, daß das Haus eine allgemeine Besprechung in der zweiten Beratung nicht zu führen wünscht.
    Ich eröffne die Einzelbesprechung. Ich rufe auf: Überschrift des Ersten Teils und § 1. — Keine Wortmeldungen. — Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem § 1 zuzustimmen wünscht, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Angenommen.
    § 2. Ich eröffne die Einzelbesprechung. — Keine Wortmeldungen. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte um Zustimmung, soweit Sie zuzustimmen wünschen. — Danke! Mit Mehrheit angenommen.
    § 3. Ich eröffne die Einzelbesprechung. — Keine Wortmeldungen. Ich bitte um Abstimmung. — Mit Mehrheit angenommen.
    Überschrift des nächsten Absatzes: Herstellung und Absatz von Zucker, und § 4. Ich eröffne die Einzelbesprechung. — Keine Wortmeldungen. Ich bitte um Abstimmung. — Mit Mehrheit angenommen.
    § 5. Ich eröffne die Einzelbesprechung. — Keine Wortmeldungen. Ich bitte um Abstimmung. — Angenommen.
    § 6. Ich eröffne die Einzelbesprechung. — Keine Wortmeldungen. Ich bitte um Abstimmung. — Angenommen.
    § 7 entfällt.
    § 8. Ich eröffne die Einzelbesprechung. — Keine Wortmeldungen. Ich bitte um Abstimmung. — Mit Mehrheit angenommen.
    Überschrift des Zweiten Teils: Einfuhrstelle, und § 9. Ich eröffne die Einzelbesprechung. — Keine Wortmeldungen. Ich bitte um Abstimmung. — Angenommen.
    § 10. Ich eröffne die Einzelbesprechung. — Keine Wortmeldungen. Ich bitte um Abstimmung. — Mit Mehrheit angenommen.
    § 11. Ich eröffne die Einzelbesprechung. — Keine Wortmeldungen. Ich bitte um Abstimmung. — Angenommen.
    Überschrift des Dritten Teils: Besondere Bestimmungen, § 11 a (neu). Ich eröffne die Einzelbesprechung. — Keine Wortmeldungen. Ich bitte um Abstimmung. — Angenommen.
    § 12. Ich eröffne die Einzelbesprechung. — Keine Wortmeldungen. Ich bitte um Abstimmung. — Angenommen.
    § 13. Ich eröffne die Einzelbesprechung. — Keine Wortmeldungen. Ich bitte um Abstimmung. — Angenommen.
    § 14. Ich eröffne die Einzelbesprechung. — Keine Wortmeldungen. Ich bitte um Abstimmung. — Angenommen.
    § 15 Ich bitte, darauf aufmerksam machen zu dürfen, daß der Herr Berichterstatter gebeten hat, den Teilsatz: „sofern ihre Kenntnis auf einer Mitarbeit gemäß § 8 beruht" in der zweiten und dritten Zeile der Ausschußbeschlüsse zu streichen.
    Ich eröffne die Besprechung. — Keine Wortmeldungen. Ich bitte um Abstimmung über den von dem Herrn Berichterstatter vorgeschlagenen abgeänderten Text. — Angenommen.
    § 16. — Keine Wortmeldungen. Ich bitte um Abstimmung. — Angenommen.
    Überschrift des Vierten Teils: Straf- und Schlußbestimmungen. § 17. — Keine Wortmeldungen. Ich bitte um Abstimmung. — Angenommen.


    (Präsident Dr. Ehlers)

    § 18 a. — Keine Wortmeldungen. Ich bitte um Abstimmung. — Angenommen.
    § 19. — Keine Wortmeldungen. Ich bitte um Abstimmung. — Angenommen.
    Einleitung und Überschrift. — Keine Wortmeldungen. Ich bitte um Abstimmung. — Angenommen.
    Damit ist die zweite Beratung beendet.
    Ich eröffne die
    dritte Beratung.
    Ich eröffne die allgemeine Aussprache. — Keine Wortmeldungen.
    Ich lasse abstimmen über die §§ 1 bis 19, wobei ich bitten darf, das Präsidium zu ermächtigen, die notwendige Veränderung in der Numerierung der Paragraphen vorzunehmen, nachdem diese Veränderungen beschlossen worden sind. — Einleitung und Überschrift. — Angenommen.
    Wir kommen zur Schlußabstimmung. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Zuckergesetz in der Fassung der Beschlüsse zweiter Beratung zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle fest, daß das Gesetz bei zwei Enthaltungen angenommen worden ist.
    Darf ich fragen, ob der Abgeordnete, der die Interpellation zu Punkt 1 der Tagesordnung begründen will, anwesend ist? — Er ist noch nicht eingetroffen. Ich stelle den Punkt weiter zurück.
    Punkt 4 der Tagesordnung ist ebenfalls abgesetzt.
    Ich komme zu Punkt 5 der Tagesordnung: Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betreffend Erweiterung der Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Goetzendorff (Nr. 1507 der Drucksachen).
    Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Ritzel. Ich bitte ihn, das Wort zu nehmen.