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ID0109503000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Oktober 1950 3497 95. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 26. Oktober 1950. Geschäftliche Mitteilungen 3498A Niederlegung des Bundestagsmandats des Abg. Dr. Middelhauve 3498B Glückwunsch des Deutschen Bundestags zur Wiederverwendung des Sitzungssaals des englischen Unterhauses 3498B Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zu den Gesetzentwürfen betreffend Anerkennung von Nottrauungen . . . . 3498C Änderung der Gewerbeordnung . . . . 3498C Anfrage Nr. 103 der Abg. Dr. Frey u. Gen. betr. Lage der deutschen Landwirtschaft und des Gartenbaues (Nrn. 1168 und 1501 der Drucksachen) 3498C Anfrage Nr. 106 der Fraktion der BP betr. Bundespersonalausschuß (Nrn. 1212 und 1506 der Drucksachen) 3498C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Handwerksordnung (Nr. 1428 der Drucksachen) 3498D Dirscherl (FDP), Antragsteller . . 3498D Günther (CDU) 3500A Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 3500D Dr. Veit (SPD) 3501B Eickhoff (DP) 3503B Harig (KPD) 3504B Dr. Hamacher (Z) 3504D Stücklen (CSU) 3505B Mensing (CDU) 3505D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes (Bundeskriminalamtes) (Nr. 1273 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (24. Ausschuß) (Nr. 1459 der Drucksachen) 3506B Maier (Freiburg) (SPD), Berichterstatter 3506B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über Rhein-schifferpatente (Nr. 1388 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 1465 der Drucksachen) . . . 3507C Sander (SPD), Berichterstatter . . . 3507C Zweite Beratung des von der Fraktion der BP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Art. 105 des Grundgesetzes (Nr. 929 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1439 der Drucksachen) . . 3508A Zinn (SPD), Berichterstatter . . . . 3508B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (24. Ausschuß) über Ziffer 2 des Antrags der Fraktion der SPD betr. Fortführung der Schulspeisung (Nrn. 1457, 1265 der Drucksachen) 3508D Hoppe (CDU), Berichterstatter . . 3509A Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) . . . 3509B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (24. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Sitz der oberen Bundesbehörden (Nrn. 1458, 1069 der Drucksachen) 3509C Dr. Dresbach (CDU), Berichterstatter 3509D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (32. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über die Vereinigung des Zahnärzte- und Dentistenberufes (Nrn. 1274, 1091 der Drucksachen) 3510A Frau Dr. Steinbiß (CDU), Berichterstatterin 3510B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 3510C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Rademacher, Dr. Schäfer und Fraktion der FDP betr. Ausfuhrabfertigung (Nrn. 1464, 1163 der Drucksachen) . . . . 3510D Juncker (FDP), Berichterstatter . . 3510D Nächste Sitzung 3511C Die Sitzung wird um 10 Uhr 9 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Georg-August Zinn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Nach Art. 106 Abs. 2 des Grundgesetzes fließt das Aufkommen der Biersteuer den Ländern zu. Die Länder besitzen also die sogenannte Steuerertragshoheit. Die Gesetzgebung über die Biersteuer gehört dagegen nach Art. 105 Abs. 2 Ziffer 1 des Grundgesetzes zu der sogenannten konkurrierenden Gesetzgebung; es besteht also keine ausschließliche Gesetzgebungshoheit der Länder. Der Bund ist infolgedessen in der Lage, jederzeit, wenn die Voraussetzungen des Art. 72 Abs. 2 des Grundgesetzes vorliegen, die Biersteuer bundeseinheitlich zu regeln. Unabhängig davon ist das beim Inkrafttreten des Grundgesetzes geltende Biersteuerrecht als früheres Reichsrecht oder als Abänderung des früheren Reichsrechts zu Bundesrecht geworden und schließt damit eine Gesetzgebungsbefugnis der Länder auch im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung aus, weil eben die Fiktion besteht, daß der Bund von seinem Gesetzgebungsrecht nach Art. 125 des Grundgesetzes Gebrauch gemacht habe.
    Gegen die in Art. 105 des Grundgesetzes getroffene Regelung, nach der die Biersteuergesetzgebung als eine Gesetzgebung über eine Verbrauchssteuer zur konkurrierenden Gesetzgebung gehört, richtet sich der Angriff der Fraktion der Bayernpartei, die durch ihren Antrag vom 11. Mai 1950, der in der Drucksache Nr. 929 wiedergegeben ist, erstrebt, die Gesetzgebung über die Biersteuer aus der konkurrierenden Gesetzgebung herauszunehmen und der Gesetzgebungshoheit der Länder zuzuweisen. Die gleiche Frage hat das Hohe Haus schon zweimal beschäftigt. Im Laufe eines Jahres sind schon zweimal Anträge mit dem gleichen rechtspolitischen Ziel, mit dem gleichen Inhalt — allerdings anderer Fassung — gestellt worden, und in beiden Fällen hat das Hohe Haus auf Vorschlag des Ausschusses für Finanz- und Steuerwesen diese früheren Anträge — einmal einen Antrag der Bayernpartei, im anderen Fall einen Antrag der CSU — abgelehnt.
    Ich glaube deshalb nicht, daß es notwendig ist, noch einmal auf die finanz- und steuerpolitischen Erwägungen, die bei dieser Ablehnung eine Rolle gespielt haben, einzugehen. Man sagt zwar, steter Tropfen höhlt den Stein; aber in diesem Fall scheint sich das Wort nicht zu bewahrheiten. Die bewundernswerte Hartnäckigkeit der Antragsteller ist auch diesmal wiederum an der Unnachgiebigkeit des Ausschusses für Finanz- und Steuerwesen gescheitert, der erneut auf die Verhandlungen des Parlamentarischen Rats hinweist, in denen die Argumente, die zu der Gesetz gewordenen Regelung des Art. 105 geführt haben, sehr eingehend erörtert worden sind, und die er sich auch zu eigen macht. Der Ausschuß für Finanz- und Steuerwesen hat infolgedessen den Antrag der Bayernpartei mit 13 gegen 2 Stimmen — wie bereits in früheren Fällen — abgelehnt. Der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht hat sich, ohne im einzelnen auf die Argumente des an sich für diese Frage viel berufeneren Finanzausschusses einzugehen, dieser ablehnenden Empfehlung angeschlossen.
    Ich möchte Sie deshalb — in der Hoffnung, daß im Anschluß an diesen meinen Bericht keine Biersteuerdebatte stattfindet — bitten, den ablehnenden Antrag des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht, wiedergegeben in der Drucksache Nr. 1439, anzunehmen.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Ich eröffne die Einzelberatung der zweiten Lesung. Ich bitte um Wortmeldungen. — Wortmeldungen liegen nicht vor.
Ich komme zur Abstimmung. Der Ausschuß hat den Antrag gestellt, das Gesetz abzulehnen. Ich lasse über den Antrag des Ausschusses abstimmen. Wer für den Antrag des Ausschusses ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Antrag des Ausschusses ist gegen wenige Stimmen angenommen. Damit ist der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Art. 105 des Grundgesetzes abgelehnt. Ich stelle fest, daß damit eine weitere Beratung und Abstimmung entfällt.
Ich rufe auf Ziffer 5 der Tagesordnung: Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (24. Ausschuß) über Ziffer 2 des Antrags der Fraktion der SPD betreffend Fortführung der Schulspeisung (Nrn. 1457, 1265 der Drucksachen).
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Hoppe.
Der Ältestenrat schlägt Ihnen für die Begründung eine Zeit von fünf Minuten vor. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Anton Hoppe


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Der Berichterstattung liegt der in der 81. Sitzung des Deutschen Bundestags eingebrachte Antrag der SPD-Fraktion Drucksache Nr. 1265 zugrunde, der die Fortführung der Schulspeisung betrifft. In dieser Drucksache war bezüglich der einheitlichen Durchführung der Schulspeisung im Bundesgebiet beantragt worden, ein besonderes Referat für Schulspeisungen beim Bundesminister des Innern einzuführen und diesem Referat einen Beirat zu geben.
    Der Ausschuß für die Angelegenheiten der inneren Verwaltung hat sich in seiner Sitzung vom 2. Oktober mit diesem Antrag beschäftigt. Er war der Auffassung, daß der Beirat nicht allzugroß sein dürfe, man also den Antragstellern nicht darin zustimmen könne, daß in diesem Beirat die Vertreter der Kultusministerien, der Innen- und Sozialministerien der Länder vertreten sein sollten. Er war vielmehr der Auffassung, daß es genügen würde, wenn je drei Vertreter dieser Ministerien in dem Ausschuß vorhanden seien. Des weiteren war er der Auffassung, daß je ein Vertreter der Spitzenverbände der freien Wohlfahrt und, weil es sich doch um kommunale Angelegenheiten handelt, auch je ein Vertreter der kommunalen Spitzenverbände in diesem Beirat sitzen müsse.
    Es war noch die Frage erörtert worden, ob — dem Wunsche des Landwirtschaftsministeriums entsprechend — ein Vertreter des Landwirtschaftsministeriums anwesend sein solle. Hier war der Ausschuß der Auffassung, daß, wenn das Landwirtschaftsministerium an dieser Schulspeisung interessiert sei, dann auch das Finanzministerium daran interessiert sein und mit dem gleichen Antrag kommen werde. Der Ausschuß sah sich deshalb nicht in der Lage, der Erweiterung des Beirats zuzustimmen, und empfiehlt Ihnen, den nunmehr unter Drucksache Nr. 1457 gemachten Vorschlag anzunehmen:
    Zur Unterstützung des Bundesministers des Innern und zu seiner Beratung in grundsätzlichen Fragen wird ein Beirat gebildet, der sich aus
    je 3 Vertretern der Kultusministerien und der Innen- bzw. Sozialministerien der Länder sowie
    je 1 Vertreter der auf Bundesebene anerkannten Spitzenverbände der freien Wohlfahrt, der kommunalen Spitzenverbände und den Länderreferenten für die Schulspeisung zusammensetzt.
    Ich habe den Auftrag, Ihnen namens des Ausschusses die Annahme dieser Vorlage zu empfehlen.