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ID0109500600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Oktober 1950 3497 95. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 26. Oktober 1950. Geschäftliche Mitteilungen 3498A Niederlegung des Bundestagsmandats des Abg. Dr. Middelhauve 3498B Glückwunsch des Deutschen Bundestags zur Wiederverwendung des Sitzungssaals des englischen Unterhauses 3498B Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zu den Gesetzentwürfen betreffend Anerkennung von Nottrauungen . . . . 3498C Änderung der Gewerbeordnung . . . . 3498C Anfrage Nr. 103 der Abg. Dr. Frey u. Gen. betr. Lage der deutschen Landwirtschaft und des Gartenbaues (Nrn. 1168 und 1501 der Drucksachen) 3498C Anfrage Nr. 106 der Fraktion der BP betr. Bundespersonalausschuß (Nrn. 1212 und 1506 der Drucksachen) 3498C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Handwerksordnung (Nr. 1428 der Drucksachen) 3498D Dirscherl (FDP), Antragsteller . . 3498D Günther (CDU) 3500A Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 3500D Dr. Veit (SPD) 3501B Eickhoff (DP) 3503B Harig (KPD) 3504B Dr. Hamacher (Z) 3504D Stücklen (CSU) 3505B Mensing (CDU) 3505D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes (Bundeskriminalamtes) (Nr. 1273 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (24. Ausschuß) (Nr. 1459 der Drucksachen) 3506B Maier (Freiburg) (SPD), Berichterstatter 3506B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über Rhein-schifferpatente (Nr. 1388 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 1465 der Drucksachen) . . . 3507C Sander (SPD), Berichterstatter . . . 3507C Zweite Beratung des von der Fraktion der BP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Art. 105 des Grundgesetzes (Nr. 929 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1439 der Drucksachen) . . 3508A Zinn (SPD), Berichterstatter . . . . 3508B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (24. Ausschuß) über Ziffer 2 des Antrags der Fraktion der SPD betr. Fortführung der Schulspeisung (Nrn. 1457, 1265 der Drucksachen) 3508D Hoppe (CDU), Berichterstatter . . 3509A Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) . . . 3509B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (24. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Sitz der oberen Bundesbehörden (Nrn. 1458, 1069 der Drucksachen) 3509C Dr. Dresbach (CDU), Berichterstatter 3509D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (32. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über die Vereinigung des Zahnärzte- und Dentistenberufes (Nrn. 1274, 1091 der Drucksachen) 3510A Frau Dr. Steinbiß (CDU), Berichterstatterin 3510B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 3510C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Rademacher, Dr. Schäfer und Fraktion der FDP betr. Ausfuhrabfertigung (Nrn. 1464, 1163 der Drucksachen) . . . . 3510D Juncker (FDP), Berichterstatter . . 3510D Nächste Sitzung 3511C Die Sitzung wird um 10 Uhr 9 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Hans Dirscherl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die in der Regierungskoalition zusammengeschlossenen Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP haben sich entschlossen, dem Hohen Haus den Entwurf eines Gesetzes über die Handwerksordnung vorzulegen. Dabei leitet sie der Gedanke, daß das Handwerk, in seiner Gesamtheit gesehen, einen so bedeutungsvollen Faktor in unserem Staats-, Wirtschafts- und Sozialleben darstellt, daß es auf die Dauer unverantwortlich sein würde, ihm nicht jene gesicherte Rechtsordnung bezüglich seiner Organisation und seiner wirtschaftlichen Betätigung zu geben, die unerläßlich notwendig ist, um seine Funktionsfähigkeit für unser Volk zu erhalten.
    Ich darf Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, sagen, daß es sich nach Ausweis der letzten Handwerksstatistik immerhin um 900 000 Handwerksbetriebe mit 3,2 Millionen Beschäftigten handelt. Darüber hinaus darf ich darauf hinweisen, daß das Handwerk nach wie vor als die größte Berufsausbildungswerkstatt unserer Gesamtwirtschaft bezeichnet werden darf. Mit 504 000 Lehrlingen umfaßt das Handwerk mehr als zwei Drittel aller Jugendlichen, die in der gewerblichen Berufsausbildung stehen, was für unsere innerdeutsche Entwicklung, insbesondere aber für die zwingend notwendige Steigerung der Exportfähigkeit unserer Wirtschaft von außerordentlicher Bedeutung ist. Bereits mehrmals sind aus der Erkenntnis heraus, daß den soeben von mir vorgetragenen Tatsachen seitens des Bundes Rechnung getragen werden muß, Anträge dahingehend ge-


    (Dirscherl)

    stellt worden, daß die Regierung eine Vorlage bezüglich der Neugestaltung des Handwerksrechts erstellen soll. Nachdem nun aber die Fraktionen der Regierungskoalition selbst die Initiative ergriffen haben, obliegt es mir, in Kürze die wesentlichsten Gesichtspunkte darzustellen, die den Hauptinhalt des Entwurfs bilden.
    In erster Linie muß der zur Zeit herrschenden Rechtszersplitterung auf dem Gebiete des Handwerksrechts ein Ende bereitet werden. Es ist unerträglich, wenn innerhalb einer modernen Volkswirtschaft auf wichtigsten Gebieten des Gewerberechts völlig unterschiedliche Vorschriften und Rechtsauffassungen gelten. Daß es so ist, hängt teils mit den Auswirkungen des Zusammenbruchs von 1945 und der unterschiedlichen Entwicklung der Gesetzgebung in den Ländern der einzelnen Besatzungszonen zusammen, andererseits mit den Eingriffen, die während der verflossenen Jahre seitens der Besatzungsmächte selbst vorgenommen worden sind. Schon der Wirtschaftsrat hat sich bemüht, diesem Zustand wenigstens im Rahmen des Vereinigten Wirtschaftsgebiets abzuhelfen. Inzwischen ist diese Notwendigkeit noch dringlicher geworden. Um einen einheitlichen Rechtszustand wiederherzustellen, sieht der Gesetzentwurf der Handwerksordnung vor, daß bestimmte erprobte Formen des handwerklichen Organisationswesens und der berufsständischen Selbstverwaltung des Handwerks wieder ihre Bestätigung erhalten. Das bedeutet praktisch, daß im wesentlichen von den Grundgedanken ausgegangen wird, die schon in der Reichsgewerbeordnung zur Förderung des Handwerks festgelegt waren. Dabei ist der modernen volkswirtschaftlichen Entwicklung und den sich daraus ergebenden neuzeitlichen sozialen Gedankengängen Rechnung getragen. Das Leitmotiv besteht heute nach wie vor zu Recht, nämlich die Leistungs- und Lebensfähigkeit des Handwerks im Interesse von Volk und Staat sicherzustellen.
    Ich darf dabei noch auf die Regierungserklärung des Herrn Bundeskanzlers Bezug nehmen, in welcher wörtlich festgelegt ist:
    Die Bundesregierung wird es sich besonders am Herzen liegen lassen, den Mittelstand in allen seinen Erscheinungsformen zu festigen und ihm zu helfen. Wir sind durchdrungen von der Überzeugung, daß dasjenige Volk das sicherste, ruhigste Leben führen wird, das möglichst viele mittlere und kleinere unabhängige Existenzen in sich birgt.
    Ich brauche wohl nicht besonders zu betonen, daß durch die vorgelegte Handwerksordnung selbstverständlich alle jene aus dem Geiste des Nationalsozialismus geborenen Anordnungen entfernt werden, die das verflossene Regime dem Handwerk oktroyiert hatte.
    Meine Damen und Herren! Das deutsche Handwerk hat erfreulicherweise immer auf dem Boden der Selbsthilfe gestanden. Es hat, wenn ihm die Möglichkeit hierzu geboten wurde, wesentliche Aufgaben im Wege der Selbstverwaltung gelöst. Ich brauche in dieser Hinsicht nur die Aufgaben zu nennen, die auf dem Gebiete des Berufsausbildungswesens gemeistert worden sind. Selbstverständlich ist nicht daran gedacht, überlebte Formen wiederherzustellen. Aber es muß Vorsorge getroffen werden, daß im Wege der Gemeinschaftsarbeit jene Gemeinschaftsaufgaben im Handwerk gelöst werden können, für deren Bewältigung der einzelne zu schwach ist.
    Aus diesen Überlegungen heraus haben die Fraktionen in dem vorliegenden Entwurf eine Gestaltung des Innungswesens und des Handwerkskammerrechtes vorgesehen, welche einerseits den Zeitverhältnissen und dem Allgemeinwohl gerecht wird, andererseits dem Handwerk die notwendige Rechtsbasis für seine Gemeinschaftsarbeit bietet. Der Aufbau der Fachorganisationen geht selbstverständlich von der im Grundgesetz verankerten Koalitionsfreiheit aus. In den Handwerkskammern andererseits sollen unter der Aufsicht des Staates öffentlich-rechtliche Körperschaften geschaffen werden, denen im Interesse des Volksganzen und der Verwaltungsentlastung bestimmte Aufgaben übertragen werden. Wie sehr dabei neuzeitliche und fortschrittliche Gesichtspunkte Beachtung gefunden haben, geht wohl am besten aus der Tatsache hervor, daß in der Kammervertretung die Gesellenschaft des Handwerks in der dem Handwerk gemäßen Form beteiligt ist.
    Der zweite Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist darin zu sehen, daß hinsichtlich der Berufsausbildung im Handwerk klare und einheitliche Rechtsbestimmungen für das gesamte Bundesgebiet vorgesehen sind. Die Vorlage geht dabei selbstverständlich von der grundsätzlichen Anerkennung der Gewerbefreiheit und des Leistungswettbewerbes aus. Bedürfnisprüfungen, Kapitalnachweise und ähnliche Voraussetzungen, wie sie während des Krieges und nach ihm zum Teil sogar entgegen den Wünschen des Handwerks auf Anordnung der Besatzungsbehörde durch das Lizenzierungsverfahren geschaffen wurden, lehnt der Gesetzentwurf selbstverständlich ab. Andererseits soll sich der Leistungswettbewerb, wie es sich gerade für das Handwerk im öffentlichen Interesse als notwendig erwiesen hat, auf der Ebene der Fachleute vollziehen. Jeder, der ein Handwerk ordnungsgemäß erlernt und die Gesellen- und Meisterprüfung abgelegt hat, soll sich selbständig machen können, wann und wo immer er will. Das ist eine Regelung, die nicht nur volkswirtschaftlich zweckmäßig, sondern auch sozial ist. Sie gibt wohl dem tüchtigen Fachmann, nicht aber jenem den Weg zum selbständigen Handwerker frei, der ohne fachliche Eignung nur finanzielle Voraussetzungen mitbringt. Den durch Krieg und Kriegsfolgeerscheinungen aufgetretenen soziologischen Verhältnissen wird dabei weitestgehend Rechnung getragen. Vorzugsbestimmungen sollen vor allem für Heimatvertriebene, Spätheimkehrer und Kriegsbeschädigte den Zugang zur selbständigen Berufsausübung gewährleisten. Wir glauben, daß mit dieser Regelung eine sozial bedeutungsvolle Tat geschieht, insofern nämlich als im Handwerk breitesten Schichten der Unselbständigen die Möglichkeit zum sozialen Aufstieg in die Selbständigkeit eröffnet wird. Durch großzügige Übergangsbestimmungen werden alle Härten ausgeglichen.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei der heutigen ersten Lesung des Gesetzentwurfes in weitere Einzelheiten der Vorlage einzugehen, dürfte sich erübrigen; sie werden im Ausschuß für Wirtschaftspolitik noch eine nähere Beratung finden. Ich bitte das Hohe Haus, der Überweisung des Entwurfs an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und, wenn Sie es wünschen, auch an den Ausschuß für Rechtsangelegenheiten zuzustimmen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)




Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, ich eröffne die Aussprache. Der Ältestenrat hat Ihnen vorzuschlagen, die Aussprache auf 60 Minuten Redezeit zu begrenzen. — Ich höre keinen Widerspruch. Das Haus ist damit einverstanden.
Als erster hat das Wort der Kollege Günther. Ihre Fraktion hat 12 Minuten Redezeit, Herr Günther.

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    Rede von Bernhard Günther


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als vor mehr als 150 Jahren nach der Französischen Revolution

    (Zuruf: Ist gar nicht mehr wahr!)

    die alte Zunftordnung aufgelöst und die absolute, völlige Gewerbefreiheit auch in Deutschland verwirklicht wurde, ist das Handwerk einen bedauerlichen Weg gegangen. Erst vor 100 Jahren, als Adolf Kolping dem Handwerk Mut einflößte und dafür sorgte, daß ein anderer Geist in das Handwerk hineingetragen wurde, sind in Verfolg dieser Aufmunterung neue Kräfte mobil geworden. Erst in den neunziger Jahren hat man sich gesagt, daß es so nicht weitergehen könne, daß Handwerkerschutzgesetze geschaffen werden müßten. Dann hat sich in den neunziger Jahren der damalige Reichstag mit diesen Dingen beschäftigt, und es war kein anderer als der Schüler Kolpings, Schreinermeister Jakob Euler aus Köln, der damals im Reichstag für das erste Handwerkerschutzgesetz eingetreten ist.
    Dieses erste Handwerkerschutzgesetz hatte eine ganze Reihe Novellen zur Folge. Zunächst wurden im Jahre 1900 die Handwerkskammern gegründet, die in diesem Jahre ihre Fünfzigjahrfeier begingen. Dann wurden das Lehrlingswesen und der Meistertitel gesetzlich fundiert. Der kleine Befähigungsnach weis wurde eingeführt. Auch später, in der Weimarer Zeit, wurden Handwerkergesetze geschaffen und die Eintragung in die Handwerksrolle zur Pflicht gemacht. Erst 1935 kam dann der große
    der vom Handwerk schon immer gefordert wurde. Wenn nicht die seinerzeitigen politischen Umstände mit den vielen Reichstagsauflösungen und der Umsturz gekommen wären, wäre der große Befähigungsnachweis schon vom alten Reichstag verabschiedet worden.
    Was uns der heutige Entwurf bietet oder bieten soll, ist für die britische Zone an und für sich nichts Neues, nichts Besonderes, und auch in weiten Kreisen der französischen Zone materiell keine Besserstellung. Der Entwurf will lediglich das Chaos beseitigen, das sich seit der amerikanischen Anordnung aus dem Jahre 1949 in der US-Zone breitmacht. Ich glaube, man ist überall der Auffassung, daß ein Handwerkerschutzgesetz oder ein Handwerkergesetz auf Bundesebene geschaffen werden muß; darüber besteht wohl in fast allen Parteien eine gewisse Einmütigkeit. Der Beweis dafür war ja auch die Verabschiedung des Gewerbezulassungsgesetzes im Wirtschaftsrat, wo sich alle maßgebenden Parteien fast einstimmig für den großen Befähigungsnachweis und für dieses Gesetz eingesetzt haben. Die Notwendigkeit einer solchen Gesetzgebung ist also den meisten bekannt. Sie alle wissen, daß der hohe Leistungsstand in unserem deutschen Vaterland zum Teil nur darauf zurückzuführen war, daß wir in Deutschland eben noch eine festgefugte Handwerksordnung kannten, die Spitzenleistungen im Gewerbe außerordentlich förderte. Es ist immerhin interessant, daß deutsche Facharbeiter mit Meisterprüfung in Amerika und anderen Ländern, in denen es kein Handwerksrecht und keine Handwerksordnung gibt, begünstigt wurden und daß ihnen die Einreise in früheren Jahren immer erleichtert wurde.
    Ich möchte wünschen, daß Sie alle diesem vorgelegten Gesetzentwurf Ihre Zustimmung geben. Gewiß mag an den einzelnen Paragraphen kritisiert werden können, man mag auch Abänderungsanträge stellen, aber heute bei der ersten Lesung dreht es sich ja nicht um einen festgefugten Entwurf, sondern es geht darum, diesen Entwurf in den Ausschüssen zu bearbeiten und zu beraten und, wo es notwendig ist, eventuell zu verfeinern.
    Das Handwerk hat an den Staat kaum materielle Forderungen wie andere Stände, die zum Teil Subventionen usw. erhalten haben, gestellt. Im Gegenteil, das Handwerk hat dem Staat allerhand Kosten erspart und dem Staat im Laufe der Jahrzehnte durch seine billigen Ausbildungsmöglichkeiten viel gegeben. Wenn man bedenkt, daß ein Lehrling, der in irgendeiner Werkstätte ausgebildet wird, beispielsweise bei der Eisenbahn oder sonstwie in einem Großbetrieb, immerhin einen Zuschuß von jährlich rund 800 DM benötigt, dann kann man ermessen, welch wirksame Kraft im Handwerk vorhanden ist. Immerhin gehen mehr als 70 % der Lehrlinge, die ausgebildet werden, durch das Handwerk.
    Ich möchte bei dieser Gelegenheit allen denen, die sich für Beibehaltung des großen Befähigungsnachweises eingesetzt haben, unseren herzlichsten Dank aussprechen. Vor allen Dingen möchte ich als führender Mann im Handwerk diesen Dank gegenüber unserem Bundeskanzler und dem Bundeswirtschaftsminister Erhard zum Ausdruck bringen, der anläßlich der vielen Kundgebungen bei der Fünfzigjahrfeier des Handwerks immer wieder betont hat, daß für das Handwerk gesetzlich eine Sonderregelung kommen muß und daß die Regierung sich dafür einsetzen wird. Wir haben es nicht verstanden, daß die Militärregierung im Jahre 1949 für die US-Zone eine Sonderregelung getroffen und die völlige Gewerbefreiheit eingeführt hat. Ich möchte aber auch betonen, daß gerade die CDU sich stärkstens für die mittelständischen Kreise, vor allen Dingen für das Handwerk einsetzt und den vorliegenden Entwurf auf das herzlichste begrüßt. Sie wird ihm auch die Zustimmung geben. Was besonders für die US-Zone neu ist, ist soeben bereits in der Begründung gesagt worden, nämlich daß bei der Organisation auch die Gesellenbeteiligung verankert ist und daß die Handwerkskammern zu einem Drittel aus Gesellen bestehen, was immerhin nach dem Kriege eine fortschrittliche Erscheinung ist und was sich in der britischen Zone — ich kann das aus eigener Erfahrung in dem Kölner Handwerkskammergebiet sagen — auch bestens bewährt hat.
    Somit, meine Damen und Herren, möchte ich Sie bitten: geben Sie diesem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung, ohne sich dahin festzulegen, daß Sie in allen Punkten mit diesem Entwurf einig gehen. Ich hoffe aber, daß, wenn dieser Entwurf in Kürze endgültig verabschiedet wird, das Gesetz sich zum Wohle des Handwerks und zum Wohle des deutschen Volkes auswirken wird.

    (Beifall bei der CDU.)