Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir ganz wenige Sätze zur Begründung dieses Antrags.
Unser Antrag besagt erstens, daß man den Tabak-Kleinpflanzern, d. h. denen, die weniger als 100 Pflanzen besitzen, die Pflanzensteuer erläßt. Es handelt sich dabei nur um Minderbemittelte, um ganz arme Teufel, um Rentner, Siedler, Arbeitslose, Lohnarbeiter und zum Teil auch um Flüchtlinge. Es ist daher kein unbilliges Verlangen, diesen Menschen, die weniger als 100 Pflanzen haben, die Pflanzensteuer zu erlassen.
Zweitens handelt es sich darum, die Banderolensteuer um die Hälfte zu senken. Das ist auch dadurch begründet, daß es sich um denselben Kreis, um den Kreis der Minderbemittelten handelt.
In Ziffer 3 des Antrags handelt es sich um eine etwas wichtigere Frage, nämlich darum, in Zukunft zu sichern, daß die Menschen, die seit Jahrzehnten aus Gewohnheit selber Tabak pflanzen, auch laufend die Möglichkeit haben, diesen Tabak ordnungsgemäß zu fermentieren oder zu bearbeiten. Das können sie nicht selber, das müssen sie irgendwo in einem Betrieb durchführen, der dazu schon seit Jahrzehnten zur Verfügung steht. Es handelt sich bei dieser Frage eben darum, von diesen Leuten die Angst fortzunehmen, daß ihnen diese Möglichkeit genommen wird. Solche Gerüchte gehen nämlich bei diesen Leuten um. Es ist von uns grundsätzlich festzulegen, daß ihnen auch in Zukunft die Möglichkeit bleibt, den Tabak zu veredeln. Diese Leute kommen sonst wieder in die Lage, in der wir uns alle einmal befunden haben, „Eigenheimer"
rauchen zu müssen, ohne daß er veredelt worden ist. Wir wollen den Leuten, die seit Jahrzehnten selbst Tabak anpflanzen, die Möglichkeit geben, den Tabak veredelt zu rauchen, so daß sie nicht gezwungen sind, „Eigenheimer", der sich in der Vergangenheit gesundheitsschädigend ausgewirkt hat, zu rauchen.
Wir bitten deshalb, unserem Antrag zuzustimmen.