Rede von
Bruno
Leddin
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion habe ich die folgende Erklärung abzugeben. Die sozialdemokratische Fraktion hat schon bei der ersten Lesung des Bundesversorgungsgesetzes ihre grundsätzliche Stellungnahme zum Ausdruck gebracht. Im Gegensatz zu dem in dem Gesetzentwurf enthaltenen Rentensystem hat sie das Prinzip der Unteilbarkeit des Rentenanspruchs herausgestellt und ist dafür im Ausschuß eingetreten. Die Mehrheit des Ausschusses hat anders entschieden. Diese Entscheidung wird von uns respektiert, wenngleich wir nicht verhehlen, daß nicht alle Leistungen des Gesetzes den politischen Vorstellungen der Sozialdemokratie entsprechen. Die von dem Herrn Bundesfinanzminister dem Art. 113 GG heute gegebene Auslegung wird von uns nicht anerkannt. Wenn auch nicht alle Wünsche der Opfer des Krieges erfüllt werden konnten, so ist doch eine Anzahl besonders dringlicher Forderungen im Gesetz verankert worden. Insgesamt umfassen die finanziellen Verbesserungen, die vom Ausschuß gegenüber der Regierungsvorlage beschlossen worden sind, nahezu 1/4 Milliarde DM jährlich. Diese Erfolge, an denen die Mitglieder der
sozialdemokratischen Fraktion im Kriegsopferausschuß einen beachtlichen Anteil haben, insbesondere aber die Einbeziehung der Kriegsopfer von Berlin in das Gesetz, haben die Haltung der Sozialdemokratischen Partei entscheidend bestimmt. Es erfüllt die Sozialdemokratische Partei mit großer Genugtuung, daß ihrem wiederholten Verlangen, Berlin als 12. Land der Bundesrepublik zu behandeln, gerade bei diesem Gesetz stattgegeben worden ist.
In Übereinstimmung mit dem einmütigen Wunsch der Spitzenorganisationen der Kriegsopfer, dem Gesetz im Bundestag eine möglichst einstimmige Annahme zu verschaffen, wird die sozialdemokratische Fraktion dem Gesetz ihre Zustimmung geben.
Sie wird mit besonderer Aufmerksamkeit die Durchführung dieses Gesetzes überwachen und erwartet von der Bundesregierung die alsbaldige Vorlage der ergänzenden Gesetze, insbesondere auch in bezug auf das Verfahren und die berufliche Unterbringung sowie den Kündigungsschutz der Kriegsopfer.